Daten
Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Datum
28.10.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bedburg
Der Bürgermeister
Fachbereich I
Planen, Bauen und Wirtschaftsförderung
Datum: 16.10.2008
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Tischvorlage zu TOP 2 der Sitzung des Ausschusses für Struktur und
Stadtentwicklung am 20.10.2008 zur Stellungnahme des Kämmerers vom 09.
Oktober 2008 bzgl. der Reduzierung des Fehlbedarfs lt. Beratungsvorlage
Mit Schreiben vom 09. Oktober 2008 rät der Kämmerer dringend an, dass jeder
Fachbereich und das Ratsbüro seinen Fehlbedarf mindestens auf das bei der
Haushaltsplanung 2008 für das Planjahr 2009 prognostizierte Niveau beschränkt.
Er bittet den Fachbereich I und den Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
dringend, Maßnahmen aufzuzeigen, die eine entsprechende Kürzung des Budgets ermöglichen.
Wie dem Schreiben zu entnehmen ist, werden die Erträge aus Liegenschaftsveräußerungen für den Kasterer Acker erst zu einem späteren Zeitpunkt anfallen.
Deshalb sind die Erträge in 2009 um 1.3 Mio. zu senken.
Nachstehend werden folgende Vorschläge zu den Änderungen des Budgets für
das Jahr 2009 ff aufgeführt:
Sonstige ordentliche Erträge:
Kostenstelle Liegenschaftsverwaltung:
Der Ansatz für das Jahr 2009 wird geändert auf 2.050.000,00 €. Für die Finanzplanung der nachfolgenden Jahre 2010 bis 2012 wird jeweils ein Ansatz von
1.550.000,00 € gebildet.
Da es sich um Liegenschaftsangelegenheiten handelt, können nähere Erläuterungen im nichtöffentlichen Teil der Sitzung hierzu erfolgen.
Im nächsten Jahr werden voraussichtlich Einzahlungen für unbebaute Grundstücke in Höhe von 370.000,00 € (Bilanzwerte) erfolgen. Da hierdurch keine Erlöse
erzielt werden, führt die Einzahlung zu keiner Verbesserung des Ergebnisplanes.
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Personalaufwendungen:
Kostenstelle Räumliche Planung und Entwicklung:
Unter Anbetracht der finanziellen Situation wird vorgeschlagen in 2009 auf die
Einstellung eines Stadtplaners zu verzichten. Hierdurch ist eine Einsparung in
Höhe von rund 70.000,00 € zu erzielen. Die großen städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen Rahmenplan Kaster und Bedburg sind bzw. werden in einem
Wettbewerbsverfahren von externen Fachbüros durchgeführt und begleitet.
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen:
Kostenstelle Straßenbeleuchtung
Im Bereich der Straßenbeleuchtung ist davon auszugehen, dass durch Vorgaben
von EU-Richtlinien in absehbarer Zeit (2011/2012) keine HQL-Lampen (quecksilberhaltig) mehr verwandt werden dürfen. Aus diesem Grunde war beabsichtigt, in
2009 Lampenköpfe mit Leuchtmittel in einem größeren Umfang auszutauschen.
Für die Lampenköpfe gibt es einen Bundeszuschuss in Höhe von 25 %. Sofern
2009 auf die Maßnahme verzichtet wird, bedeutet dies ein Reduzierung des Aufwandes in Höhe von 300.000,00 €. Dem gegenüber muss der eingeplante Zuschuss in Höhe von 62.500,00 € aus den Planungen herausgenommen werden.
Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass diese Thematik in den nächsten
Jahren einen nicht unerheblichen finanziellen Aufwand mit sich bringen wird.
Nicht nur die Tatsache, dass HQL-Lampen zukünftig nicht mehr verwendet werden dürfen, sondern auch die Tatsache, dass zahlreiche Lampen bereits ein Alter
von 40 und mehr Jahre haben begründen den zukünftigen Investitionsbedarf. Die
Standsicherheitsuntersuchung aus diesem Jahr hat ergeben, dass von 244 Straßenlaternen 43 nicht mehr standsicher sind. Das ist eine Fehlerquote von 17,6 %.
