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Anfrage (Anfrage bzgl. Angebot des LVR zur Unterbringung von Flüchtlingen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
208 kB
Datum
17.03.2015
Erstellt
16.03.15, 18:43
Aktualisiert
16.03.15, 18:43
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. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Ulrich Eckhoff Siemensstraße 31a 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Sozialamt Holzdamm 10 Herr Schlender 0 22 35 / 409-120 Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 Dezernat 6 Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum 01.03.2015 gez. Erner, Bürgermeister BM 16.03.2015 Datum Freigabe -100- gez. Schlender Amtsleiter RPA Ihre Anfrage vom 02.03.2015 Rat Betrifft: F 138/2015 17.03.2015 Anfrage bzgl. Angebot des LVR zur Unterbringung von Flüchtlingen Sehr geehrter Herr Eckhoff, Ihre Anfrage zu den Angeboten des LVR Rheinland im Zusammenhang mit der Unterstützung der Kommunen bzgl. der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen gliedert sich in drei Bereiche, zu denen ich nachfolgend Stellung nehme: 1. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Nach § 42 in Verbindung mit § 87 SGB VIII muss das Jugendamt unbegleitet eingereiste ausländische Minderjährige am Ort ihres tatsächlichen Aufenthalts in Obhut nehmen. Die Zahl der Minderjährigen, die allein nach Deutschland einreisen, ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Im Jahr 2012 nahmen die nordrhein-westfälischen Jugendämter 1.115 unbegleitete Minderjährige in Obhut, 2013 waren es bereits 1.519. Dabei werden rund 85 % der Minderjährigen von fünf Jugendämtern in Nordrhein-Westfalen versorgt. Die Zahlen der unbegleiteten ausländischen Minderjährige (UMA) steigen bundesweit stetig an – von 2012 zu 2013 um ca. 38%, eine weitere Steigerung ist zu erwarten. Deutschlandweit sind einige wenige Kommunen, die zentrale Einreiseknotenpunkte darstellen, ganz besonders betroffen. Der Gesetzgeber plant unbegleitete minderjährige Flüchtlinge vor diesem Hintergrund zu verteilen. Erste Eckpunkte für eine geplante gesetzliche Regelung eines Verteilungsverfahrens von unbegleiteten Minderjährigen liegen vor, nach dem die jungen Menschen gemäß einer Quote "Königsteiner Schlüssel" auf die Bundesländer verteilt werden sollen. Nach der voraussichtlichen Verabschiedung im Juni soll das „Gesetz zur Sicherstellung der kindgerechten Versorgung, Betreuung und Unterstützung von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen (UMA)” im Herbst dieses Jahres in Kraft treten. In diesem Fall müssen sich auch Jugendämter, die bisher keine oder nur wenige minderjährige Flüchtlinge versorgt haben, darauf einstellen, in Zukunft vermehrt allein eingereiste ausländische Minderjährige zu versorgen und unterzubringen. In Erftstadt sind in den vergangenen Jahren im Schnitt 1-3 unbegleitete ausländische Minderjährige vom Jugendamt versorgt worden. Am 4. März hat eine Informationsveranstaltung des LVR zu der Thematik für die Jugendämter stattgefunden. Schwerpunkte der Veranstaltung waren die Erstversorgung und die Unterbringung der unbegleiteten ausländischen Minderjährigen, der Verlauf des Clearingverfahrens, Besonderheiten im Bereich der Vormundschaft sowie das Kostenerstattungsverfahren nach § 89d SGB VIII und dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG). Orientierungsrahmen ist die "Handreichung zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in NRW" des Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen. 2. Psychotherapeutische Versorgung der Flüchtlinge Beabsichtigt sind Angebote aller LVR-Kliniken zu Traumabehandlungen und besonderer transkultureller Behandlungsangebote an Flüchtlinge, die entsprechender Therapien bedürfen. Die einzelnen Angebote sind in der Vorlage des Landschaftsverbandes ausführlich beschrieben. Die nächstgelegenen LVR-Kliniken im Umfeld der Stadt Erftstadt befinden sich in Düren und in Köln. Der hierzu avisierte Kontakt der Vorstände der LVR-Kliniken mit den Bürgermeistern/-innen der Kommunen hat bislang leider noch nicht stattgefunden. Die insoweit angekündigten aktuellen Behandlungsangebote mit Angaben der entsprechenden Ansprechpartner und Hilfestellungen bleiben abzuwarten. Festzustellen ist jedenfalls, dass ein Bedarf der in Erftstadt betreuten Asylbewerber für psychiatrische Diagnose- und Therapieangebote durchaus und in nicht unerheblichem Umfang besteht. Derzeit findet eine entsprechende Versorgung in den lokalen psychiatrischen bzw. neurologischen Arztpraxen statt. Notwendige stationäre Behandlungen erfolgen in der Marienborn Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie. Diese Notfallversorgungen, orientiert an den eingeschränkten Regelfinanzierungen über akute Notfallbehandlungen nach den Bestimmungen des Asylbewerberleistungsgesetzes werden jedoch als nicht ausreichend erachtet, unter anderem auch mit Blick auf sehr lange Wartezeiten. Die Initiative des LVR Rheinland in diesem problematischen Bereich notwendiger ambulanter und stationärer Behandlung psychiatrischer Störungen, bedingt durch traumatische Erlebnisse im Herkunftsland, Krankheiten und Verletzungen, wird ausdrücklich begrüßt. 3. Immobilienangebote des LVR Der LVR Rheinland als überregionaler Immobilienträger beabsichtigt, den Kommunen leerstehende Flächen zur Verfügung zu stellen oder auch eigene Immobilien für eine Unterbringung von Flüchtlingen. Mit den Städten Essen und Xanten habe man entsprechende Möglichkeiten nutzen können. Auf Nachfrage teilt der Landschaftsverband Rheinland mit, in Erftstadt nicht über Immobilienbesitz zu verfügen. Von daher scheidet eine Hilfestellung insoweit für Erftstadt aus. -2- Mit freundlichen Grüßen In Vertretung (Lüngen) -3-