Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
1,2 MB
Datum
17.03.2015
Erstellt
16.03.15, 18:43
Aktualisiert
16.03.15, 18:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Erftstadt
Bürgermeister
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Vorsitzende Fr. Sand und Hr. Eckhoff
Siemensstraße 31 a
50374 Erftstadt
-JOO-
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Erftstadt, 1. März 2015
Anfrage zum LVR Angetlot zur Unterbringung von Flüchtlingen
//3 '1/2 D,f s:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Verwaltung des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) hat vor kurzem eine Vorlage zu Angeboten
des LVR an die Kommunen bei der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen eingebracht. Diese
senden wir Ihnen in der Anlage. In dieser Vorlage erläutert die LVR-Verwaltung ihre Kompetenzen und
Handlungsmöglichkeiten bei der Flüchtlingsthematik in den Bereichen
Jugend (unbegleitete minderjährige Flüchtlinge; Beratung der Jugendämter; Gruppen für die
Betreuung von jugendlichen Flüchtlingen in der Jugendhilfe Rheinland sowie zusätzliche
Betreuungsangebote )
Kliniken (psychotherapeutische Versorgung; Traumabehandlungen;
Behandlungsangebote)
transkulturelle
als Immobilienbesitzer in rheinischen Kommunen (leer stehende Liegenschaften, insbesondere in
Kliniken; Wohnungen der LVR-Wohnungsbaugesellschaft)
In der Vorlage wird auch dargestellt, dass der LVR bzw. die Vorstände seiner Kliniken bereits Kontakt
mit den jeweiligen Städten, Gemeinden und Kreisen aufgenommen hätten bzw. beabsichtigen, dies zu
tun.
Unsere Fragen:
• Ist der LVR bereits an die Stadtverwaltung herangetreten?
• Wo sehen Sie Möglichkeiten, das Angebot des LVR wahrzunehmen?
Mit freundlichen Grüßen
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Ulrich Eckhoff
Marion Sand
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LVR~
Die Direktorin des Landschaftsverbandes
Rheinland
Qualität für Menschen
Ergänzungsvorlage-Nr.14/203/1
öffentlich
23.12.2014
LVR-Direktorin
Frau Lubek, Frau Hätte, Frau Wenzel-Jankowski, Herr Bahr
Datum:
Dienststelle:
Bearbeitung:
Bau- und Vergabeausschuss
Krankenhausausschuss 3
Krankenhausausschuss 2
Krankenhausausschuss 4
Krankenhausausschuss 1
Gesundheitsausschuss
Kulturausschuss
Betriebsausschuss LVRJugendhilfe Rheinland
Landesjugendhilfeausschuss
Ausschuss für den LVRVerbund Heilpädagogischer
Hilfen
Sozialausschuss
Finanz- und
Wirtschaftsausschuss
Ausschuss für Inklusion
Ta esordnun
09.01.2015
12.01.2015
13.01.2015
14.01.2015
15.01.2015
16.01.2015
21.01.2015
23.01.2015
29.01.2015
30.01.2015
03.02.2015
04.02.2015
09.02.2015
zur
zur
zur
zur
zur
zur
zur
zur
zur
zur
zur
zur
zur
Kenntnis
Kenntnis
Kenntnis
Kenntnis
Kenntnis
Kenntnis
Kenntnis
Kenntnis
Kenntnis
Kenntnis
Kenntnis
Kenntnis
Kenntnis
s unkt:
Angebote des LVR als Beitrag zur Unterstützung
und Betreuung von Flüchtlingen
der Kommunen
bei der Unterbringung
Beschlussvorschlaq:
Die Angebote des LVR zur Unterstützung der Kommunen im Rheinland bei der
Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen werden gemäß Vorlage Nr. 14/203/1 zur
Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkunqen auf den Haushalt (Ifd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil- )Ergebnisplan
Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil- )Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:
Aufwendungen:
/Wirtschaftsplan
Auszahlungen:
/Wi rtschaftspla n
Jährliche ergebniswirksame Folgekosten :
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtunq der Ziele elncehalten
LUBEK
Zusammenfassung:
In seiner Sitzung vom 14.11.2014 hat der Landschaftsausschuss des LVR die Verwaltung
aufgefordert, Vorschläge zu unterbreiten, wie die Kommunen im Rheinland angesichts der
dramatisch steigenden Flüchtlingszahlen bei der Unterbringung und Betreuung von
Flüchtlingen durch den LVR unterstützt werden können. In der Vorlage 14/203 wird
dargestellt, wie der LVR vor dem Hintergrund der angenommenen Problem- und Bedarfslage konkret und unbürokratisch in seinen Geschäftsfeldern unterstützen wird.
Das LVR-Landesjugendamt unterstützt die örtlichen Jugendhilfeträger durch
verschiedene Beratungsangebote zur Betreuung und durch die Erteilung von
Betriebserlaubnissen zur Unterbringung von minderjährigen Flüchtlingen und verfolgt
hierbei insbesondere das Ziel, dem Bedarf und der Situation vor Ort in den Kommunen
angemessen, schnell und flexibel Rechnung zu tragen. Darüber hinaus regt das
Landesjugendamt Rheinland an, dass zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen
insbesondere in Erstaufnahmeeinrichtungen sowohl durch LVR eigene Mittel als auch
durch Landesmittel refinanziert werden. Eine koordinierende Rolle vor Ort in der
konkreten Flüchtlingshilfe für Kinder und Jugendliche durch das Landesjugendamt
Rheinland erscheint nicht sinnvoll. Die LVR-Jugendhilfe Rheinland hat bereits im
Dezember 2014 eine zusätzliche Gruppe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in
Solingen eröffnet hat; weitere Standorte werden geprüft.
Der LVR-Klinikverbund bietet in allen seinen Trauma- bzw. transkulturellen Ambulanzen
Personen mit Flüchtlingsgeschichte niederschwellig, ohne Wartezeiten und möglichst
muttersprachlich Erstgespräche an. Je nach Indikation erfolgen weiterfuhrende
ambulante, teilstationäre und stationäre Behandlungen. Der Einsatz von Sprach- und
Integrations-mittlern ist jederzeit möglich, wenn dies sinnvoll erscheint. Die Vorstände
der LVR-Kliniken werden umgehend und aktiv Kontakt mit den Bürgermeisterinnen und
Bürgermeistern der Kommunen in den jeweiligen Versorgungsgebieten aufnehmen, diese
gezielt über die aktuell bestehenden Behandlungsangebote (konkrete Ansprechpartner,
Erreichbarkeit) informieren, aktiv Hilfestellungen anbieten sowie gemeinsam mit den
Kommunen, Hilfsgemeinschaften und Vereinen vor Ort weitere Bedarfe identifizieren.
Entsprechende weitere Angebote sind vorzubereiten. Die Verwaltung regt an, dass der
LVR für die quantitative und qualitative Intensivierung der Behandlungs- und Hilfsangebote des Klinikverbundes für Menschen mit Flüchtlingsgeschichte Haushaltsmittel zur
Verfügung stellt, da die zu erbringenden Leistungen nur in ganz engen Grenzen durch die
örtlichen Sozialämter (Notfallbehandlung!) und durch die gesetzlichen Krankenkassen in
aller Regel überhaupt nicht finanziert werden.
Der Landschaftsverband Rheinland wird als überregionaler Immobilienträger seinen
Beitrag zur Unterbringung von Flüchtlingen leisten, in dem er leer stehende Flächen, die
als Wohnraum genutzt werden können, zur Verfügung stellt. Da der Landschaftsverband
rheinlandweit über Immobilien verfügt, besteht die Chance, eine Vielzahl an Unterbringungsmöglichkeiten im gesamten Rheinland zu schaffen und so die Kommunen zu
unterstützen.
In Zusammenarbeit mit der Stadt Essen und der Stadt Xanten konnte bereits eine
beträchtliche Anzahl an Plätzen für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung
gestellt werden. Ein erhebliches Potenzial an UnterbringungslTÖglichkeiten kann sich auch
an den Klinik-Standorten ergeben. Abstimmungsgespräche mit Kommunen finden dazu
bereits statt bzw. sind terminiert. Auch die Rheinische Beamtenbaugesellschaft ist in die
Aktivitäten des LVR, die Kommunen zu unterstützen und Wohnraum zur Verfügung zu
stellen, einbezogen. Eine konkrete Maßnahme steht in der nächsten Aufsichtsratssitzung
bereits zur Beschlussfassung an.
