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Anfrage (Anfrage 138/2015)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
1,2 MB
Datum
17.03.2015
Erstellt
16.03.15, 18:43
Aktualisiert
16.03.15, 18:43

Inhalt der Datei

Stadt Erftstadt Bürgermeister Holzdamm 10 50374 Erftstadt Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Vorsitzende Fr. Sand und Hr. Eckhoff Siemensstraße 31 a 50374 Erftstadt -JOO- ! &fe3- Erftstadt, 1. März 2015 Anfrage zum LVR Angetlot zur Unterbringung von Flüchtlingen //3 '1/2 D,f s: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, die Verwaltung des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) hat vor kurzem eine Vorlage zu Angeboten des LVR an die Kommunen bei der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen eingebracht. Diese senden wir Ihnen in der Anlage. In dieser Vorlage erläutert die LVR-Verwaltung ihre Kompetenzen und Handlungsmöglichkeiten bei der Flüchtlingsthematik in den Bereichen Jugend (unbegleitete minderjährige Flüchtlinge; Beratung der Jugendämter; Gruppen für die Betreuung von jugendlichen Flüchtlingen in der Jugendhilfe Rheinland sowie zusätzliche Betreuungsangebote ) Kliniken (psychotherapeutische Versorgung; Traumabehandlungen; Behandlungsangebote) transkulturelle als Immobilienbesitzer in rheinischen Kommunen (leer stehende Liegenschaften, insbesondere in Kliniken; Wohnungen der LVR-Wohnungsbaugesellschaft) In der Vorlage wird auch dargestellt, dass der LVR bzw. die Vorstände seiner Kliniken bereits Kontakt mit den jeweiligen Städten, Gemeinden und Kreisen aufgenommen hätten bzw. beabsichtigen, dies zu tun. Unsere Fragen: • Ist der LVR bereits an die Stadtverwaltung herangetreten? • Wo sehen Sie Möglichkeiten, das Angebot des LVR wahrzunehmen? Mit freundlichen Grüßen ( I I /i J ~_ ... ,ul, J Ulrich Eckhoff Marion Sand ----;1 LVR~ Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland Qualität für Menschen Ergänzungsvorlage-Nr.14/203/1 öffentlich 23.12.2014 LVR-Direktorin Frau Lubek, Frau Hätte, Frau Wenzel-Jankowski, Herr Bahr Datum: Dienststelle: Bearbeitung: Bau- und Vergabeausschuss Krankenhausausschuss 3 Krankenhausausschuss 2 Krankenhausausschuss 4 Krankenhausausschuss 1 Gesundheitsausschuss Kulturausschuss Betriebsausschuss LVRJugendhilfe Rheinland Landesjugendhilfeausschuss Ausschuss für den LVRVerbund Heilpädagogischer Hilfen Sozialausschuss Finanz- und Wirtschaftsausschuss Ausschuss für Inklusion Ta esordnun 09.01.2015 12.01.2015 13.01.2015 14.01.2015 15.01.2015 16.01.2015 21.01.2015 23.01.2015 29.01.2015 30.01.2015 03.02.2015 04.02.2015 09.02.2015 zur zur zur zur zur zur zur zur zur zur zur zur zur Kenntnis Kenntnis Kenntnis Kenntnis Kenntnis Kenntnis Kenntnis Kenntnis Kenntnis Kenntnis Kenntnis Kenntnis Kenntnis s unkt: Angebote des LVR als Beitrag zur Unterstützung und Betreuung von Flüchtlingen der Kommunen bei der Unterbringung Beschlussvorschlaq: Die Angebote des LVR zur Unterstützung der Kommunen im Rheinland bei der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen werden gemäß Vorlage Nr. 14/203/1 zur Kenntnis genommen. Finanzielle Auswirkunqen auf den Haushalt (Ifd. Jahr): Produktgruppe: Erträge: Veranschlagt im (Teil- )Ergebnisplan Einzahlungen: Veranschlagt im (Teil- )Finanzplan Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme: Aufwendungen: /Wirtschaftsplan Auszahlungen: /Wi rtschaftspla n Jährliche ergebniswirksame Folgekosten : Die gebildeten Budgets werden unter Beachtunq der Ziele elncehalten LUBEK Zusammenfassung: In seiner Sitzung vom 14.11.2014 hat der Landschaftsausschuss des LVR die Verwaltung aufgefordert, Vorschläge zu unterbreiten, wie die Kommunen im Rheinland angesichts der dramatisch steigenden Flüchtlingszahlen bei der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen durch den LVR unterstützt werden können. In der Vorlage 14/203 wird dargestellt, wie der LVR vor dem Hintergrund der angenommenen Problem- und Bedarfslage konkret und unbürokratisch in seinen Geschäftsfeldern unterstützen wird. Das LVR-Landesjugendamt unterstützt die örtlichen Jugendhilfeträger durch verschiedene Beratungsangebote zur Betreuung und durch die Erteilung von Betriebserlaubnissen zur Unterbringung von minderjährigen Flüchtlingen und verfolgt hierbei insbesondere das Ziel, dem Bedarf und der Situation vor Ort in den Kommunen angemessen, schnell und flexibel Rechnung zu tragen. Darüber hinaus regt das Landesjugendamt Rheinland an, dass zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen insbesondere in Erstaufnahmeeinrichtungen sowohl durch LVR eigene Mittel als auch durch Landesmittel refinanziert werden. Eine koordinierende Rolle vor Ort in der konkreten Flüchtlingshilfe für Kinder und Jugendliche durch das Landesjugendamt Rheinland erscheint nicht sinnvoll. Die LVR-Jugendhilfe Rheinland hat bereits im Dezember 2014 eine zusätzliche Gruppe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Solingen eröffnet hat; weitere Standorte werden geprüft. Der LVR-Klinikverbund bietet in allen seinen Trauma- bzw. transkulturellen Ambulanzen Personen mit Flüchtlingsgeschichte niederschwellig, ohne Wartezeiten und möglichst muttersprachlich Erstgespräche an. Je nach Indikation erfolgen weiterfuhrende ambulante, teilstationäre und stationäre Behandlungen. Der Einsatz von Sprach- und Integrations-mittlern ist jederzeit möglich, wenn dies sinnvoll erscheint. Die Vorstände der LVR-Kliniken werden umgehend und aktiv Kontakt mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Kommunen in den jeweiligen Versorgungsgebieten aufnehmen, diese gezielt über die aktuell bestehenden Behandlungsangebote (konkrete Ansprechpartner, Erreichbarkeit) informieren, aktiv Hilfestellungen anbieten sowie gemeinsam mit den Kommunen, Hilfsgemeinschaften und Vereinen vor Ort weitere Bedarfe identifizieren. Entsprechende weitere Angebote sind vorzubereiten. Die Verwaltung regt an, dass der LVR für die quantitative und qualitative Intensivierung der Behandlungs- und Hilfsangebote des Klinikverbundes für Menschen mit Flüchtlingsgeschichte Haushaltsmittel zur Verfügung stellt, da die zu erbringenden Leistungen nur in ganz engen Grenzen durch die örtlichen Sozialämter (Notfallbehandlung!) und durch die gesetzlichen Krankenkassen in aller Regel überhaupt nicht finanziert werden. Der Landschaftsverband Rheinland wird als überregionaler Immobilienträger seinen Beitrag zur Unterbringung von Flüchtlingen leisten, in dem er leer stehende Flächen, die als Wohnraum genutzt werden können, zur Verfügung stellt. Da der Landschaftsverband rheinlandweit über Immobilien verfügt, besteht die Chance, eine Vielzahl an Unterbringungsmöglichkeiten im gesamten Rheinland zu schaffen und so die Kommunen zu unterstützen. In Zusammenarbeit mit der Stadt Essen und der Stadt Xanten konnte bereits eine beträchtliche Anzahl an Plätzen