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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP7-202/2008)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Datum
28.10.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7127/2008 1. Ergänzung Fachbereich II Sitzungsteil Az.: 50 06 02 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales 26.08.2008 Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales 21.10.2008 Betreff: Vorberatung des Budgethaushaltes für das Jahr 2009 im Fachbereich Schule, Kultur, Ordnung und Soziales Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Vorstellung des Budgethaushaltes zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, diesen bei der Verabschiedung des Haushaltes 2009 zu berücksichtigen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales hat in der Sitzung am 26.08.2008 beschlossen, den Entwurf der Haushaltsplanung für den Fachbereich II zunächst fraktionsintern zu prüfen und in der nächsten Ausschusssitzung zu beraten. Verwaltungsseitig wurde darum gebeten, Anregungen und Änderungsvorschläge rechtzeitig schriftlich der Verwaltung vorzulegen, damit diese entsprechend aufgearbeitet werden können. Die Verwaltung weist darauf hin, dass seitens der Fraktionen bislang keine Anregungen und/ oder Änderungsvorschläge eingereciht wurden. Aufgrund zwischenzeitlich eingetretener Änderungen wurden seitens der Verwaltung in nachfolgenden Produkten Änderungen vorgenommen: Kostenstelle Wahlen Derzeit wird davon ausgegangen, dass es `nur´ zwei Wahltermine geben wird; Zusammenlegungen der Kommunalwahl mit der Europawahl. Sollte indes aufgrund der derzeit anhängigen Klage eine Trennung erfolgen, ist mit Mehrkosten zu rechnen. Weitere Mehrkosten durch die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Bürger - Stichwort Bürgerentscheid - sind, da diese in keiner Weise kalkuliert werden können, nicht eingeplant. Produkt Brandschutz Die Verwaltung befindet sich derzeit mit der Stadt Bergheim in Verhandlungen über den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung für die Durchführung sogenannter Brandeinsatzbegleitfahrten; nicht zuletzt aus Gründen des Selbstschutzes für die Kolleginnen und Kollegen der Freiwilligen Feuerwehr ist dies zwingend erforderlich. Eine Vorlage wird in Kürze dem Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales vorgelegt; für den Haushalt 2009 sind diesbezüglich zusätzliche Mittel in Höhe von rund 8.000 einzustellen. Bereits seit einiger Zeit ist erkennbar, dass der Aufwand der Brandschutzaufgaben in den letzten Jahren erheblich gestiegen ist, so dass mit den derzeitigen Mitteln den rechtlichen Notwendigkeiten nicht entsprochen werden kann. Bezüglich der zwingend erforderlichen personellen und/ oder organisatorischen Änderungen wird die Verwaltung noch in diesem Jahr für den Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales eine dezidierte Vorlage erstellen, in dem dringend notwendige Lösungsvorschläge dargelegt werden; für den Haushalt 2009 sind zusätzliche Mittel in Höhe von rd. 40.000 € einzustellen. Weitere Anpassungen sind im Rahmen der Ermittlung der sogenannten Jahresbestellung der Freiwilligen Feuerwehr erforderlich; im konsumtiven Bereich in Höhe von rd. 1.500 € sowie im investiven Bereich in Höhe von rd. 14.000 € [Atemschutzgeräte, explosionsgeschützte Funkgeräte, hydraulische Schere]. Produkte Schulen Wie bereits in den Vorjahren wurden die Kosten für Lehrmittel, Schülerbeförderung und die Schulbudgets - incl. der investiven Mittel - der nunmehr vorliegenden amtlichen Schulstatistik angepasst. Hierdurch, sowie insbesondere durch die dadurch bedingten Auswirkungen auf die Schülerbeförderung und die Lernmittelkosten verringert sich der Aufwand um rd. 20.000 €. Weiterhin beabsichtigt die Verwaltung im Bereich der Schulsozialarbeit eine Stellenaufstockung vorzunehmen; aufgrund der positiven Erfahrungen mit der seinerzeit installierten Teilzeitstelle einerseits, sowie dem - seitens der Schulleitungen dokumentierten - erheblich gestiegenen Aufgabenvolumen andererseits, erscheint aus Sicht der Verwaltung eine Aufstockung auf Minimum eine Vollzeitstelle angebracht. Da der Ausbau auch im Hinblick auf die Maßnahme `Geld