Daten
Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Datum
09.09.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7152/2008
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
09.09.2008
Betreff:
Nothbohm´sche Brücke
hier: Schreiben des Ortsvorstehers Herr Schnäpp vom 11.07.2008
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
In der Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung am 10.06.2008 wurde
verwaltungsseitig mitgeteilt, dass die Notbohm´sche Brücke in diesem Jahr aus Gründen der
Verkehrssicherheit abgebrochen werden muss.
Zu Punkt 2 des Schreibens des Herrn Ortsvorsteher Schnäpp vom 11.07.2008 (Anlage 1) nimmt
die Verwaltung wie folgt Stellung:
Bereits 2002 ist durch den Dipl. Ing. Cornellissen im Rahmen eines Instandsetzungskatasters
(Anlage 2)festgestellt worden, dass die o.a. Brücke erneuert werden muss. In den letzten Jahren
konnte die Brücke durch verschiedene Maßnahmen (notdürftige Sanierung, Sperrung für den KfzVerkehr) erhalten bleiben. Mit dem beigefügten Schreiben (Anlage 3) vom 21. Dezember 2007 des
o.a. Ingenieurs an den Rhein-Erft-Kreis wurde mitgeteilt, dass die Brücke nur noch bis zum
31.12.2008 benutzt werden kann. Verwaltungsseitig war vorgesehen, die Brücke zum Jahresende
abzubrechen. Auf Grund einer Mitteilung des Erftverbandes, dass ein sehr kostengünstiges
Angebot (ca. 11.000,00 €) zum Abbruch vorliegen würde, erfolgte vorab eine mündliche
Unterrichtung des Ausschusses.
Herr Döring vom Erftverband wird in der Sitzung nähere Einzelheiten hierzu geben.
Wie der beigefügten Luftaufnahme (Anlage 4) zu entnehmen ist, befindet sich in ca. 100 m
Entfernung ein weiteres Brückenbauwerk auf dem Gelände der ehemaligen Zuckerfabrik. Von der
Kolpingstraße ist dieses Bauwerk über den Fuß-Radweg entlang des Feuerwehrgerätehauses zu
erreichen.
Diese Brücke könnte als Ersatz für den Wegfall der Nothbohm´schen Brücke dienen. Hierfür
müsste lediglich der Bewuchs an der Böschung hinter der Brücke entfernt und eine Rampe
hergerichtet werden. Die Zuckerfabrik hat hiergegen keine Bedenken. Des weiteren könnte bei der
Konkretisierung der Wohnbebauung auf dem Gelände der Zuckerfabrik im Rahmen der
Bauleitplanung dafür Sorge getragen werden, dass in nördlicher Richtung ein Anschluss an den
vorhandenen Fuß- und Radweg am Kreisel zum Schlossparkplatz erfolgt.
Aufgrund des vorliegenden Gutachten ist ein Abriss der Brücke unumgänglich. Der Neubau an
dieser Stelle ist unwirtschaftlich, da in unmittelbarer Nähe ein gutes Brückenbauwerk vorhanden
ist.
Beschlussvorlage WP7-152/2008
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 20.08.2008
----------------------------------Naujock
Leiter der Bauverwaltung
-----------------------------------
----------------------------------Leveringhaus
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-152/2008
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