Daten
Kommune
Jülich
Größe
120 kB
Datum
10.04.2014
Erstellt
31.03.14, 17:06
Aktualisiert
31.03.14, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 61 Az.: Re/Wo
Jülich, 31.03.2014
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 121/2014 1. Ergänzung
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
03.04.2014
Stadtrat
10.04.2014
TOP
Ergebnisse
Bebauungsplan Nr. A 16 "Promenade", Teilbereich 2
Anlg.: 2
61
III
SD.Net
Beschlussentwurf:
1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt als Dringlichkeitsbeschluss, dass der Rat die Angelegenheit gem. § 1 Abs. 1 Buchstabe c der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich an sich
zieht.
2. Aus städtebaulichen Gründen und aus Denkmalaspekten wird der Antragsteller aufgefordert, sein
Konzept so zu verändern, dass die vorgesehenen Einfamilienhäuser entfallen. Kleinteilige Gebäude
mit eingezäunten Gärten, Carports und Kellerersatzräume sind an dieser Stelle unpassend. Stattdessen sollte der Bereich mit mehrgeschossigen Mehrfamilienhäusern beplant werden, die dennoch
einen parkartigen offenen Charakter erzeugen. . Auf der Grundlage dieser neuen Konzeption wird
die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange für den Teilbereich 2 durchzuführen. Das Ergebnis soll in der nächsten Sitzung beraten werden (Aufstellungsbeschluss, Abwägung und Offenlagebeschluss).
Begründung:
In seiner Sitzung am 14.5.2012 hat der Planungs-, Umwelt und Bauausschuss die Aufstellung des
Bebauungsplanes A 16 „Promenade“ beschlossen. Es wurde festgelegt, den Bebauungsplan in Teilbereichen weiterzuführen, soweit und sobald es erforderlich ist. Wie in der Sitzung vorgetragen,
beabsichtigt das Architekturbüro Schüssler als Vertreter einer Investorengruppe den Bebauungsplanentwurf zu entwickeln.
Wie in Vorlage Nr. 119/2014 dargestellt, schlägt die Verwaltung vor, den Teilbereich 1 durch den
Investor VAN WIJNEN entwickeln zu lassen.
Nach Auffassung der Verwaltung sollte der Bereich der ehem. Realschule seine offene parkartige
Struktur behalten und nicht durch eingezäunte kleinteilige Einfamilienhausgrundstücke gestört werden. Das ist auch die Auffassung der Oberen Denkmalbehörde.
Bei der Einfamilienhaus-Wohnanlage handelt es sich um ein interessantes Konzept, dass jedoch die
Offenheit des Geländes beeinträchtigt. Wohnhäuser dieser Art sollten an anderen Stellen im Stadtgebiet, beispielsweise auf dem ehem. Gelände der Fachhochschule projektiert werden.
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 27.03.2014 die Angelegenheit
an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Ein Rückholrecht steht jedoch nach Zuständigkeitsordnung nur dem Stadtrat zu.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 121/2014 1. Ergänzung
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