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Beschlussvorlage (Einrichtung einer `Bedburger Tafel´ - Änderung der Zuschussgewährung aus den Erträgen der „Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung“ und der „Rheinbraun- Sonderrücklage“)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
21.10.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Einrichtung einer `Bedburger Tafel´
- Änderung der Zuschussgewährung aus den Erträgen der „Dr. Paul und Louise  Silverberg-Stiftung“ und der „Rheinbraun- Sonderrücklage“) Beschlussvorlage (Einrichtung einer `Bedburger Tafel´
- Änderung der Zuschussgewährung aus den Erträgen der „Dr. Paul und Louise  Silverberg-Stiftung“ und der „Rheinbraun- Sonderrücklage“) Beschlussvorlage (Einrichtung einer `Bedburger Tafel´
- Änderung der Zuschussgewährung aus den Erträgen der „Dr. Paul und Louise  Silverberg-Stiftung“ und der „Rheinbraun- Sonderrücklage“)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7136/2008 1. Ergänzung Fachbereich II Sitzungsteil Az.: 50 15 60 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales 26.08.2008 Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales 21.10.2008 Betreff: Einrichtung einer `Bedburger Tafel´ - Änderung der Zuschussgewährung aus den Erträgen der „Dr. Paul und Louise Stiftung“ und der „Rheinbraun- Sonderrücklage“ Silverberg- Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der Verwendung der Erträge aus der „Dr. Paul und Louise SilverbergStiftung“ sowie der „Rheinbraun-Sonderrücklage“ zu. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Verwaltung wurde durch den Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales in seiner 18. Sitzung vom 15.04.2008 beauftragt, die Errichtung einer `Bedburger Tafel´ zu erarbeiten. Die Installation einer solchen Einrichtung wird - wie bereits in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am 26.08.2008 unter TOP 15 n. ö. T. dargestellt - von mehreren Akteuren aus der Bevölkerung, namentlich den Herren Dane, Köllen und Rüdelstein sowie der Bedburger Ortsgruppe der Malteser, mit jedoch unterschiedlichen Partnern/ Trägern betrieben. Auf die o. a. Verwaltungsvorlage wird vollinhaltlich verwiesen; das `koordinierende Gespräch´ hat zwischenzeitlich stattgefunden. Im Ergebnis des Gesprächs haben sich die o. G. dahingehend vereinbart, gemeinsam das Projekt zu organisieren; die Trägerschaft der `Bedburger Tafel´ übernimmt der Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer für den Rhein-Erft-Kreis e. V. (SKFM e. V.). Der SKFM e. V. ist bereits Träger von vier weiteren Tafeln im Rhein-Erft-Kreis; er übernimmt die Antragstellung hinsichtlich der Aufnahme der `Bedburger Tafel´ in den Bundesverband Deutsche Tafel e. V. sowie der Nutzung des durch das Deutsche Patentamt geschützen Namens `Tafel´. Durch die Aufnahme wäre eine Inanspruchnahme sämtlicher Leistungen des Bundesverbandes sowohl in finanzieller als auch in ideeller Hinsicht möglich. Die Räumlichkeiten werden durch die Malteser Bedburg innerhalb der Geschäftsstelle unentgeltlich zur Verfügung gestellt; der Umbau nach lebensmittelrechtlichen Verordnungen erfolgt zur Zeit und wird durch RWE Rhein-Ruhr AG im Rahmen eines `Aktiv vor Ort´-Projektes gesponsert. Die Einrichtung der Tafel und auch der beabsichtigte Eröffnungstermin sollen der Öffentlichkeit am 06.11.2008 im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt werden. Auch wenn Tafeln grundsätzlich über die Arbeit von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie die unentgeltliche Bereitstellung verschiedener Gegenstände getragen werden, ist eine solche Einrichtung, gerade zu Beginn - bei der Anschaffung der Grundausstattung, wie beispielsweise Kühltheken, Regalen etc. pp - auf Spenden angewiesen. Die Verwaltung schlägt vor, der `Bedburger Tafel´ einen einmaligen Finanzierungszuschuss für das erforderliche o. a. technische Equipement - nach Rechnungsvorlage - in Höhe der ungedeckten Kosten, maximal jedoch in Höhe 50 % der Zinserträge der `Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung´ und der `Rheinbraun-Sonderrücklage´ zu gewähren. Die für das Kalenderjahr 2008 aus den Stiftungs- bzw. Sondermitteln zu erwartenden Zinsen belaufen sich auf derzeit 10.411,91 € [Rheinbraun-Sonderrücklage - 4.102,30€/ Dr. Paul und Louise Silverberg Stiftung - 6.309,61 €]. Entsprechend des `Stiftungsgedankens´ und der politischen Beschlussfassungen werden die Zinserträge [bislang] grundsätzlich anlässlich des Weihnachtsfestes an Heimbewohner und Empfänger von SGB XII-Leistungen ab Vollendung des 70. Lebensjahres `ausgeschüttet´. So erhielten im vergangenen Jahr 340 Heimbewohner jeweils 20,- € [8,00 € aus der RheinbraunSonderrücklage zzgl. 12,00 € aus Mitteln der Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung] sowie 52 Empfänger von SGB XII-Leistungen [18 davon aus den Mitteln der `Rheinbraun-Sonderrücklage´ je 40,00 € sowie 34 aus Mitteln der `Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung´je 48,00 €]. Die unterschiedliche Höhe der Zuwendungen resultiert aus den sich ergebenden Zinserträgen und der Anzahl der unterstützten Personen. Aufgrund der Unterstützung der Bedburger Tafel aus Stiftungsmitteln [Vorschlag der Verwaltung entsprechend der Ausführungen unter a) in Höhe von maximal 50 %] erscheint eine Änderung der bisherigen `Zuschussgewährung aus den Stiftungs- und Sondermitteln´ angebracht. Dies insbesondere, da der ursprüngliche Stiftungsgedanke, nämlich die Unterstützung der bedürftigen Bedburger Bürgerinnen und Bürger aus Sicht der Verwaltung ohnehin bei Heimbewohnern nicht [mehr] gegeben ist. Die Verwaltung schlägt daher - der bereits in einer der letzten Fachausschusssitzungen geäußerten Anregung - vor, mit den verbleibenden Zinserträgen aus den Stiftungs- und Beschlussvorlage WP7-136/2008 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Sondermitteln lediglich sämtliche Bezieher von SGB XII-Leistungen [bislang lediglich erst ab Vollendung des 70. Lebensjahres] zu unterstützen. Bei rd. 120 Personen entspräche dies einer Zuwendung von ca. 43,00 €. Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass hinsichtlich der Verteilung der Stiftungsmittel eine gesonderte Vorlage für die `Dezembersitzung´ des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales erstellt wird. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: 50181 Bedburg, den 09.10.2008 ----------------------------------Gömpel Sachbearbeiterin ----------------------------------Kramer Fachbereichsleiter gesehen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-136/2008 1. Ergänzung Seite 3