Begründung der Ergänzungsvorlage 14/203/1:
Die Vorlage Nr. 14/203 wurde im LA am 17.12.2014 beraten und an die zuständigen
Fachausschüsse verwiesen.
Die Begründung der Ursprungsvorlage
Lubek
H Ö t t
e
Nr. 14/203 liegt als Anlage bei.
Wenzel-Jankowski
Bahr
Inhaltsübersicht:
1.
Einleitung
4
1.1.
Statistische Daten
4
1.2
Begriffliche Klärungen
4
1.2.1
Asylbewerber/-innen
4
1.2.2
"Unerlaubt Eingereiste"
5
1.2.3
Personen mit Duldung
5
1.3
Selbstverständnis des LVR
6
2.
Hilfen für Kinder und Jugendliche durch das LVR-Landesjugendamt
6
2.1
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
6
2.1.1
Ist-Situation und Bedarf
6
2.1.2
Angebote des LVR-Landesjugendamtes
7
2.1.2.1 Beratung der Jugendämter; gezielter Austausch über kommunale Bedarfe
7
2.1.2.2 Beteiligung an Planungen des Landes zur landesweiten Verteilung
7
2.1.2.3 Kompetente Beratung der Jugendämter im Rahmen der rechtlichen und
sozialpädagogischen Fragen zum Umgang mit dieser Flüchtlingsgruppe
8
2.1.2.4 Zusätzliche Gruppen der LVR-Jugendhilfe Rheinland (LVR-JHR) für die Betreuung
unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge
8
2.1.2.5 Unterstützung bei den Planungen zusätzlicher Betreuungsangebote Dritter
8
2.2
Begleitete Flüchtlingskinder
8
2.2.1
Ist-Situation und Bedarf
8
2.2.2
Hilfen des LVR-Landesjugendamtes.
9
2.2.2.1 Beratung der Jugendämter
9
2.2.2.2 Zurverfügungstellung von spezifischer Kompetenz.
9
2.2.2.3 Beratung des Ministeriums in Abstimmung mit den Jugendämtern
und kommunalen Spitzenverbänden
9
2.2.2.4 Gezielte Akzentuierung der LVR-Modellprojekte
10
2.2.2.5 Einrichtung einer ad hoc AG zur Flüchtlingsproblematik
10
2.2.2.6 IT-unterstützte Plattform zum Austausch, u. a. über den LVR-Jugendhilfereport
10
2.3
Zusammenfassung
10
3.
Angebote des LVR-Klinikverbundes und
des LVR-Verbundes Heilpädagogischer Hilfen
11
3.1
Bedarfssituation
11
3.2
Aktuelle Angebote / besondere Maßnahmen der LVR-Kliniken
12
3.3
Weitere Angebote
15
3.4
Zusammenfassung
16
4.
Immobilienangebote des LVR
16
4.1
Ist-Situation und Bedarf
16
4.2
Angebote des LVR
16
4.2.1
Bereits durch die Kommunen genutzte oder angefragte Angebote
17
4.2.2
Angebote, die den Kommunen unterbreitet werden sollen.
18
4.3
Einbezug der Rheinischen Beamtenbaugesellschaft
19
4.4
Zusammenfassung
19
3
Begründung der Vorlage Nr. 14/203:
1.
Einleitung
1.1
Statistische Daten
Nach einer Verlautbarung des Ministeriums für Inneres des Landes NRW (Stand
02.10.2014) wurden im Jahr 2012 15.028 und im Jahr 2013 insgesamt 23.719
Asylerstantragssteller aufgenommen. Im Jahr 2014 wurden im Zeitraum von Januar bis
August bereits 22.405 Erstanträge gestellt. Allein im August 2014 nahm NRW 3.537
Erstantragsteller auf (zum Vergleich: im August 2013 waren es 1.858 Erstantragsteller).
In den NRW-Landeseinrichtungen stehen aktuell insgesamt 5.085 reguläre
Unterbringungsplätze zur Verfügung. Die Gesamtkapazität konnte damit gegenüber
September 2012 (1.725 Plätze) nahezu verdreifacht werden. Am 02.10.2014 waren die
Einrichtungen des Landes mit insgesamt 5.816 Personen belegt. Bis November 2014 war
der weitere Ausbau von Aufnahmekapazitäten auf bis zu rund 6.785 Plätze vorgesehen.
Auch für 2015 ist der weitere Ausbau von Unterbringungskapazitäten geplant.
In der Gruppe der Asyl-Antragsteller, die in Deutschland Schutz suchen oder hier auf der
Durchreise aufgegriffen werden, stellen die unbegleiteten minderj3hrigen AsylAntragsteller in Bezug auf das gesamte Migrationsgeschehen nur eine kleine Gruppe dar
(Asyl-Antragsteller 2013 in Deutschland: 109.580; unbegleitete minderjährige AsylAntragsteller 2013 in Deutschland: 2.486). Ihre Zahl steigt jedoch vor dem Hintergrund
zahlreicher ungelöster Konflikte, Kriege und politisch-sozialer Verwerfungen in den
Herkunftsländern seit Jahren kontinuierlich an - im Jahr 2013 kamen fast zwei Drittel aus
Afghanistan, Somalia, Syrien, Eritrea und Ägypten (Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge, Unbegleitete Minderjährige in Deutschland, Fokusstudie 2014).
1.2
Begriffliche Klärungen
Der Begriff "Flüchtling" ist kein Begriff, der im Aufenthaltsrecht definiert ist. Zu
unterscheiden sind
•
•
•
Asylbewerber/-innen
"Unerlaubt Eingereiste"
Personen, die aus humanitären Gründen einen Aufenthaltstitel erhalten.
1.2.1 Asylbewerber/-innen
Alle Personen, die einreisen und anschließend ein Asylbegehren geltend machen, müssen
sich in der entsprechenden Erstaufnahme des jeweiligen Landes melden und dort für
einige Wochen ihren Wohnsitz nehmen. Dort erfolgt u.a. die Identitätsfeststellung.
Nach der Erstanhörung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
werden diese Menschen dann auf die länder bzw. Gemeinden verteilt. Aus dem
sogenannten Königsteiner Schlüssel ergibt sich derzeit für NRW eine Zuweisungsquote
von 21,3%.
Auch innerhalb von Nordrhein-Westfalen wird die Verteilung auf die Kommunen
prozentual auf der Grundlage eines Einwohner- und Flächenschlüssels vorgenommen.
Hieraus ergibt sich beispielsweise für Köln eine Zuweisungsquote von 5,1 %.
4
Die Gruppe derjenigen Flüchtlinge, deren Asylbewerberverfahren anhängig ist, haben
Anspruch auf Sozialleistungen in den jeweiligen Kommunen, in denen sie untergebracht
sind. Ihnen stehen beispielsweise medizinisch-therapeutische
Leistungen zu, Kinder der
Familien können eine Kindertageseinrichtung besuchen, es können in den Kommunen die
ersten Integrationsmaßnahmen
angeboten und eingeleitet werden.
1.2.2 "Unerlaubt Eingereiste"
Als "Unerlaubt Eingereiste" werden alle Personen bezeichnet, die ohne erforderliches
Visum einreisen und ohne Zuweisung der für die Verteilung der Flüchtlinge zuständigen
Behörde in NRW, der Bezirksregierung Arnsberg, in einer NRW-Kommune ankommen.
Ebenfalls dazu zählt die Personengruppe, die ohne Visum einreist und keinen Asylantrag
stellt.
Für die Ersterfassung dieser Personen ist die Kommune zuständig, bei der sich diese
Personengruppe meldet. Die Zuständigkeit beschränkt sich auf die Identitätsfeststellung
sowie die Meldung als unerlaubt eingereiste Person an die Bezirksregierung Arnsberg, die
diese Flüchtlingsgruppe wiederum auf die einzelnen Kommunen verteilt.
