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Beschlussvorlage (Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Bergheim und der Stadt Bedburg zur Einrichtung einer Rufbereitschaft hinsichtlich der Übernahme ordnungsbehördlicher Aufgaben außerhalb der Kernzeiten gem. § 23 des Gesetzes über kommunale Gemeinschafts-arbeit -GkG-)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Datum
24.09.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Bergheim und der Stadt Bedburg zur Einrichtung einer Rufbereitschaft hinsichtlich der Übernahme ordnungsbehördlicher Aufgaben außerhalb der Kernzeiten gem. § 23 des Gesetzes über kommunale Gemeinschafts-arbeit -GkG-) Beschlussvorlage (Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Bergheim und der Stadt Bedburg zur Einrichtung einer Rufbereitschaft hinsichtlich der Übernahme ordnungsbehördlicher Aufgaben außerhalb der Kernzeiten gem. § 23 des Gesetzes über kommunale Gemeinschafts-arbeit -GkG-) Beschlussvorlage (Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Bergheim und der Stadt Bedburg zur Einrichtung einer Rufbereitschaft hinsichtlich der Übernahme ordnungsbehördlicher Aufgaben außerhalb der Kernzeiten gem. § 23 des Gesetzes über kommunale Gemeinschafts-arbeit -GkG-) Beschlussvorlage (Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Bergheim und der Stadt Bedburg zur Einrichtung einer Rufbereitschaft hinsichtlich der Übernahme ordnungsbehördlicher Aufgaben außerhalb der Kernzeiten gem. § 23 des Gesetzes über kommunale Gemeinschafts-arbeit -GkG-)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7178/2008 Fachbereich IV Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 24.09.2008 Betreff: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Bergheim und der Stadt Bedburg zur Einrichtung einer Rufbereitschaft hinsichtlich der Übernahme ordnungsbehördlicher Aufgaben außerhalb der Kernzeiten gem. § 23 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit -GkG- Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt vorbehaltlich der aufsichtbehördlichen Genehmigung durch den Landrat des Rhein-Erft-Kreises die als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügte öffentlichrechtliche Vereinbarung mit der Stadt Bergheim über die Übernahme ordnungsbehördlicher Aufgaben außerhalb der öffentlichen Dienstzeiten abzuschließen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: In den vergangenen Jahren gab es auf Grund der knappen Personaldecke im Bereich der örtlichen Ordnungsbehörde häufig Probleme mit der Erreichbarkeit der Mitarbeiter/innen außerhalb der Kernzeiten der Stadt Bedburg in Fällen der sofortigen Unterbringung von Betroffenen gem. § 14 des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG), der Beseitigung von Obdachlosigkeit durch Unterbringung der Betroffenen in geeigneten Räumlichkeiten und bei der Ergreifung dringender Maßnahmen zur Beseitigung von konkreten Gefahren durch Wespen und Bienen gem. § 14 OBG NRW. Mit Rundverfügung vom 11. April 2008 teilte der Regierungspräsident des Regierungsbezirkes Köln mit, dass er die Kommunen des Regierungsbezirkes ausdrücklich ermutigen möchte, kreative Ideen zur kommunalen Zusammenarbeit zu entwickeln und hierbei auch über die Grenzen des eigenen Stadtgebietes zu schauen. Deshalb wurde seitens der Stadt Bedburg darüber nachgedacht, die o.a. Aufgaben im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit durch eine andere Kommune kostengünstig durchführen zu lassen. Eine Umfrage bei den Kommunen des Rhein-Erft-Kreises ergab, dass die Einweisungen nach dem PsychKG bis auf die Stadt Bedburg von eigenen/fremden Rettungswachen durchgeführt werden, da diese über einen adäquat besetzten Schichtdienst verfügen, um diese Einweisungen außerhalb der Kernzeiten durchzuführen. Eine weitere Recherche ergab, dass die Gemeinde Elsdorf bereits im Jahre 2004 eine öffentlichrechtliche Vereinbarung mit der Stadt Bergheim abgeschlossen hat, die diese verpflichtet, die o.a. Aufgaben nach dem PsychKG und dem OBG zu übernehmen. Aus diesem Grund wurde mit der Stadt Bergheim Kontakt aufgenommen, um zu klären, ob sie bereit ist, mit