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Beschlussvorlage (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung hier: Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung zwecks Herstellung der Betriebsbereitschaft des Objektes "Lindenstraße 4")

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Datum
24.09.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung

hier: Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung zwecks Herstellung der Betriebsbereitschaft des Objektes "Lindenstraße 4") Beschlussvorlage (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung

hier: Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung zwecks Herstellung der Betriebsbereitschaft des Objektes "Lindenstraße 4") Beschlussvorlage (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung

hier: Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung zwecks Herstellung der Betriebsbereitschaft des Objektes "Lindenstraße 4")

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7183/2008 Fachbereich III Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 24.09.2008 Betreff: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung hier: Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung zwecks Herstellung der Betriebsbereitschaft des Objektes "Lindenstraße 4" Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung vom 15. September 2008 zur Leitstung einer außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von EURO 225.000,00. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Am 15.09.2008 wurde im Wege der Dringlichkeit gem. § 60 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden, eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von EURO 225.000,00 zwecks Herstellung der Betriebsbereitschaft des Objektes Lindenstraße 4 zu leisten. Details hierzu ergeben sich aus der Dringlichkeitsentscheidung vom 15. September 2008, welche inklusive dem dazugehörigen Antrag auf Erteilung einer Zustimmung zur Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung vom 15. September 2008 dem nichtöffentlichen Teil der Sitzungsunterlagen in Kopie beigefügt ist. Die Beifügung im nichtöffentlichen Teil erfolgt aus folgendem Grund: Bei der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung bezüglich einer außerplanmäßigen Auszahlung handelt es sich um eine haushaltsrechtliche Entscheidung, welche dem Grunde nach öffentlich ist. Im vorliegenden Fall sind aber unmittelbar mit der Dringlichkeitsentscheidung Liegenschaftsangelegenheiten verknüpft, die gemäß der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg nichtöffentlichen Charakter haben, und deren Veröffentlichung / öffentliche Diskussion den Interessen der Stadt Bedburg zuwider laufen würden: Die Stadt Bedburg beabsichtigt, die Liegenschaft zu veräußern, und steht konkret in Verhandlungen mit Interessenten für das Objekt. Über den Stand der Veräußerungsbemühungen bzw. den Stand der Verhandlungen befindet sich im nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung ein separater Tagesordnungspunkt. Bei dem Einsatz der Mittel der außerplanmäßigen Auszahlung handelt es sich um das Tätigen von Investitionen, welche den Wert des Objektes nach kaufmännischen Grundsätzen erhöhen. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 17.09.2008 Beschlussvorlage WP7-183/2008 ----------------------------------Baumann ----------------------------------Koerdt stellv. Fachbereichsleiter Bürgermeister Seite 2 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP7-183/2008 Sitzungsvorlage Seite: 3 Seite 3