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Allgemeine Vorlage (Mögliche Wiedereinführung der Schuleinzugsbereiche)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
14 kB
Erstellt
11.03.11, 13:01
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Mögliche Wiedereinführung der Schuleinzugsbereiche)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Sozial- und Sportamt - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 31.01.2011 Vorlagen-Nr.: 7/2011 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Schulausschuss Hauptausschuss Rat 22.03.2011 05.04.2011 11.05.2011 Mögliche Wiedereinführung der Schuleinzugsbereiche I. Sach- und Rechtslage: Durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (4. Schulrechtsänderungsgesetz) haben die Kommunen wieder die Möglichkeit erhalten, Schuleinzugsbereiche festzulegen (§ 84 SchulG). Diese Schuleinzugsbereiche waren mit Beginn des Schuljahres 2008/2009 per Gesetz weggefallen. Aus Sicht der Verwaltung hat der Wegfall der Schuleinzugsbereiche nicht zu Nachteilen geführt. Es sind keine überaus hohen Anmeldungen von Schülerinnen und Schülern an den Grundschulen im Gemeindegebiet zu verzeichnen gewesen. Hier hätte der Schulträger auch die Möglichkeit, über das Festlegen der Zügigkeit eines Grundschulstandortes lenkend einzugreifen. Gerade im Hinblick auf sinkende Schülerzahlen scheint dies, wenn überhaupt erforderlich, dass bessere Instrument zu sein. Noch im vergangenen Jahr ist allerdings bezüglich eines eventuellen Erweiterungsbaus an der Grundschule Winden seitens des Schulleiters deutlich dargelegt worden, dass sich die Anzahl der Jährgänge nicht verändern würde, wenn keine auswärtigen Schülerinnen und Schüler mehr aufgenommen würden. Hierdurch würden sich allenfalls die Klassenstärken reduzieren, was aber keinen Einfluss auf den Raumbedarf hätte. Ähnliches gilt auch für die anderen Schulstandorte. Es wird vorgeschlagen, von der Möglichkeit der Wiedereinführung der Schuleinzugsbereiche keinen Gebrauch zu machen, da hierdurch keine Vorteile für den Schulträger oder für die einzelnen Grundschulen zu erwarten ist. Aufgrund der aktuellen Schulanmeldungen für das Schuljahr 2011/2012 ist zu erkennen, dass weniger Schülerinnen und Schüler aus der Gemeinde Kreuzau an auswärtigen Schulen angemeldet werden als umgekehrt, was den Schulstandort Kreuzau stärkt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. III. Beschlussvorschlag: Von der Möglichkeit, zum 01.08.2011 wieder Schuleinzugsbereiche nach § 84 Schulgesetz NRW einführen zu können, wird zum jetzigen Zeitpunkt Abstand genommen. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: ________ Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: ________