Daten
Kommune
Jülich
Größe
1,7 MB
Datum
25.06.2014
Erstellt
17.06.14, 17:03
Aktualisiert
17.06.14, 17:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt 66, Amt 20/22
Jülich, den 15.05.2014
Herrn
Stadtverordneten Capelimann
Bürgermeister Stommel
52428 Jülich
Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
hier: außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2014 für die Sanierung der
Kirmesbrücke
Sehr geehrte Herren !
Aufgrund des nachstehend geschilderten Sachverhaltes und der Begründung der Dringlichkeit wird
gebeten, folgende Dringlichkeitsentscheidung zu treffen:
Entscheidungsentwurf:
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, entscheiden die Unterzeichner nach
§ 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW wie folgt:
Im Haushalt 2014 werden für die Sanierung der Kirmesbrücke außerplanmäßige Mittel in Höhe von
277.000 € bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Wenigeraufwendungen bei folgenden
Sachkonten:
Sanierung Brücke Feuerwehr
54 541 001 01 5211702
Sanierung Brücke Sportplatz Stetternich 54 541 001 01 5211702
Erneuerung Bürgersteige Artilleriestraße 54 541 001 01 5211701
Planung Sanierung Lüftung Kulturhaus 11 111 012 03 5211004
Fällen von Pappeln
11 111 012 02 5211061
Abriss von Gebäuden (Übertragung aus 2013)
11 111 012 02 5211030
Wir entscheiden hiermit gemäß vorstehendem Entwurf.
105.000 €
52.000 €
50.000 €
35.000€
25.000€
10.000 €
Schilderung des Sachverhaltes und Begründung der Dringlichkeit:
Für die Sanierung der Kirmesbrücke waren im Haushalt 2013 Mittel in Höhe von 145.000 €
veranschlagt. Die Kirmesbrücke wurde im Jahr 1970 erbaut. Auf der Grundlage der Bewertung in
der Eröffnungsbilanz belief sich der Zeitwert der Brücke mit Stand vom 31.12.2013 auf rund
438.000 €. Als Abschreibung fallen bei einer geschätzten Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren
jährlich rund 12.000 € an.
Mit den in 2013 veranschlagten Mitteln war vorgesehen, das Geländer und die Abdichtung zu
erneuem und eine Übergangskonstruktion einzubauen. Der Auftrag zur Erneuerung des Geländers
vsoirde mit einem Volumen von rund 52.000 € an eine Fachfirma vergeben. Zusätzlich sollte eine
örtlich begrenzte Betonsanierung durchgeführt werden.
Im Zuge der weiteren Überprüfungen wurde aber festgestellt, dass die Betonschäden an beiden
Widerlagern erheblicher sind als angenommen. Der Abstand zwischen dem Endquerträger und dem
Widerlager beträgt lediglich 4 cm. In dieser „Lücke" sind Betonschäden vorhanden, die jedoch
nicht genau benannt werden konnten, da dies aufgrund des mangelnden Raumes nicht möglich war.
Dies bedeutete, dass die Betonschäden weder quantitativ erfassbar waren, noch das die Sanierung
aufgrund des Platzmangels durchführbar war. Zur weiteren Begutachtung des Betons an den
Stirnseiten des Überbaus, wurde das Widerlager teilweise abgetragen. Um sicher zu gehen, dass
eine Sanierung wirtschaftlich sinnvoll ist, wurden die Spannköpfe und der Bereich über den Stützen
untersucht. Die Spannköpfe sind von Korrosion befallen, aber noch im tolerierbaren Bereich. Die
Stützbereiche sind schadensfrei. Weitere Betonuntersuchungen wurden durchgeführt.
Für diese Arbeiten fielen Aufwendungen in Höhe von rund 14.000 € an. Insgesamt sind also
Aufträge in Höhe von 66.000 € ereilt. Abschlagszahlungen wurden in 2013 geleistet, für die weitere
Auftragsabwicklung wurden die entsprechenden Ermächtigungen in das Haushalt 2014 übertragen.
Als Ergebnis der o.g. Untersuchungen fallen nach derzeitigen Stand für die Sanierung der Brücke
weitere Aufwendungen in Höhe von rund 277.000 € an. Die Sanierung ist nunmehr wie folgt
vorgesehen:
Die Konstruktion an den Widerlagern und Endquerträgem wird nicht nur saniert sondern praktisch
erneuert, d.h. die gesamte Geometrie wird geändert. Vorteil ist, dass man nur so die geschädigten
Stellen erreichen und sanieren kann und die Konstruktion dauerhaft so geändert wird, dass
Prüfungen möglich sind und eventuell vorhandene Schäden leicht zu erkennen und zu beheben
sind.
Außerdem wurde im Rahmen der Untersuchungen festgestellt, dass die Werte für die
Betondeckungen (aus dem Jahr 1970) nicht eingehalten wurden. Vermutlich sind zu schwache oder
zu wenige Abstandhalter eingebaut worden. Durch die Sanierung können die gemäß den heutigen
Vorschriften wesentlich höheren Werte für die Betondeckungen hergestellt werden, was wesentlich
mit einem verbesserten Korrosionsschutz des Bewehrungsstahls einhergeht.