oder Stelle´ bzw. der Betreuung der Schülerinnen und Schüler in der Nachmittagszeit zu sehen ist, wird die Verwaltung noch in diesem Jahr für den Ausschuss eine dezidierte Vorlage erstellen; damit die Umsetzung jedoch zeitgleich in 2009 erfolgen kann, sind in den Haushalt 2009 zusätzliche Mittel in Höhe von rd. 35.000 € einzustellen. Beschlussvorlage WP7-127/2008 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Kostenstelle Jugendmusikschule . Bedingt durch die seitens der Verwaltung der Jugendmusikschule nicht eingeplanten Tarifabschlüsse ist für 2009 eine Umlageerhöhung erforderlich, so dass zusätzlich 14.000 € in den Haushalt einzustellen sind. Produkt Grundversorgung und Hilfe Die Personalkostenerstattung im Rahmen der Personalgestellung bei der Arbeitsgemeinschaft Rhein-Erft erfolgt auf Basis des jeweils aktuellen `KGSt-Gutachtens´; aufgrund dessen ist mit einer höheren Kostenerstattung als zunächst kalkuliert zu rechnen; im Haushalt 2009 kann somit der Ansatz um rd. 20.000 € reduziert werden. Produkt Kindertageseinrichtungen Laut derzeitigen Berechnungen/ Aussagen des Kreisjugendamtes belaufen sich die Mehrkosten für die Befreiung der Gebühren im dritten Kindergartenjahr auf rd. 175.000 €; in den ursprünglichen Berechnungen wurde ein Betrag von 140.000 € kalkuliert. Bedburg-Card Die Verwaltung befindet sich - wie in diversen Vorlagen berichtet - in Abstimmungsgesprächen mit den Vorsitzenden der Werbekreise/ -gemeinschaften. Da die Personal- und Sachkosten in erheblichem Maße vom Umfang und Art der Karte abhängen, ist eine verlässliche Planung derzeit nicht möglich, so dass diesbezüglich keine zusätzlichen Mittel in den Haushalt 2009 eingestellt worden sind. BOS-Digitalfunk [Finanzplanung] Aufgrund vorliegende Erlasse des für den Funkbetrieb zuständigen Innenministeriums ist - voraussichtlich bis 2011 - der derzeit analog betriebene Funkverkehr aus Gründen der Abhörsicherheit in ein digitales Netz zu überführen. Für den Bereich der Freiwilligen Feuerwehr ist - im Rahmen der Finanzplanung [2010 und 2011] - aufgrund des derzeit vorhandenen Funkgerätebestands mit zusätzlichen Kosten in Höhe von rund 72.000 € auszugehen. Mehrkosten insgesamt Produkt/ Kostenstelle Brandschutz Schulen Kindertageseinrichtungen ArGe Jugendmusikschule Betrag 49.500 € -20.000 € 35.000 € 35.000 € -20.000 € 14.000 € 93.500 € Allgemein Der Stadtkämmerer teilte mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 07.10.2008 mit, dass sich bei den Haupterträgen der allgemeinen Finanzwirtschaft eine negative Entwicklung abzeichnet. Daraus resultierend sei ein Anstieg des bei der Planung 2008 ausgewiesenen Fehlbedarfs für 2009 von 850.000 € auf nunmehr rd. 2 Mio. € erklärbar. Vor diesem Hintergrund rät der Kämmerer an, dass jeder Fachbereich seinen Fehlbedarf mindestens auf das bei der Haushaltsplanung 2008 für das Planjahr 2009 prognostizierte Niveau beschränkt. Dies bedeutet für das vorgelegte Budget des Fachbereiches II eine Reduzierung um 134.781 €. Unter Berücksichtigung der o. a. Ausführungen und der aufgezeigten `weiteren Budgetverschlechterung´ in Höhe von 58.500 € wäre eine insofern eine Reduzierung von 228.281 € zu erzielen. Beschlussvorlage WP7-127/2008 1. Ergänzung Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 In diesem Zusammenhang wird bereits jetzt erwähnt, dass es sich bei den Veranschlagungen im Fachbereichsbudget überwiegend um gesetzlich vorgeschriebene Positionen handelt und vor diesem Hintergrund Einsparungen nur schwer zu realisieren sind. Ungeachtet der Tatsache, dass der Gesamthaushalt nach fachbezogener Vorberatung der einzelnen Budgets in den Fachausschüssen sowie Festlegung des Finanzrahmens im Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement im Hauptausschuss beraten wird, und es Aufgabe des Hauptausschusses wäre, in der Gesamtbetrachtung gfls. eine Prioritätensetzung vorzunehmen, zeigt die Verwaltung nachfolgend alle für ein derartiges Einsparpotential relevanten freiwilligen Leistungen auf. Produkte Schulen Grundsätzlich sind die Schulbudgets in der Höhe des Ansatzes `frei´; dennoch sind aus Sicht der Verwaltung - auch bei Nichtvorhandensein einer Budgetrichtlinie - keine relevanten Beträge