Daten
Kommune
Jülich
Größe
133 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
17.06.14, 17:03
Aktualisiert
17.06.14, 17:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me.
Jülich, 05.06.2014
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 196/2014
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
25.06.2014
TOP
Ergebnisse
Wahl der Mitglieder für den Aufsichtsrat der Stadtwerke Jülich GmbH
Anlg.: ./.
I
30
30
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat wählt und bestellt - vorbehaltlich der Änderung des Gesellschaftsvertrages über die
Festsetzung der Größe des Aufsichtsrates (Sitzungsvorlage 188/2014) - neben dem Bürgermeister
als geborenes Mitglied weitere 9 Mitglieder als Vertreter der Stadt Jülich in den Aufsichtsrat der
Stadtwerke Jülich GmbH wie folgt:
Mitglieder:
1. _________________________
2. _________________________
3. _________________________
4. _________________________
5. _________________________
6. _________________________
7. _________________________
8. _________________________
9. _________________________
Begründung:
Gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrages des Stadtwerke Jülich GmbH besteht der Aufsichtsrat aus 11
Mitgliedern (Stand Juni 2014).
Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen aus
a) der jeweiligen Bürgermeisterin bzw. dem jeweiligen Bürgermeister der Stadt Jülich mit
Stimmrecht,
b) 9 stimmberechtigten Mitgliedern, die vom Stadtrat der Stadt Jülich entsandt werden,
c) der Betriebsratsvorsitzenden / dem Betriebsratsvorsitzenden
Die Amtszeit des Aufsichtsrates beginnt, wenn die entsandten Mitglieder der Gesellschaft mitgeteilt
worden sind; sie endet mit Ablauf der jeweiligen Wahlperiode des Stadtrates der Stadt Jülich. Der
alte Aufsichtsrat führt seine Geschäfte bis zur Bildung des neuen Aufsichtsrates fort.
Für den Aufsichtsrat der Stadtwerke Jülich GmbH sind somit 9 Vertreter vom Stadtrat zu wählen
und zu bestellen.
Die Wahl erfolgt gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW. Dieser besagt:
„Hat der Rat zwei oder mehr Vertreter oder Mitglieder im Sinne der §§ 63 Abs. 2 und 113 zu bestellen oder vorzuschlagen, die nicht hauptberuflich tätig sind, ist das Verfahren nach Absatz 3 entsprechend anzuwenden. Dies gilt ebenso, wenn zwei oder mehr Personen vorzeitig aus dem Gremium
ausgeschieden sind, für das sie bestellt oder vorgeschlagen worden waren und für diese mehrere
Nachfolger zu wählen sind. Scheidet eine Person vorzeitig aus dem Gremium aus, für das sie bestellt oder vorgeschlagen worden war, wählt der Rat den Nachfolger für die restliche Zeit nach Absatz 2.“
Für die Wahl ist somit das Wahlverfahren wie für die Besetzung der Ausschüsse gem. § 50 Abs. 3
GO NRW durchzuführen, wenn sich die Ratsmitglieder nicht auf einen einheitlichen Wahlvorschlag
einigen.
In den amtierenden Aufsichtsrat der Stadtwerke Jülich GmbH sind nachfolgende Vertreter der Stadt
Jülich entsandt:
Mitglied:
Bürgermeister
Lohn, Helmut
Friedrich, Egbert
Capellmann, Peter
Schmitz, Lambert
Heinen, Ralf
Frey, Heinrich
Anhalt, Wolfgang
Pelzer, Klaus
Kolonko-Hinssen, Eva-Maria
Beginn, Arnold
Sitzungsvorlage 196/2014
Persönliche Vertreterin bzw. persönlicher Vertreter:
Allgemeiner Vertreter
Esser-Faber, Margarete
Gehrmann, Jürgen
Fink, Stefan
Schayen, Jan
Pier, Wolfgang
Müller, Heinrich
Douvos, Georg
Vonderbank, Helmut
Laufs, Jürgen
Cremerius, Winfried
Seite 2
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 196/2014
x
nein
nein
Seite 3