Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
126 kB
Datum
17.03.2015
Erstellt
02.02.15, 18:43
Aktualisiert
10.03.15, 13:32
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 24/2015
Az.: 51 12-10
Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51- Datum: 13.01.2015
Kämmerer
gez. Lüngen, 1.
Beigeordneter
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
10.03.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Feldmann
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
04.02.2015
vorberatend
Haupt- Finanz- und
Personalausschuss
10.03.2015
vorberatend
Rat
17.03.2015
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Errichtung des Waldkindergartens in Erftstadt-Liblar
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
297.800,00
108.000,00
Folgekosten in €:
50.600,00
Kostenträger:
Sachkonto:
060 361 010
5311000/4211000
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2015
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Im Stadtteil E.-Liblar an der Straße Grubenweg wird im Kita-Jahr 2015/16 ein 2-gruppiger Waldkindergarten in Trägerschaft von Füngeling Router mit 10 U3- und 20 Ü3-Plätzen eingerichtet.
Begründung:
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 19.02.2014 den B 606/2013 bezüglich
Einrichtung eines Waldkindergartens in Erftstadt behandelt. Zu diesem Zeitpunkt wurde die
Beratung vertagt und die Verwaltung beauftragt, die Bodenbelastung des damals angedachten
Standortes am Donatusparkplatz zu prüfen und die Planungsrechtlichen Schritte einzuleiten.
Aufgrund der zwischenzeitlich vom Rhein-Erft-Kreis vorgetragenen gesundheitlichen Bedenken
(umwelthygienische Bodenbelastung) wurde dieser Standort nicht weiter verfolgt. Nunmehr steht
ein geeignetes städtisches Grundstück am Grubenweg in E.-Liblar zur Verfügung. Aus Sicht der
Verwaltung des Jugendamtes des potenziellen Trägers der Füngeling Kita Router GmbH des
Landesbetriebes Wald und Holz ist dieses Gelände als Standort für einen 2-gruppigen Waldkindergarten geeignet. Auf dem Gelände werden vier Bauwagen entsprechend der Vorgaben des
Landesjugendamtes und des Umwelt- und Veterinäramtes des Rhein-Erft-Kreises aufgestellt.
Zur Information hier eine kurze Betriebsbeschreibung des Waldkindergartens E.-Liblar, Grubenweg:
Errichtung einer 2-gruppigen Einrichtung
40 Kinder im Alter von 2-6 Jahren mit 10 U3-Plätzen (pro Gruppe 5 Kinder), Betreuungszeit
35 Std. / 45 Std.
bis 3 Einzelintegrationsplätze bei Bedarf (nach Möglichkeit / Bedarf mit Platzreduzierung)
6 Fachkräfte
Beginn des Kindergartens geplant zum 1. August 2015
Standort des Kindergartens: Grubenweg, 50374 Erftstadt
Ausstattung:
4 Schäferwagen 8 x 2,50 m
Wasser-, Kanal- und Stromanschluss
Heizung über Granitheizkörper
2 Toiletten und in einem Wagen auch Dusche und Wickelmöglichkeit
ein Wagen mit Küche
zwei Wagen mit Ruhemöglichkeit
Die Vorentwurfszeichnung des Projektes Waldkindergarten ist dieser Vorlage als Anlage
beigefügt. Eine qualifizierte Konzeption des Waldkindergartens Erftstadt seitens des Trägers liegt
der Verwaltung des Jugendamtes vor. Die Füngeling Kita Router GmbH hat sich zwischenzeitlich
im Rhein-Erft-Kreis als Träger gut etabliert. Folgende Waldkindergärten werden in dieser
Trägerschaft betrieben:
-
Waldkindergarten Zwergenwald im LVR-Freilichtmuseum Kommern, 53894 Mechernich
-
Waldkindergarten Waldwichtel, 50354 Hürth
-
Waldkindergarten Buntspechte, 50226 Frechen (seit August 2013)
-
Naturkindergarten Regenbogenkobolde, 50126 Bergheim (seit August 2013)
-
Waldkindergarten Wurzelkinder, 50171 Kerpen-Horrem (ab November 2014)
Die Betriebsstätten werden qualifiziert durch Fachberatung begleitet. Die Füngeling Kita Router
GmbH ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband und im Landesverband der Wald- und
Naturkindergärten NRW.
Entsprechende Bundesmittel zum weiteren U3-Ausbau stehen der Stadt Erftstadt zur Verfügung.
Die erforderliche Flächennutzungsplan-Änderung zur Realisierung dieses Waldkindergartens wird
-2-
seitens der Verwaltung betrieben (vgl. hierzu V 14/2015). Vorbehaltlich des weiteren Verlaufes ist
von einer Umsetzung des Projektes Waldkindergarten zum Ende des Jahres 2015 auszugehen.
Die Gesamtkosten für Bau und Erstausstattung dieser Kindertagesstätte betragen 307.000 €.
Nach Abzug des 10%-igen Trägeranteils i.H.v.30.700 € sowie der pauschalen Bezuschussung mit
Bundesmitteln i.H.v. 108.000 € betragen die Restkosten 168.300 €. Wie bereits in B 606/2013
ausgeführt, können sie einem interessierten Träger nicht aufgebürdet werden. Die Nettokosten
zzgl. der Kosten, z.B für Strom-, Wasser und Kanalanschluss, evtl. Forstarbeiten werden von der
Stadt Erftstadt übernommen.
Die Einrichtung eines 2-gruppigen Waldkindergartens ist eine gute und kostengünstige Lösung mit
einem qualifizierten Träger, der auch gewillt ist, seinen Trägeranteil von 9 % vollständig zu tragen.
Diese Lösung zur weiteren Bedarfsdeckung wird von der Verwaltung sehr begrüßt.
In Vertretung
(Lüngen)
-3-