Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
72 kB
Datum
16.02.2011
Erstellt
12.01.11, 13:01
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Sozial- und Sportamt - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 06.01.2011
Vorlagen-Nr.: 6/2011
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Sport- und Kulturausschuss
Hauptausschuss
Rat
24.01.2011
16.02.2011
28.02.2011
Verwendung der Sportpauschale 2011
I. Sach- und Rechtslage:
Nach den Richtlinien der Gemeinde Kreuzau über die Verwendung der Sportpauschale müssen
Anträge der Vereine bis zum 30.11. eines Jahres gestellt werden, wenn sie im darauf folgenden
Jahr berücksichtigt werden sollen. Maßnahmen dürfen erst bezuschusst werden, wenn die Mittel
nicht für gemeindliche Projekte benötigt werden. Diese sind allerdings ebenfalls frühzeitig
anzumelden. Nur in dringenden Fällen sollen Maßnahmen durchgeführt werden, die nicht
angemeldet waren.
Bis zu diesem Termin sind für das Jahr 2011 insgesamt 2 Anträge von Vereinen eingegangen.
Zudem soll eine Maßnahme der Gemeinde aus der Sportpauschale finanziert werden.
Antragsteller
FC Fortuna Maubach
St. Heribertus
Schützenbruderschaft
Kreuzau
Gemeinde Kreuzau
Maßnahme
geschätzte Gesamtkosten
Erneuerung der Zaunlage an der
12.400 Euro
Sportanlage in Untermaubach, Am
(mit manueller
Weißenberg
Eigenleistung)
Neubau eines Vogelschießstandes
20.014,32 Euro
in Kreuzau
Erneuerung der Heizung im
Sportheim Üdingen
15.000 Euro
Von den Vereinen wird eine Eigenbeteiligung in Höhe von 50% der Maßnahmekosten gefordert,
wobei diese auch durch Eigenleistung erbracht werden kann. Gemeindliche Maßnahmen sind zu
100% zu finanzieren.
Für das laufende Jahr wird der Zuschuss des Landes Nordrhein-Westfalen 48.488 Euro betragen.
Zudem befinden sich in der Rücklage aus der Sportpauschale der vergangen Jahre insgesamt
122.914,36 Euro.
Seitens des FC Fortuna Maubach wurde bereits für das Jahr 2009 ein ähnlicher Antrag gestellt.
Damals wurde allerdings beantragt, die vorhandene, 200 m lange Zaunanlage, die ca. 20 Jahre alt
ist, durch einen Viereckgeflechtzaun zu ersetzen. Die Kosten sollten sich auf 1.958,03 Euro
belaufen. Hinzu gekommen wäre die Eigenleistung des Vereins mit einem Umfang von ca. 300
Arbeitsstunden. Diesem Antrag wurde auch stattgegeben. Aufgrund verschiedener Wechsel im
Vorstand wurde diese Maßnahme bisher nicht umgesetzt. Nunmehr beabsichtigt der neue
Vorstand aber, statt des Viereckgeflechtes einen Doppelstab-Gitterzaun zu errichten, da dieser
wesentlich haltbarer ist. Hierdurch steigen die Materialkosten aber auf mindestens 6.200 Euro lt.
günstigstem Angebot. Das Vergleichsangebot weist sogar Kosten in Höhe von 11.173,86 Euro
aus. Lohnkosten sind in beiden Angeboten nicht enthalten. Aus vergleichbaren Anträgen der
Vergangenheit (Obermaubach und Winden) ist aber bekannt, dass Lohnkosten etwa in Höhe der
Materialkosten anfallen und somit der Eigenanteil des Vereins durch Eigenleistung erbracht wird.
Die Stunden sind nachzuweisen und können mit 10 €/Std. berechnet werden (s. vergleichbar
„Richtlinien zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement zur Gewährung von
Zuwendungen“ aus dem Jahr 2007).
Aus Sicht der Verwaltung ist es sinnvoll, die Mehrkosten zu akzeptieren, zumal statt der
ursprünglich beantragten 200 m nun 250 m eingezäunt werden sollen und ein wesentlich
haltbareres Material verwendet werden soll.
Die Maßnahme der St. Heribertus Schützenbruderschaft Kreuzau kann nicht aus Mitteln der
Sportpauschale bezuschusst werden, da es sich nicht um einen Sportverein handelt. Nach dem
Erlass des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen und des Finanzministeriums des
Landes Nordrhein-Westfalen vom 10. März 2004 wird die Sportpauschale aber zur Unterstützung
investiver kommunaler Aufwendungen im Sportbereich gewährt. Bei dem geplanten Schießstand
handelt es sich allerdings nicht um eine Maßnahme im sportlichen, sondern im kulturellen Bereich.
Grundsätzlich müssen die Vereine, die einen Antrag stellen, einen Nachweis erbringen, dass der
Landessportbund zu dieser geplanten Maßnahme keine Zuschüsse zahlt bzw. in welcher Höhe
Zuschüsse gezahlt werden können. Diese würden auf die Leistungen der Gemeinde angerechnet.
Seit dem Jahr 2008 war das Investitionshilfeprogramm des LSB jedoch für 3 Jahre ausgesetzt
worden. Als Ersatz wurden zinsgünstige Kredite angeboten, die über die Hausbank des Vereins zu
beantragen waren. Eine Bescheinigung des LSB musste für diesen Zeitraum nicht vorgelegt
werden, da deren Inhalt bekannt war. Aktuell wurde der LSB um Stellungnahme gebeten, wie ab
2011 mit dem Investitionshilfeprogramm weiter verfahren wird. Die Antwort hierzu steht noch aus.
Die eigene Maßnahme im Sportheim Üdingen soll in diesem Jahr umgesetzt werden, da bereits in
den letzten Jahren regelmäßig Reparaturkosten angefallen sind, weil die Heizung nicht mehr
funktionierte. Für die Zukunft wäre mit weiteren kostenintensiven Reparaturen zu rechnen, wenn
die Heizung nicht ausgetauscht würde.
Die Anträge wurden bereits vorab dem Gemeindesportverband zur Beratung übersandt, damit in
der Sportausschusssitzung eine Stellungnahme abgegeben werden kann.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Der Gesamtbetrag von 21.200 Euro kann aus Mitteln der Sportpauschale für das Jahr 2007
gedeckt werden. Mittel aus der Rücklage sind hierfür nicht erforderlich.
III. Beschlussvorschlag:
Aus der vom Land Nordrhein Westfalen zur Verfügung gestellten Sportpauschale werden im Jahr
2011 folgende Maßnahmen finanziert:
Antragsteller
Maßnahme
FC Fortuna Maubach
Erneuerung der Zaunlage an der
Sportanlage in Untermaubach, Am
Weißenberg
Erneuerung des Heizung im
Sportheim Üdingen
Gemeinde Kreuzau
Kosten der
Maßnahme
-2-
12.400 Euro
Höchstbetrag
aus
Sportpauschal
e
50 %
15.000 Euro
100 %
Der Antrag der St. Heribertus Schützenbruderschaft Kreuzau auf Bezuschussung des Neubaus
einer Vogelschießanlage wird abgelehnt, da es sich hierbei nicht um Aufwendungen im
Sportbereich handelt.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlagen
-3-