Nicht zur Verteilung angemeldet werden können z.B.
•
•
•
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge unter 18 Jahren (UMF)
Personen, die aus einem anderen EU-Land eingereist sind
die sogenannten .Altfälle", d. h., Personen, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt
verteilt wurden, ausgereist oder untergetaucht sind.
So sind bisher beispielsweise in Köln in diesem Jahr 1.839 Personen als unerlaubt
Eingereiste registriert, davon wurden bereits 503 Personen verteit.
Das heißt, dass die Kommunen einen großen Teil der Flüchtlinge nur vorübergehend,
derzeit in alle Regel weniger als 6 Monate unterbringen und begleiten ~nnen.
Erschwerend kommt hinzu, dass diese Menschen keinen Anspruch auf Sozialleistungen
haben. Die Tatsache, dass diese Gruppe der Flüchtlinge nur sehr kurz in der jeweiligen
Kommune lebt, ist selbst im Bedarfsfall eine traumatherapeutische Arbeit mit ihnen kaum
möglich und eine Betreuung der Familien und Kinder mit dem Ziel ihrer Integration in den
Sozialraum nahezu ausgeschlossen.
1.2.3 Personen mit Duldung
Personen, für die die jeweilige Kommune zuständig ist und die aus unterschiedlichen
Gründen aktuell nicht ausreisen bzw. nicht rückgeführt werden können, erhalten vorübergehend eine Duldung. In Köln leben derzeit 3.201 geduldete Personen. Von diesen
Personen sind rund 1.200 Personen bereits länger als acht Jahre in Deutschland. Dieser
Gruppe der Flüchtlinge ist es praktisch unmöglich, sich in Deutschland zu integrieren Der
Gesetzgeber hat darauf reagiert, indem über aktuelle gesetzgeberische Aktivitäten an der
Legalisierung des Aufenthaltsstatus dieser Menschen gearbeitet wird.
5
Die unterschiedliche, teils nur sehr kurze Aufenthaltsdauer der Menschen erschwert den
Kommunen in Zusammenarbeit mit den freien Trägern die Organisation sowie eine
kontinuierliche Unterstützung und Begleitung der Flüchtlinge, ja macht diese teilweise
nahezu unmöglich.
Den Kommunen obliegt die koordinierende Aufgabe vor Ort. Sie tragen für Unterkunft
und Versorgung der Flüchtlinge die Verantwortung. Sie kommen derzeit ob der grcßen
Flüchtlingszahlen allein mit dieser Verantwortung an ihre finanziellen und personellen
Grenzen. Denn im Moment geht es in den Kommunen allein darum, Obdachlosigkeit der
Flüchtlinge zu verhindern. Eine kontinuierliche, medizinische oder therapeutische
Begleitung ist mit Ausnahme einer Notversorgung ausgeschlossen. Erste Angebote
machen hier freie Träger, Kirchengemeinden oder Flüchtlingsinitiativen. Sie engagieren
sich - zumeist ehrenamtlich - für die Menschen und deren Begleitung. Ohne dieses
Engagement wären die Kommunen und die Flüchtlinge allein gelassen.
Deshalb unterstützt der Landschaftsverband Rheinland die Kommunen und die vielen
Ehrenamtlichen in ihren Bemühungen zur Unterstützung und Hilfe für die vielen
Flüchtlinge im Rheinland. Eine koordinierende Aufgabe allerdings kann der LVRvor Ort
nicht übernehmen; konkrete Hilfe kann er aber insbesondere dort anbieten, wo er selbst
Träger von Einrichtungen ist oder freistehende Bestandsimmobilien unterhält.
1.3
Selbstverständnis des LVR
Der LVR betrachtet es als seine Pflicht, den Menschen, die in unser Land
kommen, ihre für uns kaum vorstellbar schwierige Lebenssituation zu
erleichtern. Der LVR sieht sich in der Verantwortung, die rheinischen
Kommunen, die hier unmittelbare Handlungspflichten haben, im Rahmen seiner
Geschäftsbereiche mit seinen Kompetenzen zu unterstützen.
Im Folgenden ist anhand der vorrangig tangierten Geschäftsfelder dargestellt, wie vor
dem Hintergrund der wahrgenommenen Problem- und Bedarfssituation eine solche
Unterstützung gestaltet werden kann. Dabei werden auch die bisher schon praktizierten
Hilfen und Leistungen beschrieben.
2.
Hilfen für Kinder und Jugendliche durch das LVR-Landesjugendamt
Die Hälfte der Flüchtlinge, die sich in NRW aufhalten, sind Kinder und Jugendliche. Für
deren Unterstützung besteht kein spezielles Maßnahmenprogramm. Bei dieser
Flüchtlingsgruppe ist zwischen begleiteten und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
zu unterscheiden.
2.1
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
2.1.1 Ist-Situation und Bedarf
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden nicht in Erstaufnahme-Einrichtungen
untergebracht, sondern in der Regel in Jugendhilfeeinrichtungen. Formal handelt es sich
bei dieser Unterbringung um eine Inobhutnahme. Die Einrichtungen berötigen eine
Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII. Für die Erteilung dieser Erlaubnis ist im Rheinland
das LVR-Landesjugendamt Rheinland zuständig.
6
Momentan konzentriert sich die Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge
auf weniger als zehn Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Es sind dies u.a. die Kommunen
Dortmund, Bielefeld, Kempen, Köln, Düsseldorf, Wuppertal, Bochum und Aachen. Von
diesen Kommunen nimmt die Stadt Aachen mit ca. 550 Inobhutnahmen die weitaus
größte Anzahl von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen auf. Dies führt vor Ort zu
einer problematischen Unterbringungssituation. Zusammen mit dem LVRLandesjugendamt Rheinland sucht das Jugendamt Aachen nach geeigneten
Möglichkeiten, um Obdachlosigkeit zu vermeiden. Ca. 100 unbegleitete minderj3hrige
Flüchtlinge leben in einem Hotel und Anfang Dezember 2014 wurde eine
Containerunterkunft bereitgestellt. Zur vorrangigen Vermeidung von Obdachlosigkeit hat
das LVR-Landesjugendamt Rheinland beiden Unterbringungen eine Betriebserlaubnis nach
§ 45 SGB VIII erteilt.
Wenngleich die Unterbringung in einem Hotel oder einer Containerunterkunft bei weitem
nicht den Standards einer Inobhutnahme entspricht, ist das Landesjugendamt Rheinland
an einer unbürokratischen und schnellen Hilfe interessiert und bietet den betroffenen
Jugendämtern eine flexible Bearbeitung entsprechender Betriebserlaubnisverfahren an.
2.1.2 Angebote des LVR-Landesjugendamtes
2.1.2.1
Beratung der Jugendämter; gezielter Austausch über kommunale
Bedarfe
Das Landesjugendamt Rheinland wird sich deshalb im Januar 2015 noch einmal dezidiert
an die einzelnen, betroffenen Jugendämter wenden, um mit ihnen zu beraten, welche
Unterstützung des LVR-Landesjugendamtes sie benötigen. Sollten Leistungen als sinnvoll
betrachtet werden, zu denen das Landesjugendamt zwar nicht gesetzlich gehindert, aber weil eine freiwillige Leistung - durch die eigene politische Vertretung nicht legitimiert sein,
wird die Verwaltung die politische Vertretung darüber umgehend informieren, um
schnellstmöglich eine Entscheidung herbeizuführen.
2.1.2.2
Beteiligung an Planungen des Landes zur landesweiten Verteilung
Darüber hinaus prüft das Landesjugendamt Rheinland zusammen mit dem Land NRW zur
Entlastung der wesentlich betroffenen Kommunen und zur Annäherung an eine
einigermaßen akzeptable Unterbringung der betroffenen Kinder und Jugendlichen die
Möglichkeiten einer landesweiten Verteilung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge und
appelliert an alle Jugendämter im Rheinland, die vornehmlich betroffenen Kommunen zu
entlasten. Ziel dieser Initiative ist es, Hotelunterkünfte oder Containerdörfer für
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu vermeiden. Ein entsprechendes Anschreiben
wird im Januar 2015 an alle Kommunen im Rheinland versendet.
