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Beschlussvorlage (Stellenplan 2015)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
118 kB
Datum
17.03.2015
Erstellt
26.02.15, 15:03
Aktualisiert
04.03.15, 13:18
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 82/2015 Az.: 11 11-41 Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 04.02.2015 Kämmerer Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM Dezernat 6 04.03.2015 Datum Freigabe -100- gez. Elsen Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt- Finanz- und Personalausschuss Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 10.03.2015 vorberatend 17.03.2015 beschließend Stellenplan 2015 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: s. Haushaltsplanentwurf 2015 Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der als Anlage beigefügte Stellenplan 2015 wird beschlossen. Begründung: Die wesentlichen Änderungen gegenüber dem Stellenplan 2013/2014 werden im Folgenden dargestellt. Den Fraktionsvorsitzenden wurde als vertrauliche Hintergrundinformation eine erläuternde namentliche Stellenübersicht übersandt. 1. Beamte/Beamtinnen In der Kämmerei ist zusätzlich eine A 13 gD-Stelle für eine/n Kämmereileiter/in eingesetzt, da zur Organisation des operativen Geschäfts eine zusätzliche Hierarchieebene unter dem Kämmerer dringend erforderlich ist. Durch Ratsbeschluss zur V 380/2014 ist diese Stelle bereits in der Sitzung vom 16.12.2014 für den Stellenplan 2014 beschlossen worden. Die Stelle wurde Mitte Januar hausintern ausgeschrieben. In Folge wird im Stellenplan 2015 in der Kämmerei eine A 12-Stelle einer mittlerweile ausgeschiedenen Beamtin gestrichen. Die Stelle einer Beamtin der Besoldungsgruppe A 9 mD wird zukünftig „kw“ geführt. Die Beamtin beginnt am 01.10.2015 die Freistellungsphase ihrer Altersteilzeit. In der Stadtkasse wird der Bereich der Vollziehung um eine A 11-Stelle für die Gruppenleitung und eine A 8-Stelle (befristete Aufarbeitung von Rückständen) ergänzt. Die A 11-Stelle wird durch eine Rückkehrerin aus dem Jobcenter, die A 8-Stelle mit einer Rückkehrerin aus der Beurlaubung in Teilzeit besetzt. Im Ordnungsamt ist die seit Februar vakante Stelle der Amtsleitung mit der bisherigen stellvertretenden Amtsleiterin besetzt worden. Das habe ich zum Anlass genommen, die Organisation des Amtes (zunächst befristet im Rahmen einer Erprobungsphase von einem Jahr) zu verändern, mit der Folge, der Bestellung von 2 Abteilungsleitungen. In Folge dessen kann eine Vollzeitstelle der Besoldungsgruppe A 12 eingespart werden Für die Feuerwehr ist aufgrund der mittelfristigen Personalplanung und auf Basis der aktuellen Ausfallzeiten durch Krankheiten und Abbau von Überstunden der Personalbedarf neu berechnet worden. Es werden daher dort 6 weitere A 8-Stellen eingeplant. Das durch Neuorganisation wieder als eigenständiges Amt geführte Sozialamt wird von einem Beamten geleitet, der aus dem Jobcenter zurückgekehrt ist. (A 13 gD) Zusätzlich wird eine weitere A 11-Stelle für eine/n Demografie-Beauftragte/n eingeplant. Zur Begründung verweise ich auf die V 380/2014. Im Sommer 2015 wird der derzeitige Leiter des Planungsamtes in den Ruhestand gehen. Die bisher unter A 15 geführte Stelle wird zunächst nach A 14 ausgeschrieben. Diese Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung, dass mittlerweile die Position der Technischen Beigeordneten besetzt ist. Mit dem Ausscheiden des derzeitigen Leiters des Bauordnungsamtes (ATZ-Freistellung ab November 2018) ist beabsichtigt das Planungsamt und das Bauordnungsamt zusammenzulegen und die Amtsleitung dann mit A 15 zu führen. (s. V 502/2014) Eine A 15-Amtsleiterstelle fällt daher ab 2019 weg. Gegenüber dem für das Jahr 2013 aufgestellten Stellenplan sind in der Zwischenzeit eine Anzahl von Stellen durch die Bewertungskommission neu bewertet worden, da sich die Aufgabengebiete verändert haben. Es handelt sich um Stellenanhebungen in folgenden Besoldungsgruppen: A 7 nach A 8 A 9 gD nach A 10 A 10 nach A 11 A 11 nach A 12 Die Aufgabenbereiche können Sie aus der Stellenübersicht ersehen. 