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Mitteilung (Sachstandsbericht Lichtsignalanlage Königshäuschen)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
23 kB
Datum
03.04.2014
Erstellt
03.04.14, 13:58
Aktualisiert
03.04.14, 13:58
Mitteilung (Sachstandsbericht Lichtsignalanlage Königshäuschen) Mitteilung (Sachstandsbericht Lichtsignalanlage Königshäuschen)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt 32 Jülich, 01.04.2014 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 168/2014 Mitteilung Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 03.04.2014 TOP Ergebnisse Sachstandsbericht Lichtsignalanlage Königshäuschen Anlg.: ./. 32 32 SD.Net Mitteilungstext: In der letzten Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 27.03.2014 wurde um eine Mitteilung bezüglich des Sachstands zu der o.g. Lichtsignalanlage für den kommenden Haupt- und Finanzausschuss gebeten. Wie bereits in den Sitzungen des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 21.11.2013 und 13.02.2014 mitgeteilt wurde, hat die jeweilige Straßenverkehrsbehörde, hier Stadt Jülich, die für Bau und Betrieb einer Lichtsignalanlage notwendigen Planunterlagen aufzustellen. Ein entsprechender Planungsauftrag wurde seinerzeit an eine Firma vergeben. Bestandteile dieses Planungsauftrages sind folgende Punkte: 1. 2. 3. 4. 5. 6. Signallage- und Markierungsplan aufstellen Verkehrserhebung durchführen und auswerten Signalprogrammstruktur entwerfen (Phasenfolgeplan) Konfliktpunkteplan erstellen (Einfahr- und Räumwege) Berechnung der Zwischenzeiten (Mögliche Konfliktfälle aller Verkehrsteilnehmergruppen) Berechnung der Umlauf- und Freigabenzeiten sowie Leistungsfähigkeitsnachweis gemäß HBS 7. Zusammenstellung der Signalprogramme (Zeichnerische Darstellung ) 8. Betriebszeitenplan aufstellen (Tabellenform) 9. Steuerungsverfahren entwerfen und darstellen 10. Erläuterungsbericht aufstellen 11. Signalsicherungsplan erstellen 12. Prüfprogramm erstellen und Abnahme durchführen Durch die beauftragte Firma wurde zwischenzeitlich als erstes Teilergebnis ein Lageplanentwurf vorgelegt. Dieser Entwurf befindet sich derzeit im gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahren mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW als zuständigem Straßenbaulastträger. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in den Sitzungen des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 21.11.2013 (Vorlagennummer 484/2013) und 13.02.2014 (Vorlagennummer 45/2014) verwiesen. Mitteilung 168/2014 Seite 2