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Allgemeine Vorlage (Feststellung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Kreuzau zum 01.01.2009 und Entlastung des Bürgermeisters)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
57 kB
Datum
07.12.2010
Erstellt
10.11.10, 18:26
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Feststellung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Kreuzau zum 01.01.2009 und Entlastung des Bürgermeisters) Allgemeine Vorlage (Feststellung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Kreuzau zum 01.01.2009 und Entlastung des Bürgermeisters)

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Gemeinde Kreuzau Kämmerei - Herr Decker BE: Herr Decker Kreuzau, 15.11.2010 Vorlagen-Nr.: 91/2010 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 23.11.2010 07.12.2010 Feststellung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Kreuzau zum 01.01.2009 und Entlastung des Bürgermeisters I. Sach- und Rechtslage: Nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements in NRW (NKFG NRW) haben die Gemeinden spätestens ab dem Haushaltsjahr 2009 ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung zu erfassen und spätestens zum Stichtag 1.1.2009 eine Eröffnungsbilanz nach § 92 Abs. 1 bis 3 GO NRW aufzustellen. Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat am 28.6.2005 beschlossen, die Umstellung auf die Doppik zum 1.1.2009 vorzunehmen. Gemäß § 53 Abs. 1 der GemHVO NRW ist der Eröffnungsbilanz ein Anhang sowie ein Forderungs- und Verbindlichkeitenspiegel beizufügen. Ferner ist sie durch einen Lagebericht zu ergänzen. Die zum 1.1.2009 für die Gemeinde aufgestellte Eröffnungsbilanz ist prüfungspflichtig im Sinne des § 92 Abs. 4 GO NRW. Nach § 92 Abs. 5 GO NRW hat der Rechnungsprüfungsausschuss die Bilanz zu prüfen. Entsprechend § 101 Abs. 8 GO NRW i.V.m. § 103 Abs. 1 Nr. 1 GO NRW bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung der Eröffnungsbilanz grundsätzlich der örtlichen Rechnungsprüfung, sofern eine solche besteht. Mangels einer eigenen Rechnungsprüfung hat der Rat der Gemeinde Kreuzau am 17.6.2008 auf Vorschlag des Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschusses beschlossen, die Kanzlei Müller, Leisner & Kollegen, Düren, Philippstraße 27, mit der Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 1.1.2009 zu beauftragen. Der Bericht der Kanzlei Müller, Leisner & Kollegen über die Prüfung der Eröffnungsbilanz wurde dem Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschuss am 9.11.2010 vorgelegt. Die Unterlagen sind Ihnen nachrichtlich zugegangen. Der Ausschuss hat den Bericht geprüft und als eigenen Prüfungsbericht unter Einbeziehung der während der Prüfung getroffenen Feststellungen übernommen. Zum Inhalt der Prüfung wird auf die Niederschrift über die Sitzung des Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschusses vom 09.11.2010 verwiesen. Als Ergebnis der Prüfung wurde durch den Vorsitzenden ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Ich schlage Ihnen daher vor, die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Kreuzau zum 1.1.2009 in der vorliegenden Fassung festzustellen. Da nach § 92 Abs. 1 GO NRW die Vorschriften des § 96 GO NRW entsprechend anzuwenden sind, entscheiden die Ratsmitglieder mit der Feststellung der Eröffnungsbilanz auch über die Entlastung des Bürgermeisters. Ich möchte noch darauf hinweisen, dass die Eröffnungsbilanz nach § 105 GO NRW auch der überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW unterliegt. Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Kreuzau zum 1.1.2009 ist als Anlage beigefügt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Für die Kosten der Prüfung wurde in der Eröffnungsbilanz zum 1.1.2009 eine ausreichende Rückstellung gebildet. III. Beschlussvorschlag: „Der Rat nimmt das Ergebnis der Prüfung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Kreuzau zum 1.1.2009 zur Kenntnis. Die Eröffnungsbilanz wird in der vorliegenden Fassung festgestellt. Dem Bürgermeister wird Entlastung erteilt.“ Der Bürgermeister I.V. - Stolz Anlagen IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-