7
2.1.2.3
Kompetente Beratung der Jugendämter im Rahmen der rechtlichen
und sozialpädagogischen Fragen zum Umgang mit dieser
Flüchtlingsgruppe
Darüberhinausgehende, unmittelbare Zuständigkeiten des LVR-Landesjugendamtes
Rheinland für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gibt es - mit Ausnahme der Erteilung
der Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII für entsprechende Jugendhilfeeinrichtungen nicht, da die örtlichen Jugendämter für die Unterbringung und Versorgung verantwortlich
sind.
Die diesbezüglichen Beratungsleistungen des LVR-Landesjugendamtes im Rahmen der
rechtlichen und sozialpädagogischen Fragen zum Umgang mit dieser Flüchtlingsgruppe
werden von den Jugendämtern intensiv nachgefragt und vorrangig befriedigt. LVRLandesjugendamt Rheinland ist hier in besonderer Weise kompetent. Dies beleqt, dass es
Mitherausgeber der Handreichung zum Umgang mit unbegleiteten minderj3hrigen
Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen ist und dazu intensiv an deren Erstellung beteiligt
(vgl. Vorlage-Nr. 13/3109) war. In dieser Handreichung wird das Verfahren zum Urrgang
mit den Flüchtlingen einschließlich der Unterbringung und den ausländerrechtlichen
Besonderheiten beschrieben.
2.1.2.4
Zusätzliche Gruppen der LVR-Jugendhilfe Rheinland (LVR-JHR) für
die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge
In diesem Zusammenhang sei auch erwähnt, dass die LVR-JHRfür unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge bereits am 1. Dezember eine zusätzliche Gruppe im Solinger
Halfeshof (im Umfang von 7-8 Plätzen) eröffnet hat. An den anderen Standorten der LVRJHR wird derzeit geprüft, ob zusätzliche Gruppen kurzfristig eröffnet werden können.
Weitere Betreuungsangebote für diese Flüchtlingsgruppe werden außerdem durch die LVRKliniken bereitgestellt.
2.1.2.5
Unterstützung bei den Planungen zusätzlicher Betreuungsangebote
Dritter
Das LVR-Landesjugendamt appelliert darüber hinaus an alle stationären Einrichtungen der
Jugendhilfe im Rheinland, die Einrichtung weiterer Gruppen zur Aufnahme von
unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingskindern und -jugendlichen zu prüfen. Das LVRLandesjugendamt wird diese Thematik zum Schwerpunkt der ersten Einrichtungsleiter/innentagung in 2015 machen.
2.2
Begleitete Flüchtlingskinder
2.2.1 Ist-Situation
und Bedarf
Begleitete Flüchtlingskinder sowie begleitete Flüchtlingsjugendliche leben mit ihren Eltern
in Erstaufnahmeeinrichtungen bzw. in Flüchtlingsunterkünften. Im Idealfall werden die
Erstaufnahmeeinrichtungen, in denen sich die Flüchtlingskinder und -jugendlichen bis zur
Klärung des Asylverfahrens aufhalten, von freien Trägern, Kirchengemeinden oder
Flüchtlingsinitiativen betreut. Diesen stehen teilweise über die Kommunen auch Mittel zur
pädagogischen Betreuung der Kinder und Jugendlichen zur Verfugung.
8
Sobald sich die Flüchtlinge in einem "geregelten Asylverfahren" befinden, haben die
Kinder und Jugendlichen nach der UN-Kinderrechtskonvention einen (Rechts- )Anspruch
auf einen U3-Platz bzw. einen Platz in einer Kindertagesstätte. Ebenfalls unterliegen die
Kinder und Jugendlichen dann der allgemeinen Schulpflicht. Aufgrund mangelnder
Deutschkenntnisse werden sie zu Beginn in sogenannten "Einsteiger-Klassen" beschult.
Für auftretende Probleme in der Familie und deren Betreuung ist der allgemeine soziale
Dienst (ASO) zuständig. Besonders in den größeren Städten untergliedert sich der ASO
noch in die Abteilung der interkulturellen Dienste, die speziell ausgebildete Fachkräfte für
die Flüchtlinge vorhalten. Insofern partizipieren die Flüchtlinge vollumfänglich von den
Maßnahmen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Mit Blick speziell auf die Kinder und Jugendlichen in Erstaufnahmeeinrichtungen kann
allerdings von einer . Flüchtlingspädagogik . oder einer nachhaltigen Unterstützung oder
auch nur Betreuung keine Rede sein, denn insbesondere in den
Erstaufnahmeeinrichtungen halten sich die Kinder und Jugendlichen zusammen mit ihren
Familien nur vorübergehend auf. Hier ist die Not am größten, denn hier sind die Familien
zumeist auf sich allein gestellt. Die Hälfte der in den Erstaufnahmeeinrichtungen
untergebrachten Menschen sind Kinder und Jugendliche. 20% von ihnen sind weniger als
sechs Jahre alt.
2.2.2
2.2.2.1
Hilfen des LVR- Landesjugendamtes
Beratung der Jugendämter
Es wird regelmäßig und intensiv auf die Beratung des LVR-Landesjugendamtes bei der
örtlichen Jugendhilfeplanung zurückgegriffen. Das LVR-Landesjugendamt hat sich für
2015 zum Ziel gesetzt, die Jugendämter gerade bei der örtlichen Jugendhilfeplanung
darin zu unterstützen, Sozialräume und Einrichtungen so zu planen und zu unterstützen,
dass sie qualifiziert Flüchtlingskinder und -jugendliche aufnehmen und betreuen können.
2.2.2.2
Zurverfügungstellung von spezifischer Kompetenz
Diejenigen Kommunen, in denen keine interkulturellen Dienste innerhalb der
Jugendämter oder den ASDen vorgehalten werden, können im Einzelfall auf qualifizierte
Mitarbeiter/-innen der LVR-JHRzurückgreifen. Sie können mit ihrer speziellen
interkulturellen Kompetenz die Jugendämter im Einzelfall beraten. In der LVR-JHR
arbeiten mittlerweile nahezu 9% Mitarbeiter/-innen mit Migrationshintergrund; eine
vergleichbare Quote dürften allerdings auch andere Träger und Einrichtungen und auch
öffentliche Verwaltungen nachweisen können.
2.2.2.3
Beratung des Ministeriums in Abstimmung mit den Jugendämtern
und kommunalen Spitzenverbänden
Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW hat zur
Besserung der Situation von Flüchtlingskindern und -jugendlichen zusätzliche Mittel in
Höhe von 6 Mio. Euro für 2015 angekündigt. Derzeit prüft das Ministerium, an welcher
Stelle und für welche Projekte diese Mittel eingesetzt werden können. Bei diesen
Überlegungen spielt die übergroße Zahl der kleinen Kinder eine besondere Rolle.
9
Neben der Koordinierung und Fachberatung der Flüchtlingsarbeit vor Ort könnte etwa
auch eine besondere Betreuung der Kinder in Tageseinrichtungen angezeigt sein. Wichtig
wären danach aber auch niederschwellige Angebote im Rahmen der offenen Kinder- und
Jugendarbeit. Das LVR-Landesjugendamt wird sich dazu entsprechend positionieren.
Darüber hinaus appelliert das LVR-Landesjugendamt an die Landesregierung, für die
akute Flüchtlingsarbeit ebenfalls Mittel aus dem Landesjugendplan zur Verfügung zu
stellen. Damit sollen keine Einrichtungen der Inobhutnahme finanziert werden, sondern
gerade die Not der Kinder und Jugendlichen in den Massenunterkünften durch eine
gezielte Ansprache durch Fachkräfte gelindert werden.
2.2.2.4
Gezielte Akzentuierung der LVR-Modellprojekte
Um hier mit einem guten Beispiel voranzugehen, wird das LVR-Landesjugendamt dem
Landesjugendhilfeausschuss in seiner nächsten Sitzung vorschlagen, die (Modellprojekt-)
Mittel aus der Sozial- und Kulturstiftung für das Jahr 2015 thematisch zu binden und zwar
ebenfalls für Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen.
