Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
106 kB
Datum
17.03.2015
Erstellt
05.02.15, 15:05
Aktualisiert
09.03.15, 18:44
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 555/2014
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 11.12.2014
gez. Knips
Kämmerer
gez. Lüngen, 1.
Beigeordneter
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
09.03.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Sportausschuss
Termin
19.02.2015
vorberatend
Betriebsausschuss Immobilien
24.02.2015
vorberatend
Haupt- Finanz- und
Personalausschuss
10.03.2015
vorberatend
Rat
17.03.2015
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Anregung bzgl. Bau einer Sportstätte am Sportplatz in E.-Lechenich, Kölner Ring
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Nein
X Ja
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Bei der Planung für den neuen Kunstrasenplatz in Erftstadt-Lechenich war zunächst vorgesehen,
dort auch ein neues Sanitärgebäude zu errichten. Die Mittel aus dem Konjunkturpaket II reichten
allerdings nicht aus, um neben der Anlegung des neuen Platzes auch das Gebäude zu
finanzieren.
Der neue Platz wird von den Schulen und den Vereinen hervorragend angenommen. Es trainieren
und spielen dort zahlreiche Mannschaften. Es wäre daher mehr als wünschenswert, das jetzt
vorhandene Provisorium zu beseitigen und eine entsprechendes Sanitärgebäude zu errichten.
Im Sommer 2014 ist der SC Germania Erftstadt-Lechenich mit dem Vorschlag an mich
herangetreten, sich entsprechend dem Beispiel der Bürgerhalle Erp beim Bau eines
Sanitärgebäudes einzubringen. Im Rahmen einer Arbeitsgruppe habe ich in den vergangenen
Monaten mit dem Verein, dem planenden Architekten und Mitarbeitern der Verwaltung die weitere
Vorgehensweise abgestimmt.
Die Planung für das neue Sanitärgebäude wurde durch das Architekturbüro Zepp erstellt. Die
Planung basiert auf dem Raumprogramm, welches bei der Planung für den neuen Sportplatz
zugrunde gelegt wurde. Danach sind insgesamt vier Umkleiden, ein Gemeinschaftsraum und die
erforderlichen Nebenräume vorgesehen. Das Gebäude hat eine Bruttogeschossfläche von 375
m². Aus Gründen des Hochwasserschutzes muss das Gebäude ca. 50 cm gegenüber dem
heutigen Geländeniveau erhöht werden. Es ist geplant, die erforderliche Aufschüttung größer als
das Gebäude auszuführen und die so gewonnene Fläche aus erhöhte Zuschauerterrasse zu
nutzen. Weiterhin ist vorgesehen, das Sanitärgebäude mit einem Überdach zu versehen, welches
auch als Schallschutz zur angrenzenden Wohnbebauung dient. Auf dem Dach des Gebäudes
könnte später noch eine Zuschauertribüne errichtet werden.
Die Bürgerhalle Erp wurde durch die Dorfgemeinschaft Erp mit finanzieller Unterstützung durch die
Stadt errichtet. Dieses erfolgreiche Modell soll auch beim Bau des Sanitärgebäudes angewendet
werden. Bei einer Errichtung des Gebäudes durch die Stadt Erftstadt belaufen sich die
geschätzten Baukosten für das Gebäude auf ca. 810.000,- €. Damit der Verein nicht als
öffentlicher Auftraggeber gilt und nicht den Regularien des Vergaberechts unterliegt, darf der
Anteil der Stadt an der Finanzierung 50 % der Gesamtkosten nicht übersteigen. Der Verein sieht
sich in der Lage, diese Vorgaben zu erfüllen. Die geschätzten Baukosten für das Gebäude wurden
von mir geprüft. Sie sind realistisch. Analog dem Beispiel Erp muss der Verein darlegen, welche
Kosten er bei den verschiedenen Gewerken durch Eigenleistung oder durch Sponsoring tragen
kann. Nach Angaben des Vereins liegen die erforderlichen Zusagen von Sponsoren vor. der
Finanzierungsanteil der Stadt beträgt danach ca. 400.000,- €. Um das Vorhaben in den Jahren
2015 und 2016 umsetzen zu können, ist im Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes
Immobilienwirtschaft ein Betrag in Höhe von 100.000,- € sowie eine Verpflichtungsermächtigung
für 2016 in Höhe von 300.000,- € vorzusehen.
Hinsichtlich der voraussichtlichen Gesamtkosten für die Erstellung des Gebäudes, des
Überdaches und der auf dem Gebäude geplanten Tribünen liegt mir noch keine abschließende
Kostenschätzung vor. Auch wurde noch nicht dargelegt, welche Eigenleistung der Verein bei der
Errichtung dieser Konstruktionen leisten kann.
Das Gebäude verbleibt nach der Fertigstellung im Eigentum der Stadt. Wie auch bim Modell Erp
übernimmt die Stadt die Bauunterhaltung. Die Betriebskosten werden anteilig von der Stadt und
dem Verein getragen, da auch die Schulen das Gebäude nutzen. Ab dem Jahr 2017 sind die sich
aus dem Bau ergebenen Folgekosten in den Haushalt einzustellen. Die endgültige Entscheidung
über den Antrag sollte erst dann erfolgen, wenn alle Daten hinsichtlich der Folgekosten vorliegen.
Die Folgekosten ergeben sich aus den Aufwendungen für Zins, Abschreibung, Bauunterhaltung
und Betriebskosten. Zur endgültigen Festlegung sind noch Gespräche mit dem Verein und den
Schulen erforderlich.
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Die Haushaltslage der Stadt ist mehr als angespannt. Der Bau eines Sanitärgebäudes ist ein
wichtige Infrastruktureinrichtung für den Sportplatz Lechenich. Durch das hohe Engagement des
Vereins erhält die Stadt eine erhebliche Gegenleistung. Dieses Engagement des Vereines
rechtfertigt es, die erforderlichen Mittel trotz der angespannten Haushaltslage zu Verfügung zu
stellen. Sobald alle Daten hinsichtlich der Bau- und Folgekosten vorliegen, muss geprüft werden,
ob die erforderlichen Mittel ab dem Jahr 2017 in den Haushalt eingestellt werden können.
In der Sitzung des Betriebsausschusses Immobilien wird das Projekt durch den planenden
Architekten und Vertretern des Vereins vorgestellt.
Nach dem Bau des neuen Sanitärgebäudes würde das jetzige Provisorium abgebrochen.
In Vertretung
(Hallstein)
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