Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
17.03.2015
Erstellt
05.03.15, 15:33
Aktualisiert
05.03.15, 15:33
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 141/2015
Az.: 65.0
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 04.03.2015
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein,
technische
Beigeordnete
Dezernat 6
05.03.2015
BM
Datum Freigabe -100-
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
04.03.2015
vorberatend
Haupt- Finanz- und
Personalausschuss
10.03.2015
vorberatend
Rat
17.03.2015
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Dringlichkeitsliste von Maßnahmen aus dem Wirtschaftsplan 2015 des
Eigenbetriebes Straßen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Mittel sind im WP 2015 vorgesehen
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
siehe V 452/2014; Kennzahlen
Ja
Nein
zwischen dem WP 2015 des EB
Straßen und dem städtischen Haushalt
sind abgestimmt. Die Belastung des
städtischen Haushalts ist im WP 2015
des EB Straßen dargestellt.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Soweit nach ergangener Beschlussfassung des Rates der Stadt Erftstadt über den
Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes Straßen vor Umsetzung der im Wirtschaftsplan 2015
vorgesehenen Maßnahmen durch den Eigenbetrieb Straßen grundsätzlich noch die Genehmigung
der Haushaltssatzung der Stadt Erftstadt durch die Aufsichtsbehörde abgewartet werden soll, hält
es der Eigenbetrieb Straßen gleichwohl für erforderlich, bestimmte Maßnahmen aus dem
Wirtschaftsplan 2015 bereits vorab mit Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2015 i.V.m.
den hieraus notwendig werdenden Kreditaufnahmen 2015 beginnen bzw. umsetzen zu können.
Die hiervon erfassten Maßnahmen sind als Anlage zu dieser Vorlage in einer Dringlichkeitsliste
ausgewiesen.
Der Eigenbetrieb Straßen bittet den Rat der Stadt Erftstadt hiermit um Genehmigung, die in der
beigefügten Dringlichkeitsliste aufgeführten Maßnahmen bereits mit Beschlussfassung des Rates
der Stadt Erftstadt über die Vorlagen V 452/2015 (Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes
Straßen) und V 453/2014 (Kreditaufnahmen 2015 des Eigenbetriebes Straßen auf Basis des
Wirtschaftsplans 2015) beginnen bzw. ausführen zu dürfen.
Rechtliche Gründe stehen einem ggf. vorzeitigen Beginn der in der Dringlichkeitsliste
ausgewiesenen Maßnahmen nicht entgegen, da die Eigenbetriebe nicht den Wirkungen der
vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 Gemeindeordnung (GO NRW) unterliegen und
Investitionen, wie auch Darlehensaufnahmen der Eigenbetriebe keiner kommunalaufsichtlichen
Genehmigung bedingen.
Begründung:
Aus technischen und wirtschaftlichen Gründen hält es die Betriebsleitung des Eigenbetriebes
Straßen für geboten, die in der Dringlichkeitsliste ausgewiesenen Maßnahmen ggf. bereits vor
Genehmigung der Haushaltssatzung der Stadt Erftstadt durch die Aufsichtsbehörde beginnen
bzw. umsetzen zu dürfen.
In Vertretung
(Hallstein)
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