Hierzu bedarf es ggf.
einer Verlängerung der Antragsfrist.
2.2.2.5
Einrichtung einer ad hoc AG zur Flüchtlingsproblematik
Um Erfahrungen auszutauschen und voneinander zu lernen, wie gute Praxisprojekte in die
Tat umgesetzt werden können, hat der Landesjugendhilfeausschuss Rheinland bereits in
seiner letzten Sitzung die Einrichtung einer ad hoc AG zur Flichtlingsproblematik
beschlossen.
Darüber hinaus nimmt das Landesjugendamt Rheinland an einer ständig tagenden
Arbeitsgruppe bei den kommunalen Spitzenverbänden zu eben dieser Thematik teil, die
unter dem aktuellen Eindruck erst im November 2014 gegründet worden ist.
Es wird damit eine Vernetzung und ein Transfer dieser Gremien über das LVRLandesjugendamt ermöglicht.
2.2.2.6
IT-unterstützte Plattform zum Austausch, u.a. über den LVRJugendhilfereport
Das LVR-Landesjugendamt bietet darüber hinaus an, IT-unterstützt eine Plattform zum
Austausch über diese Projektideen u.a. über den LVR-Jugendhilfereport aufzubauen.
2.3
Zusammenfassung
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass das LVR-Landesjugendamt die örtlichen
Jugendhilfeträger durch verschiedene Beratungsangebote und die Erteilung von
Betriebserlaubnissen unterstützt und hierbei insbesondere bestrebt ist, dem Bedarf und
der Situation vor Ort in den Kommunen angemessen Rechm.ng zu tragen. Darüber hinaus
regt das LVR-Landesjugendamt an, dass zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen
insbesondere in Erstaufnahmeeinrichtungen
refinanziert werden. Eine koordinierende
Rolle vor Ort in der konkreten Flüchtlingshilfe für Kinder und Jugendliche kann das LVRLandesjugendamt allerdings nicht einnehmen.
10
3.
Angebote des LVR-Klinikverbundes und des LVR-Verbundes
Heilpädagogischer Hilfen
3.1
Bedarfssituation
Flüchtlinge sind in vielen Fällen durch die Erfahrung von Krieg und Vertreibung
traumatisiert. Dies hat zunächst nicht automatisch eine akute psychiatrische
Behandlungsbedürftigkeit
in einem Krankenhaus zur Folge. Neben der Befriedigung der
existentiellen Grundbedürfnisse (Unterkunft, Kleidung, Ernährung, Gesundheit) kommt
der sozialen Betreuung dieser Personengruppe eine große Bedeutung zu. Diese
Unterstützungsleistungen
werden in vielen Städten und Gemeinden neben den
öffentlichen Gesundheitsdiensten von Hilfsorganisationen und Vereinen wahrgenommen.
In den Fällen, in welchen die aus der Flüchtlingsgeschichte erwachsenen Belastungen
(Trauer, Krankheiten, Verletzungen, Verlustängste) nicht verarbeitet werden können und
sich bei den Flüchtlingen in psychiatrischen Störungsbildern manifestieren, die eine
ambulante oder stationäre/teilstationäre
psychiatrische Behandlung erfordern, stehen die
LVR-Kliniken mit ihren Angeboten zur Verfügung.
Die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit H.ichtlingsgeschichte in den LVRKliniken erfordert deutlich mehr Zeit und personelle Ressourcen als die Behandlung von
anderen Patientinnen und Patienten mit vergleichbarer Krankheitsschwere. Dies ist auf
Sprach- und Kulturbarrieren sowie auf die Lebensbedingungen in der neuen Gesellschaft
zurückzuführen.
Der Bedarf dieser Patientinnen und Patienten umfasst je nach Einzelfall
•
•
•
•
Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung,
Zugang zu psychotherapeutischer Behandlung,
soziale Betreuung,
pädagogische Angebote zur Überwindung sozialer Isolation und zur Orientierung
der Aufnahmegesellschaft.
Die aktuellen Erfahrungen in den Ambulanzen der LVR-Kliniken zeigen darüber hinaus,
dass diejenigen Patientinnen und Patienten, die Opfer von Folter und Gewalt geworden
sind,
•
•
•
•
erheblich schlechter Deutsch lernen/ sprechen,
sich mit deutlicher Verzögerung in der neuen Gesellschaft orientieren,
starke Rückzugstendenzen aufweisen,
hohes Vermeidungsverhalten zeigen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in diesem Bereich schwerpunktrräßig arbeiten,
brauchen regelmäßige speztflsche Supervision und Entlastung (Gefahr der sekundären
Traumatisierung). Sie verfügen regelmäßig über
•
•
•
•
eine spezielle Expertise in der Traumabehandlung,
transkulturelle Kompetenz,
Erfahrungen in der Arbeit mit Sprach- und Integrationsmittlern,
Kompetenz in der Erstellung von medizinisch-therapeutischen Attesten und
Gutachten bzgl. sozial- und aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen.
in
11
3.2
Aktuelle Angebotel besondere Maßnahmen der LVR-Kliniken
Die Nachfrage nach Behandlung von Personen mit Flüchtlingsgeschichte ist in den LVRKliniken regional sehr unterschiedlich ausgeprägt. Während einige Kliniken bisher in einem
nicht nennenswerten Umfang mit der Versorgung von Flüchtlingen befasst waren, haben
sich an anderen Standorten stark frequentierte Schwerpunkte in der Behandlung von
Flüchtlingen gebildet.
Einen besonderen Behandlungsschwerpunkt für Personen mit Flüchtlingsgeschichte bietet
das LVR-Klinikum Düsseldorf (PP, KlPPP, PM).
Dort ist ein Schwerpunkt zur klinischen Versorgung von besonders schutzbedirftigen
Flüchtlingen im Rahmen von Projekten des Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF) mit den
folgenden Projekten
•
•
Projekt "KOMPLIMENr' - (November 2012 bis Oktober 2014)
Projekt "EFFEKT" - (Juli 2014 bis Juni 2015)
in enger Kooperation mit den Projektpartnern Psychosoziales Zentrum für Flüchtlinge
Düsseldorf (PSZ), Diakonie Düsseldorf und Caritas Düsseldorf gebildet worden.
Der Begriff der "besonders schutzbedürftigen Flüchtlinge" wird in der Aufnahmerichtlinie
der EU (2013j33jEU) definiert, in der für die folgenden Personengruppen ein erhöhter
Schutzbedarf festgestellt wird:
•
•
•
•
•
•
(unbegleitete) Minderjährige,
Menschen mit Behinderung,
Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen,
Opfer von Menschenhandel,
Personen mit psychischen Störungen,
Menschen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige Formen psychischer,
physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben.
Die Behandlung der in den Projekten aufgenommen besonders schutzbedirftigen
Personen mit Flüchtlingsgeschichte erfolgt in der Konzeption des sogenannten
"Düsseldorfer Modells" in der Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie,
das sich durch die folgenden Spezifika im Vergleich zu einer "normalen"
psychotherapeutischen Diagnostik und Therapie auszeichnet:
•
•
•
•
•
•
•
verlängerte Diagnostikphase, Verlaufsdiagnostik,
Einsatz muttersprachlicher Testverfahren,
QualifiZierte Erhebung der Traumaanamnese,
Medikamentensprechstunde,
Resilienzorientierte Kunsttherapie,
Gruppenpsychotherapien (unterschiedliche Angebote, muttersprachlich, Einsatz
von Sprach- und Kulturmittlern),
Qualifizierungsmaßnahmen und Traumasupervision für Mitarbeitende
12
Im Rahmen der genannten Projekte wurden bzw. werden in dem Auswertungszeitraum
vom 01.11.2013 bis zum 30.10.2014 174 Patientinnen und Patienten behandelt, 134 in
der Abteilung für Psychosomatik und 40 in der Abteilung für Allgemeinpsychiatrie II. Ein
kleinerer Teil dieser Patientinnen und Patienten (ca. 10 %) wurde bzw. wird statiorär in
der Psychiatrie behandelt. Die Patientinnen und Patienten kommen zu grcßen Teilen aus
Afghanistan, dem Kosovo und Serbien, zu kleineren Anteilen aus Mazedonien, der
Russischen Föderation, der Türkei, Syrien, Armenien, Aserbaidschan, vereinzelt aus
Algerien, Ägypten, DR Kongo, Eritrea, Georgien, Guinea u.a .. Sie sind nur teilweise
wohnhaft im Versorgungsgebiet des LVR-Klinikums Düsseldorf, kommen darüber hinaus
aus dem gesamten Rheinland und vereinzelt auch aus Westfalen.
