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Allgemeine Vorlage (Antrag der CDU-Fraktion zur Entwicklung des schulischen Angebots in der Gemeinde Kreuzau.)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
68 kB
Datum
07.12.2010
Erstellt
02.11.10, 13:01
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Antrag der CDU-Fraktion zur Entwicklung des schulischen Angebots in der Gemeinde Kreuzau.) Allgemeine Vorlage (Antrag der CDU-Fraktion zur Entwicklung des schulischen Angebots in der Gemeinde Kreuzau.) Allgemeine Vorlage (Antrag der CDU-Fraktion zur Entwicklung des schulischen Angebots in der Gemeinde Kreuzau.)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Sozial- und Sportamt - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 12.10.2010 Vorlagen-Nr.: 72/2010 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Schulausschuss Hauptausschuss Rat 10.11.2010 23.11.2010 07.12.2010 Antrag der CDU-Fraktion zur Entwicklung des schulischen Angebots in der Gemeinde Kreuzau. I. Sach- und Rechtslage: Die Landesregierung NRW hat zwischenzeitlich die Gemeinschaftsschule als Schulversuch vorgestellt. Im Rahmen dieser Gemeinschaftsschule wäre es möglich, Haupt- und Realschule am Schulzentrum Kreuzau zusammen zu fassen und es den Schülerinnen und Schülern in Kooperation mit dem Gymnasium zu ermöglichen, am Schulzentrum das Abitur zu erreichen. In dieser „neuen Schule“, die ab dem Schuljahr 2011/2012 im Rahmen eines Schulversuches erprobt werden soll, sollen Schülerinnen und Schüler in der fünften und sechsten Jahrgangsstufe gemeinsam in Orientierung an gymnasiale Standards unterrichtet werden. Mit allen Beteiligten muss der Schulträger dann entscheiden, ob nach der sechsten Klasse weiterhin gemeinsamer Unterricht erteilt wird oder ob die Schulzweige dann geteilt werden sollen, ähnlich der heutigen Haupt- und Realschule. Ziel ist, einen Übergang in die Sekundarstufe II ohne Bruch zu ermöglichen. Die Gemeinschaftsschule wird als Ganztagsschule betrieben. Voraussetzung für die Einführung einer Gemeinschaftsschule ist, dass noch vor Antragstellung an die Bezirksregierung eine Abstimmung mit den Nachbarkommunen erfolgt und die Schulkonferenz und der Rat der Gemeinde entscheiden. Der Antrag an die Bezirksregierung ist bis Mitte Dezember zu stellen. Eine Entscheidung durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung wird dann im Januar erfolgen, damit der Start zum Schuljahr 2011/2012 sichergestellt werden kann. Bereits bei Bekanntwerden der Absichten um eine Gemeinschaftsschule wurde hierüber mit den Schulleitern diskutiert. Hintergrund für die Aufnahme der Gespräche ist die deutlich rückläufige Schülerzahl an der Hauptschule. Im Schuljahr 2010/2011 sind zwar noch 19 Schülerinnen und Schüler vorhanden, jedoch wird diese Zahl aller Voraussicht nach in Zukunft nicht mehr erreicht werden können. Grundsätzlich besteht eine große Bereitschaft, über dieses Thema weiter nachzudenken, jedoch wird der zeitliche Zwang als größtes Problem angesehen. Um besser informiert zu sein, war seitens der Verwaltung ein Beratungstermin bei der Bezirksregierung vereinbart worden. Dieser fand am 07.10.2010 statt. Anlässlich dieses Gespräches wurde aufgezeigt, welche Möglichkeiten für das Schulzentrum Kreuzau bestehen und welche Hindernisse damit verbunden sein können. Seitens der VertreterInnen der Bezirksregierung wurden neben der Gemeinschaftsschule auch weitere Möglichkeiten aufgezeigt: 1. Organisatorischer Zusammenschluss Beim organisatorischen Zusammenschluss bleiben beide Schulformen (HS und RS) getrennt bestehen, allerdings unter einer Leitung. Hierzu wäre für Kreuzau eine gesicherte einzügige Hauptschule (min. 18 SchülerInnen) sowie eine gesicherte mindestens zweizügige Realschule für 5 Jahre Voraussetzung. In Kreuzau scheinen nach Auffassung der Bezirksregierung die Voraussetzungen aber bezüglich der Hauptschule nicht gegeben zu sein. Mindestanmeldezahl: 74 (18 