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Beschlussvorlage (Zukunftskonzepte für die Mobilitätsversorgung im ländlichen Raum (RegioM 2030) - Vorstellung der Untersuchungsergebnisse und Prüfung der Einführung eines "TaxiBus+")

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
109 kB
Datum
22.04.2015
Erstellt
28.08.14, 15:08
Aktualisiert
01.04.15, 18:43
Beschlussvorlage (Zukunftskonzepte für die Mobilitätsversorgung im ländlichen Raum (RegioM 2030) - Vorstellung der Untersuchungsergebnisse und Prüfung der Einführung eines "TaxiBus+") Beschlussvorlage (Zukunftskonzepte für die Mobilitätsversorgung im ländlichen Raum (RegioM 2030) - Vorstellung der Untersuchungsergebnisse und Prüfung der Einführung eines "TaxiBus+") Beschlussvorlage (Zukunftskonzepte für die Mobilitätsversorgung im ländlichen Raum (RegioM 2030) - Vorstellung der Untersuchungsergebnisse und Prüfung der Einführung eines "TaxiBus+")

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 325/2014 Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -082- Datum: 11.08.2014 Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Dezernat 6 BM Termin Datum Freigabe -100- Bemerkungen 09.09.2014 beschließend 22.10.2014 beschließend Zukunftskonzepte für die Mobilitätsversorgung im ländlichen Raum (RegioM 2030) Vorstellung der Untersuchungsergebnisse und Prüfung der Einführung eines "TaxiBus+" Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Die Vorstellung der Studie „Zukunftskonzepte für die Mobilitätsversorgung im ländlichen Raum RegioM 2030“ durch das Büro „Planungsgesellschaft Verkehr Köln, Hoppe & Co. GmbH, wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird gebeten, die Verlegung der Haltestelle für die Anbindung des AnrufSammel-Taxis (AST) an die Stadtbahnlinie 18 von Hürth-Hermülheim nach Brühl zu veranlassen. 3. Im Rahmen der Überarbeitung des Nahverkehrsplanes wird der Rhein-Erft-Kreis gebeten, die Umstellung des in Erftstadt bestehenden AST-Systems auf einen TaxiBus+ zu prüfen. Begründung: Derzeit wird der Nahverkehrsplan (NVP) für den Rhein-Erft-Kreis fortgeschrieben. Die Kommunen werden in den Erarbeitungsprozess auf Verwaltungs- sowie auf politischer Ebene einbezogen. Weiterhin wurde eine Bürgerbefragung durchgeführt, deren Ergebnisse bei der Fortschreibung berücksichtigt werden. Parallel zur Fortschreibung des Nahverkehrsplanes hat sich die Stadt Erftstadt auf Anregung des Rhein-Erft-Kreises bereit erklärt, als Referenzkommune am Projekt „Zukunftskonzepte für die Mobilitätsversorgung im ländlichen Raum - RegioM 2030“ der RVK mitzuwirken. Der im Rahmen des Projektes RegioM 2030 beauftragte Gutachter hat empfohlen, künftig die vor und an Wochenenden angebotenen Fahrten von der Haltestelle der Stadtbahnlinie 18 in HürthHermülheim aus künftig von der Haltestelle in Brühl aus durchzuführen. Dadurch verkürzt sich die Fahrtstrecke für das Taxi und reduziert sich der Zuschussbetrag, den die Stadt für diesen Service zahlen muss. Weiterhin hat der Gutachter für Erftstadt empfohlen, die Einführung eines „TaxiBus+“ zu prüfen. Derzeit wird der Buslinienverkehr in Erftstadt durch das Anruf-Sammel-Taxi (AST) ergänzt bzw. zu Schwachverkehrszeiten ersetzt. Der Umfang des eingerichteten AST-Verkehres liegt in der alleinigen Entscheidung der Kommune. Die Nutzung des AST muss 30 Minuten vor Fahrtbeginn in der Dispositionszentrale in Kall angemeldet werden. Jedoch gilt zur Nutzung des AST-Verkehres ein zusätzliches Beförderungsentgelt. Dieses beträgt derzeit 3,80 € für