Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
12 kB
Datum
17.06.2008
Erstellt
26.05.09, 21:42
Aktualisiert
26.05.09, 21:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 26.05.2009
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 29. Sitzung des Strukturförderungsausschusses
vom Dienstag, den 17.06.2008
Zu Punkt 7. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 1300
Bebauungsplan Nr. 70 "Arloff- Hubertuskapelle- Teilbereich 1"
hier: Beschluss über die eingegangenen Anregungen, Satzungsbeschluss
Stadtverordneter Reiner Jansen wirkt nicht mit.
Beschluss:
Bei 1 Gegenstimme wird der nachfolgende Beschluss gefasst.
Über die anlässlich der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und der Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1und 2 Baugesetzbuch zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 70 „Arloff - Hubertuskapelle“ eingegangenen
Stellungnahmen werden die in der Anlage der Ratsdrucksache aufgeführten
Abwägungsbeschlüsse gefasst.
Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBL I S. 2415) i.V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
in der z.Zt. gültigen Fassung, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 70 „Arloff –
Hubertuskapelle- Teilbereich 1“ in der vorliegenden Form nebst Textteil und Begründung als
Satzung beschlossen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes herbeizuführen.
Beratungsergebnis:
17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)