Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
156 kB
Datum
10.03.2015
Erstellt
20.11.14, 12:50
Aktualisiert
10.03.15, 18:41
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 374/2014
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 28.08.2014
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
10.03.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
02.12.2014
beschließend
Haupt- Finanz- und
Personalausschuss
10.03.2015
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. Ergänzung der Straßenbeleuchtung in der Radmacherstraße und in der
Straße „An der Schwarzau“
Kosten
80.000,00 €:
Erträge
0,00 €:
Kostenträger:
Eigenbetrieb Straßen
Sachkonto:
Straßenbeleuchtung
0071031 + 0070031
Jahr der
Mittelbereitstellung:
Folgekosten
Mittel stehen zur
3.000,00 Euro pro Jahr, über ca. 40 Verfügung:
Jahre für Unterhaltung,
X Nein
Finanzierung, Abschreibung
Ja
2015
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt
Höhe Belastung
Folgekosten Kernhaushalt:
3.000,00 Euro pro Jahr, über
belastet:
Kernhaushalt: 2015
ca. 40 Jahre für Unterhaltung,
X
Finanzierung, Abschreibung
Ja
Nein 1.500,00 €
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Kosten für den weiteren Ausbau/ Ergänzung der im Antrag gewünschten Straßenbeleuchtung
schätze ich für die Radmacher Straße auf ca. 35.000,00 Euro und für die Straße „An der
Schwarzau“ auf 45.000,00 Euro.
Die entsprechenden Mittel sind hierfür im Wirtschaftsplan 2015 einzustellen
.
Die Radmacher Straße ist im Bereich des städt. Übergangsheimes und vor dem Liblarer Friedhof
bereits teilweise mit einer Straßenbeleuchtung ausgestattet. Aufgrund des vorhandenen
Gehweges ist eine Verdichtung sowie Erneuerung der Lichtquellen vor allem in Richtung Liblar
sicherlich sinnvoll. Die Stromversorgung könnte hierfür über den Anschluss des Übergangsheims
erfolgen.
Der Weg „An der Schwarzau“ ist ein reiner Wirtschaftsweg. Dieser wird von den Anliegern und
Besuchern der Tennishalle/ der Tennisplätze mitgenutzt. Hierzu befahren sie den Weg
überwiegend mit Kraftfahrzeugen, die natürlich den Weg nachts selbstständig ausleuchten
können. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass auch Jugendliche zu Fuß oder mit einem
Fahrrad die Tennisanlagen im dunkeln erreichen wollen.
Auch wenn eine Erweiterung der Straßenbeleuchtung rechtlich nicht zwingend erforderlich ist, so
erscheint mir die beantragte Maßnahme zur Erhöhung der Sicherheit sowie zur Vermeidung von
Angsträumen sinnvoll zu sein.
Anlage: Konzeptplanung
In Vertretung
(Hallstein)
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