Daten
Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Datum
24.09.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7183/2008
Fachbereich III
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
24.09.2008
Betreff:
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung
hier: Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung zwecks Herstellung der Betriebsbereitschaft
des Objektes "Lindenstraße 4"
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung vom 15. September 2008 zur
Leitstung einer außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von EURO 225.000,00.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Am 15.09.2008 wurde im Wege der Dringlichkeit gem. § 60 Absatz 1 der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen entschieden, eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von
EURO 225.000,00 zwecks Herstellung der Betriebsbereitschaft des Objektes Lindenstraße 4 zu
leisten.
Details hierzu ergeben sich aus der Dringlichkeitsentscheidung vom 15. September 2008, welche
inklusive dem dazugehörigen Antrag auf Erteilung einer Zustimmung zur Leistung einer
außerplanmäßigen Auszahlung vom 15. September 2008 dem nichtöffentlichen Teil der
Sitzungsunterlagen in Kopie beigefügt ist. Die Beifügung im nichtöffentlichen Teil erfolgt aus
folgendem Grund:
Bei der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung bezüglich einer außerplanmäßigen
Auszahlung handelt es sich um eine haushaltsrechtliche Entscheidung, welche dem Grunde nach
öffentlich ist.
Im vorliegenden Fall sind aber unmittelbar mit der Dringlichkeitsentscheidung
Liegenschaftsangelegenheiten verknüpft, die gemäß der Geschäftsordnung des Rates der Stadt
Bedburg nichtöffentlichen Charakter haben, und deren Veröffentlichung / öffentliche Diskussion
den Interessen der Stadt Bedburg zuwider laufen würden:
Die Stadt Bedburg beabsichtigt, die Liegenschaft zu veräußern, und steht konkret in
Verhandlungen mit Interessenten für das Objekt. Über den Stand der Veräußerungsbemühungen
bzw. den Stand der Verhandlungen befindet sich im nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung ein
separater Tagesordnungspunkt.
Bei dem Einsatz der Mittel der außerplanmäßigen Auszahlung handelt es sich um das Tätigen von
Investitionen, welche den Wert des Objektes nach kaufmännischen Grundsätzen erhöhen.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 17.09.2008
Beschlussvorlage WP7-183/2008
----------------------------------Baumann
----------------------------------Koerdt
stellv. Fachbereichsleiter
Bürgermeister
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STADT BEDBURG
Beschlussvorlage WP7-183/2008
Sitzungsvorlage
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