Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Haushaltssatzung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2010)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
13 kB
Datum
13.04.2010
Erstellt
26.03.10, 21:37
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Haushaltssatzung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2010) Allgemeine Vorlage (Haushaltssatzung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2010) Allgemeine Vorlage (Haushaltssatzung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2010)

öffnen download melden Dateigröße: 13 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kämmerei - / Herr Decker BE: Herr Decker Kreuzau, 02.03.2010 Vorlagen-Nr.: 6/2010 1. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Hauptausschuss Rat 23.03.2010 13.04.2010 13.04.2010 Haushaltssatzung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2010 I. Sach- und Rechtslage: Nach Einbringung des Entwurfs des Haushalts 2010 in der Sitzung des Rates am 2.2.2010 (V-Nr. 6/2010) haben sich Veränderungen bei einzelnen Veranschlagungen, vor allem bei den Ansätzen für die Kreisumlagen, ergeben, die bei der Verabschiedung des Haushalts noch zu berücksichtigen sind. Als Anlage ist die Zusammenstellung der Veränderungen mit den dazugehörigen Erläuterungen beigefügt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Überwiegend durch die Erhöhung der Kreisumlagen verschlechtert sich das Jahresergebnis im Ergebnisplan 2010 von bisher – 2.810.690 € auf nunmehr – 4.716.690 €. Die Ausgleichsrücklage weist zum Ende des HJ 2009 voraussichtlich nur noch 2.882.549 € aus, so dass die allgemeine Rücklage in einer Größe von 1.834.141 € in Anspruch genommen werden muss. Nach § 75 (4) GO NRW bedarf es damit der Genehmigung des Haushalts durch die Aufsichtsbehörde. In den Folgejahren (Finanzplanung HJ 2011 – 2013) verschlechtern sich die Jahresergebnisse durch die erhöhten Kreisumlagen ebenfalls auf –3.415.510 € (HJ 2011), -3.129.154 € (HJ 2012) und -2.462.269 € (HJ 2013). Da diese Fehlbedarfe alle über einem Zwanzigstel (= rd. 1.660.000 €) des Bestandes der allgemeinen Rücklage (rd. 33.200.000 €) liegen, bedarf es nach § 76 Abs. 1 Nr. 2 GO NRW der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes (HSK). Eine Genehmigung kann nach § 76 (2) GO NRW allerdings nur erteilt werden, wenn aus dem HSK hervorgeht, dass spätestens im letzten Jahr der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird. Da dies aufzuzeigen mir nicht möglich ist, wird die Haushaltswirtschaft der Gemeinde Kreuzau ab dem HJ 2010 wieder nach den Vorgaben des Nothaushaltsrechtes geführt werden müssen. III. Beschlussvorschlag: Die Haushaltssatzung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2010 wird wie folgt festgesetzt: Haushaltssatzung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2010 Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), geändert durch Gesetz vom 17. Dez. 2009 (GV.NRW. S. 950), hat der Rat der Gemeinde Kreuzau mit Beschluss vom ____________ folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde Kreuzau voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit Gesamtbetrag der Erträge auf Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 27.155.117 EUR 31.871.807 EUR im Finanzplan mit Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 25.470.243 EUR Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 28.385.643 EUR Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf festgesetzt. 2.317.217 EUR 3.083.927 EUR §2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 1.000.000 EUR festgesetzt. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf festgesetzt. 80.000 EUR §4 Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplanes wird auf 2.882.549 EUR festgesetzt. Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplanes wird auf 1.834.141 EUR §5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 25.000.000 EUR festgesetzt §6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2010 wie folgt festgesetzt: 1.Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf -2- 241 v.H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 420 v.H. 2. Gewerbesteuer 426 v.H. (Die Angaben sind nachrichtlich, da die Gemeinde eine besondere Hebesatzsatzung am 14.12.2006 mit Wirkung ab 1.1.2007 beschlossen hat). §7 Soweit im Stellenplan der Vermerk a) kw (künftig wegfallend) angebracht ist, kommt die Planstelle nach Ausscheiden des derzeitigen Stelleninhabers in Wegfall, b) ku (künftig umzuwandeln) angebracht ist, ist jede freiwerdende Planstelle in eine Stelle mit niedrigerer Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe umzuwandeln. §8 1. Es werden folgende Budgets im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 1 GemHVO gebildet: a) Teilplanübergreifend werden sämtliche Aufwands- und Auszahlungsarten der Kontengruppen 50/70 (Personalaufwendungen/-auszahlungen), 51/71 (Versorgungsaufwendungen/auszahlungen), 52/72 (Aufwendungen/Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen), 53/73 (Transferaufwendungen/-auszahlungen), 54/74 (Sonstige ordentliche Aufwendungen/Auszahlungen - mit Ausnahme der Verfügungsmittel des Bürgermeisters -) und 55/75 (Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen/-auszahlungen) zu jeweils einem Budget verbunden. b) Die investiven Auszahlungen aller Teilfinanzpläne werden zu einem Budget zusammengefasst. Es ist darauf zu achten, dass die Bewirtschaftung der Budgets nicht zu einer Minderung des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit führen darf. Im Rahmen der Ausnutzung des unter b) dargestellten Budgets ist darauf zu achten, dass gegebenenfalls zusätzliche Abschreibungsaufwendungen entstehen können und diese durch die Mittel des Ergebnisplanes aufgefangen werden müssen. 2. a) Mehrerträge und Mehreinzahlungen der Kontengruppen 40/60 (Steuern), 41/61 (Zuwendungen und allgemeine Umlagen), 42/62 (Sonstige Transfererträge/-einzahlungen), 43/63 (öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte), 44/64 (Privatrechtliche Leistungsentgelte, Kostenerstattungen und Kostenumlagen), 45/65 (Sonstige ordentliche Erträge/Einzahlungen) erhöhen die Ermächtigungen innerhalb der Budgets für Aufwendungen bzw. Auszahlungen. b) Mehreinzahlungen aus Investitionstätigkeit berechtigen zu Mehrauszahlungen für Investitionstätigkeit, wenn ein sachlicher Zusammenhang zwischen Einzahlung und Auszahlung besteht. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -3-