Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Änderung des Parkplatzes "Am Aachener Tor / Bauhofstraße" in einen gebührenpflichtigen Parkplatz)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
214 kB
Datum
27.03.2014
Erstellt
19.03.14, 17:04
Aktualisiert
19.03.14, 17:04
Sitzungsvorlage (Änderung des Parkplatzes "Am Aachener Tor / Bauhofstraße" in einen gebührenpflichtigen Parkplatz) Sitzungsvorlage (Änderung des Parkplatzes "Am Aachener Tor / Bauhofstraße" in einen gebührenpflichtigen Parkplatz)

öffnen download melden Dateigröße: 214 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 32 Az.: 32 Lau Jülich, 10.03.2014 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 105/2014 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 27.03.2014 TOP Ergebnisse Änderung des Parkplatzes "Am Aachener Tor / Bauhofstraße" in einen gebührenpflichtigen Parkplatz Anlg.: SD.Net Beschlussentwurf: 1. Die Änderung des Parkplatzes „Am Aachener Tor/Bauhofstraße“ in einen gebührenpflichtigen Parkplatz wird befürwortet. 2. Die Gebührenpflicht wird an dem Parkscheinautomaten „Bongardstraße“ entrichtet. Begründung: Der Parkplatz „Am Aachener Tor/Bauhofstraße“ wurde ursprünglich eingerichtet, um den Kunden eines Getränkemarkts im Gewölbe neben dem Schotterplatz eine kurzfristige Parkmöglichkeit zu bieten. Hierzu war lediglich eine Parkscheibenpflicht mit einer Höchstparkdauer von 1 Stunde vorgegeben. Der Getränkemarkt existiert nicht mehr. Im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung in der Jülicher Innenstadt wird vorgeschlagen, dieses Grundstück zukünftig gebührenpflichtig mit maximal 8 Parkplätzen zu nutzen. Hierzu wird der Parkscheinautomat in der „Bongardstraße“ mit genutzt. Somit ist – wie auch in der umliegenden Straße „Am Aachener Tor“ - folgende Gebührenpflicht in der Parkgebühren- und Entgeltordnung entsprechend festgesetzt: 30 Minuten = 0,30 € 60 Minuten = 0,60 € 90 Minuten = 0,90 € 120 Minuten = 1,20 € Die Höchstparkdauer beläuft sich auf 2 Stunden; die Höchstparkgebühr auf 1,20 €. Die Gebührenpflicht besteht montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr, samstags ist weiterhin das Parken mit einer Parkscheibe erlaubt. Damit ist eine durchschnittliche jährliche Einnahmesituation wie folgt möglich: 0,60 € x 9 Stunden x 20 Tage x 12 Monate x 8 Parkplätze x 60% durchschnittliche Auslastung = 6.220,00 € (gerundet) Ausgabeseitig ist es lediglich notwendig, dass entsprechende Hinweisschilder gekauft und durch den Bauhof aufgestellt werden. „Mit Parkschein Bitte Parkscheinautomaten Bongardstraße benutzen Samstags Parkscheibe 3 Stunden“ Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): 1.Finanzielle Auswirkungen: X Gesamtkosten: ja nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 105/2014 Seite 2