Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
118 kB
Datum
17.03.2015
Erstellt
26.02.15, 15:03
Aktualisiert
04.03.15, 13:18
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 82/2015
Az.: 11 11-41
Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 04.02.2015
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
Dezernat 6
04.03.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Elsen
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt- Finanz- und
Personalausschuss
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
10.03.2015
vorberatend
17.03.2015
beschließend
Stellenplan 2015
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
s. Haushaltsplanentwurf 2015
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der als Anlage beigefügte Stellenplan 2015 wird beschlossen.
Begründung:
Die wesentlichen Änderungen gegenüber dem Stellenplan 2013/2014 werden im Folgenden
dargestellt. Den Fraktionsvorsitzenden wurde als vertrauliche Hintergrundinformation eine
erläuternde namentliche Stellenübersicht übersandt.
1. Beamte/Beamtinnen
In der Kämmerei ist zusätzlich eine A 13 gD-Stelle für eine/n Kämmereileiter/in eingesetzt, da zur
Organisation des operativen Geschäfts eine zusätzliche Hierarchieebene unter dem Kämmerer
dringend erforderlich ist. Durch Ratsbeschluss zur V 380/2014 ist diese Stelle bereits in der
Sitzung vom 16.12.2014 für den Stellenplan 2014 beschlossen worden. Die Stelle wurde Mitte
Januar hausintern ausgeschrieben.
In Folge wird im Stellenplan 2015 in der Kämmerei eine A 12-Stelle einer mittlerweile
ausgeschiedenen Beamtin gestrichen. Die Stelle einer Beamtin der Besoldungsgruppe A 9 mD
wird zukünftig „kw“ geführt. Die Beamtin beginnt am 01.10.2015 die Freistellungsphase ihrer
Altersteilzeit.
In der Stadtkasse wird der Bereich der Vollziehung um eine A 11-Stelle für die Gruppenleitung und
eine A 8-Stelle (befristete Aufarbeitung von Rückständen) ergänzt. Die A 11-Stelle wird durch eine
Rückkehrerin aus dem Jobcenter, die A 8-Stelle mit einer Rückkehrerin aus der Beurlaubung in
Teilzeit besetzt.
Im Ordnungsamt ist die seit Februar vakante Stelle der Amtsleitung mit der bisherigen
stellvertretenden Amtsleiterin besetzt worden.
Das habe ich zum Anlass genommen, die Organisation des Amtes (zunächst befristet im Rahmen
einer Erprobungsphase von einem Jahr) zu verändern, mit der Folge, der Bestellung von 2
Abteilungsleitungen.
In Folge dessen kann eine Vollzeitstelle der Besoldungsgruppe A 12 eingespart werden
Für die Feuerwehr ist aufgrund der mittelfristigen Personalplanung und auf Basis der aktuellen
Ausfallzeiten durch Krankheiten und Abbau von Überstunden der Personalbedarf neu berechnet
worden. Es werden daher dort 6 weitere A 8-Stellen eingeplant.
Das durch Neuorganisation wieder als eigenständiges Amt geführte Sozialamt wird von einem
Beamten geleitet, der aus dem Jobcenter zurückgekehrt ist. (A 13 gD)
Zusätzlich wird eine weitere A 11-Stelle für eine/n Demografie-Beauftragte/n eingeplant. Zur
Begründung verweise ich auf die V 380/2014.
Im Sommer 2015 wird der derzeitige Leiter des Planungsamtes in den Ruhestand gehen. Die
bisher unter A 15 geführte Stelle wird zunächst nach A 14 ausgeschrieben. Diese Bewertung
erfolgt unter Berücksichtigung, dass mittlerweile die Position der Technischen Beigeordneten
besetzt ist.
Mit dem Ausscheiden des derzeitigen Leiters des Bauordnungsamtes (ATZ-Freistellung ab
November 2018) ist beabsichtigt das Planungsamt und das Bauordnungsamt zusammenzulegen
und die Amtsleitung dann mit A 15 zu führen. (s. V 502/2014) Eine A 15-Amtsleiterstelle fällt daher
ab 2019 weg.
Gegenüber dem für das Jahr 2013 aufgestellten Stellenplan sind in der Zwischenzeit eine Anzahl
von Stellen durch die Bewertungskommission neu bewertet worden, da sich die Aufgabengebiete
verändert haben.
Es handelt sich um Stellenanhebungen in folgenden Besoldungsgruppen:
A 7 nach A 8
A 9 gD nach A 10
A 10 nach A 11
A 11 nach A 12
Die Aufgabenbereiche können Sie aus der Stellenübersicht ersehen.
2. tariflich Beschäftigte
Auch bei den tariflichen Beschäftigten hat es seit dem Stellenplan 2013/2014 Neubewertungen
durch die Bewertungskommission gegeben. Es handelt sich um folgende Anhebungen:
-2-
EGr. 5 nach EGr. 8
EGr. 6 nach EGr. 8
EGr. 8 nach EGr. 9 und
EGr. 9 nach EGr. 10.
