Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
66 kB
Datum
07.12.2010
Erstellt
10.11.10, 18:26
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Her Schmühl
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 02.11.2010
Vorlagen-Nr.: 82/2010
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
23.11.2010
07.12.2010
Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Abwasserbeseitigung für den
Kalkulationszeitraum 2011 bis 2013;
hier: Festsetzung der Gebührensätze für den Anteil Schmutzwasser und den Anteil
Niederschlagswasser
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 11.12.2007 die Gebührensätze im
Bereich der Abwasserbeseitigung für den Kalkulationszeitraum 2008 bis 2010 wie folgt
beschlossen:
Teilanschluss Schmutzwasser:
Teilanschluss Regenwasser:
Vollanschluss
2,49 €/cbm
0,44 €/cbm
2,93 €/cbm
Infolge der erforderlichen Umstellung der Niederschlagswassergebühren auf die Quadratmeter
versiegelte Fläche wurde die Niederschlagswassergebühr für den Restkalkulationszeitraum 2009
und 2010 in der Sitzung des Rates am 09.12.2008 auf 0,30 €/qm versiegelte Fläche festgesetzt.
Da beide Kalkulationszeiträume zum 31.12.2010 enden, sind nunmehr die Gebühren für den
Kalkulationszeitraum 2011 bis 2013 neu zu kalkulieren.
Da der unterschiedliche Gebührenmaßstab auch in Zukunft beibehalten wird, wurden 2 getrennte
Kalkulationen erstellt, die als Anlage beigefügt sind.
Bevor ich die Gebührenkalkulationen erläutere, darf ich Ihnen vorab die erfreuliche Mitteilung
machen, dass beide Gebührensätze nicht erhöht werden müssen und unverändert bleiben.
Nachstehend nunmehr einige Erläuterungen:
1.
Schmutzwassergebühren
Die bisherige Gebühr von insgesamt 2,49 €/cbm setzte sich wie folgt zusammen:
Kostendeckende Gebühr 2008 bis 2010:
zuzüglich Kostenunterdeckung aus dem
Kalkulationszeitraum 2005 bis 2007:
Somit insgesamt:
2,45 €/cbm
0,04 €/cbm
2,49 €/cbm
Da nach § 6 Abs. 2 KAG NRW Gebührenüberschüsse bzw. Unterdeckungen innerhalb von
3 Jahren ausgeglichen werden müssen, wurden diese in den neuen Kalkulationszeitraum
selbstverständlich einbezogen. Wie Sie aus dem beigefügten Vermerk ersehen wollen,
wird sich im abgelaufenen Kalkulationszeitraum ein Gebührenüberschuss in Höhe von
voraussichtlich gerundet 42.300,00 € ergeben.
Die Ausgabenansätze bleiben gegenüber der bisherigen Kalkulation konstant;
Ausgabensteigerungen sind nicht zu erwarten.
Bisher wurde bei der Gebührenermittlung ein Wasserverbrauch in Höhe von 790.000 cbm
zugrunde gelegt. Diese Verbrauchshöhe ist inzwischen jedoch unrealistisch. Der Verbrauch
ist nicht unerheblich zurückgegangen. Im Durchschnitt der letzten 3 Jahre betrug der
Verbrauch nur noch 760.000 cbm/Jahr.
Da sich jedoch aus dem letzten Kalkulationszeitraum, wie bereits erwähnt, keine
Unterdeckung sondern ein Überschuss ergibt, kann der geringere Verbrauch bei
Beibehaltung der Gesamtgebühr von 2,49 €/cbm aufgefangen werden.
Ich schlage Ihnen von daher vor, die Gebühr für den Anteil Schmutzwasser für die Jahre
2011 bis 2013 unverändert auf 2,49 €/cbm festzusetzen.
2.
Niederschlagswassergebühren
Die gebührenrelevanten Parameter
- Ausgabenansätze (durchschnittlich 613.720,00 €/Jahr),
- Anteil an der Straßenentwässerung (35 %),
- Gebührenmaßstab (1.360.000 qm)
bleiben unverändert.
Aus dem Kalkulationszeitraum 2008 bis 2010 ergibt sich ein geringfügiger
Gebührenüberschuss in Höhe von jährlich 1.710,00 €, der sich aber auf die Gebühren nicht
auswirkt.
Aufgrund der vorgenannten Fakten kann auch hier der Gebührenansatz unverändert auf
0,30 €/qm versiegelter Fläche festgesetzt werden.
Sofern Sie meinem Beschlussvorschlag folgen, ist eine Änderung der Beitrags- und
Gebührensatzung nicht erforderlich.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
In den Haushaltsjahren 2011 bis 2013 ergeben sich jährlich unter Berücksichtigung der
Überschüsse der Jahre 2008 bis 2010 folgende durchschnittlichen Einnahmeansätze:
- Schmutzwassergebühren:
- Niederschlagswassergebühren:
1.890.920,00 €,
397.200,00 €.
Beide Gebühren sind kostendeckend.
III. Beschlussvorschlag:
1.
Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NRW wird erneut ein dreijähriger Kalkulationszeitraum (2011 bis
2013) festgelegt.
2.
Aufgrund der vorgelegten Gebührenkalkulationen für die Jahre 2011 bis 2013 werden die
Kanalbenutzungsgebühren für diesen Zeitraum wie folgt festgesetzt:
-2-
Teilanschluss Schmutzwasser:
Teilanschluss Niederschlagswasser:
2,49 €/cbm,
0,30 €/qm versiegelter Fläche.
Der Bürgermeister
- Ramm Anlagen
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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