Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
06.05.2015
Erstellt
23.04.15, 18:43
Aktualisiert
23.04.15, 18:43
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 122/2015
Az.: 51 22-60
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 511 Datum: 23.02.2015
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
26.02.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Feldmann
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
Termin
06.05.2015
Bemerkungen
beschließend
Zuschuss an den Jugendkulturverein "Szene 1993 e. V."
hier: Betriebskosten 2014 der Räumlichkeiten Poststraße 4, 50374 Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
2.039,98
0,00
Folgekosten in €:
ca. 2.000,00 jährlich
Kostenträger:
Sachkonto:
060 362 010
5381000
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2015
X Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Jugendkulturverein „Szene 1993 e. V.“ erhält einen Zuschuss zu den Betriebskosten der
Räumlichkeiten Poststraße 4, 50374 Erftstadt für das Jahr 2014 in Höhe von 2.039,98 €.
Begründung:
Mit Vertrag vom 11.10.1996 wurden dem Jugendkulturverein „Szene 1993 e. V.“ (nachfolgend
abgekürzt: Szene) ab dem 01.11.1996 die Räumlichkeiten der ehemaligen Feuerwache,
Poststraße 4 in Erftstadt-Liblar überlassen.
Nach § 3 Absatz 2 des Vertrages trägt Szene die anfallenden Betriebskosten (Müllabfuhr,
Verbrauchsstrom, Heizkosten, Wasserkosten, Kanalgebühren, Straßenreinigung,
Gebäudeversicherung und Reinigung der WC-Anlage). Die Nebenkostenabrechnung und die
tatsächliche Abwicklung von Zahlungen an Dritte erfolgt über die Stadt Erftstadt (Eigenbetrieb
Immobilienwirtschaft). Nach § 3 Absatz 3 des Vertrages gewährt die Stadt (Amt für Jugend und
Familie) dem Träger einen jährlich vom Jugendhilfeausschuss festzulegenden Zuschuss, der auf
die anfallenden Betriebskosten gemäß Absatz 2 verrechnet wird.
Wille des Ausschusses war es seinerzeit, Szene nicht durch die anfallenden Betriebskosten zu
belasten.
Die Nebenkosten für das Jahr 2014 betragen gemäß Abrechnung des Eigenbetriebs
Immobilienwirtschaft vom 20.02.2015: 2.339,98 €.
In Anbetracht der Haushaltssituation der Stadt Erftstadt ist Szene nach Rücksprache mit der
Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie seit 2012 bereit, jährlich 300,00 € der
Betriebskosten selbst zu tragen. Somit beträgt der Zuschuss 2.039,98 €.
In Vertretung
(Lüngen)
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