Daten
Kommune
Jülich
Größe
214 kB
Datum
27.03.2014
Erstellt
19.03.14, 17:04
Aktualisiert
19.03.14, 17:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 32 Az.: 32 Lau
Jülich, 10.03.2014
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 105/2014
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
27.03.2014
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Ergebnisse
Änderung des Parkplatzes "Am Aachener Tor / Bauhofstraße" in einen gebührenpflichtigen
Parkplatz
Anlg.:
SD.Net
Beschlussentwurf:
1. Die Änderung des Parkplatzes „Am Aachener Tor/Bauhofstraße“ in einen gebührenpflichtigen
Parkplatz wird befürwortet.
2. Die Gebührenpflicht wird an dem Parkscheinautomaten „Bongardstraße“ entrichtet.
Begründung:
Der Parkplatz „Am Aachener Tor/Bauhofstraße“ wurde ursprünglich eingerichtet, um den Kunden eines
Getränkemarkts im Gewölbe neben dem Schotterplatz eine kurzfristige Parkmöglichkeit zu bieten. Hierzu
war lediglich eine Parkscheibenpflicht mit einer Höchstparkdauer von 1 Stunde vorgegeben.
Der Getränkemarkt existiert nicht mehr.
Im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung in der Jülicher Innenstadt wird vorgeschlagen, dieses Grundstück
zukünftig gebührenpflichtig mit maximal 8 Parkplätzen zu nutzen. Hierzu wird der Parkscheinautomat in
der „Bongardstraße“ mit genutzt.
Somit ist – wie auch in der umliegenden Straße „Am Aachener Tor“ - folgende Gebührenpflicht in der Parkgebühren- und Entgeltordnung entsprechend festgesetzt:
30 Minuten = 0,30 €
60 Minuten = 0,60 €
90 Minuten = 0,90 €
120 Minuten = 1,20 €
Die Höchstparkdauer beläuft sich auf 2 Stunden; die Höchstparkgebühr auf 1,20 €.
Die Gebührenpflicht besteht montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr, samstags ist weiterhin das
Parken mit einer Parkscheibe erlaubt.
Damit ist eine durchschnittliche jährliche Einnahmesituation wie folgt möglich:
0,60 € x 9 Stunden x 20 Tage x 12 Monate x 8 Parkplätze x 60% durchschnittliche Auslastung =
6.220,00 € (gerundet)
Ausgabeseitig ist es lediglich notwendig, dass entsprechende Hinweisschilder gekauft und durch den Bauhof aufgestellt werden.
„Mit Parkschein
Bitte Parkscheinautomaten Bongardstraße benutzen
Samstags Parkscheibe 3 Stunden“
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
1.Finanzielle Auswirkungen:
X
Gesamtkosten:
ja
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 105/2014
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