für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung gestellt werden. Ein erhebliches Potenzial an UnterbringungslTÖglichkeiten kann sich auch an den Klinik-Standorten ergeben. Abstimmungsgespräche mit Kommunen finden dazu bereits statt bzw. sind terminiert. Auch die Rheinische Beamtenbaugesellschaft ist in die Aktivitäten des LVR, die Kommunen zu unterstützen und Wohnraum zur Verfügung zu stellen, einbezogen. Eine konkrete Maßnahme steht in der nächsten Aufsichtsratssitzung bereits zur Beschlussfassung an. Begründung der Ergänzungsvorlage 14/203/1: Die Vorlage Nr. 14/203 wurde im LA am 17.12.2014 beraten und an die zuständigen Fachausschüsse verwiesen. Die Begründung der Ursprungsvorlage Lubek H Ö t t e Nr. 14/203 liegt als Anlage bei. Wenzel-Jankowski Bahr Inhaltsübersicht: 1. Einleitung 4 1.1. Statistische Daten 4 1.2 Begriffliche Klärungen 4 1.2.1 Asylbewerber/-innen 4 1.2.2 "Unerlaubt Eingereiste" 5 1.2.3 Personen mit Duldung 5 1.3 Selbstverständnis des LVR 6 2. Hilfen für Kinder und Jugendliche durch das LVR-Landesjugendamt 6 2.1 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge 6 2.1.1 Ist-Situation und Bedarf 6 2.1.2 Angebote des LVR-Landesjugendamtes 7 2.1.2.1 Beratung der Jugendämter; gezielter Austausch über kommunale Bedarfe 7 2.1.2.2 Beteiligung an Planungen des Landes zur landesweiten Verteilung 7 2.1.2.3 Kompetente Beratung der Jugendämter im Rahmen der rechtlichen und sozialpädagogischen Fragen zum Umgang mit dieser Flüchtlingsgruppe 8 2.1.2.4 Zusätzliche Gruppen der LVR-Jugendhilfe Rheinland (LVR-JHR) für die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge 8 2.1.2.5 Unterstützung bei den Planungen zusätzlicher Betreuungsangebote Dritter 8 2.2 Begleitete Flüchtlingskinder 8 2.2.1 Ist-Situation und Bedarf 8 2.2.2 Hilfen des LVR-Landesjugendamtes. 9 2.2.2.1 Beratung der Jugendämter 9 2.2.2.2 Zurverfügungstellung von spezifischer Kompetenz. 9 2.2.2.3 Beratung des Ministeriums in Abstimmung mit den Jugendämtern und kommunalen Spitzenverbänden 9 2.2.2.4 Gezielte Akzentuierung der LVR-Modellprojekte 10 2.2.2.5 Einrichtung einer ad hoc AG zur Flüchtlingsproblematik 10 2.2.2.6 IT-unterstützte Plattform zum Austausch, u. a. über den LVR-Jugendhilfereport 10 2.3 Zusammenfassung 10 3. Angebote des LVR-Klinikverbundes und des LVR-Verbundes Heilpädagogischer Hilfen 11 3.1 Bedarfssituation 11 3.2 Aktuelle Angebote / besondere Maßnahmen der LVR-Kliniken 12 3.3 Weitere Angebote 15 3.4 Zusammenfassung 16 4. Immobilienangebote des LVR 16 4.1 Ist-Situation und Bedarf 16 4.2 Angebote des LVR 16 4.2.1 Bereits durch die Kommunen genutzte oder angefragte Angebote 17 4.2.2 Angebote, die den Kommunen unterbreitet werden sollen. 18 4.3 Einbezug der Rheinischen Beamtenbaugesellschaft 19 4.4 Zusammenfassung 19 3 Begründung der Vorlage Nr. 14/203: 1. Einleitung 1.1 Statistische Daten Nach einer Verlautbarung des Ministeriums für Inneres des Landes NRW (Stand 02.10.2014) wurden im Jahr 2012 15.028 und im Jahr 2013 insgesamt 23.719 Asylerstantragssteller aufgenommen. Im Jahr 2014 wurden im Zeitraum von Januar bis August bereits 22.405 Erstanträge gestellt. Allein im August 2014 nahm NRW 3.537 Erstantragsteller auf (zum Vergleich: im August 2013 waren es 1.858 Erstantragsteller). In den NRW-Landeseinrichtungen stehen aktuell insgesamt 5.085 reguläre Unterbringungsplätze zur Verfügung. Die Gesamtkapazität konnte damit gegenüber September 2012 (1.725 Plätze) nahezu verdreifacht werden. Am 02.10.2014 waren die Einrichtungen des Landes mit insgesamt 5.816 Personen belegt. Bis November 2014 war der weitere Ausbau von Aufnahmekapazitäten auf bis zu rund 6.785 Plätze vorgesehen. Auch für 2015 ist der weitere Ausbau von Unterbringungskapazitäten geplant. In der Gruppe der Asyl-Antragsteller, die in Deutschland Schutz suchen oder hier auf der Durchreise aufgegriffen werden, stellen die unbegleiteten minderj3hrigen AsylAntragsteller in Bezug auf das gesamte Migrationsgeschehen nur eine kleine Gruppe dar (Asyl-Antragsteller 2013 in Deutschland: 109.580; unbegleitete minderjährige AsylAntragsteller 2013 in Deutschland: 2.486). Ihre Zahl steigt jedoch vor dem Hintergrund zahlreicher ungelöster Konflikte, Kriege und politisch-sozialer Verwerfungen in den Herkunftsländern seit Jahren kontinuierlich an - im Jahr 2013 kamen fast zwei Drittel aus Afghanistan, Somalia, Syrien, Eritrea und Ägypten (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Unbegleitete Minderjährige in Deutschland, Fokusstudie 2014). 1.2 Begriffliche Klärungen Der Begriff "Flüchtling" ist kein Begriff, der im Aufenthaltsrecht definiert ist. Zu unterscheiden sind • • • Asylbewerber/-innen "Unerlaubt Eingereiste" Personen, die aus humanitären Gründen einen Aufenthaltstitel erhalten. 1.2.1 Asylbewerber/-innen Alle Personen, die einreisen und anschließend ein Asylbegehren geltend machen, müssen sich in der entsprechenden Erstaufnahme des jeweiligen Landes melden und dort für einige Wochen ihren Wohnsitz nehmen. Dort erfolgt u.a. die Identitätsfeststellung. Nach der Erstanhörung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) werden diese Menschen dann auf die länder bzw. Gemeinden verteilt. Aus dem sogenannten Königsteiner Schlüssel ergibt sich derzeit für NRW eine Zuweisungsquote von 21,3%. Auch innerhalb von Nordrhein-Westfalen wird die Verteilung auf die Kommunen prozentual auf der Grundlage eines Einwohner- und Flächenschlüssels vorgenommen. Hieraus ergibt sich beispielsweise für Köln eine Zuweisungsquote von 5,1 %. 4 Die Gruppe derjenigen Flüchtlinge, deren Asylbewerberverfahren anhängig ist, haben Anspruch auf Sozialleistungen in den jeweiligen Kommunen, in denen sie untergebracht sind. Ihnen stehen beispielsweise medizinisch-therapeutische Leistungen zu, Kinder der Familien können eine Kindertageseinrichtung besuchen, es können in den Kommunen die ersten Integrationsmaßnahmen angeboten und eingeleitet werden. 1.2.2 "Unerlaubt Eingereiste" Als "Unerlaubt Eingereiste" werden alle Personen bezeichnet, die ohne erforderliches Visum einreisen und ohne Zuweisung der für die Verteilung der Flüchtlinge zuständigen Behörde in NRW, der Bezirksregierung Arnsberg, in einer NRW-Kommune ankommen. Ebenfalls dazu zählt die Personengruppe, die ohne Visum einreist und keinen Asylantrag stellt. Für die Ersterfassung dieser Personen ist die Kommune zuständig, bei der sich diese Personengruppe meldet. Die Zuständigkeit beschränkt sich auf die Identitätsfeststellung sowie die Meldung als unerlaubt eingereiste Person an die Bezirksregierung Arnsberg, die diese Flüchtlingsgruppe wiederum auf die einzelnen Kommunen verteilt. Nicht zur Verteilung angemeldet werden können z.B. • • • Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge unter 18 Jahren (UMF) Personen, die aus einem anderen EU-Land eingereist sind die sogenannten .Altfälle", d. h., Personen, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt verteilt wurden, ausgereist oder untergetaucht sind. So sind bisher beispielsweise in Köln in diesem Jahr 1.839 Personen als unerlaubt Eingereiste registriert, davon wurden bereits 503 Personen verteit. Das heißt, dass die Kommunen einen großen Teil der Flüchtlinge nur vorübergehend, derzeit in alle Regel weniger als 6 Monate unterbringen und begleiten ~nnen. Erschwerend kommt hinzu, dass diese Menschen keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben. Die Tatsache, dass diese Gruppe der Flüchtlinge nur sehr kurz in der jeweiligen Kommune lebt, ist selbst im Bedarfsfall eine traumatherapeutische Arbeit mit ihnen kaum möglich und eine Betreuung der Familien und Kinder mit dem Ziel ihrer Integration in den Sozialraum nahezu ausgeschlossen. 