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Allgemeine Vorlage (Verwendung der Sportpauschale 2011)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
72 kB
Datum
16.02.2011
Erstellt
12.01.11, 13:01
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Sozial- und Sportamt - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 06.01.2011 Vorlagen-Nr.: 6/2011 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sport- und Kulturausschuss Hauptausschuss Rat 24.01.2011 16.02.2011 28.02.2011 Verwendung der Sportpauschale 2011 I. Sach- und Rechtslage: Nach den Richtlinien der Gemeinde Kreuzau über die Verwendung der Sportpauschale müssen Anträge der Vereine bis zum 30.11. eines Jahres gestellt werden, wenn sie im darauf folgenden Jahr berücksichtigt werden sollen. Maßnahmen dürfen erst bezuschusst werden, wenn die Mittel nicht für gemeindliche Projekte benötigt werden. Diese sind allerdings ebenfalls frühzeitig anzumelden. Nur in dringenden Fällen sollen Maßnahmen durchgeführt werden, die nicht angemeldet waren. Bis zu diesem Termin sind für das Jahr 2011 insgesamt 2 Anträge von Vereinen eingegangen. Zudem soll eine Maßnahme der Gemeinde aus der Sportpauschale finanziert werden. Antragsteller FC Fortuna Maubach St. Heribertus Schützenbruderschaft Kreuzau Gemeinde Kreuzau Maßnahme geschätzte Gesamtkosten Erneuerung der Zaunlage an der 12.400 Euro Sportanlage in Untermaubach, Am (mit manueller Weißenberg Eigenleistung) Neubau eines Vogelschießstandes 20.014,32 Euro in Kreuzau Erneuerung der Heizung im Sportheim Üdingen 15.000 Euro Von den Vereinen wird eine Eigenbeteiligung in Höhe von 50% der Maßnahmekosten gefordert, wobei diese auch durch Eigenleistung erbracht werden kann. Gemeindliche Maßnahmen sind zu 100% zu finanzieren. Für das laufende Jahr wird der Zuschuss des Landes Nordrhein-Westfalen 48.488 Euro betragen. Zudem befinden sich in der Rücklage aus der Sportpauschale der vergangen Jahre insgesamt 122.914,36 Euro. Seitens des FC Fortuna Maubach wurde bereits für das Jahr 2009 ein ähnlicher Antrag gestellt. Damals wurde allerdings beantragt, die vorhandene, 200 m lange Zaunanlage, die ca. 20 Jahre alt ist, durch einen Viereckgeflechtzaun zu ersetzen. Die Kosten sollten sich auf 1.958,03 Euro belaufen. Hinzu gekommen wäre die Eigenleistung des Vereins mit einem Umfang von ca. 300 Arbeitsstunden. Diesem Antrag wurde auch stattgegeben. Aufgrund verschiedener Wechsel im Vorstand wurde diese Maßnahme bisher nicht umgesetzt. Nunmehr beabsichtigt der neue Vorstand aber, statt des Viereckgeflechtes einen Doppelstab-Gitterzaun zu errichten, da dieser wesentlich haltbarer ist. Hierdurch steigen die Materialkosten aber auf mindestens 6.200 Euro lt. günstigstem Angebot. Das Vergleichsangebot weist sogar Kosten in Höhe von 11.173,86 Euro aus. Lohnkosten sind in beiden Angeboten nicht enthalten. Aus vergleichbaren Anträgen der Vergangenheit (Obermaubach und Winden) ist aber bekannt, dass Lohnkosten etwa in Höhe der Materialkosten anfallen und somit der Eigenanteil des Vereins durch Eigenleistung erbracht wird. Die Stunden sind nachzuweisen und können mit 10 €/Std. berechnet werden (s. vergleichbar „Richtlinien zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement zur Gewährung von Zuwendungen“ aus dem Jahr 2007). Aus Sicht der Verwaltung ist es sinnvoll, die Mehrkosten zu akzeptieren, zumal statt der ursprünglich beantragten 200 m nun 250 m eingezäunt werden sollen und ein wesentlich haltbareres Material verwendet werden soll. Die Maßnahme der St. Heribertus Schützenbruderschaft Kreuzau kann nicht aus Mitteln der Sportpauschale bezuschusst werden, da es sich nicht um einen Sportverein handelt. Nach dem Erlass des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen und des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 10. März 2004 wird die Sportpauschale aber zur Unterstützung investiver kommunaler Aufwendungen im Sportbereich gewährt. Bei dem geplanten Schießstand handelt es sich allerdings nicht um eine Maßnahme im sportlichen, sondern im kulturellen Bereich. Grundsätzlich müssen die Vereine, die einen Antrag stellen, einen Nachweis erbringen, dass der Landessportbund zu dieser geplanten Maßnahme keine Zuschüsse zahlt bzw. in welcher Höhe Zuschüsse gezahlt werden können. Diese würden auf die Leistungen der Gemeinde angerechnet. Seit dem Jahr 2008 war das Investitionshilfeprogramm des LSB jedoch für 3 Jahre ausgesetzt worden. Als Ersatz wurden zinsgünstige Kredite angeboten, die über die Hausbank des Vereins zu beantragen waren. Eine Bescheinigung des LSB musste für diesen Zeitraum nicht vorgelegt werden, da deren Inhalt bekannt war. Aktuell wurde der LSB um Stellungnahme gebeten, wie ab 2011 mit dem Investitionshilfeprogramm weiter verfahren wird. Die Antwort hierzu steht noch aus. Die eigene Maßnahme im Sportheim Üdingen soll in diesem Jahr umgesetzt werden, da bereits in den letzten Jahren regelmäßig Reparaturkosten angefallen sind, weil die Heizung nicht mehr funktionierte. Für die Zukunft wäre mit weiteren kostenintensiven Reparaturen zu rechnen, wenn die Heizung nicht ausgetauscht würde. Die Anträge wurden bereits vorab dem Gemeindesportverband zur Beratung übersandt, damit in der Sportausschusssitzung eine Stellungnahme abgegeben werden kann. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Der Gesamtbetrag von 21.200 Euro kann aus Mitteln der Sportpauschale für das Jahr 2007 gedeckt werden. Mittel aus der Rücklage sind hierfür nicht erforderlich. III. Beschlussvorschlag: Aus der vom Land Nordrhein Westfalen zur Verfügung gestellten Sportpauschale werden im Jahr 2011 folgende Maßnahmen finanziert: Antragsteller Maßnahme FC Fortuna Maubach Erneuerung der Zaunlage an der Sportanlage in Untermaubach, Am Weißenberg Erneuerung des Heizung im Sportheim Üdingen Gemeinde Kreuzau Kosten der Maßnahme -2- 12.400 Euro Höchstbetrag aus Sportpauschal e 50 % 15.000 Euro 100 % Der Antrag der St. Heribertus Schützenbruderschaft Kreuzau auf Bezuschussung des Neubaus einer Vogelschießanlage wird abgelehnt, da es sich hierbei nicht um Aufwendungen im Sportbereich handelt. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlagen -3-