Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
21.10.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7136/2008 1.
Ergänzung
Fachbereich II
Sitzungsteil
Az.: 50 15 60
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales
26.08.2008
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales
21.10.2008
Betreff:
Einrichtung einer `Bedburger Tafel´
- Änderung der Zuschussgewährung aus den Erträgen der „Dr. Paul und Louise
Stiftung“ und der „Rheinbraun- Sonderrücklage“
Silverberg-
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zur Kenntnis und stimmt der Verwendung der Erträge aus der „Dr. Paul und Louise SilverbergStiftung“ sowie der „Rheinbraun-Sonderrücklage“ zu.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die Verwaltung wurde durch den Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales in seiner
18. Sitzung vom 15.04.2008 beauftragt, die Errichtung einer `Bedburger Tafel´ zu erarbeiten. Die
Installation einer solchen Einrichtung wird - wie bereits in der Sitzung des Ausschusses für Schule,
Jugend, Freizeit und Soziales am 26.08.2008 unter TOP 15 n. ö. T. dargestellt - von mehreren
Akteuren aus der Bevölkerung, namentlich den Herren Dane, Köllen und Rüdelstein sowie der
Bedburger Ortsgruppe der Malteser, mit jedoch unterschiedlichen Partnern/ Trägern betrieben. Auf
die o. a. Verwaltungsvorlage wird vollinhaltlich verwiesen; das `koordinierende Gespräch´ hat
zwischenzeitlich stattgefunden.
Im Ergebnis des Gesprächs haben sich die o. G. dahingehend vereinbart, gemeinsam das Projekt
zu organisieren; die Trägerschaft der `Bedburger Tafel´ übernimmt der Sozialdienst Katholischer
Frauen und Männer für den Rhein-Erft-Kreis e. V. (SKFM e. V.). Der SKFM e. V. ist bereits Träger
von vier weiteren Tafeln im Rhein-Erft-Kreis; er übernimmt die Antragstellung hinsichtlich der
Aufnahme der `Bedburger Tafel´ in den Bundesverband Deutsche Tafel e. V. sowie der Nutzung
des durch das Deutsche Patentamt geschützen Namens `Tafel´. Durch die Aufnahme wäre eine
Inanspruchnahme sämtlicher Leistungen des Bundesverbandes sowohl in finanzieller als auch in
ideeller Hinsicht möglich.
Die Räumlichkeiten werden durch die Malteser Bedburg innerhalb der Geschäftsstelle
unentgeltlich zur Verfügung gestellt; der Umbau nach lebensmittelrechtlichen Verordnungen erfolgt
zur Zeit und wird durch RWE Rhein-Ruhr AG im Rahmen eines `Aktiv vor Ort´-Projektes
gesponsert. Die Einrichtung der Tafel und auch der beabsichtigte Eröffnungstermin sollen der
Öffentlichkeit am 06.11.2008 im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt werden.
Auch wenn Tafeln grundsätzlich über die Arbeit von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern sowie die unentgeltliche Bereitstellung verschiedener Gegenstände getragen werden,
ist eine solche Einrichtung, gerade zu Beginn - bei der Anschaffung der Grundausstattung, wie
beispielsweise Kühltheken, Regalen etc. pp - auf Spenden angewiesen.
Die Verwaltung schlägt vor, der `Bedburger Tafel´ einen einmaligen Finanzierungszuschuss für
das erforderliche o. a. technische Equipement - nach Rechnungsvorlage - in Höhe der
ungedeckten Kosten, maximal jedoch in Höhe 50 % der Zinserträge der `Dr. Paul und Louise
Silverberg-Stiftung´ und der `Rheinbraun-Sonderrücklage´ zu gewähren.
Die für das Kalenderjahr 2008 aus den Stiftungs- bzw. Sondermitteln zu erwartenden Zinsen
belaufen sich auf derzeit 10.411,91 € [Rheinbraun-Sonderrücklage - 4.102,30€/ Dr. Paul und
Louise Silverberg Stiftung - 6.309,61 €].
Entsprechend des `Stiftungsgedankens´ und der politischen Beschlussfassungen werden die
Zinserträge [bislang] grundsätzlich anlässlich des Weihnachtsfestes an Heimbewohner und
Empfänger von SGB XII-Leistungen ab Vollendung des 70. Lebensjahres `ausgeschüttet´. So
erhielten im vergangenen Jahr 340 Heimbewohner jeweils 20,- € [8,00 € aus der RheinbraunSonderrücklage zzgl. 12,00 € aus Mitteln der Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung] sowie 52
Empfänger von SGB XII-Leistungen [18 davon aus den Mitteln der `Rheinbraun-Sonderrücklage´
je 40,00 € sowie 34 aus Mitteln der `Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung´je 48,00 €]. Die
unterschiedliche Höhe der Zuwendungen resultiert aus den sich ergebenden Zinserträgen und der
Anzahl der unterstützten Personen.
Aufgrund der Unterstützung der Bedburger Tafel aus Stiftungsmitteln [Vorschlag der Verwaltung
entsprechend der Ausführungen unter a) in Höhe von maximal 50 %] erscheint eine Änderung der
bisherigen `Zuschussgewährung aus den Stiftungs- und Sondermitteln´ angebracht. Dies
insbesondere, da der ursprüngliche Stiftungsgedanke, nämlich die Unterstützung der bedürftigen
Bedburger Bürgerinnen und Bürger aus Sicht der Verwaltung ohnehin bei Heimbewohnern nicht
[mehr] gegeben ist.
Die Verwaltung schlägt daher - der bereits in einer der letzten Fachausschusssitzungen
geäußerten Anregung - vor, mit den verbleibenden Zinserträgen aus den Stiftungs- und
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Sitzungsvorlage
Sondermitteln lediglich sämtliche Bezieher von SGB XII-Leistungen [bislang lediglich erst ab
Vollendung des 70. Lebensjahres] zu unterstützen. Bei rd. 120 Personen entspräche dies einer
Zuwendung von ca. 43,00 €. Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass hinsichtlich der
Verteilung der Stiftungsmittel eine gesonderte Vorlage für die `Dezembersitzung´ des
Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales erstellt wird.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
50181 Bedburg, den 09.10.2008
----------------------------------Gömpel
Sachbearbeiterin
----------------------------------Kramer
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
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