1.2.3 Personen mit Duldung Personen, für die die jeweilige Kommune zuständig ist und die aus unterschiedlichen Gründen aktuell nicht ausreisen bzw. nicht rückgeführt werden können, erhalten vorübergehend eine Duldung. In Köln leben derzeit 3.201 geduldete Personen. Von diesen Personen sind rund 1.200 Personen bereits länger als acht Jahre in Deutschland. Dieser Gruppe der Flüchtlinge ist es praktisch unmöglich, sich in Deutschland zu integrieren Der Gesetzgeber hat darauf reagiert, indem über aktuelle gesetzgeberische Aktivitäten an der Legalisierung des Aufenthaltsstatus dieser Menschen gearbeitet wird. 5 Die unterschiedliche, teils nur sehr kurze Aufenthaltsdauer der Menschen erschwert den Kommunen in Zusammenarbeit mit den freien Trägern die Organisation sowie eine kontinuierliche Unterstützung und Begleitung der Flüchtlinge, ja macht diese teilweise nahezu unmöglich. Den Kommunen obliegt die koordinierende Aufgabe vor Ort. Sie tragen für Unterkunft und Versorgung der Flüchtlinge die Verantwortung. Sie kommen derzeit ob der grcßen Flüchtlingszahlen allein mit dieser Verantwortung an ihre finanziellen und personellen Grenzen. Denn im Moment geht es in den Kommunen allein darum, Obdachlosigkeit der Flüchtlinge zu verhindern. Eine kontinuierliche, medizinische oder therapeutische Begleitung ist mit Ausnahme einer Notversorgung ausgeschlossen. Erste Angebote machen hier freie Träger, Kirchengemeinden oder Flüchtlingsinitiativen. Sie engagieren sich - zumeist ehrenamtlich - für die Menschen und deren Begleitung. Ohne dieses Engagement wären die Kommunen und die Flüchtlinge allein gelassen. Deshalb unterstützt der Landschaftsverband Rheinland die Kommunen und die vielen Ehrenamtlichen in ihren Bemühungen zur Unterstützung und Hilfe für die vielen Flüchtlinge im Rheinland. Eine koordinierende Aufgabe allerdings kann der LVRvor Ort nicht übernehmen; konkrete Hilfe kann er aber insbesondere dort anbieten, wo er selbst Träger von Einrichtungen ist oder freistehende Bestandsimmobilien unterhält. 1.3 Selbstverständnis des LVR Der LVR betrachtet es als seine Pflicht, den Menschen, die in unser Land kommen, ihre für uns kaum vorstellbar schwierige Lebenssituation zu erleichtern. Der LVR sieht sich in der Verantwortung, die rheinischen Kommunen, die hier unmittelbare Handlungspflichten haben, im Rahmen seiner Geschäftsbereiche mit seinen Kompetenzen zu unterstützen. Im Folgenden ist anhand der vorrangig tangierten Geschäftsfelder dargestellt, wie vor dem Hintergrund der wahrgenommenen Problem- und Bedarfssituation eine solche Unterstützung gestaltet werden kann. Dabei werden auch die bisher schon praktizierten Hilfen und Leistungen beschrieben. 2. Hilfen für Kinder und Jugendliche durch das LVR-Landesjugendamt Die Hälfte der Flüchtlinge, die sich in NRW aufhalten, sind Kinder und Jugendliche. Für deren Unterstützung besteht kein spezielles Maßnahmenprogramm. Bei dieser Flüchtlingsgruppe ist zwischen begleiteten und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu unterscheiden. 2.1 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge 2.1.1 Ist-Situation und Bedarf Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden nicht in Erstaufnahme-Einrichtungen untergebracht, sondern in der Regel in Jugendhilfeeinrichtungen. Formal handelt es sich bei dieser Unterbringung um eine Inobhutnahme. Die Einrichtungen berötigen eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII. Für die Erteilung dieser Erlaubnis ist im Rheinland das LVR-Landesjugendamt Rheinland zuständig. 6 Momentan konzentriert sich die Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge auf weniger als zehn Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Es sind dies u.a. die Kommunen Dortmund, Bielefeld, Kempen, Köln, Düsseldorf, Wuppertal, Bochum und Aachen. Von diesen Kommunen nimmt die Stadt Aachen mit ca. 550 Inobhutnahmen die weitaus größte Anzahl von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen auf. Dies führt vor Ort zu einer problematischen Unterbringungssituation. Zusammen mit dem LVRLandesjugendamt Rheinland sucht das Jugendamt Aachen nach geeigneten Möglichkeiten, um Obdachlosigkeit zu vermeiden. Ca. 100 unbegleitete minderj3hrige Flüchtlinge leben in einem Hotel und Anfang Dezember 2014 wurde eine Containerunterkunft bereitgestellt. Zur vorrangigen Vermeidung von Obdachlosigkeit hat das LVR-Landesjugendamt Rheinland beiden Unterbringungen eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII erteilt. Wenngleich die Unterbringung in einem Hotel oder einer Containerunterkunft bei weitem nicht den Standards einer Inobhutnahme entspricht, ist das Landesjugendamt Rheinland an einer unbürokratischen und schnellen Hilfe interessiert und bietet den betroffenen Jugendämtern eine flexible Bearbeitung entsprechender Betriebserlaubnisverfahren an. 2.1.2 Angebote des LVR-Landesjugendamtes 2.1.2.1 Beratung der Jugendämter; gezielter Austausch über kommunale Bedarfe Das Landesjugendamt Rheinland wird sich deshalb im Januar 2015 noch einmal dezidiert an die einzelnen, betroffenen Jugendämter wenden, um mit ihnen zu beraten, welche Unterstützung des LVR-Landesjugendamtes sie benötigen. Sollten Leistungen als sinnvoll betrachtet werden, zu denen das Landesjugendamt zwar nicht gesetzlich gehindert, aber weil eine freiwillige Leistung - durch die eigene politische Vertretung nicht legitimiert sein, wird die Verwaltung die politische Vertretung darüber umgehend informieren, um schnellstmöglich eine Entscheidung herbeizuführen. 2.1.2.2 Beteiligung an Planungen des Landes zur landesweiten Verteilung Darüber hinaus prüft das Landesjugendamt Rheinland zusammen mit dem Land NRW zur Entlastung der wesentlich betroffenen Kommunen und zur Annäherung an eine einigermaßen akzeptable Unterbringung der betroffenen Kinder und Jugendlichen die Möglichkeiten einer landesweiten Verteilung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge und appelliert an alle Jugendämter im Rheinland, die vornehmlich betroffenen Kommunen zu entlasten. Ziel dieser Initiative ist es, Hotelunterkünfte oder Containerdörfer für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu vermeiden. Ein entsprechendes Anschreiben wird im Januar 2015 an alle Kommunen im Rheinland versendet. 