Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
05.05.2015
Erstellt
23.04.15, 18:43
Aktualisiert
23.04.15, 18:43
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 126/2015
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 24.02.2015
Kämmerer
gez. Hallstein,
technische
Beigeordnete
Dezernat 6
Dezernat 4
gez. Erner,
Bürgermeister
20.04.2015
BM
Datum Freigabe -100-
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
05.05.2015
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Verbesserung der Verkehrssituation am Schlunkweg / Ecke
Donatusstraße
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Zur Entspannung der Verkehrssituation auf dem Schlunkweg im Abschnitt zwischen
Bahnhofstraße und Donatusstraße wurde in Höhe von Haus Nr. 77–89 ein Haltverbot eingerichtet.
Bei Begegnungsverkehren (unter anderem auch mit Bussen) steht hier nun eine genügend lange
Ausweichstrecke zur Verfügung. Seitens des Regionalverkehrs liegen mir bisher keine
schriftlichen Beschwerden hinsichtlich der Befahrbarkeit der Straße vor.
Durch die Anordnung einer Bewohnerparkzone könnten die Anwohner des Schlunkweges in dem
vorgenannten Abschnitt eine Parkplatzerleichterung erhalten. Hierbei müsste jedoch auch ein
größeres Wohngebiet mit einbezogen werden. Denkbar wäre hier zum Beispiel die Einbeziehung
des Schlunkweges im Abschnitt zwischen Bahnhofstraße und Theodor-Heuss-Straße, die parallel
führende Straße „Im Spürkergarten“ sowie Teilabschnitte des Leipziger Rings und der
Donatusstraße. Die Abgrenzung des Gebietes müsste dabei jedoch nachvollziehbar begründet
werden.
Bei der Einrichtung einer Bewohnerparkzone muss u.a. auch ein Besucherparkraum auf der
Fahrbahn für die evangelische Kirche freigehalten werden.
In Vertretung
(Hallstein)
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