HS, 28 RS und 28 GY) 2. Gemeinschaftsschule Das Modell der Gemeinschaftsschulen wird seitens des MSW nur für das nächste Schuljahr ermöglicht. Soweit derzeit bekannt ist, wird es keinen weiteren Modellversuch geben. Ziel ist, dass landesweit 20 – 50 Schulen an diesem Modellversuch teilnehmen. Sollte diese Zahl nicht erreicht werden können, kann man sich unter Umständen vorstellen, dass es noch einen weiteren Modellversuch geben wird. Eine Entscheidung hierzu wird Ende Januar 2011 fallen. Bei der Gemeinschaftsschule werden die 5. und 6. Schuljahre verbindlich gemeinsam unterrichtet. Sofern das vorzulegende pädagogische Konzept einen längeren gemeinsamen Unterricht vorsieht, ist auch dies möglich. Sollte ab der 7. Klasse differenziert werden, beträgt der Klassenfrequenzrichtwert 29 Schülerinnen und Schüler, bei einem längeren gemeinsamen Unterricht beliefe er sich auf 23 Schülerinnen und Schüler. Voraussetzung ist weiterhin ein Wechsel in der Lehrerschaft, da auch Lehrer mit einer Befähigung für die Sekundarstufe II unterrichten müssen, um später einen Wechsel zum Gymnasium ermöglichen zu können. Hierzu sind neue Auswahlverfahren erforderlich. Seitens der Bezirksregierung Köln wird für die Gemeinde Kreuzau nicht die Möglichkeit gesehen, an der ersten Runde des Schulversuches teil zu nehmen, da bisher keinerlei Vorarbeiten geleistet worden sind. Mindestanmeldezahl: 69 (je 23 für HS / RS und 23 für GY) 3. Verband von Schulen Bei einem Verband von Schulen schließen die einzelnen Schulen (HS, RS, GY) eine Kooperationsvereinbarung, bleiben aber selbständige Schulen. In diesem Fall können die Lehrkräfte auch an den jeweils anderen Schulformen unterrichten. 4. Gesamtschule Aufgrund der voraussichtlichen Anmeldezahlen am Schulzentrum Kreuzau ist eine Gesamtschule nur unter Einbeziehung des Gymnasiums möglich. Das eigenständige Gymnasium müsste dann aufgegeben werden. Mindestanmeldezahl: 112 Mit Schreiben vom 27.09.2010 hat die CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Kreuzau einen Antrag zur schulischen Entwicklung gestellt. Dieser ist als Anlage beigefügt. Die ausführliche Stellungnahme entnehmen sie bitte diesem Antrag. Hierin wird auch Bezug genommen auf die anstehende Schulentwicklungsplanung, die durch den Kreis Düren durchgeführt und bei der kreisweit alle kommunalen Schulträger berücksichtigt werden sollen. Aus Sicht der CDU-Fraktion -2- erscheint es nicht sinnvoll, vor Abschluss der anstehenden Planung Veränderungen in der Schulstruktur umzusetzen. Dies wurde auch durch die Bezirksregierung bestätigt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten für die Schulentwicklungsplanung werden durch den Kreis Düren getragen und über die Kreisumlage verrechnet, da die jeweiligen Kommunen Schulträger sind und nicht der Kreis Düren. III. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Kreuzau begrüßt die Erstellung einer kreisweiten Schulentwicklungsplanung, um den sich aus sinkenden Schülerzahlen, aus geändertem Wahlverhalten der Eltern und der inklusiven Beschulung ergebenden Herausforderungen begegnen zu können. Die Verwaltung wird aufgefordert, unverzüglich im nun anlaufenden Prozess der kreisweiten Schulentwicklungsplanung die Gespräche mit den örtlichen Schulleitern, den benachbarten Schulträgern, mit der organisierten Elternschaft und den Schülervertretern zu suchen. Ziel muss es sein, einen weitgehenden und breiten Konsens in der Bürgerschaft über ein Strukturkonzept zu erhalten, das langfristig den Schulstandort Kreuzau sichert. Der Rat der Gemeinde Kreuzau spricht sich gegen eine vorschnelle Teilnahme am anlaufenden Schulversuch zur Gemeinschaftsschule aus. Er trägt die Hoffnung, dass die Landesregierung NRW nicht einseitige und/oder befristete Anreize setzt, die zu einer Verzerrung im Wettbewerb um die für die Bildung und Entwicklung unserer Kinder besten Konzepte führen würde. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -3-