Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
57 kB
Datum
07.12.2010
Erstellt
10.11.10, 18:26
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kämmerei - Herr Decker
BE: Herr Decker
Kreuzau, 15.11.2010
Vorlagen-Nr.: 91/2010
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
23.11.2010
07.12.2010
Feststellung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Kreuzau zum 01.01.2009 und Entlastung
des Bürgermeisters
I. Sach- und Rechtslage:
Nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements in
NRW (NKFG NRW) haben die Gemeinden spätestens ab dem Haushaltsjahr 2009 ihre
Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung zu erfassen und spätestens zum
Stichtag 1.1.2009 eine Eröffnungsbilanz nach § 92 Abs. 1 bis 3 GO NRW aufzustellen.
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat am 28.6.2005 beschlossen, die Umstellung auf die Doppik
zum 1.1.2009 vorzunehmen.
Gemäß § 53 Abs. 1 der GemHVO NRW ist der Eröffnungsbilanz ein Anhang sowie ein
Forderungs- und Verbindlichkeitenspiegel beizufügen. Ferner ist sie durch einen Lagebericht zu
ergänzen.
Die zum 1.1.2009 für die Gemeinde aufgestellte Eröffnungsbilanz ist prüfungspflichtig im Sinne
des § 92 Abs. 4 GO NRW. Nach § 92 Abs. 5 GO NRW hat der Rechnungsprüfungsausschuss die
Bilanz zu prüfen. Entsprechend § 101 Abs. 8 GO NRW i.V.m. § 103 Abs. 1 Nr. 1 GO NRW bedient
sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung der Eröffnungsbilanz grundsätzlich der
örtlichen Rechnungsprüfung, sofern eine solche besteht.
Mangels einer eigenen Rechnungsprüfung hat der Rat der Gemeinde Kreuzau am 17.6.2008 auf
Vorschlag des Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschusses beschlossen, die Kanzlei
Müller, Leisner & Kollegen, Düren, Philippstraße 27, mit der Prüfung der Eröffnungsbilanz zum
1.1.2009 zu beauftragen.
Der Bericht der Kanzlei Müller, Leisner & Kollegen über die Prüfung der Eröffnungsbilanz wurde
dem Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschuss am 9.11.2010 vorgelegt. Die Unterlagen
sind Ihnen nachrichtlich zugegangen.
Der Ausschuss hat den Bericht geprüft und als eigenen Prüfungsbericht unter Einbeziehung der
während der Prüfung getroffenen Feststellungen übernommen. Zum Inhalt der Prüfung wird auf
die Niederschrift über die Sitzung des Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschusses vom
09.11.2010 verwiesen.
Als Ergebnis der Prüfung wurde durch den Vorsitzenden ein uneingeschränkter
Bestätigungsvermerk erteilt.
Ich schlage Ihnen daher vor, die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Kreuzau zum 1.1.2009 in der
vorliegenden Fassung festzustellen. Da nach § 92 Abs. 1 GO NRW die Vorschriften des § 96 GO
NRW entsprechend anzuwenden sind, entscheiden die Ratsmitglieder mit der Feststellung der
Eröffnungsbilanz auch über die Entlastung des Bürgermeisters.
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass die Eröffnungsbilanz nach § 105 GO NRW auch der
überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW unterliegt.
Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Kreuzau zum 1.1.2009 ist als Anlage beigefügt.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Für die Kosten der Prüfung wurde in der Eröffnungsbilanz zum 1.1.2009 eine ausreichende
Rückstellung gebildet.
III. Beschlussvorschlag:
„Der Rat nimmt das Ergebnis der Prüfung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Kreuzau zum
1.1.2009 zur Kenntnis.
Die Eröffnungsbilanz wird in der vorliegenden Fassung festgestellt.
Dem Bürgermeister wird Entlastung erteilt.“
Der Bürgermeister
I.V.
- Stolz Anlagen
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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