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Beschlussvorlage (Änderung der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt; § 9 Fraktionen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
17.03.2015
Erstellt
12.03.15, 15:04
Aktualisiert
19.03.15, 15:03
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 149/2015 Az.: Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 11.03.2015 gez. Knips Kämmerer Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: gez. Erner, Bürgermeister BM Dezernat 6 Termin 17.03.2015 16.03.2015 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Änderung der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt; § 9 Fraktionen Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 28.710,10 Folgekosten in €: 38.280 € jährlich Kostenträger: 010111010 Sachkonto: 5492000 Jahr der Mittelbereitstellung: ab 2015 Mittel stehen zur Verfügung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Hauptsatzung der Stadt Erftstadt wird mit Wirkung vom 01.04.2015 wie folgt geändert: §9 Fraktionen (1) Die Fraktionen erhalten aus Haushaltsmitteln der Stadt Zuwendungen zu den sächlichen Die Zuwendung beträgt monatlich: a) 800 € als Sockelbetrag und b) 130 € für jede(n) Stadtverordnete(n) der Fraktion. § 23 Inkrafttreten Die Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt tritt mit Wirkung vom 01.04.2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Hauptsatzung außer Kraft. Begründung: In der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschuss am 10.03.2015 beantragten die Fraktionen von CDU und SPD die Zuwendungen für die Aufwendungen der Fraktionen wie folgt zu erhöhen: - der Sockelbetrag je Fraktion wird von 750 € auf 800 € je Fraktion erhöht und - die Zuwendung für jedes Mitglied des Rates wird von 75 € auf 130 € monatlich erhöht. Der Antrag erfordert die Änderung der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt. In der Sitzung wurde ebenfalls nach Abstimmung mit Frau Foken-Brock festgelegt, dass der Sockelbetrag für ein fraktionsloses Ratsmitglied in Höhe von 50 € monatlich unverändert bleibt. Die Erhöhung der Ansätze im Haushaltsplan 2015 und Folgejahre um jährlich 38.280,00 € wird über die Veränderungsliste in den Haushaltsplan 2015 eingestellt. In Vertretung (Erner) -2-