Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
114 kB
Datum
17.03.2015
Erstellt
05.03.15, 15:07
Aktualisiert
05.03.15, 15:07
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 31/2015 1. Ergänzung
Az.: -32-
Amt: - 32 BeschlAusf.: - 32 Datum: 02.03.2015
Kämmerer
gez. Lüngen, 1.
Beigeordneter
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
04.03.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Mandt
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
Termin
17.03.2015
Bemerkungen
beschließend
Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Erftstadt über das
Offenhalten von Verkaufsstellen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Erftstadt über das Offenhalten von
Verkaufsstellen wird geändert.
Begründung:
Ende der 9. Kalenderwoche hat die Immobilien- und Standortgemeinschaft Erftstadt Center e.V.
(ISG) sich bei mir gemeldet und mir mitgeteilt, dass im Jahre 2015 der verkaufsoffene Sonntag in
Erftstadt-Liblar aus Anlass des Frühlings-/Pflanzenfestes nicht am 4. Sonntag im Mai, sondern am
3. Sonntag im April und der verkaufsoffene Sonntag aus Anlass des Weihnachtsmarktes nicht am
2. Adventssonntag, sondern am 4. Adventssonntag stattfinden soll.
Dies ist ohne eine Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Erftstadt über das
Offenhalten von Verkaufsstellen nicht realisierbar.
Um künftig nicht mehrfach die Ordnungsbehördliche Verordnung ändern zu müssen, schlage ich
nun vor, § 1 grundsätzlich wie folgt zu fassen:
Bisherige Fassung 2014
Neue Fassung 2015
§1
§1
Verkaufsstellen dürfen an folgenden Sonn- Verkaufsstellen dürfen an folgenden Sonnund Feiertagen geöffnet sein:
und Feiertagen geöffnet sein:
a.
Im Stadtteil Gymnich
a.
Im Stadtteil Gymnich
an Christi Himmelfahrt aus Anlass
an Christi Himmelfahrt aus Anlass
Gymnicher Ritt
Gymnicher Ritt
in der Zeit von 12.00 Uhr - 17.00 Uhr
in der Zeit von 12.00 Uhr - 17.00 Uhr
b.
Im Stadtteil Lechenich, außerhalb b.
des Gewerbegebietes, südlich und
östlich des Bonner Rings
am Sonntag, 2 Wochen vor Ostern
aus Anlass der Marktschreiertage,
an Fronleichnam aus Anlass des
Bürgerfestes,
am zweiten Sonntag im September
aus Anlass des Bauernmarktes oder
des Wein- und Gourmetmarktes,
am dritten Adventssonntag aus
Anlass des Weihnachtsmarktes,
jeweils in der Zeit von 13.00 Uhr 18.00 Uhr
c.
Im
Stadtteil
Lechenich,
Gewerbegebiet, südlich und östlich c.
des Bonner Rings
am Sonntag 2 Wochen vor Ostern
aus
Anlass
der
Lechenicher
Marktschreiertage
am dritten Sonntag im September aus
Anlass
des
Feuerwehrfestes
am dritten Adventssonntag aus
Anlass
des
Lechenicher
Weihnachtsmarktes
d.
Im Stadtteil Lechenich, außerhalb
des Gewerbegebietes, südlich und
östlich des Bonner Rings sowie
Betrieb Zunftstraße 7
am Sonntag, aus Anlass
Marktschreiertage,
an Fronleichnam aus Anlass
Bürgerfestes,
am Sonntag aus Anlass
Bauernmarktes oder des WeinGourmetmarktes,
am Adventssonntag aus Anlass
Lechenicher Weihnachtsmarktes,
des
des
und
des
jeweils in der Zeit von 13.00 Uhr 18.00 Uhr
Im
Stadtteil
Lechenich,
Gewerbegebiet, südlich und östlich
des Bonner Rings, außer Betrieb
Zunftstraße 7
am Sonntag aus Anlass der
Lechenicher Marktschreiertage
am Sonntag aus Anlass des
Feuerwehrfestes
am Adventssonntag aus Anlass des
Lechenicher
Weihnachtsmarktes
jeweils in der Zeit von 13.00 Uhr 18.00 Uhr
jeweils in der Zeit von 13.00 Uhr 18.00 Uhr
d.
Im Stadtteil Liblar
Im Stadtteil Liblar
am
-2-
der
Sonntag
aus
Anlass
des
am 4. Sonntag im Mai aus Anlass des
Frühlings- oder Pflanzenfestes. Sollte
der 4. Sonntag im Mai gleichzeitig der
Pfingstsonntag sein, gilt alternativ der
3. Sonntag im Mai
am 2. Sonntag im Oktober aus Anlass
des Oktoberfestes / Autoschau
am 2. Adventssonntag aus Anlass des
Weihnachtsmarktes
Frühlings- oder Pflanzenfestes
Einkaufszentrum Liblar
am
Sonntag aus Anlass
Oktoberfestes
/
Autoschau
Einkaufszentrum Liblar
am Adventssonntag aus Anlass
Weihnachtsmarktes
Einkaufszentrum Liblar
im
des
im
des
im
jeweils in der Zeit von 13.00 Uhr 18.00 Uhr.
jeweils in der Zeit von 13.00 Uhr 18.00 Uhr.
:
Mit dieser Änderung werden die jeweiligen Sonntage nicht mehr genau bezeichnet (2. Sonntag im
April usw.), sondern der Sonn-/Feiertag an dem verkaufsoffen sein darf, orientiert sich künftig nur
noch am Anlass. Diese Verfahrensweise wurde mit dem Städte- und Gemeindebund NRW
abgesprochen und als zulässig angesehen.
Um dennoch in Zukunft Unklarheiten zu vermeiden, werde ich jeweils zum Jahresende die
einzelnen Interessenverbände anschreiben und mir die Termine der jeweiligen Veranstaltungen
geben lassen. Die Termine werde ich dann auf der Homepage der Stadt Erftstadt einstellen lassen
und dem Rat zur Kenntnis geben, um hier auch entsprechende Transparenz zu haben.
In Vertretung
(Lüngen)
-3-