Aktuell sind ca. 10 Patientinnen und Patienten in ein neu startendes EU-Projektes
aufgenommen worden, für ca. 10 weitere Personen gibt es aktuelle
Behandlungsanfragen, die so schnell wie möglich umgesetzt werden sollen.
Außerhalb dieser Projekte werden aktuell ca. weitere 50 Patientinnen und Patienten mit
Flüchtlingsgeschichte in der Abteilung für Psychosomatik und Psychotherapie sowohl
ambulant als auch stationär, teilweise für mehrere Jahre versorgt.
Die hohe Versorgungsqualität, die die Patientinnen und Patienten im Rahmen des
Düsseldorfer Modells erhalten, kann aktuell nur aufgrund der EU-Drittmittel aufrecht
erhalten werden. Regelfinanziert ist durch die Kostenträger (meistens kommunale
Sozialämter) nur die akute Notfallbehandlung in engen Grenzen.
Daneben werden am Standort Düsseldorf in der Abteilung für KJPPaktuelle Angebote für:
•
•
minderjährige unbegleitete Flüchtlinge sowie
männliche junge Flüchtlinge (in der Abteilung KJPPPläuft ein diesbezügliches
Projekt zum Einsatz insbesondere non-verbaler Techniken für die
Traumabewältigung innerhalb der Gruppentherapie; siehe auch: "Film-Therapie"
für jugendliche Flüchtlinge: WDR Lokalzeit aus Düsseldorf vom 02.09.2014)
vorgehalten und auch in Anspruch genommen.
Ein weiterer Schwerpunkt sind verbindliche Schulungen des ärztlich/therapeutischen
Personals für den Einsatz von Sprach- und Integrationsmittler. Weitere Fortbildungen
umfassen Themen im Bereich .Diversltv Skills" (hier: interkulturelle Diversität).
Alle im LVR-Klinikum Düsseldorf bestehenden Spezialangebote und Kooperationen
zwischen den Abteilungen der KJPPP,PP und der Klinik fur Psychosomatische Medizin und
Psychotherapie sind durch eine klinikinterne Koordinierungsstelle miteinander vernetzt.
LVR-Klinik Düren (PP):
Die LVR-Klinik Düren bietet aktuell transkulturelle Behandlungsangebote und begleitende
Hilfen sowohl im Rahmen der Institutsambulanz ambulant als auch statiorär/ teilstationär
an. Sie verfügt über langjährige und intensive Kontakte zu Flüchtlingsberatungsstellen in
der Region und zum Kommunalen Integrationszentrum des Kreises Düren, so dass den
Patientinnen und Patienten im Bedarfsfall (in Asylfragen oder bei der Klärung des
Aufenthaltsrechts) schnelle Unterstützung angeboten wird.
13
Neben diesen regelhaften Angeboten installiert die Klinik zurzeit einen von Sprach- und
Integrationsmittlern begleiteten Besuchsdienst, der neu aufgenommenen Patientinnen
und Patienten angeboten wird. Ziel ist es, mit einem Erstgespräch die Betroffenen
willkommen zu heißen und ihnen das Gefühl zu geben, dass sie in Sicherheit bzw. in
guten Händen sind. Bei Bedarf können weitere Gespräche folgen.
Als weitere neue Maßnahme werden therapiebegleitende Gesprächsgruppen für
Flüchtlinge angeboten. Der Integrationsbeauftragte, Pflegekräfte sowie drei
kooperierende Sprach- und Integrationsmittler (zwei aus Syrien, einer aus der DR Kongo)
laden regelmäßig zu einem allgemeinen Erfahrungsaustausch ein, der neben der
therapeutischen Arbeit im Einzelfall stattfindet.
- Alle LVR-Kliniken
Neben den beschriebenen Besonderheiten bieten alle neun psychiatrischen LVR-Kliniken
Behandlungsangebote für Patientinnen und Patienten mit Flüchtlingsgeschichte in den
Fachgebieten "Psychiatrie und Psychotherapie" (PP), "Kinder- und Jugendpsychiatrie,
Psychotherapie und Psychosomatik" sowie der "Psychosomatische Medizin und
Psychotherapie" (PM) an. Schwerpunkte sind hier:
•
Traumabehandlung
Störungsspezifische Therapieprogramme (Traumatherapie) zur Behandlung von
posttraumatischen Belastungsstörungen. Entsprechende Kompetenzen werden
durch Behandlungsschwerpunkte in den Institutsambulanzen und
stationsgebunden (Schwerpunktstationen) wie stationsübergreifend vorgehalten,
wobei die LVR-Kliniken Bonn, Düsseldorf, Essen und Köln traumatisierte
Patientinnen und Patienten in spezialisierten Trauma-Ambulanzen behandeln.
•
Transkulturelle
Behandlungsangebote und begleitende Hilfen
Transkulturelle Ambulanzen bzw. transkulturelle ambulante Angebote sind an allen
Standorten eingerichtet. Diese Angebote zeichnen sich aus durch:
• muttersprachliche Kontaktpersonen bzw. ärztliche und/oder psychologische
Therapeutinnen und Therapeuten,
• möglichst muttersprachliche Aufklärung der Betroffenen und Angehörigen über
Diagnose und Therapie,
• Einsatz von Sprach- und Integrationsmittlern durch speziell ausgewiesene
externe Anbieter. Seit 2013 wird die Arbeit von Sprach- und
Integrationsmittlern durch ein Förderprogramm "Migration" des
Klinikverbundes gefördert.
Weitere Unterstützungsleistungen sind die
•
•
•
Vermittlung der ambulanten Nachsorge (eigene Ambulanz, muttersprachliche
niedergelassene Ärzte/ psychologische Psychotherapeuten,
Traumabehandlung),
Vermittlung der Kontakte mit Flüchtlingsorganisationen, Dolmetscherdiensten,
Unterstützung und Beratung bezüglich der rechtlichen und sozialen
Rahmenbedingungen (Abschiebe-, Asylverfahren, Unterstützung bei der
Zusammenführung von Flüchtlingsfamilien, Verbesserung der
Unterbringungssituation, Kontaktaufnahme mit Flüchtlingsunterkünften).
14
In allen Trauma- bzw. transkulturellen Ambulanzen bieten die LVR-Kliniken Personen mit
Flüchtlingsgeschichte niedrigschwellig und ohne Wartezeiten Erstgespräche und in der
Folge je nach Indikation weiterführende ambulante, teilstationäre und stationäre
Therapien an. Der Einsatz von Sprach- und Integrationsmittlern
ist jederzeit rröqlich,
wenn dies sinnvoll erscheint.
Die Vorstände der LVR-Kliniken werden umgehend und aktiv mit den OOrgermeistern der
Kommunen in den jeweiligen Versorgungsgebieten Kontakt aufzunehmen und diese
gezielt über ihre aktuell bestehenden Angebote (insbesondere konkrete Ansprechpartner
und Ansprechpartnerinnen, Erreichbarkeit) für psychiatrisch erkrankte Flüchtlinge zu
informieren, aktive Hilfestellungen anzubieten sowie gemeinsam mit den Kommunen
weitere Bedarfe zu identifizieren. Weitere Angebote oder begleitende Hilfen anhand
beschriebener Bedarfe werden kurzfristig entwickelt werden.
