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Anfrage (Anfrage bzgl. Durchführung der Handreinigung an neuralgischen Punkten)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
197 kB
Datum
17.03.2015
Erstellt
05.03.15, 15:07
Aktualisiert
05.03.15, 15:07
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. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Dr. Wolf-Rüdiger Zoll Richardstraße 14 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Eigenbetrieb Straßen Holzdamm 10 Herr Böcking 0 22 35 / 409-409 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum 13.02.2015 gez. Erner, Bürgermeister BM 20.02.2015 Datum Freigabe -100- gez. Böcking Amtsleiter RPA Ihre Anfrage vom 17.02.2015 Rat Betrifft: F 114/2015 17.03.2015 Anfrage bzgl. Durchführung der Handreinigung an neuralgischen Punkten Sehr geehrter Herr Dr. Zoll, die Verwaltung führt bereits tägliche Handreinigungen durch. Insbesondere die Plätze werden regelmäßig händisch mit Papierzangen und einem Blasgerät gesäubert. Die Reinigungen erfolgen nach Bedarf und Dringlichkeit. Auch die tägliche Einsatzplanung der Mitarbeiter orientiert sich an dem aktuellen Bedarf und kann somit sehr schnell und flexibel ausgereichtet werden. Das Aufgabengebiet der Reinigungskolonne ist über die Jahre sehr umfangreich geworden, (Straßenpapierkörbe, Hundekotbeutel, Bushaltestellen, Freischneide- und Reparaturarbeiten Entsorgung von Wildmüll und Durchführung des Winterdienstes) deshalb sind die zeitintensiven, händische Reinigungen (stark frequentierte Bereiche) nur in einem vorgegebenen Rahmen möglich. Zusagen über weitere, regelmäßige Handreinigungen kann ich nicht geben, da dies mit dem vorhandenen Personal nicht zu gewährleisten ist. Erftstadt ist flächenmäßig die größte Gemeinde im Rhein-Erft-Kreis. Gründliche Handreinigungen an allen Stellen der Stadt sind nur mit viel Aufwand möglich. Diese können ggf. durch Aufträge an externe Firmen durchgeführt werden. Die hierbei zusätzlich anfallenden Kosten müssten über eine Erhöhung der Straßenreinigungs- bzw. Abfallgebühren finanziert werden. Die Anschaffung eines „Staubsaugers“ in der beantragten Größenordnung ist nicht sinnvoll. Ein Hilfsmittel in dieser Art kann nur unter großem Aufwand transportiert werden. Den täglichen Einsatz in allen Stadtteilen könnten wir somit nicht gewährleisten. Gleichfalls sind hierfür keine freien, personellen Kapazitäten vorhanden. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung (Hallstein) -2-