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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Rechts- und Ordnungsamt –Außendienst-)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
162 kB
Datum
16.06.2015
Erstellt
27.04.15, 15:03
Aktualisiert
27.04.15, 15:03
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Rechts- und Ordnungsamt –Außendienst-) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Rechts- und Ordnungsamt –Außendienst-) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Rechts- und Ordnungsamt –Außendienst-)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 220/2015 Az.: -32- Amt: - 10 BeschlAusf.: - 32 Datum: 21.04.2015 gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 gez. Knips Kämmerer 27.04.2015 Dezernat 6 BM Datum Freigabe -100- gez. Elsen Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Haupt- Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin Bemerkungen 05.05.2015 vorberatend 16.06.2015 beschließend Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Rechts- und Ordnungsamt –Außendienst- Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: auf folgende Kostenträger Personalkosten verteilt 20122010 20122020 20122040 20122050 Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 43.350 25.288 € X Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Zur Besetzung einer Stelle im Rechts- und Ordnungsamt wird im Bereich des Außendienstes (in Vollzeit) die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 6 TVöD bewertet. Begründung: Im Rechts- und Ordnungsamt sind derzeit 3 Mitarbeiter/innen als Außendienstmitarbeiter/innen beschäftigt. Diese 3 Kräfte haben folgende Aufgabenschwerpunkte: Selbstständige und eigenverantwortliche Entscheidung zur Durchführung von Maßnahmen zur Einweisung von Personen nach dem PsychKG. Überwachung der ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Erftstadt über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Straßen, Wegen, Plätzen und Anlagen (OVO), z.Bsp. die Kontrolle von allgemeinen Verhaltenspflichten, Kontrolle des Verunreinigungsverbotes, Schutz öffentlicher Schilder, Schutz der Verkehrsflächen und Anlagen usw. Überwachung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Erftstadt, insbesondere Überwachung des Verunreinigungsverbotes von Gehwegen, Überwachung der Winterwartung (Räumung von Schnee und Eis) Überwachung der Sondernutzungssatzung der Stadt Erftstadt, insbesondere die Feststellung nicht genehmigter Sondernutzungen, sowie Kontrolle der genehmigten Sondernutzungen hinsichtlich zeitlichen Umfangs, Auflagen, etc. Überwachung der Jugendschutzbestimmungen in Gaststätten, Einzelhandelsbetrieben, Spielhallen und in der Öffentlichkeit Überwachung des Landesimmissionsschutzgesetzes NRW, insbesondere Feststellen von Belästigungen durch Lärm (Musikanlagen, Tiere, unnötiges Laufenlassen von Motoren, Rasenmähen, handwerkliche Arbeiten) und Gerüche (Düngemittel, Feuer, Rauch) Überwachung der Straßenverkehrsordnung im Hinblick auf das unzulässige Abstellen von Schrottfahrzeugen, Anhängern Überwachung des Sonn- und Feiertagsgesetzes NRW, des Ladenöffnungsgesetzes NRW. des NichtraucherschutzG NRW, der Spielverordnung (in Spielhallen), der Preisangabenverordnung, der Gewerbeordnung Überwachung der Abfallgesetze im Hinblick auf wild gekippten Müll Mitwirkung bei der Kontrolle von Veranstaltungen und Märkten/Wochenmärkten Mitwirkung bei der Kontrolle von Hunden (Anleinpflicht, Verunreinigungsverbot) Mitwirkung bei der Kontrolle des ruhenden Straßenverkehrs Feststellen, Entgegennahme und Weiterleitung von Mängeln und Beschwerden im öffentlichen Bereich, die nicht in den direkten Zuständigkeitsbereich der kommunalen Ordnungsbehörde fallen Erteilen von Auskünften, Weitergabe von Informationen zu vielfältigen Fragen, die sich aus individuellen Lebenssituationen ergeben können (Streit mit dem Nachbar, Fragen zur Tierhaltung, verwahrloste Wohnungen, verwahrloste Personen, etc.) Amtshilfe und Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Ämtern und Abteilungen; z.Bsp. Wahrnehmung von Zeugenfunktionen, Ermittlung von Meldeadressen und Personendaten, Mitwirkung im Obdachlosenbereich, Zusammenarbeit mit Polizei und Feuerwehr Kurier- und Botendienste -2- Sonstige Aufgaben nach Weisung, wie z.Bsp. Überprüfung Hundesteuer Die beschriebenen Aufgaben werden werktags von 7.00–18.00 Uhr und im Rahmen von Dienstplänen auch in den Abendstunden und an Wochenenden wahrgenommen. Für die Bevölkerung wird die Präsenz des Ordnungsamtes immer wichtiger. Zugenommen haben insbesondere Beschwerden über Lärm, Verunreinigungen und Hunde. Mehr an Bedeutung gewonnen haben auch Kontrollen in den Abendstunden, sowie an Wochenenden. Spürbar ist zudem auch, dass die Polizei aufgrund der dort auch immer weiter steigenden Aufgaben und Einsätze die Bürger/innen deutlicher an das Ordnungsamt verweist und nicht mehr, wie früher nach Dienstschluss des Ordnungsamtes, automatisch Aufgaben wie bspw. Lärmbeschwerden mit übernimmt. Bislang nehmen die 3 Außendienstkräfte die Aufgaben zum überwiegenden Teil im Einzeleinsatz wahr. Mit Besetzung der 4. Stelle sollen die Aufgaben jedoch als Doppelstreife wahrgenommen werden. Zum einen verschafft man sich damit in der Bevölkerung, ähnlich wie auch die Polizei, die auch immer im Doppel erscheint, eine deutlich höhere Akzeptanz. Zum anderen wird man auch der Verantwortung als Dienstherr gegenüber den Außendienstmitarbeitern und –mitarbeiterinnen gerechter, wenn man diese zu zweit einteilt. Um also die erhöhte Aufgabenkapazität wahrnehmen und die Einteilung als Doppelstreifen durchführen zu können, soll die 4. Stelle im Bereich des Außendienstes im Rechts- und Ordnungsamt besetzt werden. Im Stellenplan 2015 ist die Stelle ausgewiesen. In einem Gegenzug zu dieser neuen Stelle wurden im Zuge von organisatorischen Maßnahmen im Jahre 2014 im Ergebnis eine Stelle in der Besoldungsgruppe A 12 und eine Stelle in der Entgeltgruppe 3 TVöD eingespart. Die Verwaltung ist bemüht, die Stelle intern zu besetzen. Sollte eine interne Ausschreibung keinen Erfolg haben, soll eine externe Besetzung erfolgen. (Erner) -3-