einzusparen. Die vorhandene Teilzeitstelle der derzeit eingesetzten Schulsozialarbeiterin ist neben ihrer unbestrittenen Notwendigkeit frühestens zum 01.01.2014 kündbar. Die seitens der Schulleitungen und der Verwaltung angestrebte Erhöhung der Stelle Schulsozialarbeit ist für eine qualitative Umsetzung der Nachmittagsbetreuung im Rahmen der Bezuschussung `Geld oder Stelle´ aus Sicht der Verwaltung unerlässlich. Befürwortet würden zwar nach den bisherigen Gesprächen aller Beteiligten 1,5 Stellen; bereits hier wird seitens der Verwaltung auf 0,5 Stellen `reduziert´. Kostenstelle VHS Die Stadt Bedburg ist grundsätzlich zur Unterhaltung einer Volkshochschule verpflichtet. Ob eine Reduzierung der Kosten überhaupt realisierbar ist, ist unwahrscheinlich; für das Jahr 2009 ist dies ausgeschlossen. Kostenstelle Jugendmusikschule Die Beteiligung an der Jugendmusikschule stellt grundsätzlich eine freiwillige Leistung dar. Kostenstelle Kulturveranstaltungen Grundsätzlich handelt es sich bei der in den letzten Jahren erfolgreich aufgebauten Kulturarbeit um eine freiwillige Leistung der Stadt Bedburg. Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass in der o. a. Kostenstelle alleine 28.000 € Personalkosten beinhaltet sind. Kostenstelle Förderung von Vereinen Es handelt sich um freiwillige Leistungen. Kostenstelle Unterstützung Senioren und behinderter Menschen. Die dortigen Zuwendungen an Dritte sind freiwillige Leistungen. Produkt Sonstige Unterstützung sozialer Einrichtungen Die Zuschüsse im Rahmen der Wohlfahrtsförderungsrichtlinien sind freiwillige Leistungen. Produkt Kindertageseinrichtungen Die Bezuschussung der Eltern mit Kindern im dritten Kindergartenjahr ist eine freiwillige Leistung. In allen entsprechenden Vorlagen wurde seitens der Verwaltung hierauf, wie auch auf die Finanzlage der Stadt Bedburg, hingewiesen. Produkt Jugendzentren Hierbei handelt es sich um freiwillige Leistungen, welche aber größtenteils bis zum 01.01.2014 vertraglich zugesichert sind; allein die Bezuschussung in Höhe von rund 55.000 € der katholischen Einrichtung in Kirdorf ist jährlich kündbar. Produkt Förderung von Kindern und Jugendlichen Die Zuschüsse im Rahmen der Jugendförderungsrichtlinien sind freiwillige Leistungen. Produkt Förderung von Verbänden und Vereinen Beschlussvorlage WP7-127/2008 1. Ergänzung Seite 4 STADT BEDBURG Seite: 5 Sitzungsvorlage Die Zuwendungen im Rahmen der Sportförderungsrichtlinien sowie der Kostenübernahme für die Schwimmbadnutzung zweier Bedburger Vereine sind freiwillige Leistungen. Die nachfolgende Aufstellung und Summierung soll lediglich einen Gesamtüberblick ermöglichen und keinesfalls als Vorschlag der Verwaltung angesehen werden. Der Ausschuss kann hierzu Vorschläge gegenüber dem Rat beschließen: Produkt/ Kostenstelle Schulen Jugendmusikschule Kulturveranstaltungen Förderung von Vereinen Unterstützung Senioren und behinderter Menschen Sonstige Unterstützung sozialer Einrichtungen Kindertageseinrichtungen [beitragsfreies 3. Kindergartenjahr] Förderung von Kindern und Jugendlichen Förderung von Verbänden und Vereinen Betrag 50.000 € 44.000 € 27.810 € 8.300 € 2.000 € 10.000 € 175.000 € Vorschlag Ausschuss 6.000 € 23.700 € 374.810 € In allen rechtlich vorgeschriebenen Produkten wurde seitens der Verwaltung bereits seit Jahren eine restriktive Ausgabenpolitik betrieben. Eine weitere `Ergebnisverbesserung´ ist - auch unter Berücksichtigung immer steigender Aufgaben - aus Sicht der Verwaltung nicht mehr realisierbar. Im Gegenteil; aufgrund des gestiegenen Aufgabenvolumens - sowohl aufgrund rechtlicher Vorgaben, als auch aufgrund politischer Beschlüsse - mussten, nachdem in der Vergangenheit auch Personal eingespart wurde, Korrekturen/ Personalaufstockungen vorgenommen werden. Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass der Fachbereich II seit Jahren personell am unter(st)en Limit geführt wird. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: 50181 Bedburg, den 15.10.2008 ----------------------------------Brunken ----------------------------------Kramer stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter gesehen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-127/2008 1. Ergänzung Seite 5