3.3
Weitere Angebote
Vor dem Hintergrund steigender Flüchtlingszahlen insbesondere aus Kriegs- und Krisengebieten werden die Anforderungen an ambulante und stationäre psychiatrische
Behandlung durch die LVR-Kliniken steigen. Insofern sind die Vorstände der LVR-Kliniken
aufgefordert, die zurzeit bereitgestellten Kapazitäten in quantitativer und qualitativer
Hinsicht kurzfristig auf den Prüfstand zu stellen. Aus den bislang vorliegenden
Erfahrungen aus der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Ftichtlingsgeschichte
wird die Umsetzung der folgenden Maßnahmen forciert:
•
Intensivierung der Kooperationen mit den örtlichen und/oder regionalen
Hilfsorganisationen für Flüchtlinge. Mittels Einführung des Instruments
gemeinsamer Fallbesprechungen kann psychiatrische Behandlung mit den Hilfen
der sozialen Unterstützung und rechtlicher Beratung personenzentriert organisiert
und erbracht werden.
•
Im Rahmen dieser Kooperationen erfolgt die Einrichtung ambulanter
psychiatrischer Sprechstunden für und mit den Hilfsorganisationen auch vor Ort,
wenn entsprechende Bedarfe identifiziert sind.
•
Ausbau therapiebegleitender Gruppenangebote für Flüchtlinge - gemeinsam
durchgeführt mit externen Fachpersonal (Sprach- und Integrationsmittler,
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der regionalen Hilfsorganisationen).
•
Auswertung der Gespräche der Klinikvorstände mit den Standortkommunen zu
Beginn des Jahres 2015 im Klinikverbund mit dem Ziel, weitere spezielle
zielgruppenadäquate Aktivitäten in Abstimmung mit den örtlichen Bedarfen zu
identifizieren und schnellstmöglich entsprechende Angebote/ begleitende Hilfen
umzusetzen.
•
Intensivierung der Fortbildung/Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum
Umgang mit Dolmetscher/-innen bzw. Sprach- und Integrationsmittlern
in der
Therapie und zu Themen im Bereich "Diversity Skills".
15
3.4
Zusammenfassung
Der LVR-Klinikverbund bietet in allen seinen Trauma- bzw. transkulturellen Ambulanzen
Personen mit Flüchtlingsgeschichte niederschwellig, ohne Wartezeiten und rröqlichst
muttersprachlich Erstgespräche an. Je nach Indikation erfolgen weiterführende
ambulante, teilstationäre und stationäre Behandlungen. Der Einsatz von Sprach- und
Integrationsmittlern
ist jederzeit möglich, wenn dies sinnvoll erscheint.
Die Vorstände der LVR-Kliniken werden umgehend und aktiv Kontakt mit den
Bürgermeister/innen der Kommunen in den jeweiligen Versorgungsgebieten aufnehmen,
diese gezielt über die aktuell bestehenden Behandlungsangebote (konkrete
Ansprechpartner, Erreichbarkeit) informieren, aktiv Hilfestellungen anbieten sowie
gemeinsam mit den Kommunen, Hilfsgemeinschaften und Vereinen vor Ort weitere
Bedarfe identifizieren. Entsprechende weitere Angebote sind vorzubereiten.
Das Dezernat 8 regt an, dass der LVR für die quantitative und qualitative Intensivierung
der Behandlungs- und Hilfsangebote des Klinikverbundes für Menschen mit
Flüchtlingsgeschichte Haushaltsmittel zur Verfügung stellt, da die zu erbringenden
Leistungen nur in ganz engen Grenzen durch die örtlichen Sozialämter
(Notfallbehandlung!) und durch die gesetzlichen Krankenkassen in aller Regel überhaupt
nicht finanziert werden.
4.
Immobilienangebote des LVR
4.1
Ist-Situation und Bedarf
Immer mehr Flüchtlinge suchen Schutz in den Kommunen. Ziel muss es sein, diesen
Menschen so schnell es geht, eine menschenwürdige Unterkunft zur Verfügung zu stellen,
die auch eine Integration in die Gesellschaft fördert.
In vielen Kommunen hat sich aufgrund der hohen Flüchtlingszahlen die
UnterbringungSSituation bereits dramatisch verschärft, so dass Notmaßnahmen zur
Unterbringung in Turnhallen oder ehemaligen Gewerbebetrieben genutzt werden
mussten, um Obdachlosigkeit zu vermeiden.
In vielen Kommunen besteht der Bedarf, kurzfristig weitere Unterl4.infte für die
Flüchtlinge zur Verfügung stellen zu müssen. Da die eigenen Möglichkeiten in vielen
Fällen bereits erschöpft sind, kann die Bewältigung dieser humanitären Aufgabe nur
gelingen, wenn auch andere Immobilienträger die Aktivitäten der Kommunen
unterstützen. Anderenfalls droht Obdachlosigkeit oder eine menschenunwürdige
Unterbringung der Flüchtlinge, was in jedem Fall vermieden werden muss.
4.2
Angebote des LVR
Der Landschaftsverband Rheinland ist als überregionaler Immobilienträger in der
Verantwortung, einen Beitrag zur Unterbringung von Flichtlingen zu leisten, in dem er
leer stehende Wohnflächen, die als Wohnraum genutzt werden können, zur Verfügung
stellt. Da der Landschaftsverband rheinlandweit über Immobilien verfügt, besteht die
Chance, eine Vielzahl an Unterbringungsmöglichkeiten
im gesamten Rheinland zu
schaffen und so die Kommunen zu unterstützen.
16
4.2.1 Bereits durch die Kommunen genutzte oder angefragte Angebote
Im Sommer 2014 hat das Gebäude- und Liegenschaftsmanagement des LVR mit der
Untervermietung des Opti-Parks an die Stadt Essen eine erste Maßnahme eingeleitet,
um die Stadt Essen bei der Unterbringung von Flüchtlingen zu unterstützen. Der OptiPark diente der Auslagerung des LVR-Klinikums Essen aus der Virchowstrasse, damit das
dortige Klinikgebäude saniert werden konnte. Die Sanierung konnte frühzeitiger als
erwartet fertig gestellt werden, so dass die Klinik die angemieteten Räumlichkeiten
bereits Mitte Juni 2014 verlassen und an die Virchowstrasse zurückziehen konnte.
Die Stadt Essen, die bereits selbst Mietverträge über zwei Flächen im Opti-Park besitzt
(Verwaltungseinheit und Jobcenter), hat die von dem LVR-Klinikum freigezogenen Flächen
als Untermieter des LVR zum 01.08.14 zur Unterbringung von Fuchtlingen übernommen.
Die Laufzeit des Mietverhältnisses ist bis zum 30.09.2015 vereinbart, eine Verlängerung
ist möglich. Es ist vorgesehen, dass die Stadt Essen sich bei einem längerfristigen Bedarf
um einen Hauptmietvertrag mit dem Vermieter bemüht, weil für den LVR keine
dienstlichen Notwendigkeiten in Bezug auf die Flächen mehr gegeben sind.
Im Herbst richtete die Stadt Xanten eine Anfrage an den LVR-Archäologischen Park
Xanten (APX) mit der Bitte, bei der Unterbringung von Flüchtlingen kurzfristig
Unterstützung zu leisten. Im Zusammenhang mit der Zurverfugungstellung der an sich
für den APX vorgesehenen und abzureißenden Gebäude ergaben sich Probleme aus einer
eventuellen Förderschädlichkeit einer Zwischennutzung. Dazu wurden
Abstimmungsgespräche zwischen der Stadt, der Bezirksregierung als Förderbehörde und
dem LVR geführt. Die Nutzungsvereinbarung zwischen der Stadt Xanten und dem LVR
liegt der Stadt unterschriftsreif vor. Der Abschluss erfolgt umgehend, wenn die
Genehmigung der Bezirksregierung vorliegt. Die Bezirksregierung hat die Genehmigung
bereits mündlich in Aussicht gestellt. Die Genehmigungserteilung soll nach Mitteilung der
Bezirksregierung jedoch nur für ein Jahr vorgesehen werden. Die Stadt hat mitgeteilt,
dass ihr dies dennoch weiter hilft, da die Unterbringung in den Häusern des APX nur als
Zwischenlösung erfolgen soll. Die Stadt richtet bereits ein anderes Gebäude zur
dauerhaften Unterbringung her.
Durch beide Maßnahmen konnten die Kommunen bei der Schaffung von Möglichkeiten zur
Unterbringung von Flüchtlingen in einer Größenordnung von ca. 450 bis 500 Plätzen
unterstützt werden.
