Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
11.03.11, 13:01
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Sozial- und Sportamt - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 31.01.2011
Vorlagen-Nr.: 7/2011
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Schulausschuss
Hauptausschuss
Rat
22.03.2011
05.04.2011
11.05.2011
Mögliche Wiedereinführung der Schuleinzugsbereiche
I. Sach- und Rechtslage:
Durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (4.
Schulrechtsänderungsgesetz) haben die Kommunen wieder die Möglichkeit erhalten,
Schuleinzugsbereiche festzulegen (§ 84 SchulG). Diese Schuleinzugsbereiche waren mit Beginn
des Schuljahres 2008/2009 per Gesetz weggefallen.
Aus Sicht der Verwaltung hat der Wegfall der Schuleinzugsbereiche nicht zu Nachteilen geführt.
Es sind keine überaus hohen Anmeldungen von Schülerinnen und Schülern an den Grundschulen
im Gemeindegebiet zu verzeichnen gewesen. Hier hätte der Schulträger auch die Möglichkeit,
über das Festlegen der Zügigkeit eines Grundschulstandortes lenkend einzugreifen. Gerade im
Hinblick auf sinkende Schülerzahlen scheint dies, wenn überhaupt erforderlich, dass bessere
Instrument zu sein. Noch im vergangenen Jahr ist allerdings bezüglich eines eventuellen
Erweiterungsbaus an der Grundschule Winden seitens des Schulleiters deutlich dargelegt worden,
dass sich die Anzahl der Jährgänge nicht verändern würde, wenn keine auswärtigen Schülerinnen
und Schüler mehr aufgenommen würden. Hierdurch würden sich allenfalls die Klassenstärken
reduzieren, was aber keinen Einfluss auf den Raumbedarf hätte. Ähnliches gilt auch für die
anderen Schulstandorte.
Es wird vorgeschlagen, von der Möglichkeit der Wiedereinführung der Schuleinzugsbereiche
keinen Gebrauch zu machen, da hierdurch keine Vorteile für den Schulträger oder für die
einzelnen Grundschulen zu erwarten ist. Aufgrund der aktuellen Schulanmeldungen für das
Schuljahr 2011/2012 ist zu erkennen, dass weniger Schülerinnen und Schüler aus der Gemeinde
Kreuzau an auswärtigen Schulen angemeldet werden als umgekehrt, was den Schulstandort
Kreuzau stärkt.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine.
III. Beschlussvorschlag:
Von der Möglichkeit, zum 01.08.2011 wieder Schuleinzugsbereiche nach § 84 Schulgesetz NRW
einführen zu können, wird zum jetzigen Zeitpunkt Abstand genommen.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig: ________
Ja:
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Nein:
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Enthaltungen: ________