Im Ordnungsamt ist aufgrund der oben beschriebenen Neuorganisation eine weitere EGr. 6
(Umsetzung der sogenannten Doppelstreife im Außendienst) und eine weitere zuarbeitende
Teilzeitstelle EGr. 5 eingeplant, eine EGr. 3-Teilzeit-Stelle (bisher unbesetzte Stelle zur
Überwachung des ruhenden Verkehrs) wird gestrichen.
Auch bei den Beschäftigten sind mittlerweile 2 Mitarbeiter/innen aus dem Jobcenter
zurückgekehrt:
Das Geschäftszimmer der Feuerwehr wurde nach dem Ausscheiden einer Sachbearbeiterin (EGr.
6) neu organisiert. Das Geschäftszimmer wird nun zur Entlastung des Leiters der Feuerwehr von
einem ehemaligen Mitarbeiter des Jobcenters der EGr. 9 geleitet.
Im Sozialamt ist aufgrund des gestiegenen Arbeitsanfalls nun zusätzlich eine ehemalige
Mitarbeiterin des Jobcenters der EGr. 10 eingesetzt.
Die Stelle der Artothekarin (EGr. 9) wird nach deren Ausscheiden der Mitarbeiterin wegen Beginn
des Ruhestands nicht wieder besetzt.
Die Leitung des Jugendamtes ist mittlerweile nach der Trennung vom Sozialamt mit einem
Mitarbeiter der EGr. 14 (früher EGr. 15) besetzt.
Bei den Kindertagesstätten hat es aufgrund der aktuellen Belegungszahlen
(Eingruppierungsvoraussetzung) folgende Anhebungen bei den Leitungen bzw. stellvertretenden
Leitungen gegeben:
2 Anhebungen von S 13 nach S 15
2 Anhebungen von S 10 nach S 13
Aufgrund der Entwicklungen nach den Vorschriften des Kibiz sind zusätzlich 3 Stellen für
Erzieher/innen eingeplant.
Die zunehmenden Ausfälle durch Beschäftigungsverbote und (Langzeit-)erkrankungen machen es
dringend erforderlich, dass eine weitere Springkraft (S 6) eingestellt wird.
Der Personalrat hat bereits mit Schreiben vom 17.07.2014 im Vorfeld Anmerkungen zum
Stellenplan 2015 abgegeben. (s. V 381/2014)
In diesem Schreiben stellt der Personalrat aufgrund der dokumentierten Überstunden die Frage
nach der Personalbemessung. Im Einzelnen nennt er dabei insbesondere folgende Bereiche:
a) Feuerwehr:
Hier ist mittlerweile eine neue Personalbedarfsberechnung aufgestellt worden, die u.a. zu 6
weiteren Stellen geführt hat (s.o.)
b) Personalabteilung:
Der Personalrat macht hier auf die gestiegene Belastung durch die zusätzliche Aufgabe des
Arbeitsschutzes aufmerksam.
Diese tatsächlich sehr arbeitsintensiven Aufgaben werden zukünftig durch Umorganisation im
gesamten Haupt- und Personalamt teilweise aufgefangen werden.
Darüber hinaus soll der mittlerweile bisher freigestellte und vom Amt zurückgetretene Vorsitzende
des Personalrates befristet bis zu seinem Eintritt in die Freistellungsphase seiner Altersteilzeit in
2016 Aufgaben des Arbeitsschutzes übernehmen. Diese Lösung erfolgt im Hinblick darauf, dass
der Mitarbeiter sich während seiner Tätigkeit für den Personalrat intensiv mit diesem
Aufgabenbereich befasst und zahlreiche Lehrgänge besucht hat.
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Einen darüber hinaus gehenden Personalbedarf in der Personalabteilung wird (bei
gleichbleibendem Aufgabenzuschnitt) von mir zurzeit nicht gesehen.
c) Verwaltung Kindertagesstätten
Es bestehen Überlegungen, in der Abteilung Kindertagesbetreuung zunächst befristet eine weitere
Verwaltungskraft zur Unterstützung der Abteilungsleitung zu beschäftigen.
d) Kindertagesstätten
Ich verweise auf die oben gemachten Ausführungen; im Stellenplan 2015 sind weitere Stellen
eingeplant.
e) Ordnungsamt
Auch hier verweise ich auf die schon angeführten Anmerkungen
f) Stadtwerke
Die angesprochene Stelle wurde von der Bewertungskommission am 23.08.2011 unter
Berücksichtigung der Ausführungen des Leiters der Stadtwerke bewertet.
Eine Neubewertung steht zurzeit nicht an.
Bezüglich der Herausforderungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel, verweise
ich auf meine Ausführungen zur Neueinrichtung einer Stelle Demografie (siehe V 380/2014).
Die Einrichtung einer Task-Force bei der Neubesetzung von Stellenvakanzen halte ich nicht für
erforderlich.
Erforderliche Nachbesetzungen und möglicherweise sinnvolle Umstrukturierungen werde ich in
enger Abstimmung mit den zuständigen Beigeordneten prüfen.
In Vertretung
(Erner)
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