Daten
Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
17.06.14, 17:03
Aktualisiert
17.06.14, 17:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me.
Jülich, 05.06.2014
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 205/2014
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
25.06.2014
TOP
Ergebnisse
Wahl der Mitglieder für den Aufsichtsrat der Entwicklungsgesellschaft indeland mbH
Anlg.:./.
I
30
30
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat wählt und bestellt folgende 3 Mitglieder als Vertreter der Stadt Jülich in den Aufsichtsrat der Entwicklungsgesellschaft indeland mbH:
Mitglieder:
1. Bürgermeister
2. ____________________
3. ____________________
Begründung:
Gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages der Entwicklungsgesellschaft indeland mbH entsendet jeder
Gesellschafter drei Mitglieder in den Aufsichtsrat.
Die Gesellschafterversammlung kann die Aufnahme weiterer Mitglieder, als beratende Mitglieder,
beschließen und diese benennen.
Die Amtszeit des Aufsichtsrates endet mit Ablauf der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das 2. Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in
dem die Amtzeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Gesellschafterversammlung kann auch eine
kürzere Amtszeit des Aufsichtsrates festlegen.
Jeder Gesellschafter hat das Recht seine Aufsichtsratsmitglieder abzuberufen und Ersatzmitglieder
zu bestellen.
Nach § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt bei unmittelbaren Beteiligungen ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in den genannten Gremien. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss der
Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazu zählen.
Für den Aufsichtsrat der Entwicklungsgesellschaft indeland mbH sind somit 2 weitere Vertreter
vom Stadtrat zu wählen und zu bestellen.
Die Wahl erfolgt gem. § 50 Abs. 4 GO NRW. Dieser besagt:
„Hat der Rat zwei oder mehr Vertreter oder Mitglieder im Sinne der §§ 63 Abs. 2 und 113 zu bestellen oder vorzuschlagen, die nicht hauptberuflich tätig sind, ist das Verfahren nach Absatz 3 entsprechend anzuwenden. Dies gilt ebenso, wenn zwei oder mehr Personen vorzeitig aus dem Gremium
ausgeschieden sind, für das sie bestellt oder vorgeschlagen worden waren und für diese mehrere
Nachfolger zu wählen sind. Scheidet eine Person vorzeitig aus dem Gremium aus, für das sie bestellt oder vorgeschlagen worden war, wählt der Rat den Nachfolger für die restliche Zeit nach Absatz 2.“
Für die Wahl ist somit das Wahlverfahren wie für die Besetzung der Ausschüsse gem. § 50 Abs 3
GO NRW durchzuführen, wenn sich die Ratsmitglieder nicht auf einen einheitlichen Wahlvorschlag
einigen.
In den amtierenden Aufsichtsrat der Entwicklungsgesellschaft indeland mbH sind nachfolgende
Vertreter der Stadt Jülich entsandt:
Mitglieder:
Bürgermeister
Capellmann, Peter
Frey, Heinz
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 205/2014
x
nein
nein
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