Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
03.03.2016
Erstellt
18.02.15, 18:44
Aktualisiert
10.03.15, 11:19
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 44/2015
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 19.01.2015
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
13.02.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Immobilien
Termin
24.02.2015
vorberatend
Haupt- Finanz- und
Personalausschuss
10.03.2015
vorberatend
Rat
17.03.2015
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. Abführung von 50 % der Erlöse von Immobilienverkäufen des
Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft an den Kernhaushalt
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft wurden, insbesondere auch um die Bauunterhaltung zu
stärken, die Bereiche Bodenbevorratung, in der Gewinne erzielt werden, und Gebäudewirtschaft,
die dauerhaft auf Zahlungen aus dem Kernhaushalt angewiesen ist, zusammengefasst. Gewinne
aus
Verkäufen
dienen
seither
auch
der
Finanzierung
von
Neubauund
Bauunterhaltungsmaßnahmen.
Die Stadt verfügt über einen umfangreichen Immobilienbestand. Erlöse können durch den Verkauf
nicht zwingend benötigter Objekte erzielt werden.
Ohne Zuführung von Mitteln aus der Bodenbevorratung entsteht im Betriebszweig Hochbau- und
Gebäudewirtschaft ein Liquiditätsproblem. In der Sitzung des Betriebsausschusses Immobilien
steht auch die Vorlage V 416/2014 „Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes
Immobilienwirtschaft“ zur Beratung an. Im Entwurf des Wirtschaftsplanes sieht der Erfolgsplan
Einnahmen in Höhe von 14.366.394,- € und Ausgaben in Höhe von 15.312.307,- € vor Darunter
werden aber auch nicht liquiditätswirksame Positionen wie Abschreibungen und Auflösung von
Ertragszuschüssen erfasst. In der Anlage 1 der Vorlage V 416/2014 ist auf Seite 4 zu entnehmen,
dass der Betriebszweig Bodenbevorratung und –entwicklung Liquidität in Höhe von 565.087,- € an
den Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft überträgt. Dennoch verbleibt dort ein
Liquiditätsdefizit in Höhe von 157.039,- €. Insgesamt beträgt die Unterdeckung somit 722.126,- €.
Aus der Finanzplanung (Anlage 7, Seite 3) im Entwurf des Wirtschaftsplanes ist ersichtlich, dass
das Defizit in den nächsten Jahren noch steigen wird. Der Betriebzweig Hochbau und
Gebäudewirtschaft benötigt somit zwingend eine Übertragung liquider Mittel aus dem
Betriebszweig Bodenbevorratung und –entwicklung, um seine Aufgaben erfüllen zu können.
Ergänzend weise ich darauf hin, dass nach dem Entwurf des Wirtschaftsplanes 2015 im Bereich
des Betriebszweiges Hochbau und Gebäudewirtschaft Investitionen in Höhe von 5,4 Mio. Euro
geplant sind. Diese müssen zu 100 % über Darlehen finanziert werden.
Im Rahmen der Beantwortung des Antrages A 42/2015 „Antrag bzgl. Ergänzung der
Untersuchungen zur Auflösung des Eigenbetriebes Straßen und die Untersuchung zur Auflösung
des
Eigenbetriebes
Immobilienwirtschaft“
habe
ich
vorgeschlagen,
ein externes
Beratungsunternehmen mit der Analyse der bestehenden Verwaltungsstrukturen zu beauftragen.
In diesem Zusammenhang könnte auch geprüft werden, unter welchen Rahmenbedingungen, z.B.
durch eine wesentliche Reduzierung des Immobilienbestandes, die Belastungen des städtischen
Hauhalts reduziert werden können.
In Vertretung
(Hallstein)
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