Daten
Kommune
Jülich
Größe
183 kB
Datum
10.04.2014
Erstellt
19.03.14, 17:04
Aktualisiert
19.03.14, 17:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Mu.
Jülich, 13.03.2014
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 123/2014
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
27.03.2014
Haupt- und Finanzausschuss
03.04.2014
Stadtrat
10.04.2014
TOP
Ergebnisse
Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Erfüllung der Verpflichtung der EGUmgebungslärmrichtlinie - Bereitstellung von 15.000 € zur Beauftragung eines Planungsbüros
zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes
- Bericht über den Stand des Verfahrens Anlg.: - 1 I
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Beschlussentwurf:
Der Bericht wird wie folgt zur Kenntnis genommen:
Bereits im Jahr 2012 hat die Verwaltung mit Vorlage Nr. 427/2012 die Bereitstellung von 15.000 €
für die Beauftragung eines Planungsbüros zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes zur Beschlussfassung vorgeschlagen.
Der Beschlussvorschlag wurde im Stadtrat in der Sitzung am 06.12.2012 mit 2 Ja-Stimmen, 33
Nein-Stimmen bei 4 Stimmenthaltungen abgelehnt.
Dieser Beschluss wurde gem. § 54 Abs. 2 GO NRW mit Schreiben vom 07.12.2012 beanstandet.
Da der Rat in seiner Sitzung am 10.01.2013 den Beschlussvorschlag auf Grund der Beanstandung
wiederum mit 2 Ja-Stimmen, 33 Nein-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen abgelehnt hat, wurde die
Beschlusslage des Rates der Stadt Jülich gem. § 54 Abs. 2 Satz 4 GO NRW der Aufsichtsbehörde
zur Entscheidung vorgelegt. Eine Entscheidung der Aufsichtsbehörde erging nicht, da sich die Beanstandung auf eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung für das Jahr 2012 bezog. Die Mittel wurden im Haushalt 2013 veranschlagt. Im Rahmen des Haushaltsbeschlusses vom 14.03.2013 hat der
Rat die Freigabe der Mittel mit einem Sperrvermerk versehen.
Für die Sitzung des Stadtrates am 17.10.2013 wurde vorgeschlagen, den im Haushalt 2013 zu Sachkonto 12 122 001 52291001 beschlossenen Sperrvermerk aufzuheben. Der Beschlussvorschlag
wurde mit 1 Ja-Stimme, 33 Nein-Stimmen bei keiner Stimmenthaltung abgelehnt. Da der Beschluss
gegen geltendes Recht verstößt, wurde dieser erneut gem. § 54 Abs. 2 GO NRW beanstandet.
Nachdem der Rat den Beschlussvorschlag in seiner Sitzung am 05.12.2013 wiederum mit 2 JaStimmen bei 32 Nein-Stimmen abgelehnte, wurde die Beschlusslage noch einmal der Aufsichtsbehörde zur Entscheidung vorgelegt.
Die Aufsichtsbehörde teilt mit Scheiben vom 25.02.2014 (s. Anlage) mit, dass die Beanstandungen
rechtmäßig waren und die Angelegenheit nunmehr dem Kreisumweltamt als Fachaufsichtsbehörde
vorgelegt wird und von dieser eine Weisung zur Erstellung eines Lärmaktionsplanes erteilt werden
wird.
Sollte der Weisung nicht gefolgt werden, besteht die Möglichkeit der Anordnung im Rahmen der
allgemeinen Aufsicht und als letztes Mittel die Beauftragung der Erstellung eines Lärmaktionsplanes im Rahmen der Ersatzvornahme auf Kosten der Stadt Jülich.
Die Mittel für die Beauftragung eines Planungsbüros waren im Doppelhaushalt 2013/2014 für das
Haushaltsjahr 2013 veranschlagt. Für die Sitzung des Rates am 10.04.2014 wird die Übertragung
der gesperrten Haushaltsmittel vorgeschlagen. Der Sperrvermerk bliebe jedoch weiterhin aufzuheben.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 123/2014
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