7 2.1.2.3 Kompetente Beratung der Jugendämter im Rahmen der rechtlichen und sozialpädagogischen Fragen zum Umgang mit dieser Flüchtlingsgruppe Darüberhinausgehende, unmittelbare Zuständigkeiten des LVR-Landesjugendamtes Rheinland für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gibt es - mit Ausnahme der Erteilung der Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII für entsprechende Jugendhilfeeinrichtungen nicht, da die örtlichen Jugendämter für die Unterbringung und Versorgung verantwortlich sind. Die diesbezüglichen Beratungsleistungen des LVR-Landesjugendamtes im Rahmen der rechtlichen und sozialpädagogischen Fragen zum Umgang mit dieser Flüchtlingsgruppe werden von den Jugendämtern intensiv nachgefragt und vorrangig befriedigt. LVRLandesjugendamt Rheinland ist hier in besonderer Weise kompetent. Dies beleqt, dass es Mitherausgeber der Handreichung zum Umgang mit unbegleiteten minderj3hrigen Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen ist und dazu intensiv an deren Erstellung beteiligt (vgl. Vorlage-Nr. 13/3109) war. In dieser Handreichung wird das Verfahren zum Urrgang mit den Flüchtlingen einschließlich der Unterbringung und den ausländerrechtlichen Besonderheiten beschrieben. 2.1.2.4 Zusätzliche Gruppen der LVR-Jugendhilfe Rheinland (LVR-JHR) für die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge In diesem Zusammenhang sei auch erwähnt, dass die LVR-JHRfür unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bereits am 1. Dezember eine zusätzliche Gruppe im Solinger Halfeshof (im Umfang von 7-8 Plätzen) eröffnet hat. An den anderen Standorten der LVRJHR wird derzeit geprüft, ob zusätzliche Gruppen kurzfristig eröffnet werden können. Weitere Betreuungsangebote für diese Flüchtlingsgruppe werden außerdem durch die LVRKliniken bereitgestellt. 2.1.2.5 Unterstützung bei den Planungen zusätzlicher Betreuungsangebote Dritter Das LVR-Landesjugendamt appelliert darüber hinaus an alle stationären Einrichtungen der Jugendhilfe im Rheinland, die Einrichtung weiterer Gruppen zur Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingskindern und -jugendlichen zu prüfen. Das LVRLandesjugendamt wird diese Thematik zum Schwerpunkt der ersten Einrichtungsleiter/innentagung in 2015 machen. 2.2 Begleitete Flüchtlingskinder 2.2.1 Ist-Situation und Bedarf Begleitete Flüchtlingskinder sowie begleitete Flüchtlingsjugendliche leben mit ihren Eltern in Erstaufnahmeeinrichtungen bzw. in Flüchtlingsunterkünften. Im Idealfall werden die Erstaufnahmeeinrichtungen, in denen sich die Flüchtlingskinder und -jugendlichen bis zur Klärung des Asylverfahrens aufhalten, von freien Trägern, Kirchengemeinden oder Flüchtlingsinitiativen betreut. Diesen stehen teilweise über die Kommunen auch Mittel zur pädagogischen Betreuung der Kinder und Jugendlichen zur Verfugung. 8 Sobald sich die Flüchtlinge in einem "geregelten Asylverfahren" befinden, haben die Kinder und Jugendlichen nach der UN-Kinderrechtskonvention einen (Rechts- )Anspruch auf einen U3-Platz bzw. einen Platz in einer Kindertagesstätte. Ebenfalls unterliegen die Kinder und Jugendlichen dann der allgemeinen Schulpflicht. Aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse werden sie zu Beginn in sogenannten "Einsteiger-Klassen" beschult. Für auftretende Probleme in der Familie und deren Betreuung ist der allgemeine soziale Dienst (ASO) zuständig. Besonders in den größeren Städten untergliedert sich der ASO noch in die Abteilung der interkulturellen Dienste, die speziell ausgebildete Fachkräfte für die Flüchtlinge vorhalten. Insofern partizipieren die Flüchtlinge vollumfänglich von den Maßnahmen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Mit Blick speziell auf die Kinder und Jugendlichen in Erstaufnahmeeinrichtungen kann allerdings von einer . Flüchtlingspädagogik . oder einer nachhaltigen Unterstützung oder auch nur Betreuung keine Rede sein, denn insbesondere in den Erstaufnahmeeinrichtungen halten sich die Kinder und Jugendlichen zusammen mit ihren Familien nur vorübergehend auf. Hier ist die Not am größten, denn hier sind die Familien zumeist auf sich allein gestellt. Die Hälfte der in den Erstaufnahmeeinrichtungen untergebrachten Menschen sind Kinder und Jugendliche. 20% von ihnen sind weniger als sechs Jahre alt. 2.2.2 2.2.2.1 Hilfen des LVR- Landesjugendamtes Beratung der Jugendämter Es wird regelmäßig und intensiv auf die Beratung des LVR-Landesjugendamtes bei der örtlichen Jugendhilfeplanung zurückgegriffen. Das LVR-Landesjugendamt hat sich für 2015 zum Ziel gesetzt, die Jugendämter gerade bei der örtlichen Jugendhilfeplanung darin zu unterstützen, Sozialräume und Einrichtungen so zu planen und zu unterstützen, dass sie qualifiziert Flüchtlingskinder und -jugendliche aufnehmen und betreuen können. 2.2.2.2 Zurverfügungstellung von spezifischer Kompetenz Diejenigen Kommunen, in denen keine interkulturellen Dienste innerhalb der Jugendämter oder den ASDen vorgehalten werden, können im Einzelfall auf qualifizierte Mitarbeiter/-innen der LVR-JHRzurückgreifen. Sie können mit ihrer speziellen interkulturellen Kompetenz die Jugendämter im Einzelfall beraten. In der LVR-JHR arbeiten mittlerweile nahezu 9% Mitarbeiter/-innen mit Migrationshintergrund; eine vergleichbare Quote dürften allerdings auch andere Träger und Einrichtungen und auch öffentliche Verwaltungen nachweisen können. 2.2.2.3 Beratung des Ministeriums in Abstimmung mit den Jugendämtern und kommunalen Spitzenverbänden Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW hat zur Besserung der Situation von Flüchtlingskindern und -jugendlichen zusätzliche Mittel in Höhe von 6 Mio. Euro für 2015 angekündigt. Derzeit prüft das Ministerium, an welcher Stelle und für welche Projekte diese Mittel eingesetzt werden können. Bei diesen Überlegungen spielt die übergroße Zahl der kleinen Kinder eine besondere Rolle. 9 Neben der Koordinierung und Fachberatung der Flüchtlingsarbeit vor Ort könnte etwa auch eine besondere Betreuung der Kinder in Tageseinrichtungen angezeigt sein. Wichtig wären danach aber auch niederschwellige Angebote im Rahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Das LVR-Landesjugendamt wird sich dazu entsprechend positionieren. Darüber hinaus appelliert das LVR-Landesjugendamt an die Landesregierung, für die akute Flüchtlingsarbeit ebenfalls Mittel aus dem Landesjugendplan zur Verfügung zu stellen. Damit sollen keine Einrichtungen der Inobhutnahme finanziert werden, sondern gerade die Not der Kinder und Jugendlichen in den Massenunterkünften durch eine gezielte Ansprache durch Fachkräfte gelindert werden. 