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Allgemeine Vorlage (Prüfung der Notwendigkeit zur Erweiterung der KGS "An der Rur", Standort Winden)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
20 kB
Datum
22.06.2010
Erstellt
12.07.10, 12:06
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Sozial- und Sportamt - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 24.02.2010 Vorlagen-Nr.: 23/2010 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Schulausschuss Hauptausschuss 19.05.2010 22.06.2010 Prüfung der Notwendigkeit zur Erweiterung der KGS "An der Rur", Standort Winden I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 21.04.2009 über die seinerzeit vorliegenden Anträge der KGS „An der Rur“ sowie der SPD-Fraktion zum Ausbau des Dachgeschosses im Grundschulgebäude Winden folgenden Beschluss gefasst: 1. Dem Ausbau des Dachgeschosses der Kath. Grundschule „An der Rur“ am Standort Winden wird insoweit zugestimmt, wie er aus energetischen Gründen aus dem Konjunkturprogramm II gefördert wird. 2. Dem Ausbau des Dachgeschosses aus schulfachlichen Gründen wird nicht zugestimmt. 3. Die Verwaltung klärt in Zusammenarbeit mit dem Schulleiter, Herrn Franz, inwieweit eine Erweiterung des Standortes Winden unbedingt notwendig ist. Das Ergebnis ist dem Rat zur Beratung vorzulegen. Die energetische Sanierung des Dachgeschosses ist, wie Ihnen bekannt, inzwischen in Auftrag gegeben. Die Arbeiten werden bei geeigneter Witterung im Frühjahr 2010 durchgeführt. Hinsichtlich der notwendigen Erweiterung der Schule hat das Bauamt mehrere Ortstermine und Gespräche mit dem Schulleiter, Herrn Franz, durchgeführt. Hiernach stellt sich die Raumsituation/der Raumbedarf wie folgt dar: 1. Klassenräume Es sind 8 Klassenräume vorhanden. Da jeder Jahrgang zweizügig ist, werden alle 8 Klassenräume benötigt. 2. Medienraum Der vorhandene Medienraum wird derzeit zur Betreuung der zweiten OGS-Gruppe genutzt und steht somit als Medienraum nicht zur Verfügung. 3. Aula Unabhängig von der intensiven Vereinsnutzung der Aula außerhalb der Schulzeit wird die Aula täglich auch während der Schulzeit für schulische Zwecke genutzt. Die Aula dient u.a. als Musikraum, Übungsraum für die Theater AG, Proberaum für das schulische Streichorchester und auch als Veranstaltungsraum. Eine Inanspruchnahme der Aula für sonstige schulische Zwecke ist aufgrund der intensiven Nutzung nicht möglich, es sei denn, man würde sämtliche schulischen Angebote, wie oben erwähnt, streichen. Eine bauliche Unterteilung ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten insbesondere wegen dann fehlender Belichtung nicht möglich. 4. Lehrerzimmer Ein Lehrerzimmer ist vorhanden. Dies ist auch bezogen auf den Schulstandort Winden ausreichend groß. Sofern Besprechungen unter Einbeziehung der Lehrkräfte am Standort Obermaubach und der Mitarbeiter des SKF erforderlich sind, können hierfür Räumlichkeiten am Schulstandort Obermaubach in Anspruch genommen werden. Von daher besteht kein zusätzlicher Bedarf. 5. Schulleiterzimmer Das Schulleiterzimmer befindet sich im Erdgeschoss und ist rund 24 qm groß. Nachteilig ist unstrittig, dass das Schulleiterzimmer gleichzeitig auch als Sekretariat genutzt werden muss. Eine Verlegung des Sekretariates wäre theoretisch möglich, und zwar in einen gleich großen darüber liegenden Raum, der allerdings derzeit als einziger Abstellraum genutzt wird. Nach der energetischen Sanierung des Dachgeschosses kann dieses jedoch als Lagerfläche genutzt werden, so dass alsdann die Möglichkeit besteht, das Sekretariat zu verlegen, ohne dass zusätzliche bauliche Maßnahmen erforderlich wären. 