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Beschlusstext (Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben); hier: Gebührenbedarfsberechnung 2008)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
12 kB
Datum
13.12.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlusstext (Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben);
hier: Gebührenbedarfsberechnung 2008)

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Bad Münstereifel, 25.01.2008 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 19. Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke" vom Donnerstag, den 13.12.2007 Zu Punkt 7. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1173 Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben); hier: Gebührenbedarfsberechnung 2008 Beschluss: Das Ausschussmitglied Herr Bartels vertritt die Auffassung, dass die Gebührenerhebung ungerecht ist, da bei der Entleerung von Kleinkläranlagen wesentlich geringere Mengen abgefahren, als durch den Frischwasserbezug der Anlage zugeführt werden. Dadurch werden die Kleinkläranlagen über Gebühr zur Zahlung von Entsorgungsgebühren herangezogen. Herr Orth weist auf die Solidargemeinschaft hin und regt an, diese beizubehalten, da es noch eine Vielzahl von noch nicht an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossenen Grundstücken gibt. Auf Vorschlag von Herrn Orth wird die Angelegenheit für eine der nächsten Sitzungen der gestalt aufbereitet, dass eine Übersicht über die Anzahl der abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen und ihr vorgesehener Anschlusstermin an die öffentliche Abwasseranlage vorgelegt wird. Darüber hinaus werden die in den Nachbarkommunen erhobenen Entsorgungsgebühren und ihre Berechnungsgrundlage dargestellt. Die Bedarfsberechnung 2008 (Anlage 1 zu RD 1173) der Gebühren zur Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen ist geprüft und gebilligt. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beratungsergebnis: