Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Nutzungsänderung einer ehem. Pumpstation in ein Büro mit Versammlungsraum für Naturliebhaber im Aussenbereich von Kirchherten – Kaiskorb, Gemarkung Pütz, Flur 2, Flurstück 16)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Datum
09.09.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Nutzungsänderung einer ehem. Pumpstation in ein Büro mit Versammlungsraum für Naturliebhaber im Aussenbereich von Kirchherten – Kaiskorb, Gemarkung Pütz, Flur 2, 
Flurstück 16) Beschlussvorlage (Nutzungsänderung einer ehem. Pumpstation in ein Büro mit Versammlungsraum für Naturliebhaber im Aussenbereich von Kirchherten – Kaiskorb, Gemarkung Pütz, Flur 2, 
Flurstück 16) Beschlussvorlage (Nutzungsänderung einer ehem. Pumpstation in ein Büro mit Versammlungsraum für Naturliebhaber im Aussenbereich von Kirchherten – Kaiskorb, Gemarkung Pütz, Flur 2, 
Flurstück 16)

öffnen download melden Dateigröße: 16 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7160/2008 Fachbereich I Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 09.09.2008 Betreff: Nutzungsänderung einer ehem. Pumpstation in ein Büro mit Versammlungsraum für Naturliebhaber im Aussenbereich von Kirchherten – Kaiskorb, Gemarkung Pütz, Flur 2, Flurstück 16 Beschlussvorschlag: Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Am 19.06.2008 wurde beim Landrat des Rhein-Erft-Kreises ein Bauantrag zur Nutzungsänderung einer ehemaligen Pumpstation in ein Büro mit Versammlungsraum für Naturliebhaber im Außenbereich von Kirchherten – Kaiskorb, Gemarkung Pütz, Flur 2, Flurstück 16 – gem. beiliegendem Übersichtsplan (Anlage 1) – gestellt. Mit Verfügung vom 23.06.2008 bittet der Landrat des Rhein-Erft-Kreises nunmehr um Stellungnahme zum Bauantrag. Das Grundstück liegt im Außenbereich gem. § 35 des Baugesetzbuches. Im Außenbereich gem. § 35 Abs. 2 können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Das Grundstück liegt im Landschaftplan Nr. 1 des Rhein-Erft-Kreises. Dieser belegt die betreffende Fläche mit der Kennzeichnung Geschützter Landschaftsbestandteil mit unter Schutz gestelltem Baum- / Strauchbestand. Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg stellt die betreffende Fläche als „Fläche oder Baugrundstück für Versorgungsanlagen oder für die Beseitigung von Abwasser oder festen Abfallstoffen mit der Zweckbestimmung Umspannwerk“ dar. Die ausreichende Erschließung im Sinne von § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch ist über die L 277 gesichert . Gem. § 25 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) bedürfen Baugenehmigungen außerhalb der Ortsdurchfahrten der Zustimmung der Straßenbaubehörde, wenn bauliche Anlagen jeder Art längs der Landes- und Kreisstraßen in einer Entfernung bis zu 40 m, gemessen vom äußeren Rand der für den Kraftverkehr bestimmten Fahrbahn, errichtet, erheblich geändert oder anders genutzt werden sollen. Ferner bedürfen auch Zufahrten oder Zugänge an Landesstraßen und Kreisstraßen der Zustimmung der Straßenbaubehörde. Da die Zufahrt des Grundstückes über die L 277 erfolgt, ist das Vorhaben mit dem Träger der Straßenbaulast durch den Antragsteller im weiteren Baugenehmigunsverfahren abzustimmen. Aufgrund der Festsetzungen des Landschaftplanes Nr. 1 und der Festsetzungen des rechtsverbindlichen Flächennutzungplanes ist eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange gegeben, daher bleibt das Beratungsergebnis abzuwarten. Anlagen: Übersichtsplan, Lageplan, Erläuterung zur Nutzungsänderung Beschlussvorlage WP7-160/2008 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 25.08.2008 ----------------------------------Jung Sachbearbeiterin ----------------------------------Leveringhaus Fachbereichsleiter Kenntnis genommen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-160/2008 Seite 3