der Stadt Bedburg eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen. Nach umfangreichen Gesprächen erklärte sich die Stadt Bergheim bereit, mit der Stadt Bedburg die als Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen. Gem. § 23 GkG können Gemeinden und Gemeindeverbände vereinbaren, dass einer der Beteiligten einzelne Aufgaben der übrigen Beteiligten in seine Zuständigkeit übernimmt oder sich verpflichtet, solche Aufgaben für die übrigen Beteiligten durchzuführen. Übernimmt ein Beteiligter eine Aufgabe der Übrigen in seine Zuständigkeit, so gehen das Recht und die Pflicht zur Erfüllung der Aufgabe auf ihn über. Verpflichtet sich einer der Beteiligten, eine Aufgabe für die Übrigen durchzuführen, so bleiben deren Rechte und Pflichten als Träger der Aufgabe unberührt. In der Vereinbarung soll eine angemessene Entschädigung vorgesehen werden, die in der Regel so zu bemessen ist, dass die durch die Übernahme oder Durchführung entstehenden Kosten gedeckt werden. In den vergangenen Jahren fielen für die Bediensteten hauptsächlich Einsätze nach dem PsychKG außerhalb der Dienstzeiten an. Diese stellen sich wie folgt dar: Beschlussvorlage WP7-178/2008 Seite 2 STADT BEDBURG Jahr Einweisungen innerhalb Dienstzeiten 2005 2006 2007 2008* *(Stand 31.08.2008) Seite: 3 Sitzungsvorlage Einweisungen der außerhalb Dienstzeiten 1 0 1 2 Einweisungen der Insgesamt 22 12 8 7 23 12 9 9 Hinsichtlich der Kosten stellte die Gemeinde Elsdorf bereits im Jahre 2004 fest, dass die Einrichtung eines ausreichenden Schichtdienstes zur Sicherstellung der Erreichbarkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung außerhalb der üblichen Dienstzeiten für die Wahrnehmung von Maßnahmen zur Beseitigung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung Personalkosten von ca. 12.000 € jährlich verursachen würde. Diese Rufbereitschaft ist in jedem Fall erforderlich und von der Anzahl der Einsätze unabhängig. Die Stadt Bedburg soll an die Stadt Bergheim zur Deckung der auf Grund dieser Vereinbarung entstehenden Kosten eine Pauschale von 5.800 € pro Jahr zahlen. Dieser Betrag unterschreitet die zu erwartenden Kosten bei einer selbständigen Erledigung um ein Vielfaches, so dass der vereinbarte Kostenersatz betriebswirtschaftlich gerechtfertigt ist. Die Übernahme von Aufgaben gem. § 23 GkG soll gem. der Vereinbarung folgende Bereiche umfassen: • Die sofortige Unterbringung von Betroffenen gemäß § 14 des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) • Die Einleitung von Gefahrenbeseitigungsmaßnahmen aus Anlass von Kampfmittelfunden • Die Beseitigung von Obdachlosigkeit durch Unterbringung der Betroffenen in geeigneten Räumlichkeiten ( § 14 OBG NRW) • Dringende Maßnahmen zur Beseitigung von konkreten Gefahren durch Wespen und Bienen (§ 14 OBG NRW) Die Stadt Bergheim soll die Aufgaben nach Maßgabe dieser Vereinbarung ausschließlich innerhalb folgender Zeiten durchführen: montags – mittwochs: donnerstags: freitags: samstags, sonn- und feiertags: 00:00 – 08:30 Uhr ; 16:00 – 24:00 Uhr 00:00 – 08:30 Uhr ; 18:00 – 24:00 Uhr 00:00 – 08:30 Uhr ; 12:00 – 24:00 Uhr 00:00 – 24:00 Uhr Diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung soll zunächst für die Dauer eines Jahres mit Wirkung vom 01.11.2008 abgeschlossen werden mit der Option der Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr im Falle der Nichtinanspruchnahme des Kündigungsrechtes. Gem. § 24 Abs. 1 GKG ist eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung schriftlich abzuschließen und bedarf gem. § 24 Abs. 2 GkG der Genehmigung der Aufsichtbehörde. Die Stadt Bergheim hat bereits mit dem Rhein-Erft-Kreis diesbezüglich Kontakt aufgenommen; der Rhein-Erft-Kreis als Aufsichtsbehörde steht nach Auskunft der Stadt Bergheim der öffentlichrechtlichen Vereinbarung positiv gegenüber. Beschlussvorlage WP7-178/2008 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 04. September 2008 ----------------------------------Stolz Sachbearbeiter(in) Beschlussvorlage WP7-178/2008 ----------------------------------Baum Fachbereichsleiter(in) ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Seite 4