Daten
Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Datum
09.09.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7157/2008
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
09.09.2008
Betreff:
Antrag der FWG Bedburg vom 01.02.2008 auf Bereitstellung von verbilligtem Bauland für Familien
mit Kindern
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung stimmt dem Antrag auf Bereitstellung von
verbilligtem Bauland für Familien mit Kindern nicht zu.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Mit dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben vom 01.02.2008 der FWG Bedburg wird die
Bereitstellung von verbilligtem Bauland für Familien mit Kindern beantragt. Konkret wird ein
Preisnachlass von 10 % beim Erwerb städtischer Grundstücke vorgeschlagen.
Die Stadt Bedburg verfügt zur Zeit über 3 – 4 Grundstücke an der Oeppenstraße. Darüber hinaus
werden in Zukunft möglicherweise weitere Baulandflächen in Kirchherten, Kirchtroisdorf, Lipp und
Kaster angeboten werden können.
Grundstückseigentümer der Wohnbauflächen „Im Spless“ ist die WestGKA. Die West GKA führt
alle Tätigkeiten und Aufträge im eigenen Namen und für eigene Rechnung aus.
Für den Fall, dass auch für dieses Baugebiet ein Rabatt gewährt werden soll, ist zu Bedenken,
dass hier bereits seit 2003 gebaut wird. Ca. 2/3 der Wohnbauflächen sind vermarktet.
Für die Entscheidungsfindung müssen die finanziellen Auswirkungen berücksichtigt werden. Der
nachstehenden Aufstellung ist zu entnehmen, wie viele Erwerber mit Kinder in der Zeit von 2003
bis einschließlich 2007 Grundstücke „Im Spless“ erworben haben.
Jahr
2003
2004
2005
2006
2007
Gesamt
ohne Kinder
26
24
30
19
18
117
mit 1 Kind
8
6
18
7
4
43
Erwerber
mit 2 Kinder
2
4
7
1
2
16
mit 3 Kinder
1
1
1
0
0
3
mit 4 Kinder
0
0
1
0
0
1
Grundlage der Ermittlung war der Familienstand im Zeitpunkt des Besitzüberganges. Hiernach
wären bei einem vorhandenen Rabatt 88 Kinder zu berücksichtigen gewesen.
Die insgesamt 180 zu Grunde gelegten Grundstücksverkäufe umfassten eine Gesamtfläche von
70.726 qm. Das bedeutet, dass die Durchschnittsgröße eines Grundstückes bei 392 qm lag. Bei
einem Grundstückspreis von 155,00 €/je qm ergibt dies ein durchschnittlicher Verkaufspreis von
60.760,00 €. Ein Rabatt von 10 % schlägt somit mit 6.076,00 €/ je Kind zu Buche. Für den o.a.
Zeitraum von 2003 bis 2007 hätte dies bedeutet, dass die Erträge um 534.688,00 € geringer
ausgefallen wären.
Neben dem finanziellen Aspekt sollte auch nicht unberücksichtigt bleiben, dass viele junge Leute
sich erst „ein Nest“ bauen und anschließend mit der Familienplanung beginnen. Sofern hier die
Absicht besteht, Kinder, die innerhalb eines gewissen Zeitraumes nach Besitzübergang geboren
werden, zu berücksichtigen, würde dies finanziell noch gravierender zu Buche schlagen. Geklärt
werden müsste auch die Frage, wie die Familien zu berücksichtigen sind, die ein neues Haus von
einem Bauträger erwerben.
Als Anlage 2 ist ein Vergleich von Nachbarkommunen bezüglich des Kaufanreizes für
Wohnbauland beigefügt. Hierbei wird insbesondere auf die Stadt Jülich verwiesen, wo z. Zt. ein
Klageverfahren gegen ein Kaufpreisermäßigung für Familien mit Kindern anhängig ist.
Unter Berücksichtigung des vorgenannten Klageverfahrens, des Baufortschrittes „Im Spless“ und
unter Beachtung der finanziellen Auswirkungen kann verwaltungsseitig der Antrag nicht
befürwortet werden.
Beschlussvorlage WP7-157/2008
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STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 26.08.2008
----------------------------------Naujock
Leiter der Bauverwaltung
-----------------------------------
----------------------------------Leveringhaus
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-157/2008
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