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Allgemeine Vorlage (Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Abwasserbeseitigung für den Kalkulationszeitraum 2011 bis 2013; hier: Festsetzung der Gebührensätze für den Anteil Schmutzwasser und den Anteil Niederschlagswasser)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
66 kB
Datum
07.12.2010
Erstellt
10.11.10, 18:26
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Abwasserbeseitigung für den Kalkulationszeitraum 2011 bis 2013;
hier: Festsetzung der Gebührensätze für den Anteil Schmutzwasser und den Anteil
        Niederschlagswasser) Allgemeine Vorlage (Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Abwasserbeseitigung für den Kalkulationszeitraum 2011 bis 2013;
hier: Festsetzung der Gebührensätze für den Anteil Schmutzwasser und den Anteil
        Niederschlagswasser) Allgemeine Vorlage (Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Abwasserbeseitigung für den Kalkulationszeitraum 2011 bis 2013;
hier: Festsetzung der Gebührensätze für den Anteil Schmutzwasser und den Anteil
        Niederschlagswasser)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Her Schmühl BE: Herr Schmühl Kreuzau, 02.11.2010 Vorlagen-Nr.: 82/2010 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 23.11.2010 07.12.2010 Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Abwasserbeseitigung für den Kalkulationszeitraum 2011 bis 2013; hier: Festsetzung der Gebührensätze für den Anteil Schmutzwasser und den Anteil Niederschlagswasser I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 11.12.2007 die Gebührensätze im Bereich der Abwasserbeseitigung für den Kalkulationszeitraum 2008 bis 2010 wie folgt beschlossen: Teilanschluss Schmutzwasser: Teilanschluss Regenwasser: Vollanschluss 2,49 €/cbm 0,44 €/cbm 2,93 €/cbm Infolge der erforderlichen Umstellung der Niederschlagswassergebühren auf die Quadratmeter versiegelte Fläche wurde die Niederschlagswassergebühr für den Restkalkulationszeitraum 2009 und 2010 in der Sitzung des Rates am 09.12.2008 auf 0,30 €/qm versiegelte Fläche festgesetzt. Da beide Kalkulationszeiträume zum 31.12.2010 enden, sind nunmehr die Gebühren für den Kalkulationszeitraum 2011 bis 2013 neu zu kalkulieren. Da der unterschiedliche Gebührenmaßstab auch in Zukunft beibehalten wird, wurden 2 getrennte Kalkulationen erstellt, die als Anlage beigefügt sind. Bevor ich die Gebührenkalkulationen erläutere, darf ich Ihnen vorab die erfreuliche Mitteilung machen, dass beide Gebührensätze nicht erhöht werden müssen und unverändert bleiben. Nachstehend nunmehr einige Erläuterungen: 1. Schmutzwassergebühren Die bisherige Gebühr von insgesamt 2,49 €/cbm setzte sich wie folgt zusammen: Kostendeckende Gebühr 2008 bis 2010: zuzüglich Kostenunterdeckung aus dem Kalkulationszeitraum 2005 bis 2007: Somit insgesamt: 2,45 €/cbm 0,04 €/cbm 2,49 €/cbm Da nach § 6 Abs. 2 KAG NRW Gebührenüberschüsse bzw. Unterdeckungen innerhalb von 3 Jahren ausgeglichen werden müssen, wurden diese in den neuen Kalkulationszeitraum selbstverständlich einbezogen. Wie Sie aus dem beigefügten Vermerk ersehen wollen, wird sich im abgelaufenen Kalkulationszeitraum ein Gebührenüberschuss in Höhe von voraussichtlich gerundet 42.300,00 € ergeben. Die Ausgabenansätze bleiben gegenüber der bisherigen Kalkulation konstant; Ausgabensteigerungen sind nicht zu erwarten. Bisher wurde bei der Gebührenermittlung ein Wasserverbrauch in Höhe von 790.000 cbm zugrunde gelegt. Diese Verbrauchshöhe ist inzwischen jedoch unrealistisch. Der Verbrauch ist nicht unerheblich zurückgegangen. Im Durchschnitt der letzten 3 Jahre betrug der Verbrauch nur noch 760.000 cbm/Jahr. Da sich jedoch aus dem letzten Kalkulationszeitraum, wie bereits erwähnt, keine Unterdeckung sondern ein Überschuss ergibt, kann der geringere Verbrauch bei Beibehaltung der Gesamtgebühr von 2,49 €/cbm aufgefangen werden. Ich schlage Ihnen von daher vor, die Gebühr für den Anteil Schmutzwasser für die Jahre 2011 bis 2013 unverändert auf 2,49 €/cbm festzusetzen. 2. Niederschlagswassergebühren Die gebührenrelevanten Parameter - Ausgabenansätze (durchschnittlich 613.720,00 €/Jahr), - Anteil an der Straßenentwässerung (35 %), - Gebührenmaßstab (1.360.000 qm) bleiben unverändert. Aus dem Kalkulationszeitraum 2008 bis 2010 ergibt sich ein geringfügiger Gebührenüberschuss in Höhe von jährlich 1.710,00 €, der sich aber auf die Gebühren nicht auswirkt. Aufgrund der vorgenannten Fakten kann auch hier der Gebührenansatz unverändert auf 0,30 €/qm versiegelter Fläche festgesetzt werden. Sofern Sie meinem Beschlussvorschlag folgen, ist eine Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung nicht erforderlich. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: In den Haushaltsjahren 2011 bis 2013 ergeben sich jährlich unter Berücksichtigung der Überschüsse der Jahre 2008 bis 2010 folgende durchschnittlichen Einnahmeansätze: - Schmutzwassergebühren: - Niederschlagswassergebühren: 1.890.920,00 €, 397.200,00 €. Beide Gebühren sind kostendeckend. III. Beschlussvorschlag: 1. Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NRW wird erneut ein dreijähriger Kalkulationszeitraum (2011 bis 2013) festgelegt. 2. Aufgrund der vorgelegten Gebührenkalkulationen für die Jahre 2011 bis 2013 werden die Kanalbenutzungsgebühren für diesen Zeitraum wie folgt festgesetzt: -2- Teilanschluss Schmutzwasser: Teilanschluss Niederschlagswasser: 2,49 €/cbm, 0,30 €/qm versiegelter Fläche. Der Bürgermeister - Ramm Anlagen IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -3-