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Sitzungsvorlage (Wahl der Mitglieder für den Aufsichtsrat der Stadtwerke Jülich GmbH)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
133 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
17.06.14, 17:03
Aktualisiert
17.06.14, 17:03
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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me. Jülich, 05.06.2014 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 196/2014 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Stadtrat Termin 25.06.2014 TOP Ergebnisse Wahl der Mitglieder für den Aufsichtsrat der Stadtwerke Jülich GmbH Anlg.: ./. I 30 30 SD.Net Beschlussentwurf: Der Stadtrat wählt und bestellt - vorbehaltlich der Änderung des Gesellschaftsvertrages über die Festsetzung der Größe des Aufsichtsrates (Sitzungsvorlage 188/2014) - neben dem Bürgermeister als geborenes Mitglied weitere 9 Mitglieder als Vertreter der Stadt Jülich in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Jülich GmbH wie folgt: Mitglieder: 1. _________________________ 2. _________________________ 3. _________________________ 4. _________________________ 5. _________________________ 6. _________________________ 7. _________________________ 8. _________________________ 9. _________________________ Begründung: Gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrages des Stadtwerke Jülich GmbH besteht der Aufsichtsrat aus 11 Mitgliedern (Stand Juni 2014). Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen aus a) der jeweiligen Bürgermeisterin bzw. dem jeweiligen Bürgermeister der Stadt Jülich mit Stimmrecht, b) 9 stimmberechtigten Mitgliedern, die vom Stadtrat der Stadt Jülich entsandt werden, c) der Betriebsratsvorsitzenden / dem Betriebsratsvorsitzenden Die Amtszeit des Aufsichtsrates beginnt, wenn die entsandten Mitglieder der Gesellschaft mitgeteilt worden sind; sie endet mit Ablauf der jeweiligen Wahlperiode des Stadtrates der Stadt Jülich. Der alte Aufsichtsrat führt seine Geschäfte bis zur Bildung des neuen Aufsichtsrates fort. Für den Aufsichtsrat der Stadtwerke Jülich GmbH sind somit 9 Vertreter vom Stadtrat zu wählen und zu bestellen. Die Wahl erfolgt gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW. Dieser besagt: „Hat der Rat zwei oder mehr Vertreter oder Mitglieder im Sinne der §§ 63 Abs. 2 und 113 zu bestellen oder vorzuschlagen, die nicht hauptberuflich tätig sind, ist das Verfahren nach Absatz 3 entsprechend anzuwenden. Dies gilt ebenso, wenn zwei oder mehr Personen vorzeitig aus dem Gremium ausgeschieden sind, für das sie bestellt oder vorgeschlagen worden waren und für diese mehrere Nachfolger zu wählen sind. Scheidet eine Person vorzeitig aus dem Gremium aus, für das sie bestellt oder vorgeschlagen worden war, wählt der Rat den Nachfolger für die restliche Zeit nach Absatz 2.“ Für die Wahl ist somit das Wahlverfahren wie für die Besetzung der Ausschüsse gem. § 50 Abs. 3 GO NRW durchzuführen, wenn sich die Ratsmitglieder nicht auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen. In den amtierenden Aufsichtsrat der Stadtwerke Jülich GmbH sind nachfolgende Vertreter der Stadt Jülich entsandt: Mitglied: Bürgermeister Lohn, Helmut Friedrich, Egbert Capellmann, Peter Schmitz, Lambert Heinen, Ralf Frey, Heinrich Anhalt, Wolfgang Pelzer, Klaus Kolonko-Hinssen, Eva-Maria Beginn, Arnold Sitzungsvorlage 196/2014 Persönliche Vertreterin bzw. persönlicher Vertreter: Allgemeiner Vertreter Esser-Faber, Margarete Gehrmann, Jürgen Fink, Stefan Schayen, Jan Pier, Wolfgang Müller, Heinrich Douvos, Georg Vonderbank, Helmut Laufs, Jürgen Cremerius, Winfried Seite 2 ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 196/2014 x nein nein Seite 3