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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 70 "Arloff- Hubertuskapelle- Teilbereich 1" hier: Beschluss über die eingegangenen Anregungen, Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
12 kB
Datum
17.06.2008
Erstellt
26.05.09, 21:42
Aktualisiert
26.05.09, 21:42
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 70 "Arloff- Hubertuskapelle- Teilbereich 1"
hier: Beschluss über die eingegangenen Anregungen, Satzungsbeschluss)

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Bad Münstereifel, 26.05.2009 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 29. Sitzung des Strukturförderungsausschusses vom Dienstag, den 17.06.2008 Zu Punkt 7. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1300 Bebauungsplan Nr. 70 "Arloff- Hubertuskapelle- Teilbereich 1" hier: Beschluss über die eingegangenen Anregungen, Satzungsbeschluss Stadtverordneter Reiner Jansen wirkt nicht mit. Beschluss: Bei 1 Gegenstimme wird der nachfolgende Beschluss gefasst. Über die anlässlich der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1und 2 Baugesetzbuch zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 70 „Arloff - Hubertuskapelle“ eingegangenen Stellungnahmen werden die in der Anlage der Ratsdrucksache aufgeführten Abwägungsbeschlüsse gefasst. Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL I S. 2415) i.V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der z.Zt. gültigen Fassung, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 70 „Arloff – Hubertuskapelle- Teilbereich 1“ in der vorliegenden Form nebst Textteil und Begründung als Satzung beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes herbeizuführen. Beratungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)