Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
23.04.2015
Erstellt
09.04.15, 16:12
Aktualisiert
09.04.15, 16:12
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 125/2015
Az.:
Amt: - 50 BeschlAusf.: - 50 Datum: 24.02.2015
Kämmerer
gez. Lüngen, 1.
Beigeordneter
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
01.04.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Schlender
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales und
Gesundheit
Betrifft:
Termin
23.04.2015
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Neustrukturierung des ärztlichen Notfalldienstes im Rhein-Erft-Kreis
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
keine
keine
Folgekosten in €:
keine
Kostenträger:
Sachkonto:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Durch Beschluss der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein vom
11.02.2015 wurden die Regelungen zum ambulanten ärztlichen Bereitschaftsdienst im Landesteil
Nordrhein reformiert.
Wesentlicher Inhalt ist eine neue Rasterung der Notfalldienstpraxen einhergehend mit einer
Reduzierung auf zukünftig nur noch 41 Praxen im Bereich Nordrhein. Für den Rhein-Erft-Kreis
sind dabei 2 Notfalldienstpraxen vorgesehen (jeweils für das nördliche bzw. das südliche
Kreisgebiet).
Verschlechterungen der Versorgung im Vergleich zur bisherigen Regelung, wonach sich die
Ärzteschaft in Erftstadt beim Notdienst abwechselt, werden befürchtet.
Zur Klärung der im vorliegenden Antrag formulierten Fragen sollte ein Vertreter des
Notdienstausschusses der Ärztekammer Nordrhein sowie ein Vertreter der Erftstädter Ärzteschaft
eingeladen werden. Hinsichtlich der Einladung eines Vertreters der Ärztekammer teilt die
Rechtsabteilung der Ärztekammer Nordrhein am 12.03.2015 mit, dass man der Einladung leider
nicht folgen könne. Aus zeitlichen Gründen könne man den zahlreichen Einladungen in
kommunale Gremien nicht nachkommen. Verwiesen wird auf eine geplante eigene Veranstaltung
für Kommunalpolitiker, zu der die KV Nordrhein in Kürze einladen werde.
Als Vertreter der Ärzteschaft Erftstadts wurde Herr Dr. Tegenthoff eingeladen.
Ein Schreiben der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein vom 18.02.2015 zur Reform des
ärztlichen Bereitschaftsdienstes nebst Anlage an Herrn Bürgermeister Erner sowie ein Schreiben
des Seniorenbeirates der Stadt Erftstadt vom 25.02.2015 an die örtlichen Mitglieder des
Landtages NRW sind als Anlage beigefügt.
Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände fordert die KV Nordrhein in einem
Schreiben vom 11.03.2015 auf, die beschlossene Neuregelung zu überarbeiten und hierbei die
kommunalen Spitzenverbände zu beteiligen.
In einer Pressemitteilung sowie mit Schnellbrief vom 12.03.2015 äußert der Städte- und
Gemeindebund Nordrhein-Westfalen seine Besorgnis und sieht die hausärztliche Versorgung
durch die Neuordnung unmittelbar gefährdet.
Am 21.03.15 hat die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein die von der KV Nordrhein
beschlossene Notfalldienstreform einstweilen abgelehnt. Eine zukunftsfähige Organisationsreform
soll nunmehr gemeinsam von Ärztekammer und KV Nordrhein erarbeitet werden.
In Vertretung
(Lüngen)
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