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Antrag (Antrag bzgl. Neustrukturierung des ärztlichen Notfalldienstes im Rhein-Erft-Kreis)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
23.04.2015
Erstellt
09.04.15, 16:12
Aktualisiert
09.04.15, 16:12
Antrag (Antrag bzgl. Neustrukturierung des ärztlichen Notfalldienstes im Rhein-Erft-Kreis) Antrag (Antrag bzgl. Neustrukturierung des ärztlichen Notfalldienstes im Rhein-Erft-Kreis)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 125/2015 Az.: Amt: - 50 BeschlAusf.: - 50 Datum: 24.02.2015 Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 01.04.2015 Datum Freigabe -100- gez. Schlender Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Gesundheit Betrifft: Termin 23.04.2015 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Neustrukturierung des ärztlichen Notfalldienstes im Rhein-Erft-Kreis Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: keine keine Folgekosten in €: keine Kostenträger: Sachkonto: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Durch Beschluss der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein vom 11.02.2015 wurden die Regelungen zum ambulanten ärztlichen Bereitschaftsdienst im Landesteil Nordrhein reformiert. Wesentlicher Inhalt ist eine neue Rasterung der Notfalldienstpraxen einhergehend mit einer Reduzierung auf zukünftig nur noch 41 Praxen im Bereich Nordrhein. Für den Rhein-Erft-Kreis sind dabei 2 Notfalldienstpraxen vorgesehen (jeweils für das nördliche bzw. das südliche Kreisgebiet). Verschlechterungen der Versorgung im Vergleich zur bisherigen Regelung, wonach sich die Ärzteschaft in Erftstadt beim Notdienst abwechselt, werden befürchtet. Zur Klärung der im vorliegenden Antrag formulierten Fragen sollte ein Vertreter des Notdienstausschusses der Ärztekammer Nordrhein sowie ein Vertreter der Erftstädter Ärzteschaft eingeladen werden. Hinsichtlich der Einladung eines Vertreters der Ärztekammer teilt die Rechtsabteilung der Ärztekammer Nordrhein am 12.03.2015 mit, dass man der Einladung leider nicht folgen könne. Aus zeitlichen Gründen könne man den zahlreichen Einladungen in kommunale Gremien nicht nachkommen. Verwiesen wird auf eine geplante eigene Veranstaltung für Kommunalpolitiker, zu der die KV Nordrhein in Kürze einladen werde. Als Vertreter der Ärzteschaft Erftstadts wurde Herr Dr. Tegenthoff eingeladen. Ein Schreiben der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein vom 18.02.2015 zur Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes nebst Anlage an Herrn Bürgermeister Erner sowie ein Schreiben des Seniorenbeirates der Stadt Erftstadt vom 25.02.2015 an die örtlichen Mitglieder des Landtages NRW sind als Anlage beigefügt. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände fordert die KV Nordrhein in einem Schreiben vom 11.03.2015 auf, die beschlossene Neuregelung zu überarbeiten und hierbei die kommunalen Spitzenverbände zu beteiligen. In einer Pressemitteilung sowie mit Schnellbrief vom 12.03.2015 äußert der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen seine Besorgnis und sieht die hausärztliche Versorgung durch die Neuordnung unmittelbar gefährdet. Am 21.03.15 hat die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein die von der KV Nordrhein beschlossene Notfalldienstreform einstweilen abgelehnt. Eine zukunftsfähige Organisationsreform soll nunmehr gemeinsam von Ärztekammer und KV Nordrhein erarbeitet werden. In Vertretung (Lüngen) -2-