Daten
Kommune
Jülich
Größe
177 kB
Datum
27.03.2014
Erstellt
19.03.14, 17:04
Aktualisiert
19.03.14, 17:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 60 Az.: Er/Wo
Jülich, 10.03.2014
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 108/2014
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
27.03.2014
TOP
Ergebnisse
Bürgerantrag 8/2013 – Winterdienst Wohngebiet „Baugebiet Trierer Straße“
Anlg.: 1
SD.Net
Beschlussentwurf:
Entfällt
Begründung:
Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Mit o.g. Antrag vom 12.12.2013 wurde von 32 Anwohnern des „Baugebietes Trierer Straße“ (Euskirchener Straße, Neuburger Straße, Pfälzische Straße, Trierer Straße) der Antrag gestellt, die Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Jülich
(Straßenreinigungssatzung) dahingehend zu ändern, dass der Winterdienst für die „Fahrbahn“ im
verkehrsberuhigten Bereich in den o.g. Straßen zukünftig durch die Stadt Jülich durchgeführt werden soll.
Der Bürgerantrag wurde in der Sitzung des Bürgerausschusses am 20.01.2014 (Vorlage-Nr. 7/2014)
beraten, mit dem einstimmigen Vorschlag, die aufgeführten Straßen wieder in die Anlage der Satzung für den Winterdienst aufzunehmen, mit dem Hinweis, dass entsprechende Gebühren zu zahlen
sind und die Durchführung nur nach Prioritätenliste erfolgen wird.
Die o.g. Straßen sind in der Anlage 1 der Straßenreinigungssatzung, die die Übertragung von Reinigung und/oder Winterdienst der Fahrbahnen auf die Anlieger festlegt, mit der Kennzeichnung „R +
W“ belegt. Dies bedeutet, dass sowohl die Reinigung als auch der Winterdienst der „Fahrbahn“ in
diesem verkehrsberuhigten Bereich auf die Anlieger übertragen ist.
Wenn dem Antrag der 32 Anlieger gefolgt wird, wäre die Anlage 1 der Straßenreinigungssatzung
dahingehend zu ändern, dass für die o.g. Straßen die Kennzeichnung „R + W“ durch die Kennzeichnung „W“ ersetzt wird. Somit wären die Anlieger zukünftig lediglich für die Reinigung der
„Fahrbahn“ im verkehrsberuhigten Bereich zuständig, während der Winterdienst der „Fahrbahn“
seitens der Stadt durchzuführen wäre. Reinigung und Winterdienst der „Gehwege“ auch im verkehrsberuhigten Bereich verbleibt, wie in allen anderen Straßen im Stadtgebiet bei den Anliegern.
Gemäß dem Hinweis im Bürgerausschuss wären somit die Anlieger der o.g. Straßen zukünftig auch
mit den Winterdienstgebühren zu belasten. In der Prioritätenliste (Reihenfolge der im Winterdienst
zu räumenden Straßen) werden die o.g. Straßen im verkehrsberuhigten Bereich hinsichtlich ihrer
Verkehrsbedeutung allerdings ganz hinten einzustufen sein.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 108/2014
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