Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
17.03.2015
Erstellt
12.03.15, 15:04
Aktualisiert
19.03.15, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 149/2015
Az.:
Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 11.03.2015
gez. Knips
Kämmerer
Kämmerer
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
Dezernat 6
Termin
17.03.2015
16.03.2015
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt; § 9 Fraktionen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
28.710,10
Folgekosten in €:
38.280 € jährlich
Kostenträger:
010111010
Sachkonto:
5492000
Jahr der Mittelbereitstellung:
ab 2015
Mittel stehen zur Verfügung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Hauptsatzung der Stadt Erftstadt wird mit Wirkung vom 01.04.2015 wie folgt geändert:
§9
Fraktionen
(1)
Die Fraktionen erhalten aus Haushaltsmitteln der Stadt Zuwendungen zu den sächlichen
Die Zuwendung beträgt monatlich:
a) 800 € als Sockelbetrag und
b) 130 € für jede(n) Stadtverordnete(n) der Fraktion.
§ 23
Inkrafttreten
Die Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt tritt mit Wirkung vom 01.04.2015 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die bisherige Hauptsatzung außer Kraft.
Begründung:
In der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschuss am 10.03.2015 beantragten die
Fraktionen von CDU und SPD die Zuwendungen für die Aufwendungen der Fraktionen wie folgt zu
erhöhen:
- der Sockelbetrag je Fraktion wird von 750 € auf 800 € je Fraktion erhöht und
- die Zuwendung für jedes Mitglied des Rates wird von 75 € auf 130 € monatlich erhöht.
Der Antrag erfordert die Änderung der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt.
In der Sitzung wurde ebenfalls nach Abstimmung mit Frau Foken-Brock festgelegt, dass der
Sockelbetrag für ein fraktionsloses Ratsmitglied in Höhe von 50 € monatlich unverändert bleibt.
Die Erhöhung der Ansätze im Haushaltsplan 2015 und Folgejahre um jährlich 38.280,00 € wird
über die Veränderungsliste in den Haushaltsplan 2015 eingestellt.
In Vertretung
(Erner)
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