2.2.2.4 Gezielte Akzentuierung der LVR-Modellprojekte Um hier mit einem guten Beispiel voranzugehen, wird das LVR-Landesjugendamt dem Landesjugendhilfeausschuss in seiner nächsten Sitzung vorschlagen, die (Modellprojekt-) Mittel aus der Sozial- und Kulturstiftung für das Jahr 2015 thematisch zu binden und zwar ebenfalls für Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen. Hierzu bedarf es ggf. einer Verlängerung der Antragsfrist. 2.2.2.5 Einrichtung einer ad hoc AG zur Flüchtlingsproblematik Um Erfahrungen auszutauschen und voneinander zu lernen, wie gute Praxisprojekte in die Tat umgesetzt werden können, hat der Landesjugendhilfeausschuss Rheinland bereits in seiner letzten Sitzung die Einrichtung einer ad hoc AG zur Flichtlingsproblematik beschlossen. Darüber hinaus nimmt das Landesjugendamt Rheinland an einer ständig tagenden Arbeitsgruppe bei den kommunalen Spitzenverbänden zu eben dieser Thematik teil, die unter dem aktuellen Eindruck erst im November 2014 gegründet worden ist. Es wird damit eine Vernetzung und ein Transfer dieser Gremien über das LVRLandesjugendamt ermöglicht. 2.2.2.6 IT-unterstützte Plattform zum Austausch, u.a. über den LVRJugendhilfereport Das LVR-Landesjugendamt bietet darüber hinaus an, IT-unterstützt eine Plattform zum Austausch über diese Projektideen u.a. über den LVR-Jugendhilfereport aufzubauen. 2.3 Zusammenfassung Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass das LVR-Landesjugendamt die örtlichen Jugendhilfeträger durch verschiedene Beratungsangebote und die Erteilung von Betriebserlaubnissen unterstützt und hierbei insbesondere bestrebt ist, dem Bedarf und der Situation vor Ort in den Kommunen angemessen Rechm.ng zu tragen. Darüber hinaus regt das LVR-Landesjugendamt an, dass zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen insbesondere in Erstaufnahmeeinrichtungen refinanziert werden. Eine koordinierende Rolle vor Ort in der konkreten Flüchtlingshilfe für Kinder und Jugendliche kann das LVRLandesjugendamt allerdings nicht einnehmen. 10 3. Angebote des LVR-Klinikverbundes und des LVR-Verbundes Heilpädagogischer Hilfen 3.1 Bedarfssituation Flüchtlinge sind in vielen Fällen durch die Erfahrung von Krieg und Vertreibung traumatisiert. Dies hat zunächst nicht automatisch eine akute psychiatrische Behandlungsbedürftigkeit in einem Krankenhaus zur Folge. Neben der Befriedigung der existentiellen Grundbedürfnisse (Unterkunft, Kleidung, Ernährung, Gesundheit) kommt der sozialen Betreuung dieser Personengruppe eine große Bedeutung zu. Diese Unterstützungsleistungen werden in vielen Städten und Gemeinden neben den öffentlichen Gesundheitsdiensten von Hilfsorganisationen und Vereinen wahrgenommen. In den Fällen, in welchen die aus der Flüchtlingsgeschichte erwachsenen Belastungen (Trauer, Krankheiten, Verletzungen, Verlustängste) nicht verarbeitet werden können und sich bei den Flüchtlingen in psychiatrischen Störungsbildern manifestieren, die eine ambulante oder stationäre/teilstationäre psychiatrische Behandlung erfordern, stehen die LVR-Kliniken mit ihren Angeboten zur Verfügung. Die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit H.ichtlingsgeschichte in den LVRKliniken erfordert deutlich mehr Zeit und personelle Ressourcen als die Behandlung von anderen Patientinnen und Patienten mit vergleichbarer Krankheitsschwere. Dies ist auf Sprach- und Kulturbarrieren sowie auf die Lebensbedingungen in der neuen Gesellschaft zurückzuführen. Der Bedarf dieser Patientinnen und Patienten umfasst je nach Einzelfall • • • • Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung, Zugang zu psychotherapeutischer Behandlung, soziale Betreuung, pädagogische Angebote zur Überwindung sozialer Isolation und zur Orientierung der Aufnahmegesellschaft. Die aktuellen Erfahrungen in den Ambulanzen der LVR-Kliniken zeigen darüber hinaus, dass diejenigen Patientinnen und Patienten, die Opfer von Folter und Gewalt geworden sind, • • • • erheblich schlechter Deutsch lernen/ sprechen, sich mit deutlicher Verzögerung in der neuen Gesellschaft orientieren, starke Rückzugstendenzen aufweisen, hohes Vermeidungsverhalten zeigen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in diesem Bereich schwerpunktrräßig arbeiten, brauchen regelmäßige speztflsche Supervision und Entlastung (Gefahr der sekundären Traumatisierung). Sie verfügen regelmäßig über • • • • eine spezielle Expertise in der Traumabehandlung, transkulturelle Kompetenz, Erfahrungen in der Arbeit mit Sprach- und Integrationsmittlern, Kompetenz in der Erstellung von medizinisch-therapeutischen Attesten und Gutachten bzgl. sozial- und aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen. in 11 3.2 Aktuelle Angebotel besondere Maßnahmen der LVR-Kliniken Die Nachfrage nach Behandlung von Personen mit Flüchtlingsgeschichte ist in den LVRKliniken regional sehr unterschiedlich ausgeprägt. Während einige Kliniken bisher in einem nicht nennenswerten Umfang mit der Versorgung von Flüchtlingen befasst waren, haben sich an anderen Standorten stark frequentierte Schwerpunkte in der Behandlung von Flüchtlingen gebildet. Einen besonderen Behandlungsschwerpunkt für Personen mit Flüchtlingsgeschichte bietet das LVR-Klinikum Düsseldorf (PP, KlPPP, PM). Dort ist ein Schwerpunkt zur klinischen Versorgung von besonders schutzbedirftigen Flüchtlingen im Rahmen von Projekten des Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF) mit den folgenden Projekten • • Projekt "KOMPLIMENr' - (November 2012 bis Oktober 2014) Projekt "EFFEKT" - (Juli 2014 bis Juni 2015) in enger Kooperation mit den Projektpartnern Psychosoziales Zentrum für Flüchtlinge Düsseldorf (PSZ), Diakonie Düsseldorf und Caritas Düsseldorf gebildet worden. Der Begriff der "besonders schutzbedürftigen Flüchtlinge" wird in der Aufnahmerichtlinie der EU (2013j33jEU) definiert, in der für die folgenden Personengruppen ein erhöhter Schutzbedarf festgestellt wird: • • • • • • (unbegleitete) Minderjährige, Menschen mit Behinderung, Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen, Opfer von Menschenhandel, Personen mit psychischen Störungen, Menschen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben. Die Behandlung der in den Projekten aufgenommen besonders schutzbedirftigen Personen mit Flüchtlingsgeschichte erfolgt in der Konzeption des sogenannten "Düsseldorfer Modells" in der Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, das sich durch die folgenden Spezifika im Vergleich zu einer "normalen" psychotherapeutischen Diagnostik und Therapie auszeichnet: • • • • • • • verlängerte Diagnostikphase, Verlaufsdiagnostik, Einsatz muttersprachlicher Testverfahren, QualifiZierte Erhebung der Traumaanamnese, Medikamentensprechstunde, Resilienzorientierte Kunsttherapie, Gruppenpsychotherapien (unterschiedliche Angebote, muttersprachlich, Einsatz von Sprach- und Kulturmittlern), Qualifizierungsmaßnahmen und Traumasupervision für