Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
68 kB
Datum
07.12.2010
Erstellt
02.11.10, 13:01
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Sozial- und Sportamt - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 12.10.2010
Vorlagen-Nr.: 72/2010
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Schulausschuss
Hauptausschuss
Rat
10.11.2010
23.11.2010
07.12.2010
Antrag der CDU-Fraktion zur Entwicklung des schulischen Angebots in der Gemeinde
Kreuzau.
I. Sach- und Rechtslage:
Die Landesregierung NRW hat zwischenzeitlich die Gemeinschaftsschule als Schulversuch
vorgestellt. Im Rahmen dieser Gemeinschaftsschule wäre es möglich, Haupt- und Realschule am
Schulzentrum Kreuzau zusammen zu fassen und es den Schülerinnen und Schülern in
Kooperation mit dem Gymnasium zu ermöglichen, am Schulzentrum das Abitur zu erreichen.
In dieser „neuen Schule“, die ab dem Schuljahr 2011/2012 im Rahmen eines Schulversuches
erprobt werden soll, sollen Schülerinnen und Schüler in der fünften und sechsten Jahrgangsstufe
gemeinsam in Orientierung an gymnasiale Standards unterrichtet werden. Mit allen Beteiligten
muss der Schulträger dann entscheiden, ob nach der sechsten Klasse weiterhin gemeinsamer
Unterricht erteilt wird oder ob die Schulzweige dann geteilt werden sollen, ähnlich der heutigen
Haupt- und Realschule. Ziel ist, einen Übergang in die Sekundarstufe II ohne Bruch zu
ermöglichen. Die Gemeinschaftsschule wird als Ganztagsschule betrieben.
Voraussetzung für die Einführung einer Gemeinschaftsschule ist, dass noch vor Antragstellung an
die Bezirksregierung eine Abstimmung mit den Nachbarkommunen erfolgt und die Schulkonferenz
und der Rat der Gemeinde entscheiden. Der Antrag an die Bezirksregierung ist bis Mitte
Dezember zu stellen. Eine Entscheidung durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung wird
dann im Januar erfolgen, damit der Start zum Schuljahr 2011/2012 sichergestellt werden kann.
Bereits bei Bekanntwerden der Absichten um eine Gemeinschaftsschule wurde hierüber mit den
Schulleitern diskutiert. Hintergrund für die Aufnahme der Gespräche ist die deutlich rückläufige
Schülerzahl an der Hauptschule. Im Schuljahr 2010/2011 sind zwar noch 19 Schülerinnen und
Schüler vorhanden, jedoch wird diese Zahl aller Voraussicht nach in Zukunft nicht mehr erreicht
werden können. Grundsätzlich besteht eine große Bereitschaft, über dieses Thema weiter
nachzudenken, jedoch wird der zeitliche Zwang als größtes Problem angesehen.
Um besser informiert zu sein, war seitens der Verwaltung ein Beratungstermin bei der
Bezirksregierung vereinbart worden. Dieser fand am 07.10.2010 statt. Anlässlich dieses
Gespräches wurde aufgezeigt, welche Möglichkeiten für das Schulzentrum Kreuzau bestehen und
welche Hindernisse damit verbunden sein können.
Seitens der VertreterInnen der Bezirksregierung wurden neben der Gemeinschaftsschule auch
weitere Möglichkeiten aufgezeigt:
1.
Organisatorischer Zusammenschluss
Beim organisatorischen Zusammenschluss bleiben beide Schulformen (HS und RS)
getrennt bestehen, allerdings unter einer Leitung. Hierzu wäre für Kreuzau eine gesicherte
einzügige Hauptschule (min. 18 SchülerInnen) sowie eine gesicherte mindestens
zweizügige Realschule für 5 Jahre Voraussetzung. In Kreuzau scheinen nach Auffassung
der Bezirksregierung die Voraussetzungen aber bezüglich der Hauptschule nicht gegeben
zu sein.
Mindestanmeldezahl: 74 (18 HS, 28 RS und 28 GY)
2.
Gemeinschaftsschule
Das Modell der Gemeinschaftsschulen wird seitens des MSW nur für das nächste
Schuljahr ermöglicht. Soweit derzeit bekannt ist, wird es keinen weiteren Modellversuch
geben. Ziel ist, dass landesweit 20 – 50 Schulen an diesem Modellversuch teilnehmen.
