Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
52 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
12.07.10, 12:06
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 11.05.2010
Vorlagen-Nr.: 34/2010
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
01.06.2010
22.06.2010
06.07.2010
Widmung einer Gemeindestraße im Ortsteil Kreuzau gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und
Wegegesetzes des Landes NRW;
hier: Bisher ungewidmetes Teilstück in Verlängerung der Schulstraße
I. Sach- und Rechtslage:
Ausweislich der Aktenunterlagen ist die Schulstraße im Ortsteil Kreuzau bisher nur in dem
Teilstück zwischen der Teichstraße und der Straße „Am Kupferscheid“ als öffentliche Straße im
Sinne des Straßen- und Wegegesetzes gewidmet. Das weiterführende Teilstück entlang des
Gymnasiums, III. BA, und der neuen Mensa bis zum Rurufer-Radweg ist bisher nicht gewidmet.
Zur Verdeutlichung verweise ich auf die beigefügte unmaßstäbliche Ablichtung aus der Flurkarte.
Dieses Straßenteilstück hat jedoch in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen, so
dass ich es für sinnvoll und erforderlich halte, auch dieses ca. 140 m lange Teilstück offiziell zu
widmen.
Nach erfolgter Widmung kann auch ein bisher eingetragenes Wegerecht für das Freizeitbad
gelöscht werden.
Die Widmung erfolgt auf der Grundlage des § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des
Landes NRW. Gemäß § 3 Abs. 1 a.a.O. handelt es sich um eine Gemeindestraße.
Nach § 3 Abs. 4 a.a.O. erfolgt die Einstufung als „Anliegerstraße“.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine.
III. Beschlussvorschlag:
Das restliche Teilstück der Schulstraße, beginnend am Abzweig „Am Kupferscheid“ und endend
am Rurufer-Radweg, wird mit sofortiger Wirkung gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und
Wegegesetzes des Landes NRW in der zurzeit geltenden Fassung als Gemeindestraße –
Untergruppe „Anliegerstraße“ – dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Der Bürgermeister
i.V.
- Stolz Anlage
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig: ________
Ja:
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Nein:
________
Enthaltungen: ________