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Beschlussvorlage (Nothbohm´sche Brücke hier: Schreiben des Ortsvorstehers Herr Schnäpp vom 11.07.2008)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Datum
09.09.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Nothbohm´sche Brücke
hier: Schreiben des Ortsvorstehers Herr Schnäpp vom 11.07.2008) Beschlussvorlage (Nothbohm´sche Brücke
hier: Schreiben des Ortsvorstehers Herr Schnäpp vom 11.07.2008) Beschlussvorlage (Nothbohm´sche Brücke
hier: Schreiben des Ortsvorstehers Herr Schnäpp vom 11.07.2008)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7152/2008 Fachbereich I Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 09.09.2008 Betreff: Nothbohm´sche Brücke hier: Schreiben des Ortsvorstehers Herr Schnäpp vom 11.07.2008 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: In der Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung am 10.06.2008 wurde verwaltungsseitig mitgeteilt, dass die Notbohm´sche Brücke in diesem Jahr aus Gründen der Verkehrssicherheit abgebrochen werden muss. Zu Punkt 2 des Schreibens des Herrn Ortsvorsteher Schnäpp vom 11.07.2008 (Anlage 1) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Bereits 2002 ist durch den Dipl. Ing. Cornellissen im Rahmen eines Instandsetzungskatasters (Anlage 2)festgestellt worden, dass die o.a. Brücke erneuert werden muss. In den letzten Jahren konnte die Brücke durch verschiedene Maßnahmen (notdürftige Sanierung, Sperrung für den KfzVerkehr) erhalten bleiben. Mit dem beigefügten Schreiben (Anlage 3) vom 21. Dezember 2007 des o.a. Ingenieurs an den Rhein-Erft-Kreis wurde mitgeteilt, dass die Brücke nur noch bis zum 31.12.2008 benutzt werden kann. Verwaltungsseitig war vorgesehen, die Brücke zum Jahresende abzubrechen. Auf Grund einer Mitteilung des Erftverbandes, dass ein sehr kostengünstiges Angebot (ca. 11.000,00 €) zum Abbruch vorliegen würde, erfolgte vorab eine mündliche Unterrichtung des Ausschusses. Herr Döring vom Erftverband wird in der Sitzung nähere Einzelheiten hierzu geben. Wie der beigefügten Luftaufnahme (Anlage 4) zu entnehmen ist, befindet sich in ca. 100 m Entfernung ein weiteres Brückenbauwerk auf dem Gelände der ehemaligen Zuckerfabrik. Von der Kolpingstraße ist dieses Bauwerk über den Fuß-Radweg entlang des Feuerwehrgerätehauses zu erreichen. Diese Brücke könnte als Ersatz für den Wegfall der Nothbohm´schen Brücke dienen. Hierfür müsste lediglich der Bewuchs an der Böschung hinter der Brücke entfernt und eine Rampe hergerichtet werden. Die Zuckerfabrik hat hiergegen keine Bedenken. Des weiteren könnte bei der Konkretisierung der Wohnbebauung auf dem Gelände der Zuckerfabrik im Rahmen der Bauleitplanung dafür Sorge getragen werden, dass in nördlicher Richtung ein Anschluss an den vorhandenen Fuß- und Radweg am Kreisel zum Schlossparkplatz erfolgt. Aufgrund des vorliegenden Gutachten ist ein Abriss der Brücke unumgänglich. Der Neubau an dieser Stelle ist unwirtschaftlich, da in unmittelbarer Nähe ein gutes Brückenbauwerk vorhanden ist. Beschlussvorlage WP7-152/2008 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 20.08.2008 ----------------------------------Naujock Leiter der Bauverwaltung ----------------------------------- ----------------------------------Leveringhaus Fachbereichsleiter gesehen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-152/2008 Seite 3