Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
05.05.2015
Erstellt
23.04.15, 18:43
Aktualisiert
23.04.15, 18:43
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 64/2015
Az.:
Amt: - 32 BeschlAusf.: - 32 Datum: 29.01.2015
gez. Knips
Kämmerer
08.04.2015
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
Datum Freigabe -100-
gez. Mandt
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der Freien Wähler Erftstadt leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
05.05.2015
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Hundehaltung in Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
s. Text
s. Text
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu 1. Die Mitarbeiter/innen des Rechts- und Ordnungsamtes führen auf Anfrage mit der Abteilung
Steuern/Abgaben und Stadtreinigung Überprüfungen durch. Hundehalter/innen werden bei den
entsprechenden Außenterminen angesprochen und das Tragen der Hundesteuermarke wird
kontrolliert. Bei einer nicht vorhandenen Hundesteuermarke werden die Personalien des
Hundehalters aufgenommen und an die Steuerabteilung weiter geleitet, die dann überprüft, ob der
Hund tatsächlich steuerlich nicht gemeldet ist, oder ob der Hundehalter nur vergessen hat, die
Hundesteuermarke anzulegen.
Sowohl die fehlende Hundemarke, als auch die Nichtveranlagung zur Steuer sind
Ordnungswidrigkeitentatbestände, die geahndet werden. Weitere Konsequenz ist die sofortige
Veranlagung zur Zahlung der Hundesteuer durch die Abteilung Steuern/Abgaben und
Stadtreinigung.
Zu 2.: Bereits angeschafft sind 20 weitere Hundekotbeutelspender. Hier werden entsprechende
Standorte verwaltungsintern noch abgestimmt.
Zu 3. Zu den Aufgaben des Rechts- und Ordnungsamtes gehört u.a. die Kontrolle von
Verunreinigungen durch Hunde. Diese werden durchgeführt. Verstösse werden geahndet. Die
Bürger und Bürgerinnen haben zudem die Möglichkeit Beobachtungen per Anzeige dem Rechtsund Ordnungsamt zu melden. Diesen Anzeigen wird ebenfalls nachgegangen.
Zu 4. Ich werde dem Ausschuss im Herbst 2015 berichten.
Zu den Kosten und Erträgen:
Die Überprüfungen verursachen in erster Linie Personalkosten. Die entstehenden Kosten können
allerdings nicht nachprüfbar ermittelt werden, da die Mitarbeiter/innen ja keine zusätzlichen
Stunden leisten, sondern die Überprüfungen während ihrer sonstigen Tätigkeiten (hauptsächlich
bei der Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs) durchführen.
Über die Höhe der Erträge kann bei dem ersten Bericht im Herbst 2015 Auskunft gegeben
werden.
Die Kosten für einen Hundekotbeutelspender betragen incl. Montage = 140 €.
In Vertretung
(Lüngen)
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