Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Abwassergebühren für die Kanalbenutzung hier: Einführung der getrennten Regenwassergebühr )

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
20 kB
Datum
04.09.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlusstext (Abwassergebühren für die Kanalbenutzung
hier: Einführung der getrennten Regenwassergebühr ) Beschlusstext (Abwassergebühren für die Kanalbenutzung
hier: Einführung der getrennten Regenwassergebühr ) Beschlusstext (Abwassergebühren für die Kanalbenutzung
hier: Einführung der getrennten Regenwassergebühr )

öffnen download melden Dateigröße: 20 kB

Inhalt der Datei

Bad Münstereifel, 09.10.2008 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 23. Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke" vom Donnerstag, den 04.09.2008 Zu Punkt 3. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1231 Z-3 Abwassergebühren für die Kanalbenutzung hier: Einführung der getrennten Regenwassergebühr Der Ausschussvorsitzende erteilt Frau Koll-Sarfeld von der KuA NRW das Wort. Frau Koll-Sarfeld unterrichtet den Betriebsausschuss in einem längeren Vortrag über die Gründe für die Einführung der getrennten Regenwassergebühr und die dabei zu beachtenden Gesichtpunkte: Grundsatzurteil des OVG NRW vom 18.12.2007, gerichtliche Entscheidungsgründe, Methoden zur Ermittlung und Erfassung der abflusswirksamer Flächen, Abschläge bei bestimmten Befestigungsarten, Möglichkeiten zur Maßstabsgestaltung (Grund- und Zusatz-/Leistungsgebühr). Im Anschluss an den Vortrag nehmen Frau Koll-Sarfeld und die Betriebsleitung zu den zahlreichen Fragen der Ausschussmitglieder Stellung. In diesem Zusammenhang empfiehlt der Kaufm. Betriebsleiter, die geplanten vier Informationsabende in den verschiedenen Stadtbereichen erst durchzuführen, wenn nach Ermittlung der abflusswirksamen Flächen und der Kostentrennung zwischen Schmutz- und Regenwasserbeseitigung den Bürgern die Höhe der Regenwassergebühr konkret angegeben werden kann. Die Betriebsleitung wird auf Hinweis des Betriebsausschusses untersuchen, ob bei der Regenwassernutzung zur Gartenbewässerung oder Viehtränke nicht ebenfalls ein Gebührennachlass möglich ist. Beschluss: Einstimmiger Beschluss: Der Ausschuss nimmt die Darstellungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt das folgende Vorgehen: 1.2 Flächenermittlung (abflusswirksame überbaute bzw. bebaute und/oder befestigte Flächen) Zu der bebauten Fläche gehören auch die Dachüberstände der Gebäude. Bei den abflusswirksamen Flächen wird nach vier Klassen differenziert: • • • • Dachflächen angeschlossene (= vollversiegelte) Flächen, nicht angeschlossene (unversiegelte) Flächen und teilweise angeschlossene (= teilversiegelte) Flächen mit den unterschiedlichsten Befestigungsarten: Splitt, Fugenpflaster, Rasengittersteine, Dränasphalt, begrünte Dächer oder ähnlichen Materialen. Bei den teilweise angeschlossenen Flächen wird ein einheitlicher Nachlass von 50 % gewährt. 1.3 Vorgehensweise bei Dachbegrünung und Öko-Pflaster Es wird ein Gebührennachlass von 50 % gewährt. 1.4 Vorgehensweise bei nicht leitungsgebundenen Zuleitungen Die nicht leitungsgebundene Zuleitung wird wie die leitungsgebundene Zuleitung berücksichtigt, d.h. die darauf entfallende abflusswirksame Fläche wird zu einer Regenwassergebühr veranlagt. 1.5 Behandlung von Regenwassernutzungsanlagen/Zisternen mit Ableitung in den Schmutzwasserkanal Es wird ein pauschaler Gebührennachlass gewährt, dessen Höhe im Zuge Gebührenkalkulation ermittelt und anschließend in der Satzungsänderung festgelegt wird. 1.6 Behandlung Viehtränke von Regenwassernutzungsanlagen/Zistern zur der Gartenbewässerung/ Es ist von der Betriebsleitung zu untersuchen, ob bei der Regenwassernutzung zur Gartenbewässerung oder Viehtränke nicht ebenfalls ein pauschaler Gebührennachlass gewährt werden kann. 1.7 Festsetzung einer Grundgebühr Die Entscheidung über die Einführung einer Grundgebühr wird zurückgestellt und im Zusammenhang mit dem Beschluss über die Gebührenkalkulation und den in der Beitrags- und Gebührensatzung festzulegenden Gebührensatz und Gebührenmaßstab nochmals aufgegriffen. 1.8 Gebührenstaffelung oder quadratmetergenaue Abrechnung Hier gilt das gleiche wie für die Grundgebühr. Über den Gebührenmaßstab sollte endgültig beraten und beschlossen werden, wenn mit der Gebührenkalkulation eine tragfähige Beratungsgrundlage unterbreitet werden kann. 1.9 Ausübung bzw. Bestand Oberflächenentwässerung • • • • des Anschluss- und Benutzungszwanges an die Neuen Anträgen auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang (= Abklemmung) wird nicht entsprochen, der Anschluss- und Benutzungszwang bleibt in den Fällen uneingeschränkt bestehen, in denen ohne Zustimmung der Stadt Grundstücke nicht oder nicht vollständig angeschlossen wurden, obwohl der Anschluss und die Benutzung angeordnet sind und keine wasserrechtliche Erlaubnis zur anderweitigen Beseitigung besteht, bestehende Freistellungen bleiben unangetastet und für rückwärtige untergeordnete bauliche Anlagen oder Befestigungen, wie Terrassen, Gewächs- und Gartenhäuser, wird, sofern kein tatsächlicher oder beabsichtigter Anschluss vorliegt, kein Anschluss- und Benutzungszwang ausgeübt 1.10 Regelungen für öffentliche Straßen (Gemeinde-, Kreis-, Landes- und Bundesstraßen) Die Vorstellungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen und unterstützt. 1.11 Trennung der Kosten für Niederschlagswasser- und Schmutzwasserkanal Die Auftragserteilung in der vorgesehenen Form an die im Stadtgebiet beheimateten Beschluss der Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke" vom 04.09.2008 Seite 2 Ingenieurbüros wird akzeptiert. 1.12 Öffentlichkeitsarbeit Die vorgesehene Öffentlichkeitsarbeit wird akzeptiert. Allerdings sollen die vier Informationsabende erst durchgeführt werden, wenn die Bürger über die Höhe der Regenwassergebühren konkret unterrichtet werden können. 1.13 Gestaltung der Erhebungsbögen/Eigentümerbefragung Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Beratungsergebnis: Beschluss der Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke" vom 04.09.2008 Seite 3