Hochgerechnet auf die rund 3.600 Straßenlaternen bedeutet dies, dass über 600
Straßenlaternen ersetzt werden müssen. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen,
dass die Ansätze für die Straßenbeleuchtung im Haushaltsplan verbleiben, jedoch nur bei einer positiven Entwicklung des Haushaltes 2009 in Anspruch genommen werden.
Bilanzielle Abschreibungen:
Erhöhungen in diesem Bereich sind bedingt durch Neuanschaffungen, Straßenerneuerungen u.ä. .Durch die Umwandlung des Sportplatzes Kaster muss der
Tennenplatz in 2009 komplett abgeschrieben werden. Diese Position schlägt mit
rund 156.000,00 € zu Buche.
Die bereits mit der Einladung mitgeteilte Veränderung bei den Abschreibungen
Verkehrsflächen wird in 2009 nicht zum Tragen kommen, da in Absprache mit
dem Rhein-Erft-Kreis eine Aufstufung der Adolf-Silverberg-Straße nicht vor 2010
erfolgen wird. Hierüber wird in der nächsten Sitzung ausführlich berichtet.
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Sonstige ordentliche Aufwendungen:
Kostenstelle Räumliche Planung und Entwicklung:
Im Jahre 2008 wurde die Kostenstelle mit rund 100.000,00 € für das Jahr 2009
beplant. Bedingt durch die Kosten für den Rahmenplan Bedburg, die in 2008 nicht
mehr anfallen, müssen hierfür in 2009 die Restkosten neu veranschlagt werden
(55.000,00 €). Die Änderung des FNP durch die Ansiedlung eines Unternehmens
wird rund 30.000,00 € kosten. Für die Kreiselmaßnahmen auf qualifizierten Straßen müssen Baukostenzuschüsse abgeschrieben werden (28.750,00 €).
Rückstellungen:
Es zeichnet sich ab, dass in 2009 voraussichtlich die Auflösung einer Rückstellung für eine Altlastensanierung erfolgen wird, die sich im Budget des Fachbereiches I mit einem Nettoertrag in Höhe von 375.000,00 € niederschlagen wird.
Sonstige Änderungen:
Im Finanzplan werden auf Grund der Planungen im Bereich der Liegenschaften
die Kosten für die Kanalbaumaßnahmen Kasterer Acker in Höhe von jeweils
250.000,00 € für die Jahre 2010 bis 2012 herausgenommen.
Im Budget des Fachbereiches I wurde ein Betrag in Höhe von 650.000,00 € für
den Erwerb der Tennishalle eingeplant. Dies erfolgte durch die Tatsache, dass
zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung für die Fachbereiche I und III ein Fachbereichsleiter zuständig war.
Nach den nunmehr personellen Änderungen werden die Kosten für den Verkauf/Ankauf von unbebauten bzw. bebauten Grundstücken entsprechend der Zuständigkeitsregelungen vorgenommen.
Der Betrag von 650.000,00 € wird im Budget des FB I gestrichen und ist vom
Fachbereich III für 2009 neu zu veranschlagen.
Übertragungsfehler:
Bei der Unterhaltung der Fahrzeuge für den Bauhof wurden für das Jahr 2010 irrtümlich 3.500,00 € übertragen. Richtigerweise muss dies 35.000,00 € heißen.
Bei den Stromkosten im Abwasserbereich wurden für das Jahr 2010 irrtümlich
180.000,00 € übertragen. Richtigerweise muss dies 18.000,00 € heißen.
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Die vorstehenden Erläuterungen haben zur Folge, dass sich der Fehlbedarf im
Fachbereich I nunmehr wie folgt darstellt:
Differenzbetrag
Erlöse aus Verkauf
Personalkosten
Zuschuss
Abschreibungen
Rückstellungen
Räumliche Planung
Denkmalschutz
Verbesserung
2.320.236 €
-2.000.000 €
-70.000 €
-62.500 €
30.000 €
-375.000 €
24.000 €
500 €
132.764 €
Mit Berücksichtigung der Verkaufserlöse kann der anzustrebende Fehlbetrag nicht
nur erreicht werden, sondern um 132.764,00 € unterschritten werden.
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