2. tariflich Beschäftigte Auch bei den tariflichen Beschäftigten hat es seit dem Stellenplan 2013/2014 Neubewertungen durch die Bewertungskommission gegeben. Es handelt sich um folgende Anhebungen: -2- EGr. 5 nach EGr. 8 EGr. 6 nach EGr. 8 EGr. 8 nach EGr. 9 und EGr. 9 nach EGr. 10. Im Ordnungsamt ist aufgrund der oben beschriebenen Neuorganisation eine weitere EGr. 6 (Umsetzung der sogenannten Doppelstreife im Außendienst) und eine weitere zuarbeitende Teilzeitstelle EGr. 5 eingeplant, eine EGr. 3-Teilzeit-Stelle (bisher unbesetzte Stelle zur Überwachung des ruhenden Verkehrs) wird gestrichen. Auch bei den Beschäftigten sind mittlerweile 2 Mitarbeiter/innen aus dem Jobcenter zurückgekehrt: Das Geschäftszimmer der Feuerwehr wurde nach dem Ausscheiden einer Sachbearbeiterin (EGr. 6) neu organisiert. Das Geschäftszimmer wird nun zur Entlastung des Leiters der Feuerwehr von einem ehemaligen Mitarbeiter des Jobcenters der EGr. 9 geleitet. Im Sozialamt ist aufgrund des gestiegenen Arbeitsanfalls nun zusätzlich eine ehemalige Mitarbeiterin des Jobcenters der EGr. 10 eingesetzt. Die Stelle der Artothekarin (EGr. 9) wird nach deren Ausscheiden der Mitarbeiterin wegen Beginn des Ruhestands nicht wieder besetzt. Die Leitung des Jugendamtes ist mittlerweile nach der Trennung vom Sozialamt mit einem Mitarbeiter der EGr. 14 (früher EGr. 15) besetzt. Bei den Kindertagesstätten hat es aufgrund der aktuellen Belegungszahlen (Eingruppierungsvoraussetzung) folgende Anhebungen bei den Leitungen bzw. stellvertretenden Leitungen gegeben: 2 Anhebungen von S 13 nach S 15 2 Anhebungen von S 10 nach S 13 Aufgrund der Entwicklungen nach den Vorschriften des Kibiz sind zusätzlich 3 Stellen für Erzieher/innen eingeplant. Die zunehmenden Ausfälle durch Beschäftigungsverbote und (Langzeit-)erkrankungen machen es dringend erforderlich, dass eine weitere Springkraft (S 6) eingestellt wird. Der Personalrat hat bereits mit Schreiben vom 17.07.2014 im Vorfeld Anmerkungen zum Stellenplan 2015 abgegeben. (s. V 381/2014) In diesem Schreiben stellt der Personalrat aufgrund der dokumentierten Überstunden die Frage nach der Personalbemessung. Im Einzelnen nennt er dabei insbesondere folgende Bereiche: a) Feuerwehr: Hier ist mittlerweile eine neue Personalbedarfsberechnung aufgestellt worden, die u.a. zu 6 weiteren Stellen geführt hat (s.o.) b) Personalabteilung: Der Personalrat macht hier auf die gestiegene Belastung durch die zusätzliche Aufgabe des Arbeitsschutzes aufmerksam. Diese tatsächlich sehr arbeitsintensiven Aufgaben werden zukünftig durch Umorganisation im gesamten Haupt- und Personalamt teilweise aufgefangen werden. Darüber hinaus soll der mittlerweile bisher freigestellte und vom Amt zurückgetretene Vorsitzende des Personalrates befristet bis zu seinem Eintritt in die Freistellungsphase seiner Altersteilzeit in 2016 Aufgaben des Arbeitsschutzes übernehmen. Diese Lösung erfolgt im Hinblick darauf, dass der Mitarbeiter sich während seiner Tätigkeit für den Personalrat intensiv mit diesem Aufgabenbereich befasst und zahlreiche Lehrgänge besucht hat. -3- Einen darüber hinaus gehenden Personalbedarf in der Personalabteilung wird (bei gleichbleibendem Aufgabenzuschnitt) von mir zurzeit nicht gesehen. c) Verwaltung Kindertagesstätten Es bestehen Überlegungen, in der Abteilung Kindertagesbetreuung zunächst befristet eine weitere Verwaltungskraft zur Unterstützung der Abteilungsleitung zu beschäftigen. d) Kindertagesstätten Ich verweise auf die oben gemachten Ausführungen; im Stellenplan 2015 sind weitere Stellen eingeplant. e) Ordnungsamt Auch hier verweise ich auf die schon angeführten Anmerkungen f) Stadtwerke Die angesprochene Stelle wurde von der Bewertungskommission am 23.08.2011 unter Berücksichtigung der Ausführungen des Leiters der Stadtwerke bewertet. Eine Neubewertung steht zurzeit nicht an. Bezüglich der Herausforderungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel, verweise ich auf meine Ausführungen zur Neueinrichtung einer Stelle Demografie (siehe V 380/2014). Die Einrichtung einer Task-Force bei der Neubesetzung von Stellenvakanzen halte ich nicht für erforderlich. Erforderliche Nachbesetzungen und möglicherweise sinnvolle Umstrukturierungen werde ich in enger Abstimmung mit den zuständigen Beigeordneten prüfen. In Vertretung (Erner) -4-