6. Hausmeisterraum / Abstellraum für Pausenspiele Hierfür stehen keine Räumlichkeiten zur Verfügung. Ein Raum in einer Größenordnung von 10-12 qm wäre sinnvoll. 7. Arztzimmer Ein Arztzimmer steht nicht zur Verfügung. Ein Raum von rund 6 qm wäre sinnvoll. 8. Räume für den GU-Unterricht Für den GU-Unterricht stehen keine geeigneten Räume zur Verfügung. Pädagogisch erforderlich wären 2 getrennte kleinere Räume in einer Größenordnung von je 20 qm. Zusammenfassend ergibt sich aufgrund der derzeitigen Situation im Optimalfall folgender Raumbedarf: 1. Neuer Medienraum bzw. alternativ neuer Raum für die 2. OGS-Gruppe, damit der vorhandene Medienraum als solcher wieder genutzt werden kann, ca. 80 qm. 2. 2 Räume für den GU-Unterricht, insgesamt 3. 1 Arztzimmer 4. 1 Hausmeisterraum / Abstellraum für Pausenspiele 40 qm 6 qm Insgesamter Raumbedarf: 12 qm rund 140 qm Unter der Voraussetzung, dass dieser Raumbedarf auch langfristig erforderlich wäre, wurde auch geprüft, an welcher Stelle eine Erweiterung der bestehenden Schule baulich überhaupt möglich ist. Hierbei sind in erster Linie natürlich bauordnungsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen, zum anderen aber auch städtebauliche Aspekte. Unter Abwägung aller Belange komme ich hier zu dem Ergebnis, dass ein Anbau nur möglich wäre im Bereich der heute vorhandenen Außentoilettenanlage. Unter Einbeziehung der ohnehin sanierungsbedürftigen Toilettenanlagen -2- müssten diese abgerissen und in den Neubau integriert werden. Die vorhandene Pausenhalle könnte erhalten bleiben. Von der Schulhoffläche vor der heutigen Toilettenanlage müssten weitere ca. 5-6 m in Anspruch genommen werden, so dass hier eine Grundfläche von ca. 10x12 m entstehen könnte. Da auch die Toilettenanlage wieder integriert werden muss, würde sich zwangsläufig ein 2-geschossiger Baukörper ergeben, der sowohl im Erdgeschoss als auch im 1. Obergeschoss an das bestehende Gebäude angebunden werden müsste (gegebenenfalls durch ein außen liegendes Treppenhaus). Ohne dass hier überhaupt nähere und detailliertere Überlegungen gemeinsam mit einem Architekten vorgenommen werden, dürften sich die Baukosten für ein derartiges Gebäude auf mindestens 400.000 bis 500.000,00 € belaufen. Zuschüsse hierzu sind nicht zu erwarten. Bei dieser von mir vorgenommenen objektiven Beurteilung des Raumbedarfes und den damit nicht unerheblich verbundenen Kosten halte ich es andererseits zwingend für geboten, den demografischen Wandel mit zu berücksichtigen. Wie bereits erwähnt sind derzeit alle 4 Klassen zweizügig. Die jeweiligen Klassenstärken wollen Sie der nachstehenden Übersicht entnehmen, wobei ich Ihnen in der 3. Spalte informatorisch die Schülerzahlen von Schülerinnen und Schülern angebe, die nicht aus dem Gemeindegebiet Kreuzau stammen: Klasse Klassenstärke 1a 1b 22 22 2a 2b 3a 3b 4a 4b 19 22 25 25 28 28 Nicht im Gemeindebiet wohnende Schüler 3 aus Nideggen 3 aus Nideggen 3 aus Niederau 1 aus Hürtgenwald 3 aus Nideggen 8 aus Nideggen 8 aus Nideggen 2 aus Nideggen Selbst wenn man die auswärtigen Schüler nicht aufgenommen hätte, wäre in allen Jahrgangsstufen die Zweizügigkeit