Die Brücke wird angehoben, die Lager werden in diesem Zuge erneuert. Gleichzeitig wird das
Widerlager zu großen Teilen abgetragen, sodass genügend Raum vorhanden ist, um die
Endquerträger sanieren zu können.
Die Endquerträger werden in zwei Richtungen vergrößert. Da die Spannköpfe im oberen Bereich
höher liegen als sie laut Zeichnung sollten, ist die Betondeckung geringer. Daher besteht die Gefahr
die Spannköpfe beim Bohren zur Befestigung der neuen Übergangskonstruktion zu beschädigen.
Zum anderen wird die geschädigte oder zerstörte Bewehrung als verloren deklariert. Dies
erleichtert sowohl die Ausschreibung als auch die Durchführung. Auf den Widerlagern werden
Auflagersockel betoniert.
Für die Sanierung der Brücke stehen im Haushalt 2014 keine Mittel zur Verfügung. Im Rahmen der
Beratungen des Nachtragshaushaltes 2014 wurde die Thematik bereits diskutiert. Damals konnten
aber keine Mittel im Haushalt veranschlagt werden, da die Größenordnung der Sanierungskosten
aus den o.g. Gründen nicht annähernd bekaimt war. Stattdessen wurde vereinbart, die
Sanierungskosten -wenn fmanzierbar und wirtschaftlich- in 2014 außerplanmäßig bereit zu stellen.
Ein Abriss der Brücke würde das aktuelle Haushaftsjahr mit rund 438.000 € (Zeitwert der Brücke)
belasten. Ein kurzfristig zu erstellender Neubau an gleicher Stelle ist im derzeitigen Haushaltssicherungskonzept wegen der gedeckelten Kreditaufnahme nicht darstellbar. Daher wird
vorgeschlagen, die Sanierungskosten in Höhe von 277.000 € außerplanmäßig bereit zu stellen.
Vom Kämmerer dürfen nur über- und außerplanmäßige Aufwendungen bis zu einer Höhe von
10.000 € bewilligt werden. Liegt der Betrag darüber, müssen die Mittel vom Rat bereitgestellt
werden. Aufgrund des derzeitigen Zustandes der Bücke (teilweiser Aufbruch zur
Schadensuntersuchung und -feststellung) sowie der Bedeutung der Brücke insbesondere für den
Brückenkoplpark sollte die Sanierung kurzfristig erfolgen. Mit der Mittelbereitstellung kann nicht
bis zur nächsten Ratssitzung gewartet werden. Daher sollen die Mittel im Wege dieser
Dringlichkeitsentscheidung bereitgestellt werden.
Für die als Deckimg herangezogenen Maßnahmen ergeben sich die folgenden Begründungen:
Die Sanierungen der Brücken an der Feuerwehr und am Sportplatz Stetternich werden in das Jahr
2015 verschoben. Die Mittel in Höhe von 105.000 € bzw. 52.000 € werden somit in 2014
eingespart, sind aber zulasten des Haushaltsjahres 2015 neu zu veranschlagen.
Für die Erneuerung der Gehwege in der Artilleriestraße reichen die in 2014 veranschlagten
50.000 € nicht aus. Die in 2014 veranschlagten aber nicht in Anspruch genommenen Mittel konnten
aufgrund der Vorgaben zur Haushaltssicherung nicht nach 2014 übertragen werden Die
Übertragung von Ermächtigungen soll nur bei begonnenen Maßnahmen erfolgen. Dies war hier
nicht der Fall. Die Maßnahme kann daher in 2014 nicht durchgeführt werden, ist aber ebenfalls in
2015 neu zu veranschlagen.
Im Zusammenhang mit der Sanierung der Lüftungsanlage im Kulturhaus sind in 2014
Planungskosten in Höhe von 70.000 € veranschlagt (500.000 € für die Durchführung der
Maßnahme sind in 2015 veranschlagt). Nach derzeitiger Einschätzung werden für die Planung nur
rund 35.000 € anfallen, so dass die übrigen 35.000 € eingespart werden.
Für das Fällen von Pappeln waren in den letzten Jahren -so auch in 2014- jeweils 100.000 €
veranschlagt. Dieser Betrag wurde jedoch tatsächlich bei weitem nicht verausgabt. Daher können
25.000 € zur Deckung der Mehraufwendungen hier eingesetzt werden.
Beim Sachkonto „Abriss von Gebäuden" wurden zur Finanzierung von Arbeiten zum Abriss der
Terrasse am Kulturbahnhof Ermächtigungen in Höhe von 50.000 € aus dem Jahr 2013 nach 2014
übertragen. Der Auftrag rechnete jedoch deutlich günstiger ab, so dass die eingesparten Mittel
ebenfalls zur Deckung der Mehraufwendungen hier herangezogen werden körmen.