In Zusammenarbeit mit der Verwaltung des LVR-Freilichtmuseums Lindlar wurden der
Gemeinde Lindlar Räumlichkeiten in der Vorburg am Schloss Heiligenhoven
angeboten. Ein Besichtigungstermin mit Vertretern der Stadt Lindlar hat mit dem
Ergebnis stattgefunden, dass weitere Prüfungen durch die Stadt erfolgen werden. Die
Gespräche werden fortgesetzt.
Bezogen auf den Jugendhof hat es eine Anfrage der Stadt Königswinter gegeben. Der
Jugendhof befindet sich aktuell in der Vermarktung, die auch seitens der Stadt
Königswinter aktiv unterstützt wird. Der Vertrag liegt derzeit beim Notar zur
Überarbeitung und soll kurzfristig unterschrieben werden. Nach der Anfrage der Stadt
wurde mit dem Erwerber Kontakt aufgenommen. Dieser hat am 30.11.2014 mitgeteilt,
dass er von einer Übermittlung der Verträge noch im Dezember, spätestens im Januar,
ausgeht und er hat darum gebeten, von einer Zwischennutzung des Jugendhofs
abzusehen. Zu diesem Stand der Verhandlungen kann der LVR keine ZWischennutzung
vorsehen, wenn er sich nicht schadensersatzpflichtig machen will (culpa in contrahendo).
17
Dem Erwerber wird deshalb eine Frist zur Unterzeichnung der Verträge bis zum
31.01.2015 gesetzt. Danach sieht sich der LVR nicht mehr an die Vertragsverhandlungen
gebunden und wird die Gespräche mit der Stadt Königswinter zu einer anderweitigen
Nutzung des Jugendhofs aufnehmen.
Die Gemeinde Bedburg-Hau beabsichtigt auf dem Klinikgelände für die Unterbringung
von Flüchtlingen kurzfristig das Gebäude 16 (Erdgeschoss) sowie das Gebäude 9
(Erdgeschoss) anzumieten und herzurichten. Die Gespräche dazu werden kurzfristig
aufgenommen.
4.2.2
Angebote, die den Kommunen unterbreitet werden sollen
Im Rahmen der Bestandsaufnahme durch das Gebäude- und Liegenschaftsmanagement
wurden Leerstände in einzelnen Wohnhäusern oder Hausmeisterwohnungen in Schulen
identifiziert. Hier handelt es sich um kleinere Einheiten, in denen vergleichsweise nur
wenige Menschen untergebracht werden könnten. Hier werden individuelle Prüfungen
hinsichtlich einer Geeignetheit, auch in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Kommunen,
erfolgen.
Bezogen auf die LVR-Kliniken hat das Gebäude- und Liegenschaftsmanagement in
Zusammenarbeit mit dem Klinikverbund im Rahmen einer Bestandsanalyse die aktuellen
Nutzungen erfragt und kartenmäßig aufbereitet. Auf den Klinikarealen in Viersen,
Langenfeld, Düren, Bedburg-Hau, Düsseldorf und Essen können einige Objekte außerhalb
der eigentlichen Kliniknutzung als .Leerstand" benannt werden. Im Einzelnen handelt es
sich um folgende Objekte:
LVR-Klinik Viersen
- Apotheke, Festsaal, Gerhard-Bosch-Haus, Häuser 5, 6, 7, 10, 12, 16, 17.
LVR-Klinik Langenfeld
- Häuser 4, 31, 32, 33, 34, 35, 53.
LVR-Klinik Düren
Häuser 1, 8, 9, 43.
LVR-Klinik Bedburg-Hau
Häuser B1, B2, B3 tw., B4 tw., 8, 9, 10 tw., 11 tw., 12 tw., 16, 17, 18, 20 tw., 23,
30, 31 tw., 33, 36, 37, 39, 62, 69.
LVR-Klinik Düsseldorf
- Häuser 5, 9, 34.
LVR-Klinik Essen
Barkhovenallee (Heidhausen). Das Gebäude ist der Stadt Essen schon angeboten
worden.
Nach baufachlicher Einschätzung des FB 24 befinden sich diese Objekte überwiegend in
einem für eine Unterbringung geeigneten Zustand. Die tatsächliche Eignung sowie die
aktuelle und geplante Nutzung der benannten Gebäude werden kurzfristig von den
Kliniken geklärt. Mit den Kommunen werden Gespräche geführt, welche Bedarfe dort
bestehen, um kurzfristige Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge zu realisieren.
18
Zu einzelnen Objekten an den Standorten Langenfeld, Düren, Essen und Bedburg-Hau
haben bereits Gespräche mit den Kommunen stattgefunden bzw. sind kurzfristig
terminiert worden. In allen weiteren Kommunen werden kurzfristig konkrete
Immobilienangebote gemacht und Gespräche mit den Kommunen erbeten.
Aufgrund der bereits vorliegenden Erfahrungen kann das Gebäude- und
Liegenschaftsmanagement kurzfristig Miet- oder Nutzungsvereintarungen
abschließen.
Die sozialgesetzlichen Zuständigkeiten liegen bei den Kommunen und demgemäß sind die
Kostenübernahme, Instandsetzung, Objektbetreuung sowie das Sozialmanagement dort
angesiedelt.
Der Klinikverbund ist uneingeschränkt bemüht, den Kommunen kurzfristig
Immobilienangebote zu machen, um so Alternativen für die Unterbringung von
Flüchtlingen zu ermöglichen. Die auf den Klinikarealen benannten Objekte sind
selbstverständlich noch nicht sämtlich auf ihre konkrete Geeignetheit, auch im Hinblick
auf den Bedarf der jeweiligen Kommune, überprüft worden. Dies soll im engen Dialog
zwischen Kommune, LVR-Klinik und LVR-GLM erfolgen. Unter FederfUhrung der
Verbundzentrale des Klinikverbundes werden Kriterien mit den Klinikvorständen
abgestimmt, die insbesondere die "Sozialverträglichkeit" der angebotenen Liegenschaften
konkretisieren. Eine zuverlässige Abschätzung, wie viele Flüchtlinge beherbergt werden
können, wird erst nach erfolgten Abstimmungen möglich sein.
4.3
Einbezug der Rheinischen Beamtenbaugesellschaft
Als Gesellschafter der Rheinischen Beamtenbaugesellschaft prüft der LVR auch die
Potenziale seines Wohnungsbauunternehmens
daraufhin, ob Wohnraum fUr Flüchtlinge
zur Verfügung gestellt werden kann. Bereits in der Aufslchtsratssitzunq am 18.122014
steht eine Vorlage zur Veräußerung von Wohnraum an eine Gemeinde auf der
Tagesordnung. Eine konkrete Anfrage der Kommune zum Erwerb liegt vor.
Weitere Prüfungen werden erfolgen.
4.4
Zusammenfassung
Der Landschaftsverband Rheinland ist als überregionaler Immobilienträger in der
Verantwortung, einen Beitrag zur Unterbringung von H.ichtlingen zu leisten, in dem er
leerstehende Flächen, die als Wohnraum genutzt werden können, zur Verfügung stellt.
Da der Landschaftsverband rheinlandweit über Immobilien verfügt, besteht die Chance,
eine Vielzahl an Unterbringungsmöglichkeiten
im gesamten Rheinland zu schaffen und so
die Kommunen zu unterstützen.
In Zusammenarbeit mit der Stadt Essen und der Stadt Xanten konnte bereits eine
beträchtliche Anzahl an Plätzen für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung
gestellt werden. Ein erhebliches Potenzial an Unterbringungsmöglichkeiten
kann sich auch
an den Klinik-Standorten ergeben. Abstimmungsgespräche mit Kommunen finden dazu
bereits statt bzw. sind terminiert. Auch die Rheinische Beamtenbaugesellschaft ist in die
Aktivitäten des LVR, die Kommunen zu unterstützen und Wohnraum zur Verfügung zu
stellen, einbezogen. Eine konkrete Maßnahme steht in der nächsten Aufsichtsratssitzung
bereits zur Beschlussfassung an.
Lubek
H ö t te
Wenzel-Jankowski
Bahr
19