Erwachsene bei Fahrten innerhalb der Kommune. Für Fahrgäste, die dieses Angebot regelmäßig nutzen, ergibt sich finanziell ein relativ hoher Aufwand. Ein TaxiBus ist, wie auch das Anruf-Sammel-Taxi, am Bedarf orientiert. Auf wenig oder nur unregelmäßig genutzten Linien fährt der TaxiBus wie ein „normaler“ Linienbus auf einem festgelegten Linienweg und bedient die Haltestellen entlang des Linienweges. Der TaxiBus bietet also nicht den Komfort des Anruf-Sammel-Taxis, welches den Fahrgast bis vor „Haustür“ fährt. Für den TaxiBus entfällt somit auch das zusätzliche Beförderungsentgelt. Wie auch beim AnrufSammel-Taxi muss auch die Fahrt mit dem TaxiBus durch einen Anruf in der Dispositionszentrale 30 Minuten vor Fahrtbeginn angemeldet werden. Beim sog. TaxiBus+ fährt das Taxi den Fahrgast auch bis vor die Haustüre oder an ein sonst gewünschtes Ziel im Stadtgebiet. Für dieses Service ist dann ein zusätzliches Beförderungsentgelt zu zahlen, dessen Höhe von der Stadt Erftstadt festgelegt würde. Der TaxiBus+ würde das bestehende AST-System ersetzen. In Erftstadt ist das AST-System sehr weitgehend ausgebaut und seit Jahren bewährt. Ein solches System sollte nur aufgegeben werden, wenn das neue Angebot Vorteile gegenüber dem bisherigen System bietet. Ob der TaxiBus+ gegenüber dem AST eine wesentliche Verbesserung bedeutet, muss hinterfragt werden. Beim TaxiBus wird der Fahrgast mit einem gegenüber dem Bus qualitativ hochwertigeren Taxi befördert, ohne einen „Komfort-Zuschlag“ zahlen zu müssen. Dies könnte dazu führen, dass viele Fahrgäste den TaxiBus nutzen, auch wenn die Benutzung eines Linienbusses möglich wäre. Die Einführung eines TaxisBusses ist insbesondere auf der Relation Friesheim-Weilerswist gefordert worden. Der besonders hohe Zuschlag, der derzeit bei der Nutzung eines über die Gemeindegrenze hinaus verkehrenden AST gezahlt werden muss, soll viele potentielle Fahrgäste -2- abschrecken. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, wenn die Stadt Erftstadt als Kostenträger dies wünscht, den Zuschlag zu reduzieren oder auf die Zahlung eines Zuschusses zu verzichten. Ich rege an, im Rahmen eines zeitlich befristeten Versuchs, das Fahrplanangebot zwischen Friesheim und Weilerswist auf einen Taktverkehr über den gesamten Tag auszuweiten und den Beförderungszuschlag auf ein für die Fahrgäste akzeptables Maß zu reduzieren. Nach Abschluss des Versuchs könnten dann die Erfahrungen ausgewertet werden und wäre zu entscheiden, ob das Angebot beibehalten werden kann. Aus dem Gymnasium Lechenich wurde der Wunsch geäußert, an Nachmittagen ein AST nach Nörvenich einzusetzen. Hinsichtlich des Beförderungszuschlages ergibt sich die gleiche Problematik wie auf der Relation Friesheim-Weilerswist. Sollte das Angebot nach Weilerswist dauerhaft beibehalten werden, müsste diese Regelung auch auf die ggf. einzurichtende Verbindung nach Nörvenich übertragen werden. Die Stadt Erftstadt war die einzige teilnehmende Kommune im Rhein-Erft-Kreis an dem Projekt RegioM 2030. Aus diesem Grund wurde mit dem Rhein-Erft-Kreis und der RVK abgestimmt, die Abschlusspräsentation zum Projekt RegioM 2030 durch das von der RVK beauftragte Planungsbüro (Planungsgesellschaft Verkehr Köln) in Erftstadt vornehmen zu lassen. Im Zuge der Fortschreibung des NVP kann das Konzept TaxiBus+ geprüft werden. Weitere Details, wie Finanzierung, Linienwege etc., werden in der Sitzung durch die Planungsgesellschaft Verkehr Köln, Hoppe & Co. GmbH, dargestellt. In Vertretung (Hallstein) -3-