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Beschlussvorlage (Errichtung des Waldkindergartens in Erftstadt-Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
126 kB
Datum
17.03.2015
Erstellt
02.02.15, 18:43
Aktualisiert
10.03.15, 13:32
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 24/2015 Az.: 51 12-10 Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51- Datum: 13.01.2015 Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 10.03.2015 Datum Freigabe -100- gez. Feldmann Amtsleiter RPA Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 04.02.2015 vorberatend Haupt- Finanz- und Personalausschuss 10.03.2015 vorberatend Rat 17.03.2015 beschließend Betrifft: Bemerkungen Errichtung des Waldkindergartens in Erftstadt-Liblar Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 297.800,00 108.000,00 Folgekosten in €: 50.600,00 Kostenträger: Sachkonto: 060 361 010 5311000/4211000 Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2015 Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Im Stadtteil E.-Liblar an der Straße Grubenweg wird im Kita-Jahr 2015/16 ein 2-gruppiger Waldkindergarten in Trägerschaft von Füngeling Router mit 10 U3- und 20 Ü3-Plätzen eingerichtet. Begründung: Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 19.02.2014 den B 606/2013 bezüglich Einrichtung eines Waldkindergartens in Erftstadt behandelt. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Beratung vertagt und die Verwaltung beauftragt, die Bodenbelastung des damals angedachten Standortes am Donatusparkplatz zu prüfen und die Planungsrechtlichen Schritte einzuleiten. Aufgrund der zwischenzeitlich vom Rhein-Erft-Kreis vorgetragenen gesundheitlichen Bedenken (umwelthygienische Bodenbelastung) wurde dieser Standort nicht weiter verfolgt. Nunmehr steht ein geeignetes städtisches Grundstück am Grubenweg in E.-Liblar zur Verfügung. Aus Sicht der Verwaltung des Jugendamtes des potenziellen Trägers der Füngeling Kita Router GmbH des Landesbetriebes Wald und Holz ist dieses Gelände als Standort für einen 2-gruppigen Waldkindergarten geeignet. Auf dem Gelände werden vier Bauwagen entsprechend der Vorgaben des Landesjugendamtes und des Umwelt- und Veterinäramtes des Rhein-Erft-Kreises aufgestellt. Zur Information hier eine kurze Betriebsbeschreibung des Waldkindergartens E.-Liblar, Grubenweg:  Errichtung einer 2-gruppigen Einrichtung  40 Kinder im Alter von 2-6 Jahren mit 10 U3-Plätzen (pro Gruppe 5 Kinder), Betreuungszeit 35 Std. / 45 Std.  bis 3 Einzelintegrationsplätze bei Bedarf (nach Möglichkeit / Bedarf mit Platzreduzierung)  6 Fachkräfte  Beginn des Kindergartens geplant zum 1. August 2015  Standort des Kindergartens: Grubenweg, 50374 Erftstadt Ausstattung:  4 Schäferwagen 8 x 2,50 m  Wasser-, Kanal- und Stromanschluss  Heizung über Granitheizkörper  2 Toiletten und in einem Wagen auch Dusche und Wickelmöglichkeit  ein Wagen mit Küche  zwei Wagen mit Ruhemöglichkeit Die Vorentwurfszeichnung des Projektes Waldkindergarten ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Eine qualifizierte Konzeption des Waldkindergartens Erftstadt seitens des Trägers liegt der Verwaltung des Jugendamtes vor. Die Füngeling Kita Router GmbH hat sich zwischenzeitlich im Rhein-Erft-Kreis als Träger gut etabliert. Folgende Waldkindergärten werden in dieser Trägerschaft betrieben: - Waldkindergarten Zwergenwald im LVR-Freilichtmuseum Kommern, 53894 Mechernich - Waldkindergarten Waldwichtel, 50354 Hürth - Waldkindergarten Buntspechte, 50226 Frechen (seit August 2013) - Naturkindergarten Regenbogenkobolde, 50126 Bergheim (seit August 2013) - Waldkindergarten Wurzelkinder, 50171 Kerpen-Horrem (ab November 2014) Die Betriebsstätten werden qualifiziert durch Fachberatung begleitet. Die Füngeling Kita Router GmbH ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband und im Landesverband der Wald- und Naturkindergärten NRW. Entsprechende Bundesmittel zum weiteren U3-Ausbau stehen der Stadt Erftstadt zur Verfügung. Die erforderliche Flächennutzungsplan-Änderung zur Realisierung dieses Waldkindergartens wird -2- seitens der Verwaltung betrieben (vgl. hierzu V 14/2015). Vorbehaltlich des weiteren Verlaufes ist von einer Umsetzung des Projektes Waldkindergarten zum Ende des Jahres 2015 auszugehen. Die Gesamtkosten für Bau und Erstausstattung dieser Kindertagesstätte betragen 307.000 €. Nach Abzug des 10%-igen Trägeranteils i.H.v.30.700 € sowie der pauschalen Bezuschussung mit Bundesmitteln i.H.v. 108.000 € betragen die Restkosten 168.300 €. Wie bereits in B 606/2013 ausgeführt, können sie einem interessierten Träger nicht aufgebürdet werden. Die Nettokosten zzgl. der Kosten, z.B für Strom-, Wasser und Kanalanschluss, evtl. Forstarbeiten werden von der Stadt Erftstadt übernommen. Die Einrichtung eines 2-gruppigen Waldkindergartens ist eine gute und kostengünstige Lösung mit einem qualifizierten Träger, der auch gewillt ist, seinen Trägeranteil von 9 % vollständig zu tragen. Diese Lösung zur weiteren Bedarfsdeckung wird von der Verwaltung sehr begrüßt. In Vertretung (Lüngen) -3-