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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Rechts- und Ordnungsamt –Bürokraft-)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
151 kB
Datum
16.06.2015
Erstellt
28.04.15, 18:42
Aktualisiert
28.04.15, 18:42
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Rechts- und Ordnungsamt –Bürokraft-) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Rechts- und Ordnungsamt –Bürokraft-)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 221/2015 Az.: 32 Amt: - 10 BeschlAusf.: - - 32 - Datum: 21.04.2015 gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 gez. Knips Kämmerer 27.04.2015 Dezernat 6 BM Datum Freigabe -100- gez. Elsen Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Haupt- Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin Bemerkungen 05.05.2015 vorberatend 16.06.2015 beschließend Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Rechts- und Ordnungsamt –Bürokraft- Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: 20122010 Personalkosten Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 20.846 12.160 € X Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Zur Besetzung einer Stelle im Rechts- und Ordnungsamt als Bürokraft in Teilzeit (20 Wochenstunden) wird die Ausnahme vom Einstellungstopp beschlossen. Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 5 TVöD bewertet. Begründung: Im Stellenplan 2015 ist im Rechts- und Ordnungsamt die Stelle einer Bürokraft mit 20 Wochenstunden in der Entgeltgruppe 5 TVöD eingerichtet worden. Die Verwaltung ist bemüht, die Stelle intern zu besetzen. Sollte eine interne Ausschreibung keinen Erfolg haben, soll eine externe Besetzung erfolgen. Zur Einrichtung dieser Stelle ist es im Zuge von organisatorischen Maßnahmen im Jahre 2014 im Bereich des Rechts- und Ordnungsamtes gekommen. Am Ende einer Kette von Maßnahmen, deren Ergebnis die Einsparung einer Stelle in der Besoldungsgruppe A 12 und einer Stelle in der Entgeltgruppe 3 TVöD war, steht zur Abwicklung und zum Auffang leichterer Sachbearbeiter/innen-Tätigkeit die Einstellung einer Bürokraft. Diese Bürokraft soll die im Rechts- und Ordnungsamt stark ausgelasteten Sachbearbeiter/innen entlasten, indem Routineaufgaben, wie bspw. die Ausstellung von Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften des ruhenden Straßenverkehrs, Genehmigungen für die Aufstellung von Containern, Verlängerung von Fischereischeinen, Herausgabe von Infomaterial, Entgegennahme von Beschwerden, Führen von Telefonaten und Zuarbeiten übernommen werden. Mit dieser Bürokraft soll, wie dargestellt, das vorhandene Personal entlastet werden. Die Bürokraft soll aber auch zu einer Verbesserung des Bürgerservices, ähnlich wie die Mitarbeiterin an der Infotheke im Bürgerbüro, beitragen. (Erner) -2-