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Beschlussvorlage (Antrag der FWG Bedburg vom 01.02.2008 auf Bereitstellung von verbilligtem Bauland für Familien mit Kindern)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Datum
09.09.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Antrag der FWG Bedburg vom 01.02.2008 auf Bereitstellung von verbilligtem Bauland für Familien mit Kindern) Beschlussvorlage (Antrag der FWG Bedburg vom 01.02.2008 auf Bereitstellung von verbilligtem Bauland für Familien mit Kindern) Beschlussvorlage (Antrag der FWG Bedburg vom 01.02.2008 auf Bereitstellung von verbilligtem Bauland für Familien mit Kindern)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7157/2008 Fachbereich I Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 09.09.2008 Betreff: Antrag der FWG Bedburg vom 01.02.2008 auf Bereitstellung von verbilligtem Bauland für Familien mit Kindern Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung stimmt dem Antrag auf Bereitstellung von verbilligtem Bauland für Familien mit Kindern nicht zu. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Mit dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben vom 01.02.2008 der FWG Bedburg wird die Bereitstellung von verbilligtem Bauland für Familien mit Kindern beantragt. Konkret wird ein Preisnachlass von 10 % beim Erwerb städtischer Grundstücke vorgeschlagen. Die Stadt Bedburg verfügt zur Zeit über 3 – 4 Grundstücke an der Oeppenstraße. Darüber hinaus werden in Zukunft möglicherweise weitere Baulandflächen in Kirchherten, Kirchtroisdorf, Lipp und Kaster angeboten werden können. Grundstückseigentümer der Wohnbauflächen „Im Spless“ ist die WestGKA. Die West GKA führt alle Tätigkeiten und Aufträge im eigenen Namen und für eigene Rechnung aus. Für den Fall, dass auch für dieses Baugebiet ein Rabatt gewährt werden soll, ist zu Bedenken, dass hier bereits seit 2003 gebaut wird. Ca. 2/3 der Wohnbauflächen sind vermarktet. Für die Entscheidungsfindung müssen die finanziellen Auswirkungen berücksichtigt werden. Der nachstehenden Aufstellung ist zu entnehmen, wie viele Erwerber mit Kinder in der Zeit von 2003 bis einschließlich 2007 Grundstücke „Im Spless“ erworben haben. Jahr 2003 2004 2005 2006 2007 Gesamt ohne Kinder 26 24 30 19 18 117 mit 1 Kind 8 6 18 7 4 43 Erwerber mit 2 Kinder 2 4 7 1 2 16 mit 3 Kinder 1 1 1 0 0 3 mit 4 Kinder 0 0 1 0 0 1 Grundlage der Ermittlung war der Familienstand im Zeitpunkt des Besitzüberganges. Hiernach wären bei einem vorhandenen Rabatt 88 Kinder zu berücksichtigen gewesen. Die insgesamt 180 zu Grunde gelegten Grundstücksverkäufe umfassten eine Gesamtfläche von 70.726 qm. Das bedeutet, dass die Durchschnittsgröße eines Grundstückes bei 392 qm lag. Bei einem Grundstückspreis von 155,00 €/je qm ergibt dies ein durchschnittlicher Verkaufspreis von 60.760,00 €. Ein Rabatt von 10 % schlägt somit mit 6.076,00 €/ je Kind zu Buche. Für den o.a. Zeitraum von 2003 bis 2007 hätte dies bedeutet, dass die Erträge um 534.688,00 € geringer ausgefallen wären. Neben dem finanziellen Aspekt sollte auch nicht unberücksichtigt bleiben, dass viele junge Leute sich erst „ein Nest“ bauen und anschließend mit der Familienplanung beginnen. Sofern hier die Absicht besteht, Kinder, die innerhalb eines gewissen Zeitraumes nach Besitzübergang geboren werden, zu berücksichtigen, würde dies finanziell noch gravierender zu Buche schlagen. Geklärt werden müsste auch die Frage, wie die Familien zu berücksichtigen sind, die ein neues Haus von einem Bauträger erwerben. Als Anlage 2 ist ein Vergleich von Nachbarkommunen bezüglich des Kaufanreizes für Wohnbauland beigefügt. Hierbei wird insbesondere auf die Stadt Jülich verwiesen, wo z. Zt. ein Klageverfahren gegen ein Kaufpreisermäßigung für Familien mit Kindern anhängig ist. Unter Berücksichtigung des vorgenannten Klageverfahrens, des Baufortschrittes „Im Spless“ und unter Beachtung der finanziellen Auswirkungen kann verwaltungsseitig der Antrag nicht befürwortet werden. Beschlussvorlage WP7-157/2008 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 26.08.2008 ----------------------------------Naujock Leiter der Bauverwaltung ----------------------------------- ----------------------------------Leveringhaus Fachbereichsleiter gesehen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-157/2008 Seite 3