geblieben. Zusätzlich erhalten Sie nachstehend eine Übersicht über die Klassenstärke am Standort Obermaubach (einzügig). Klasse Klassenstärke 1 2 3 4 23 15 17 23 Nicht im Gemeindebiet wohnende Schüler 1 aus Hürtgenwald 1 aus Hürtgenwald - Auch zum Einschulungsjahr 2010 wird am Schulstandort Winden wieder die Zweizügigkeit und am Standort Obermaubach die Einzügigkeit gegeben sein. Ab dem Einschulungsjahr 2011 ff. ergibt sich jedoch aufgrund der Geburtenzahlen eine völlig andere Situation. Hierbei wurde die früheren Schuleinzugsbezirke und auch die Verschiebungen der Geburtszeiträume für die Einschulung berücksichtigt. Die Entwicklung ist den beiden folgenden Tabellen zu entnehmen: KGS Winden Winden Leversbach Üdingen Bergheim Langenbroich gesamt 2010 24 2 4 0 2 32 2011 8 7 7 3 0 25 2012 19 4 2 0 0 26 -3- 2013 10 4 4 3 0 21 2014 7 2 3 1 0 13 2010 16 0 6 1 2 25 GGS Oberm. Obermaubach Bogheim Untermaubach Schlagstein Bilstein gesamt 2011 16 3 10 0 2 31 2012 8 1 13 2 1 25 2013 15 2 7 0 0 24 2014 11 2 7 4 1 25 Aufgrund der zu erwartenden Schülerzahlen erscheint es aus Sicht der Verwaltung bei den derzeitigen Schülerzahlen zwar notwendig, die Raumsituation zu entzerren, jedoch im Hinblick auf die Zukunft muss die Frage gestellt werden, ob am Standort Winden ein weiterer Ausbau erforderlich ist. Nach § 6 Abs. 4 AVO-Richtlinien 2009/2010 zur VO zu § 93 Abs. 2 SchulG beträgt in der Grundschule der Klassenfrequenzrichtwert 24 Schülerinnen und Schüler. Es gilt eine Bandbreite von 18 bis 30 Schülerinnen und Schüler. Daraus ist zu ersehen, dass voraussichtlich ab dem Schuljahr 2011/2012 eine Zweizügigkeit in der Eingangsstufe nicht mehr gegeben sein wird, wenn keine auswärtigen Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden. Selbstverständlich kann auch nicht berücksichtigt werden, wie viele Kinder aus Ortsteilen angemeldet werden, die nicht zu dem früheren Schuleinzugsbezirk Winden gehören. Für das Schuljahr 2010/2011 liegen laut Herrn Schulleiter Franz für den Standort Winden bereits 40 Anmeldungen vor, für den Standort Obermaubach allerdings nur 20. Für die Schuljahre 2011/2012 und 2012/2013 geht er von einer Zweizügigkeit in der Eingangsstufe aus. In diesem Zusammenhang weist er noch darauf hin, dass in Zukunft mit einem steigenden Umfang an gemeinsamen Unterricht (gU) in den Grundschulen zu rechnen sei. Dabei würden in der Primarstufe die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in einer Klasse der Grundschule unterrichtet. Auch hier sei ein zusätzlicher Raumbedarf erforderlich, da die Klassen zeitweise in kleinere Gruppen aufgeteilt werden müssten. Ich schlage Ihnen vor, aufgrund der doch erheblichen Investition zunächst einen möglichen Ausbau der Grundschule in Winden zurück zu stellen. Aus meiner Sicht sollte das Anmeldeverhalten der Schuljahre 2010/2011 und 2011/2012 abgewartet werden, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Aus demographischen Gesichtspunkten erscheint ein solcher Ausbau zumindest fragwürdig. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Zurzeit keine. III. Beschlussvorschlag: Im Hinblick auf die absehbare Entwicklung der Grundschule An der Rur – Standort Winden – infolge der zurückgehenden Schülerzahlen wird zurzeit von einer Erweiterung der Schule abgesehen. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: ________ ________ ________ -4- Enthaltungen: ________ -5-