Mitarbeitende 12 Im Rahmen der genannten Projekte wurden bzw. werden in dem Auswertungszeitraum vom 01.11.2013 bis zum 30.10.2014 174 Patientinnen und Patienten behandelt, 134 in der Abteilung für Psychosomatik und 40 in der Abteilung für Allgemeinpsychiatrie II. Ein kleinerer Teil dieser Patientinnen und Patienten (ca. 10 %) wurde bzw. wird statiorär in der Psychiatrie behandelt. Die Patientinnen und Patienten kommen zu grcßen Teilen aus Afghanistan, dem Kosovo und Serbien, zu kleineren Anteilen aus Mazedonien, der Russischen Föderation, der Türkei, Syrien, Armenien, Aserbaidschan, vereinzelt aus Algerien, Ägypten, DR Kongo, Eritrea, Georgien, Guinea u.a .. Sie sind nur teilweise wohnhaft im Versorgungsgebiet des LVR-Klinikums Düsseldorf, kommen darüber hinaus aus dem gesamten Rheinland und vereinzelt auch aus Westfalen. Aktuell sind ca. 10 Patientinnen und Patienten in ein neu startendes EU-Projektes aufgenommen worden, für ca. 10 weitere Personen gibt es aktuelle Behandlungsanfragen, die so schnell wie möglich umgesetzt werden sollen. Außerhalb dieser Projekte werden aktuell ca. weitere 50 Patientinnen und Patienten mit Flüchtlingsgeschichte in der Abteilung für Psychosomatik und Psychotherapie sowohl ambulant als auch stationär, teilweise für mehrere Jahre versorgt. Die hohe Versorgungsqualität, die die Patientinnen und Patienten im Rahmen des Düsseldorfer Modells erhalten, kann aktuell nur aufgrund der EU-Drittmittel aufrecht erhalten werden. Regelfinanziert ist durch die Kostenträger (meistens kommunale Sozialämter) nur die akute Notfallbehandlung in engen Grenzen. Daneben werden am Standort Düsseldorf in der Abteilung für KJPPaktuelle Angebote für: • • minderjährige unbegleitete Flüchtlinge sowie männliche junge Flüchtlinge (in der Abteilung KJPPPläuft ein diesbezügliches Projekt zum Einsatz insbesondere non-verbaler Techniken für die Traumabewältigung innerhalb der Gruppentherapie; siehe auch: "Film-Therapie" für jugendliche Flüchtlinge: WDR Lokalzeit aus Düsseldorf vom 02.09.2014) vorgehalten und auch in Anspruch genommen. Ein weiterer Schwerpunkt sind verbindliche Schulungen des ärztlich/therapeutischen Personals für den Einsatz von Sprach- und Integrationsmittler. Weitere Fortbildungen umfassen Themen im Bereich .Diversltv Skills" (hier: interkulturelle Diversität). Alle im LVR-Klinikum Düsseldorf bestehenden Spezialangebote und Kooperationen zwischen den Abteilungen der KJPPP,PP und der Klinik fur Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sind durch eine klinikinterne Koordinierungsstelle miteinander vernetzt. LVR-Klinik Düren (PP): Die LVR-Klinik Düren bietet aktuell transkulturelle Behandlungsangebote und begleitende Hilfen sowohl im Rahmen der Institutsambulanz ambulant als auch statiorär/ teilstationär an. Sie verfügt über langjährige und intensive Kontakte zu Flüchtlingsberatungsstellen in der Region und zum Kommunalen Integrationszentrum des Kreises Düren, so dass den Patientinnen und Patienten im Bedarfsfall (in Asylfragen oder bei der Klärung des Aufenthaltsrechts) schnelle Unterstützung angeboten wird. 13 Neben diesen regelhaften Angeboten installiert die Klinik zurzeit einen von Sprach- und Integrationsmittlern begleiteten Besuchsdienst, der neu aufgenommenen Patientinnen und Patienten angeboten wird. Ziel ist es, mit einem Erstgespräch die Betroffenen willkommen zu heißen und ihnen das Gefühl zu geben, dass sie in Sicherheit bzw. in guten Händen sind. Bei Bedarf können weitere Gespräche folgen. Als weitere neue Maßnahme werden therapiebegleitende Gesprächsgruppen für Flüchtlinge angeboten. Der Integrationsbeauftragte, Pflegekräfte sowie drei kooperierende Sprach- und Integrationsmittler (zwei aus Syrien, einer aus der DR Kongo) laden regelmäßig zu einem allgemeinen Erfahrungsaustausch ein, der neben der therapeutischen Arbeit im Einzelfall stattfindet. - Alle LVR-Kliniken Neben den beschriebenen Besonderheiten bieten alle neun psychiatrischen LVR-Kliniken Behandlungsangebote für Patientinnen und Patienten mit Flüchtlingsgeschichte in den Fachgebieten "Psychiatrie und Psychotherapie" (PP), "Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik" sowie der "Psychosomatische Medizin und Psychotherapie" (PM) an. Schwerpunkte sind hier: • Traumabehandlung Störungsspezifische Therapieprogramme (Traumatherapie) zur Behandlung von posttraumatischen Belastungsstörungen. Entsprechende Kompetenzen werden durch Behandlungsschwerpunkte in den Institutsambulanzen und stationsgebunden (Schwerpunktstationen) wie stationsübergreifend vorgehalten, wobei die LVR-Kliniken Bonn, Düsseldorf, Essen und Köln traumatisierte Patientinnen und Patienten in spezialisierten Trauma-Ambulanzen behandeln. • Transkulturelle Behandlungsangebote und begleitende Hilfen Transkulturelle Ambulanzen bzw. transkulturelle ambulante Angebote sind an allen Standorten eingerichtet. Diese Angebote zeichnen sich aus durch: • muttersprachliche Kontaktpersonen bzw. ärztliche und/oder psychologische Therapeutinnen und Therapeuten, • möglichst muttersprachliche Aufklärung der Betroffenen und Angehörigen über Diagnose und Therapie, • Einsatz von Sprach- und Integrationsmittlern durch speziell ausgewiesene externe Anbieter. Seit 2013 wird die Arbeit von Sprach- und Integrationsmittlern durch ein Förderprogramm "Migration" des Klinikverbundes gefördert. Weitere Unterstützungsleistungen sind die • • • Vermittlung der ambulanten Nachsorge (eigene Ambulanz, muttersprachliche niedergelassene Ärzte/ psychologische Psychotherapeuten, Traumabehandlung), Vermittlung der Kontakte mit Flüchtlingsorganisationen, Dolmetscherdiensten, Unterstützung und Beratung bezüglich der rechtlichen und sozialen Rahmenbedingungen (Abschiebe-, Asylverfahren, Unterstützung bei der Zusammenführung von Flüchtlingsfamilien, Verbesserung der Unterbringungssituation, Kontaktaufnahme mit Flüchtlingsunterkünften). 14 In allen Trauma- bzw. transkulturellen Ambulanzen bieten die LVR-Kliniken Personen mit Flüchtlingsgeschichte niedrigschwellig und ohne Wartezeiten Erstgespräche und in der Folge je nach Indikation weiterführende ambulante, teilstationäre und stationäre Therapien an. Der Einsatz von Sprach- und Integrationsmittlern ist jederzeit rröqlich, wenn dies sinnvoll erscheint. Die Vorstände der LVR-Kliniken werden umgehend und aktiv mit den OOrgermeistern der Kommunen in den jeweiligen Versorgungsgebieten Kontakt aufzunehmen und diese gezielt über ihre aktuell bestehenden Angebote (insbesondere konkrete Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen, Erreichbarkeit) für psychiatrisch erkrankte Flüchtlinge zu informieren, aktive Hilfestellungen anzubieten sowie gemeinsam mit den Kommunen weitere Bedarfe zu identifizieren. Weitere Angebote oder begleitende Hilfen anhand beschriebener Bedarfe werden kurzfristig entwickelt werden. 