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Antrag (Antrag bzgl. Hundehaltung in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
05.05.2015
Erstellt
23.04.15, 18:43
Aktualisiert
23.04.15, 18:43
Antrag (Antrag bzgl. Hundehaltung in Erftstadt) Antrag (Antrag bzgl. Hundehaltung in Erftstadt)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 64/2015 Az.: Amt: - 32 BeschlAusf.: - 32 Datum: 29.01.2015 gez. Knips Kämmerer 08.04.2015 Dezernat 4 Dezernat 6 BM Datum Freigabe -100- gez. Mandt Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der Freien Wähler Erftstadt leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin 05.05.2015 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Hundehaltung in Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: s. Text s. Text Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1. Die Mitarbeiter/innen des Rechts- und Ordnungsamtes führen auf Anfrage mit der Abteilung Steuern/Abgaben und Stadtreinigung Überprüfungen durch. Hundehalter/innen werden bei den entsprechenden Außenterminen angesprochen und das Tragen der Hundesteuermarke wird kontrolliert. Bei einer nicht vorhandenen Hundesteuermarke werden die Personalien des Hundehalters aufgenommen und an die Steuerabteilung weiter geleitet, die dann überprüft, ob der Hund tatsächlich steuerlich nicht gemeldet ist, oder ob der Hundehalter nur vergessen hat, die Hundesteuermarke anzulegen. Sowohl die fehlende Hundemarke, als auch die Nichtveranlagung zur Steuer sind Ordnungswidrigkeitentatbestände, die geahndet werden. Weitere Konsequenz ist die sofortige Veranlagung zur Zahlung der Hundesteuer durch die Abteilung Steuern/Abgaben und Stadtreinigung. Zu 2.: Bereits angeschafft sind 20 weitere Hundekotbeutelspender. Hier werden entsprechende Standorte verwaltungsintern noch abgestimmt. Zu 3. Zu den Aufgaben des Rechts- und Ordnungsamtes gehört u.a. die Kontrolle von Verunreinigungen durch Hunde. Diese werden durchgeführt. Verstösse werden geahndet. Die Bürger und Bürgerinnen haben zudem die Möglichkeit Beobachtungen per Anzeige dem Rechtsund Ordnungsamt zu melden. Diesen Anzeigen wird ebenfalls nachgegangen. Zu 4. Ich werde dem Ausschuss im Herbst 2015 berichten. Zu den Kosten und Erträgen: Die Überprüfungen verursachen in erster Linie Personalkosten. Die entstehenden Kosten können allerdings nicht nachprüfbar ermittelt werden, da die Mitarbeiter/innen ja keine zusätzlichen Stunden leisten, sondern die Überprüfungen während ihrer sonstigen Tätigkeiten (hauptsächlich bei der Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs) durchführen. Über die Höhe der Erträge kann bei dem ersten Bericht im Herbst 2015 Auskunft gegeben werden. Die Kosten für einen Hundekotbeutelspender betragen incl. Montage = 140 €. In Vertretung (Lüngen) -2-