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Sitzungsvorlage (Wahl der Mitglieder für den Aufsichtsrat der Entwicklungsgesellschaft indeland mbH)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
17.06.14, 17:03
Aktualisiert
17.06.14, 17:03
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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me. Jülich, 05.06.2014 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 205/2014 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Stadtrat Termin 25.06.2014 TOP Ergebnisse Wahl der Mitglieder für den Aufsichtsrat der Entwicklungsgesellschaft indeland mbH Anlg.:./. I 30 30 SD.Net Beschlussentwurf: Der Stadtrat wählt und bestellt folgende 3 Mitglieder als Vertreter der Stadt Jülich in den Aufsichtsrat der Entwicklungsgesellschaft indeland mbH: Mitglieder: 1. Bürgermeister 2. ____________________ 3. ____________________ Begründung: Gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages der Entwicklungsgesellschaft indeland mbH entsendet jeder Gesellschafter drei Mitglieder in den Aufsichtsrat. Die Gesellschafterversammlung kann die Aufnahme weiterer Mitglieder, als beratende Mitglieder, beschließen und diese benennen. Die Amtszeit des Aufsichtsrates endet mit Ablauf der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das 2. Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtzeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Gesellschafterversammlung kann auch eine kürzere Amtszeit des Aufsichtsrates festlegen. Jeder Gesellschafter hat das Recht seine Aufsichtsratsmitglieder abzuberufen und Ersatzmitglieder zu bestellen. Nach § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt bei unmittelbaren Beteiligungen ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in den genannten Gremien. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazu zählen. Für den Aufsichtsrat der Entwicklungsgesellschaft indeland mbH sind somit 2 weitere Vertreter vom Stadtrat zu wählen und zu bestellen. Die Wahl erfolgt gem. § 50 Abs. 4 GO NRW. Dieser besagt: „Hat der Rat zwei oder mehr Vertreter oder Mitglieder im Sinne der §§ 63 Abs. 2 und 113 zu bestellen oder vorzuschlagen, die nicht hauptberuflich tätig sind, ist das Verfahren nach Absatz 3 entsprechend anzuwenden. Dies gilt ebenso, wenn zwei oder mehr Personen vorzeitig aus dem Gremium ausgeschieden sind, für das sie bestellt oder vorgeschlagen worden waren und für diese mehrere Nachfolger zu wählen sind. Scheidet eine Person vorzeitig aus dem Gremium aus, für das sie bestellt oder vorgeschlagen worden war, wählt der Rat den Nachfolger für die restliche Zeit nach Absatz 2.“ Für die Wahl ist somit das Wahlverfahren wie für die Besetzung der Ausschüsse gem. § 50 Abs 3 GO NRW durchzuführen, wenn sich die Ratsmitglieder nicht auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen. In den amtierenden Aufsichtsrat der Entwicklungsgesellschaft indeland mbH sind nachfolgende Vertreter der Stadt Jülich entsandt: Mitglieder: Bürgermeister Capellmann, Peter Frey, Heinz ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 205/2014 x nein nein Seite 2