Sollte diese Zahl nicht erreicht werden können, kann man sich unter Umständen vorstellen,
dass es noch einen weiteren Modellversuch geben wird. Eine Entscheidung hierzu wird
Ende Januar 2011 fallen.
Bei der Gemeinschaftsschule werden die 5. und 6. Schuljahre verbindlich gemeinsam
unterrichtet. Sofern das vorzulegende pädagogische Konzept einen längeren
gemeinsamen Unterricht vorsieht, ist auch dies möglich. Sollte ab der 7. Klasse
differenziert werden, beträgt der Klassenfrequenzrichtwert 29 Schülerinnen und Schüler,
bei einem längeren gemeinsamen Unterricht beliefe er sich auf 23 Schülerinnen und
Schüler.
Voraussetzung ist weiterhin ein Wechsel in der Lehrerschaft, da auch Lehrer mit einer
Befähigung für die Sekundarstufe II unterrichten müssen, um später einen Wechsel zum
Gymnasium ermöglichen zu können. Hierzu sind neue Auswahlverfahren erforderlich.
Seitens der Bezirksregierung Köln wird für die Gemeinde Kreuzau nicht die Möglichkeit
gesehen, an der ersten Runde des Schulversuches teil zu nehmen, da bisher keinerlei
Vorarbeiten geleistet worden sind.
Mindestanmeldezahl: 69 (je 23 für HS / RS und 23 für GY)
3.
Verband von Schulen
Bei einem Verband von Schulen schließen die einzelnen Schulen (HS, RS, GY) eine
Kooperationsvereinbarung, bleiben aber selbständige Schulen. In diesem Fall können die
Lehrkräfte auch an den jeweils anderen Schulformen unterrichten.
4.
Gesamtschule
Aufgrund der voraussichtlichen Anmeldezahlen am Schulzentrum Kreuzau ist eine
Gesamtschule nur unter Einbeziehung des Gymnasiums möglich. Das eigenständige
Gymnasium müsste dann aufgegeben werden.
Mindestanmeldezahl: 112
Mit Schreiben vom 27.09.2010 hat die CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Kreuzau einen Antrag
zur schulischen Entwicklung gestellt. Dieser ist als Anlage beigefügt. Die ausführliche
Stellungnahme entnehmen sie bitte diesem Antrag. Hierin wird auch Bezug genommen auf die
anstehende Schulentwicklungsplanung, die durch den Kreis Düren durchgeführt und bei der
kreisweit alle kommunalen Schulträger berücksichtigt werden sollen. Aus Sicht der CDU-Fraktion
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erscheint es nicht sinnvoll, vor Abschluss der anstehenden Planung Veränderungen in der
Schulstruktur umzusetzen. Dies wurde auch durch die Bezirksregierung bestätigt.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten für die Schulentwicklungsplanung werden durch den Kreis Düren getragen und über
die Kreisumlage verrechnet, da die jeweiligen Kommunen Schulträger sind und nicht der Kreis
Düren.
III. Beschlussvorschlag:
Der
Rat
der
Gemeinde
Kreuzau
begrüßt
die
Erstellung
einer
kreisweiten
Schulentwicklungsplanung, um den sich aus sinkenden Schülerzahlen, aus geändertem
Wahlverhalten der Eltern und der inklusiven Beschulung ergebenden Herausforderungen
begegnen zu können.
Die Verwaltung wird aufgefordert, unverzüglich im nun anlaufenden Prozess der kreisweiten
Schulentwicklungsplanung die Gespräche mit den örtlichen Schulleitern, den benachbarten
Schulträgern, mit der organisierten Elternschaft und den Schülervertretern zu suchen. Ziel muss
es sein, einen weitgehenden und breiten Konsens in der Bürgerschaft über ein Strukturkonzept zu
erhalten, das langfristig den Schulstandort Kreuzau sichert.
Der Rat der Gemeinde Kreuzau spricht sich gegen eine vorschnelle Teilnahme am anlaufenden
Schulversuch zur Gemeinschaftsschule aus. Er trägt die Hoffnung, dass die Landesregierung
NRW nicht einseitige und/oder befristete Anreize setzt, die zu einer Verzerrung im Wettbewerb
um die für die Bildung und Entwicklung unserer Kinder besten Konzepte führen würde.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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