3.3 Weitere Angebote Vor dem Hintergrund steigender Flüchtlingszahlen insbesondere aus Kriegs- und Krisengebieten werden die Anforderungen an ambulante und stationäre psychiatrische Behandlung durch die LVR-Kliniken steigen. Insofern sind die Vorstände der LVR-Kliniken aufgefordert, die zurzeit bereitgestellten Kapazitäten in quantitativer und qualitativer Hinsicht kurzfristig auf den Prüfstand zu stellen. Aus den bislang vorliegenden Erfahrungen aus der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Ftichtlingsgeschichte wird die Umsetzung der folgenden Maßnahmen forciert: • Intensivierung der Kooperationen mit den örtlichen und/oder regionalen Hilfsorganisationen für Flüchtlinge. Mittels Einführung des Instruments gemeinsamer Fallbesprechungen kann psychiatrische Behandlung mit den Hilfen der sozialen Unterstützung und rechtlicher Beratung personenzentriert organisiert und erbracht werden. • Im Rahmen dieser Kooperationen erfolgt die Einrichtung ambulanter psychiatrischer Sprechstunden für und mit den Hilfsorganisationen auch vor Ort, wenn entsprechende Bedarfe identifiziert sind. • Ausbau therapiebegleitender Gruppenangebote für Flüchtlinge - gemeinsam durchgeführt mit externen Fachpersonal (Sprach- und Integrationsmittler, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der regionalen Hilfsorganisationen). • Auswertung der Gespräche der Klinikvorstände mit den Standortkommunen zu Beginn des Jahres 2015 im Klinikverbund mit dem Ziel, weitere spezielle zielgruppenadäquate Aktivitäten in Abstimmung mit den örtlichen Bedarfen zu identifizieren und schnellstmöglich entsprechende Angebote/ begleitende Hilfen umzusetzen. • Intensivierung der Fortbildung/Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Umgang mit Dolmetscher/-innen bzw. Sprach- und Integrationsmittlern in der Therapie und zu Themen im Bereich "Diversity Skills". 15 3.4 Zusammenfassung Der LVR-Klinikverbund bietet in allen seinen Trauma- bzw. transkulturellen Ambulanzen Personen mit Flüchtlingsgeschichte niederschwellig, ohne Wartezeiten und rröqlichst muttersprachlich Erstgespräche an. Je nach Indikation erfolgen weiterführende ambulante, teilstationäre und stationäre Behandlungen. Der Einsatz von Sprach- und Integrationsmittlern ist jederzeit möglich, wenn dies sinnvoll erscheint. Die Vorstände der LVR-Kliniken werden umgehend und aktiv Kontakt mit den Bürgermeister/innen der Kommunen in den jeweiligen Versorgungsgebieten aufnehmen, diese gezielt über die aktuell bestehenden Behandlungsangebote (konkrete Ansprechpartner, Erreichbarkeit) informieren, aktiv Hilfestellungen anbieten sowie gemeinsam mit den Kommunen, Hilfsgemeinschaften und Vereinen vor Ort weitere Bedarfe identifizieren. Entsprechende weitere Angebote sind vorzubereiten. Das Dezernat 8 regt an, dass der LVR für die quantitative und qualitative Intensivierung der Behandlungs- und Hilfsangebote des Klinikverbundes für Menschen mit Flüchtlingsgeschichte Haushaltsmittel zur Verfügung stellt, da die zu erbringenden Leistungen nur in ganz engen Grenzen durch die örtlichen Sozialämter (Notfallbehandlung!) und durch die gesetzlichen Krankenkassen in aller Regel überhaupt nicht finanziert werden. 4. Immobilienangebote des LVR 4.1 Ist-Situation und Bedarf Immer mehr Flüchtlinge suchen Schutz in den Kommunen. Ziel muss es sein, diesen Menschen so schnell es geht, eine menschenwürdige Unterkunft zur Verfügung zu stellen, die auch eine Integration in die Gesellschaft fördert. In vielen Kommunen hat sich aufgrund der hohen Flüchtlingszahlen die UnterbringungSSituation bereits dramatisch verschärft, so dass Notmaßnahmen zur Unterbringung in Turnhallen oder ehemaligen Gewerbebetrieben genutzt werden mussten, um Obdachlosigkeit zu vermeiden. In vielen Kommunen besteht der Bedarf, kurzfristig weitere Unterl4.infte für die Flüchtlinge zur Verfügung stellen zu müssen. Da die eigenen Möglichkeiten in vielen Fällen bereits erschöpft sind, kann die Bewältigung dieser humanitären Aufgabe nur gelingen, wenn auch andere Immobilienträger die Aktivitäten der Kommunen unterstützen. Anderenfalls droht Obdachlosigkeit oder eine menschenunwürdige Unterbringung der Flüchtlinge, was in jedem Fall vermieden werden muss. 4.2 Angebote des LVR Der Landschaftsverband Rheinland ist als überregionaler Immobilienträger in der Verantwortung, einen Beitrag zur Unterbringung von Flichtlingen zu leisten, in dem er leer stehende Wohnflächen, die als Wohnraum genutzt werden können, zur Verfügung stellt. Da der Landschaftsverband rheinlandweit über Immobilien verfügt, besteht die Chance, eine Vielzahl an Unterbringungsmöglichkeiten im gesamten Rheinland zu schaffen und so die Kommunen zu unterstützen. 16 4.2.1 Bereits durch die Kommunen genutzte oder angefragte Angebote Im Sommer 2014 hat das Gebäude- und Liegenschaftsmanagement des LVR mit der Untervermietung des Opti-Parks an die Stadt Essen eine erste Maßnahme eingeleitet, um die Stadt Essen bei der Unterbringung von Flüchtlingen zu unterstützen. Der OptiPark diente der Auslagerung des LVR-Klinikums Essen aus der Virchowstrasse, damit das dortige Klinikgebäude saniert werden konnte. Die Sanierung konnte frühzeitiger als erwartet fertig gestellt werden, so dass die Klinik die angemieteten Räumlichkeiten bereits Mitte Juni 2014 verlassen und an die Virchowstrasse zurückziehen konnte. Die Stadt Essen, die bereits selbst Mietverträge über zwei Flächen im Opti-Park besitzt (Verwaltungseinheit und Jobcenter), hat die von dem LVR-Klinikum freigezogenen Flächen als Untermieter des LVR zum 01.08.14 zur Unterbringung von Fuchtlingen übernommen. Die Laufzeit des Mietverhältnisses ist bis zum 30.09.2015 vereinbart, eine Verlängerung ist möglich. Es ist vorgesehen, dass die Stadt Essen sich bei einem längerfristigen Bedarf um einen Hauptmietvertrag mit dem Vermieter bemüht, weil für den LVR keine dienstlichen Notwendigkeiten in Bezug auf die Flächen mehr gegeben sind. Im Herbst richtete die Stadt Xanten eine Anfrage an den LVR-Archäologischen Park Xanten (APX) mit der Bitte, bei der Unterbringung von Flüchtlingen kurzfristig Unterstützung zu leisten. Im Zusammenhang mit der Zurverfugungstellung der an sich für den APX vorgesehenen und abzureißenden Gebäude ergaben sich Probleme aus einer eventuellen Förderschädlichkeit einer Zwischennutzung. Dazu wurden Abstimmungsgespräche zwischen der Stadt, der Bezirksregierung als Förderbehörde und dem LVR geführt. Die Nutzungsvereinbarung zwischen der Stadt Xanten und dem LVR liegt der Stadt unterschriftsreif vor. Der Abschluss erfolgt umgehend, wenn die Genehmigung der Bezirksregierung vorliegt. Die Bezirksregierung hat die Genehmigung bereits mündlich in Aussicht gestellt. Die Genehmigungserteilung soll nach Mitteilung der Bezirksregierung jedoch nur für ein Jahr vorgesehen werden. Die Stadt hat mitgeteilt, dass ihr dies dennoch weiter hilft, da die