Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
151 kB
Datum
16.06.2015
Erstellt
28.04.15, 18:42
Aktualisiert
28.04.15, 18:42
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 221/2015
Az.: 32
Amt: - 10 BeschlAusf.: - - 32 - Datum: 21.04.2015
gez. Lüngen, 1.
Beigeordneter
Dezernat 4
gez. Knips
Kämmerer
27.04.2015
Dezernat 6
BM
Datum Freigabe -100-
gez. Elsen
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Haupt- Finanz- und
Personalausschuss
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
05.05.2015
vorberatend
16.06.2015
beschließend
Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Rechts- und Ordnungsamt –Bürokraft-
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
20122010
Personalkosten
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
20.846
12.160 €
X Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Zur Besetzung einer Stelle im Rechts- und Ordnungsamt als Bürokraft in Teilzeit (20
Wochenstunden) wird die Ausnahme vom Einstellungstopp beschlossen. Die Stelle ist nach
Entgeltgruppe 5 TVöD bewertet.
Begründung:
Im Stellenplan 2015 ist im Rechts- und Ordnungsamt die Stelle einer Bürokraft mit 20
Wochenstunden in der Entgeltgruppe 5 TVöD eingerichtet worden. Die Verwaltung ist bemüht, die
Stelle intern zu besetzen. Sollte eine interne Ausschreibung keinen Erfolg haben, soll eine externe
Besetzung erfolgen.
Zur Einrichtung dieser Stelle ist es im Zuge von organisatorischen Maßnahmen im Jahre 2014 im
Bereich des Rechts- und Ordnungsamtes gekommen. Am Ende einer Kette von Maßnahmen,
deren Ergebnis die Einsparung einer Stelle in der Besoldungsgruppe A 12 und einer Stelle in der
Entgeltgruppe 3 TVöD war, steht zur Abwicklung und zum Auffang leichterer
Sachbearbeiter/innen-Tätigkeit die Einstellung einer Bürokraft.
Diese Bürokraft soll die im Rechts- und Ordnungsamt stark ausgelasteten Sachbearbeiter/innen
entlasten, indem Routineaufgaben, wie bspw. die Ausstellung von Ausnahmegenehmigungen von
den Vorschriften des ruhenden Straßenverkehrs, Genehmigungen für die Aufstellung von
Containern, Verlängerung von Fischereischeinen, Herausgabe von Infomaterial, Entgegennahme
von Beschwerden, Führen von Telefonaten und Zuarbeiten übernommen werden.
Mit dieser Bürokraft soll, wie dargestellt, das vorhandene Personal entlastet werden. Die Bürokraft
soll aber auch zu einer Verbesserung des Bürgerservices, ähnlich wie die Mitarbeiterin an der
Infotheke im Bürgerbüro, beitragen.
(Erner)
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