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Beschlussvorlage (Dringlichkeitsliste von Maßnahmen aus dem Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes Straßen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
17.03.2015
Erstellt
05.03.15, 15:33
Aktualisiert
05.03.15, 15:33
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 141/2015 Az.: 65.0 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 04.03.2015 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 05.03.2015 BM Datum Freigabe -100- gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 04.03.2015 vorberatend Haupt- Finanz- und Personalausschuss 10.03.2015 vorberatend Rat 17.03.2015 beschließend Betrifft: Bemerkungen Dringlichkeitsliste von Maßnahmen aus dem Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes Straßen Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Mittel sind im WP 2015 vorgesehen Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: siehe V 452/2014; Kennzahlen Ja Nein zwischen dem WP 2015 des EB Straßen und dem städtischen Haushalt sind abgestimmt. Die Belastung des städtischen Haushalts ist im WP 2015 des EB Straßen dargestellt. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Soweit nach ergangener Beschlussfassung des Rates der Stadt Erftstadt über den Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes Straßen vor Umsetzung der im Wirtschaftsplan 2015 vorgesehenen Maßnahmen durch den Eigenbetrieb Straßen grundsätzlich noch die Genehmigung der Haushaltssatzung der Stadt Erftstadt durch die Aufsichtsbehörde abgewartet werden soll, hält es der Eigenbetrieb Straßen gleichwohl für erforderlich, bestimmte Maßnahmen aus dem Wirtschaftsplan 2015 bereits vorab mit Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2015 i.V.m. den hieraus notwendig werdenden Kreditaufnahmen 2015 beginnen bzw. umsetzen zu können. Die hiervon erfassten Maßnahmen sind als Anlage zu dieser Vorlage in einer Dringlichkeitsliste ausgewiesen. Der Eigenbetrieb Straßen bittet den Rat der Stadt Erftstadt hiermit um Genehmigung, die in der beigefügten Dringlichkeitsliste aufgeführten Maßnahmen bereits mit Beschlussfassung des Rates der Stadt Erftstadt über die Vorlagen V 452/2015 (Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes Straßen) und V 453/2014 (Kreditaufnahmen 2015 des Eigenbetriebes Straßen auf Basis des Wirtschaftsplans 2015) beginnen bzw. ausführen zu dürfen. Rechtliche Gründe stehen einem ggf. vorzeitigen Beginn der in der Dringlichkeitsliste ausgewiesenen Maßnahmen nicht entgegen, da die Eigenbetriebe nicht den Wirkungen der vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 Gemeindeordnung (GO NRW) unterliegen und Investitionen, wie auch Darlehensaufnahmen der Eigenbetriebe keiner kommunalaufsichtlichen Genehmigung bedingen. Begründung: Aus technischen und wirtschaftlichen Gründen hält es die Betriebsleitung des Eigenbetriebes Straßen für geboten, die in der Dringlichkeitsliste ausgewiesenen Maßnahmen ggf. bereits vor Genehmigung der Haushaltssatzung der Stadt Erftstadt durch die Aufsichtsbehörde beginnen bzw. umsetzen zu dürfen. In Vertretung (Hallstein) -2-