Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
59 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
12.07.10, 13:20
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Sozial- und Sportamt – Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 17.06.2010
Vorlagen-Nr.: 52/2010
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
22.06.2010
06.07.2010
Zuschussantrag der Pfarrgemeinde St. Heribert Kreuzau zum Ausbau des Kindergartens im
Familienzentrum
I. Sach- und Rechtslage:
Mit Schreiben vom 30.04.2010, hier eingegangen am 11.05.2010, hat die KGV KreuzauHürtgenwald – Pfarrgemeinde St. Heribert Kreuzau – den Antrag gestellt, die Erweiterung des
Kindergartens St. Heribert im Familienzentrum finanziell zu unterstützen, da für die geplante
Maßnahme ein Fehlbedarf von 84.519,99 Euro errechnet wurde. Dieses Schreiben ist als Anlage 1
beigefügt.
Im Rahmen der jetzt geplanten Maßnahme soll der Kindergarten so umgebaut und erweitert
werden, dass die Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren möglich wird. Außerdem soll eine
integrative Gruppe eingerichtet werden. In einer solchen integrativen Gruppe werden neben nicht
behinderten Kindern auch bis zu 5 behinderte Kinder betreut. Die Gruppenstärke reduziert sich
dabei auf 15 Kinder. Hierzu soll das vorhandene Gebäude ebenerdig um die entsprechenden
Räume erweitert werden. Um Kosten zu sparen, werden auch Räume des heutigen Pfarrzentrums
mit einbezogen. Die Gesamtkosten beliefen sich ursprünglich auf über 800.000 Euro, konnten
aber durch einige Veränderungen in Absprache mit dem Jugendamt auf nunmehr ca. 500.000
Euro reduziert werden.
Zwischenzeitlich hat seitens der Verwaltung ein Gespräch mit dem Jugendamt des Kreises Düren
stattgefunden, um die dortige Haltung zum Antrag der Pfarrgemeinde Kreuzau zu erfahren. In
diesem Gespräch wurde deutlich gemacht, dass das Jugendamt ein sehr großes Interesse sowohl
am Ausbau der U3-Betreuung als auch insbesondere an der Schaffung einer integrativen Gruppe
hat. Ziel sei es, in jeder Kommune eine solche integrative Einrichtung anbieten zu können. Dies
werde auch dadurch deutlich, dass der Kreis aus Mitteln des Konjunkturförderungsprogramms
einen Betrag von rund 193.000 Euro zur Verfügung stelle (insgesamt stehen dem Jugendamt
500.000 Euro aus diesem Programm zur Verfügung).
Da hier bekannt ist, dass die Pfarrgemeinde auch zu Spenden aufgerufen hat, habe ich
nachgefragt, wie hoch der aktuelle Fehlbedarf noch ist. In diesem Zusammenhang wurde von der
Pfarre mitgeteilt, dass sich in Gesprächen mit dem Kreisjugendamt ergeben habe, dass die
Aufstellung über die Kosten noch einmal überarbeitet werden müsse. Diese überarbeitete
Fassung ist hier am 15.06.2010 eingegangen (s. Anlage 2). Daraus ergibt sich, dass ein aktueller
Fehlbedarf von rund 30.000 Euro besteht. Berücksichtigt sind hierbei Eigenanteile der
Pfarrgemeinde in Höhe von 30.000 Euro und des Familienzentrums in Höhe von 9.000 Euro sowie
verschieden Spenden in Höhe von insgesamt 13.130 Euro.
Aus meiner Sicht sollte das Vorhaben der Pfarrgemeinde unterstützt werden. Mit einem relativ
geringen Aufwand für alle Beteiligten wäre es möglich, insbesondere eine integrative Einrichtung
im Gemeindegebiet anbieten zu können. Laut Auskunft des Jugendamtes ist der Bedarf hierfür
deutlich gegeben. Die Einrichtung einer integrativen Gruppe in einem gemeindlichen Kindergarten
wäre ohne größeren Kostenaufwand nicht möglich, zumal die Mittel des Kreises aus dem
Konjunkturförderprogramm nur noch für das Jahr 2010 zur Verfügung stehen.
Entsprechende Mittel für einen Zuschuss an die Pfarrgemeinde sind im Haushalt 2010 nicht
eingeplant. Eine mögliche Zahlung von bis zu 30.000 Euro sollte daher erst für das Jahr 2011
zugesagt werden, damit eine Kreditfinanzierung nicht erforderlich wird. Die Mittel könnten aus der
Schul- und Bildungspauschale bereit gestellt werden. Die Auszahlung im Jahre 2011 wäre aus
meiner Sicht auch für die Pfarrgemeinde vertretbar, da sicher nicht alle Arbeiten schon in diesem
Jahr abgeschlossen werden. Die Zusage sollte aber auf den aktuell dargestellten Fehlbedarf von
max. 30.000 Euro begrenzt werden mit der Maßgabe, dass eine prüfbare Abrechnung der noch
offenen Kosten nach Abschluss der Maßnahme vorgelegt wird.
Die Entscheidung über einen Zuschuss der Gemeinde muss noch in dieser Sitzungsrunde
getroffen werden, damit die Pfarrgemeinde Planungssicherheit hat. Die bewilligten öffentlichen
Mittel müssen zu einem wesentlichen Teil noch in diesem Jahr abgerufen und Baumaßnahmen
schon begonnen werden, da diese Mittel ansonsten verfallen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Für das Jahr 2011 sind aus der Schul- und Bildungspauschale 30.000 Euro für einen möglichen
Zuschuss an die Pfarrgemeinde St. Heribert zum Um- und Erweiterungsbau der Kindertagesstätte
bereit zu stellen.
III. Beschlussvorschlag:
„Der Pfarrgemeinde St. Heribert Kreuzau wird zugesagt, für den Um- und Erweiterungsbau der
Kindertagesstätte in Kreuzau, Poststraße, zur Betreuung von U3-Kindern und zur Errichtung einer
integrativen Gruppe einen Zuschuss aus der Schul- und Bildungspauschale von bis zu 30.000
Euro zu zahlen. Entsprechende Mittel sind für das Jahr 2011 bereit zu stellen.
Weitere Spendeneinnahmen,
zuschussmindernd aus.
die die Pfarrgemeinde noch erzielen kann, wirken sich
Der Zuschuss wird nur unter dem Vorbehalt der späteren Rückforderung ausgezahlt. Die
Pfarrgemeinde hat eine prüfbare Schlussabrechnung vorzulegen.“
Der Bürgermeister
I.V.
- Stolz -
Anlage
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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-2-