Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
67 kB
Datum
07.12.2010
Erstellt
16.11.10, 18:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Umwelt- und Ordnungsamt - Herr Wolfram
BE: Herr Wolfram
Kreuzau, 02.11.2010
Vorlagen-Nr.: 86/2010
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
23.11.2010
07.12.2010
Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2011;
hier: Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Auf der Grundlage der bisher bekannten Daten wurde die Abfallentsorgungsgebühr für das Jahr
2011 berechnet. Die berücksichtigten Einnahmen und Ausgaben sind der Anlage 1 „Erläuterungen
zur Berechnung der Entsorgungsgebühr 2011“ zu entnehmen. Die Aufteilung dieser Kosten auf
Haushalt bzw. Müllgefäße sind in den Anlagen 2 und 3 aufgeführt.
1.)
Die Entsorgerfirmen Braun Umweltdienste und Siegrist (Altpapier) können gemäß
Entsorgungsvertrag Preisanpassungen erst dann geltend machen, wenn die Kostenfaktoren (Löhne, Fahrzeugkosten etc.) nachweislich um mehr als 3% gestiegen sind.
Beide Firmen haben schriftlich mitgeteilt, das eine Anpassung der Entgelte nicht in
Betracht kommt, da die maßgeblichen Kostenfaktoren unter 3 % liegen. Somit bleibt es
bei den gleichen Entgelten wie im Jahr 2010.
2.)
In der Gebührensatzung des ZEW (Zweckverband Entsorgungsregion West) sind für 2011
folgende Gebührensätze festgelegt:
Grundbetrag je Einwohner:
Restmüll je Tonne (t):
Biomüll je Tonne (t):
Sperrmüll je Tonne (t):
11,56 €
(bisher:
14,08 €)
179,68 €
(bisher:
166,62 €)
83,02 €
(bisher:
94,15 €)
126,68 €
(bisher:
126,83 €)
3.)
Bei der im Jahre 2005 erfolgten Ausschreibung der Abfallentsorgungsleistungen für die
Jahre 2006 – 2013 wurde die Verwaltung durch verschiedene Anwalts- und Fachbüros
rechtlich beraten und unterstützt. Die Gesamtaufwendungen hierfür werden auf die Lauf
zeit des Entsorgungsvertrages (8 Jahre) aufgeteilt, so dass für die Jahre 2006 – 2013
jährlich 1.742,89 € in die Gebührenkalkulation eingerechnet werden.
4.)
Die Abrechnung der tatsächlichen Kosten für das Jahr 2009 weist einen Überschuss in
Höhe von 29598,08 € aus. Dieser Betrag wird als Einnahme in die Kalkulation
eingerechnet.
Demnach werden folgende Gebührensätze für das Jahr 2011 errechnet:
2011
a) Grundgebühr je Haushalt / Gewerbebetrieb
2010
32,66 €
40,94 €
79,40 €
99,89 €
142,69 €
71,34 €
262,75 €
131,38 €
87,58 €
65,69 €
1.165,30 €
2.330,60 €
81,39 €
102,54 €
146,66 €
73,33 €
270,71 €
135,35 €
90,24 €
67,68 €
1.201,76 €
2.403,51 €
60,57 €
30,28 €
103,20 €
51,60 €
34,40 €
25,80 €
67,71 €
33,86 €
117,49 €
58,74 €
39,16 €
29,37 €
4,00 €
4,00 €
4,00 €
4,00 €
10,00 €
10,00 €
b) Gebühr je Gefäß
Restmüll:
60 l
80 l
120 l
120 l
240 l
240 l
240 l
240 l
1.100 l
1.100 l
Biomüll:
120 l
120 l
240 l
240 l
240 l
240 l
1 Haushalt
2 Haushalte
1 Haushalt
2 Haushalte
3 Haushalte
4 Haushalte
2 - wöchentlich
wöchentlich
1 Haushalt
2 Haushalte
1 Haushalt
2 Haushalte
3 Haushalte
4 Haushalte
c) Abfallsäcke
Restmüll
Biomüll
d) Sperrmüll
je angefangene 2 cbm Sperrmüll
Die aufgeführten Gebührensätze habe ich in die als Anlage beigefügte Gebührensatzung
aufgenommen. Deshalb empfehle ich, diese Satzung in der als Anlage beigefügten Fassung zu
beschließen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine.
-2-
III. Beschlussvorschlag:
„Die Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kreuzau wird in
der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Sie tritt zum 01.01.2011 in Kraft.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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