Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
208 kB
Datum
17.03.2015
Erstellt
16.03.15, 18:43
Aktualisiert
16.03.15, 18:43
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Ulrich Eckhoff
Siemensstraße 31a
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Sozialamt
Holzdamm 10
Herr Schlender
0 22 35 / 409-120
Kämmerer
gez. Lüngen, 1.
Beigeordneter
Dezernat 4
Dezernat 6
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Datum
01.03.2015
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
16.03.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Schlender
Amtsleiter
RPA
Ihre Anfrage vom 02.03.2015
Rat
Betrifft:
F 138/2015
17.03.2015
Anfrage bzgl. Angebot des LVR zur Unterbringung von Flüchtlingen
Sehr geehrter Herr Eckhoff,
Ihre Anfrage zu den Angeboten des LVR Rheinland im Zusammenhang mit der Unterstützung der
Kommunen bzgl. der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen gliedert sich in drei Bereiche,
zu denen ich nachfolgend Stellung nehme:
1. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Nach § 42 in Verbindung mit § 87 SGB VIII muss das Jugendamt unbegleitet eingereiste
ausländische Minderjährige am Ort ihres tatsächlichen Aufenthalts in Obhut nehmen. Die Zahl der
Minderjährigen, die allein nach Deutschland einreisen, ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen.
Im Jahr 2012 nahmen die nordrhein-westfälischen Jugendämter 1.115 unbegleitete Minderjährige
in Obhut, 2013 waren es bereits 1.519. Dabei werden rund 85 % der Minderjährigen von fünf
Jugendämtern in Nordrhein-Westfalen versorgt. Die Zahlen der unbegleiteten ausländischen
Minderjährige (UMA) steigen bundesweit stetig an – von 2012 zu 2013 um ca. 38%, eine weitere
Steigerung ist zu erwarten. Deutschlandweit sind einige wenige Kommunen, die zentrale
Einreiseknotenpunkte darstellen, ganz besonders betroffen.
Der Gesetzgeber plant unbegleitete minderjährige Flüchtlinge vor diesem Hintergrund zu verteilen.
Erste Eckpunkte für eine geplante gesetzliche Regelung eines Verteilungsverfahrens von
unbegleiteten Minderjährigen liegen vor, nach dem die jungen Menschen gemäß einer Quote
"Königsteiner Schlüssel" auf die Bundesländer verteilt werden sollen. Nach der voraussichtlichen
Verabschiedung im Juni soll das „Gesetz zur Sicherstellung der kindgerechten Versorgung,
Betreuung und Unterstützung von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen (UMA)” im Herbst
dieses Jahres in Kraft treten. In diesem Fall müssen sich auch Jugendämter, die bisher keine oder
nur wenige minderjährige Flüchtlinge versorgt haben, darauf einstellen, in Zukunft vermehrt allein
eingereiste ausländische Minderjährige zu versorgen und unterzubringen. In Erftstadt sind in den
vergangenen Jahren im Schnitt 1-3 unbegleitete ausländische Minderjährige vom Jugendamt
versorgt worden.
Am 4. März hat eine Informationsveranstaltung des LVR zu der Thematik für die Jugendämter
stattgefunden. Schwerpunkte der Veranstaltung waren die Erstversorgung und die Unterbringung
der unbegleiteten ausländischen Minderjährigen, der Verlauf des Clearingverfahrens,
Besonderheiten im Bereich der Vormundschaft sowie das Kostenerstattungsverfahren nach § 89d
SGB VIII und dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG).
Orientierungsrahmen ist die "Handreichung zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen
Flüchtlingen in NRW" des Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes
Nordrhein-Westfalen.
2. Psychotherapeutische Versorgung der Flüchtlinge
Beabsichtigt sind Angebote aller LVR-Kliniken zu Traumabehandlungen und besonderer
transkultureller Behandlungsangebote an Flüchtlinge, die entsprechender Therapien bedürfen. Die
einzelnen Angebote sind in der Vorlage des Landschaftsverbandes ausführlich beschrieben. Die
nächstgelegenen LVR-Kliniken im Umfeld der Stadt Erftstadt befinden sich in Düren und in Köln.
Der hierzu avisierte Kontakt der Vorstände der LVR-Kliniken mit den Bürgermeistern/-innen der
Kommunen hat bislang leider noch nicht stattgefunden. Die insoweit angekündigten aktuellen
Behandlungsangebote mit Angaben der entsprechenden Ansprechpartner und Hilfestellungen
bleiben abzuwarten.
Festzustellen ist jedenfalls, dass ein Bedarf der in Erftstadt betreuten Asylbewerber für
psychiatrische Diagnose- und Therapieangebote durchaus und in nicht unerheblichem Umfang
besteht. Derzeit findet eine entsprechende Versorgung in den lokalen psychiatrischen bzw.
neurologischen Arztpraxen statt. Notwendige stationäre Behandlungen erfolgen in der Marienborn
Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie. Diese Notfallversorgungen, orientiert an den
eingeschränkten Regelfinanzierungen über akute Notfallbehandlungen nach den Bestimmungen
des Asylbewerberleistungsgesetzes werden jedoch als nicht ausreichend erachtet, unter anderem
auch mit Blick auf sehr lange Wartezeiten.
Die Initiative des LVR Rheinland in diesem problematischen Bereich notwendiger ambulanter und
stationärer Behandlung psychiatrischer Störungen, bedingt durch traumatische Erlebnisse im
Herkunftsland, Krankheiten und Verletzungen, wird ausdrücklich begrüßt.
3. Immobilienangebote des LVR
Der LVR Rheinland als überregionaler Immobilienträger beabsichtigt, den Kommunen
leerstehende Flächen zur Verfügung zu stellen oder auch eigene Immobilien für eine
Unterbringung von Flüchtlingen. Mit den Städten Essen und Xanten habe man entsprechende
Möglichkeiten nutzen können.
Auf Nachfrage teilt der Landschaftsverband Rheinland mit, in Erftstadt nicht über Immobilienbesitz
zu verfügen. Von daher scheidet eine Hilfestellung insoweit für Erftstadt aus.
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Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
(Lüngen)
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