Daten
Kommune
Jülich
Größe
120 kB
Datum
10.04.2014
Erstellt
31.03.14, 17:06
Aktualisiert
31.03.14, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 61 Az.: Re/Wo
Jülich, 31.03.2014
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 156/2014 1. Ergänzung
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
03.04.2014
Stadtrat
10.04.2014
TOP
Ergebnisse
Bebauungsplan Nr. A 24 "Heckfeld III"
Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Anlg.: 1
SD.Net
Beschlussentwurf:
1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt als Dringlichkeitsbeschluss, dass der Rat die Angelegenheit gem. § 1 Abs. 1 Buchstabe c der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich an sich
zieht.
2. Aufgrund der §§ 1 und 2 des BauGB wird der Bebauungsplan Nr. A 24 „Heckfeld III“ aufgestellt.
Der Bebauungsplan soll den Bereich, besonders im Hinblick auf Einzelhandelsbetriebe, städtebaulich ordnen. Es ist die Ausweisung von Gewerbegebiet vorgesehen. Der Planbereich ist im Bereichsgrenzenplan vom 14.03.2014 dargestellt.
Begründung:
Ein Investor beabsichtigt, auf den Grundstücken Gemarkung Jülich, Flur 6, Flurstücke 435 und 541,
Margaretenstraße 18, einen Verbrauchermarkt zu errichten. Das Vorhaben wurde in der Sitzung des
Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 13.02.2014 bereits vorgestellt.
Das Vorhaben liegt im Bereich des B-Planes Jülich Nr. 28 n „Heckfeld“, welcher hier Gewerbegebiet (GE 2) festsetzt. In den mit GE 2 gekennzeichneten Baugebieten sind gem. Ziffer 1.1. der
textlichen Festsetzungen Einzelhandelsbetriebe und sonstige Gewerbebetriebe mit Verkaufsflächen
für den Verkauf an letzte Verbraucher nicht zulässig. Deshalb ist die Verwaltung gehalten, keinen
positiven Vorbescheid zu erteilen.
Aufgrund der Eingaben der Bauherrin wurde ein Fachanwalt für Baurecht hinzugezogen. Er empfiehlt, das Vorhaben nach § 15 Abs. 1 BauGB für 12 Monate zurückzustellen, um in dieser Zeit planungsrechtliche Schritte einleiten zu können.
Für die Zurückstellung des Vorhabens ist es erforderlich, einen Aufstellungsbeschluss für den neuen
Bebauungsplan zu fassen.
Der Bereichsgrenzenplan vom 14.03.2014 ist der Sitzungsvorlage beigefügt.
Aus Sicht der Stadt Jülich ist es wichtig, die Ansiedlung eines derartigen Marktes aktiv zu steuern
und nicht dem Zufall und dem Interesse eines Investors zu überlassen.
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 27.03.2014 die Angelegenheit
an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Ein Rückholrecht steht jedoch nach Zuständigkeitsordnung nur dem Stadtrat zu.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 156/2014 1. Ergänzung
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