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Antrag (Antrag bzgl. Abführung von 50 % der Erlöse von Immobilienverkäufen des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft an den Kernhaushalt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
03.03.2016
Erstellt
18.02.15, 18:44
Aktualisiert
10.03.15, 11:19
Antrag (Antrag bzgl. Abführung von 50 % der Erlöse von Immobilienverkäufen des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft an den Kernhaushalt) Antrag (Antrag bzgl. Abführung von 50 % der Erlöse von Immobilienverkäufen des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft an den Kernhaushalt)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 44/2015 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 19.01.2015 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 13.02.2015 Datum Freigabe -100- gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Betriebsausschuss Immobilien Termin 24.02.2015 vorberatend Haupt- Finanz- und Personalausschuss 10.03.2015 vorberatend Rat 17.03.2015 beschließend Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Abführung von 50 % der Erlöse von Immobilienverkäufen des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft an den Kernhaushalt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft wurden, insbesondere auch um die Bauunterhaltung zu stärken, die Bereiche Bodenbevorratung, in der Gewinne erzielt werden, und Gebäudewirtschaft, die dauerhaft auf Zahlungen aus dem Kernhaushalt angewiesen ist, zusammengefasst. Gewinne aus Verkäufen dienen seither auch der Finanzierung von Neubauund Bauunterhaltungsmaßnahmen. Die Stadt verfügt über einen umfangreichen Immobilienbestand. Erlöse können durch den Verkauf nicht zwingend benötigter Objekte erzielt werden. Ohne Zuführung von Mitteln aus der Bodenbevorratung entsteht im Betriebszweig Hochbau- und Gebäudewirtschaft ein Liquiditätsproblem. In der Sitzung des Betriebsausschusses Immobilien steht auch die Vorlage V 416/2014 „Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft“ zur Beratung an. Im Entwurf des Wirtschaftsplanes sieht der Erfolgsplan Einnahmen in Höhe von 14.366.394,- € und Ausgaben in Höhe von 15.312.307,- € vor Darunter werden aber auch nicht liquiditätswirksame Positionen wie Abschreibungen und Auflösung von Ertragszuschüssen erfasst. In der Anlage 1 der Vorlage V 416/2014 ist auf Seite 4 zu entnehmen, dass der Betriebszweig Bodenbevorratung und –entwicklung Liquidität in Höhe von 565.087,- € an den Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft überträgt. Dennoch verbleibt dort ein Liquiditätsdefizit in Höhe von 157.039,- €. Insgesamt beträgt die Unterdeckung somit 722.126,- €. Aus der Finanzplanung (Anlage 7, Seite 3) im Entwurf des Wirtschaftsplanes ist ersichtlich, dass das Defizit in den nächsten Jahren noch steigen wird. Der Betriebzweig Hochbau und Gebäudewirtschaft benötigt somit zwingend eine Übertragung liquider Mittel aus dem Betriebszweig Bodenbevorratung und –entwicklung, um seine Aufgaben erfüllen zu können. Ergänzend weise ich darauf hin, dass nach dem Entwurf des Wirtschaftsplanes 2015 im Bereich des Betriebszweiges Hochbau und Gebäudewirtschaft Investitionen in Höhe von 5,4 Mio. Euro geplant sind. Diese müssen zu 100 % über Darlehen finanziert werden. Im Rahmen der Beantwortung des Antrages A 42/2015 „Antrag bzgl. Ergänzung der Untersuchungen zur Auflösung des Eigenbetriebes Straßen und die Untersuchung zur Auflösung des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft“ habe ich vorgeschlagen, ein externes Beratungsunternehmen mit der Analyse der bestehenden Verwaltungsstrukturen zu beauftragen. In diesem Zusammenhang könnte auch geprüft werden, unter welchen Rahmenbedingungen, z.B. durch eine wesentliche Reduzierung des Immobilienbestandes, die Belastungen des städtischen Hauhalts reduziert werden können. In Vertretung (Hallstein) -2-