Unterbringung in den Häusern des APX nur als Zwischenlösung erfolgen soll. Die Stadt richtet bereits ein anderes Gebäude zur dauerhaften Unterbringung her. Durch beide Maßnahmen konnten die Kommunen bei der Schaffung von Möglichkeiten zur Unterbringung von Flüchtlingen in einer Größenordnung von ca. 450 bis 500 Plätzen unterstützt werden. In Zusammenarbeit mit der Verwaltung des LVR-Freilichtmuseums Lindlar wurden der Gemeinde Lindlar Räumlichkeiten in der Vorburg am Schloss Heiligenhoven angeboten. Ein Besichtigungstermin mit Vertretern der Stadt Lindlar hat mit dem Ergebnis stattgefunden, dass weitere Prüfungen durch die Stadt erfolgen werden. Die Gespräche werden fortgesetzt. Bezogen auf den Jugendhof hat es eine Anfrage der Stadt Königswinter gegeben. Der Jugendhof befindet sich aktuell in der Vermarktung, die auch seitens der Stadt Königswinter aktiv unterstützt wird. Der Vertrag liegt derzeit beim Notar zur Überarbeitung und soll kurzfristig unterschrieben werden. Nach der Anfrage der Stadt wurde mit dem Erwerber Kontakt aufgenommen. Dieser hat am 30.11.2014 mitgeteilt, dass er von einer Übermittlung der Verträge noch im Dezember, spätestens im Januar, ausgeht und er hat darum gebeten, von einer Zwischennutzung des Jugendhofs abzusehen. Zu diesem Stand der Verhandlungen kann der LVR keine ZWischennutzung vorsehen, wenn er sich nicht schadensersatzpflichtig machen will (culpa in contrahendo). 17 Dem Erwerber wird deshalb eine Frist zur Unterzeichnung der Verträge bis zum 31.01.2015 gesetzt. Danach sieht sich der LVR nicht mehr an die Vertragsverhandlungen gebunden und wird die Gespräche mit der Stadt Königswinter zu einer anderweitigen Nutzung des Jugendhofs aufnehmen. Die Gemeinde Bedburg-Hau beabsichtigt auf dem Klinikgelände für die Unterbringung von Flüchtlingen kurzfristig das Gebäude 16 (Erdgeschoss) sowie das Gebäude 9 (Erdgeschoss) anzumieten und herzurichten. Die Gespräche dazu werden kurzfristig aufgenommen. 4.2.2 Angebote, die den Kommunen unterbreitet werden sollen Im Rahmen der Bestandsaufnahme durch das Gebäude- und Liegenschaftsmanagement wurden Leerstände in einzelnen Wohnhäusern oder Hausmeisterwohnungen in Schulen identifiziert. Hier handelt es sich um kleinere Einheiten, in denen vergleichsweise nur wenige Menschen untergebracht werden könnten. Hier werden individuelle Prüfungen hinsichtlich einer Geeignetheit, auch in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Kommunen, erfolgen. Bezogen auf die LVR-Kliniken hat das Gebäude- und Liegenschaftsmanagement in Zusammenarbeit mit dem Klinikverbund im Rahmen einer Bestandsanalyse die aktuellen Nutzungen erfragt und kartenmäßig aufbereitet. Auf den Klinikarealen in Viersen, Langenfeld, Düren, Bedburg-Hau, Düsseldorf und Essen können einige Objekte außerhalb der eigentlichen Kliniknutzung als .Leerstand" benannt werden. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Objekte: LVR-Klinik Viersen - Apotheke, Festsaal, Gerhard-Bosch-Haus, Häuser 5, 6, 7, 10, 12, 16, 17. LVR-Klinik Langenfeld - Häuser 4, 31, 32, 33, 34, 35, 53. LVR-Klinik Düren Häuser 1, 8, 9, 43. LVR-Klinik Bedburg-Hau Häuser B1, B2, B3 tw., B4 tw., 8, 9, 10 tw., 11 tw., 12 tw., 16, 17, 18, 20 tw., 23, 30, 31 tw., 33, 36, 37, 39, 62, 69. LVR-Klinik Düsseldorf - Häuser 5, 9, 34. LVR-Klinik Essen Barkhovenallee (Heidhausen). Das Gebäude ist der Stadt Essen schon angeboten worden. Nach baufachlicher Einschätzung des FB 24 befinden sich diese Objekte überwiegend in einem für eine Unterbringung geeigneten Zustand. Die tatsächliche Eignung sowie die aktuelle und geplante Nutzung der benannten Gebäude werden kurzfristig von den Kliniken geklärt. Mit den Kommunen werden Gespräche geführt, welche Bedarfe dort bestehen, um kurzfristige Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge zu realisieren. 18 Zu einzelnen Objekten an den Standorten Langenfeld, Düren, Essen und Bedburg-Hau haben bereits Gespräche mit den Kommunen stattgefunden bzw. sind kurzfristig terminiert worden. In allen weiteren Kommunen werden kurzfristig konkrete Immobilienangebote gemacht und Gespräche mit den Kommunen erbeten. Aufgrund der bereits vorliegenden Erfahrungen kann das Gebäude- und Liegenschaftsmanagement kurzfristig Miet- oder Nutzungsvereintarungen abschließen. Die sozialgesetzlichen Zuständigkeiten liegen bei den Kommunen und demgemäß sind die Kostenübernahme, Instandsetzung, Objektbetreuung sowie das Sozialmanagement dort angesiedelt. Der Klinikverbund ist uneingeschränkt bemüht, den Kommunen kurzfristig Immobilienangebote zu machen, um so Alternativen für die Unterbringung von Flüchtlingen zu ermöglichen. Die auf den Klinikarealen benannten Objekte sind selbstverständlich noch nicht sämtlich auf ihre konkrete Geeignetheit, auch im Hinblick auf den Bedarf der jeweiligen Kommune, überprüft worden. Dies soll im engen Dialog zwischen Kommune, LVR-Klinik und LVR-GLM erfolgen. Unter FederfUhrung der Verbundzentrale des Klinikverbundes werden Kriterien mit den Klinikvorständen abgestimmt, die insbesondere die "Sozialverträglichkeit" der angebotenen Liegenschaften konkretisieren. Eine zuverlässige Abschätzung, wie viele Flüchtlinge beherbergt werden können, wird erst nach erfolgten Abstimmungen möglich sein. 4.3 Einbezug der Rheinischen Beamtenbaugesellschaft Als Gesellschafter der Rheinischen Beamtenbaugesellschaft prüft der LVR auch die Potenziale seines Wohnungsbauunternehmens daraufhin, ob Wohnraum fUr Flüchtlinge zur Verfügung gestellt werden kann. Bereits in der Aufslchtsratssitzunq am 18.122014 steht eine Vorlage zur Veräußerung von Wohnraum an eine Gemeinde auf der Tagesordnung. Eine konkrete Anfrage der Kommune zum Erwerb liegt vor. Weitere Prüfungen werden erfolgen. 4.4 Zusammenfassung Der Landschaftsverband Rheinland ist als überregionaler Immobilienträger in der Verantwortung, einen Beitrag zur Unterbringung von H.ichtlingen zu leisten, in dem er leerstehende Flächen, die als Wohnraum genutzt werden können, zur Verfügung stellt. Da der Landschaftsverband rheinlandweit über Immobilien verfügt, besteht die Chance, eine Vielzahl an Unterbringungsmöglichkeiten im gesamten Rheinland zu schaffen und so die Kommunen zu unterstützen. In Zusammenarbeit mit der Stadt Essen und der Stadt Xanten konnte bereits eine beträchtliche Anzahl an Plätzen für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung gestellt werden. Ein erhebliches Potenzial an Unterbringungsmöglichkeiten kann sich auch an den Klinik-Standorten ergeben. Abstimmungsgespräche mit Kommunen finden dazu bereits statt bzw. sind terminiert. Auch die Rheinische Beamtenbaugesellschaft ist in die Aktivitäten des LVR, die Kommunen zu unterstützen und Wohnraum zur Verfügung zu stellen, einbezogen. Eine konkrete Maßnahme steht in der nächsten Aufsichtsratssitzung bereits zur Beschlussfassung an. Lubek H ö t te Wenzel-Jankowski Bahr 19