Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
162 kB
Datum
16.06.2015
Erstellt
27.04.15, 15:03
Aktualisiert
27.04.15, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 220/2015
Az.: -32-
Amt: - 10 BeschlAusf.: - 32 Datum: 21.04.2015
gez. Lüngen, 1.
Beigeordneter
Dezernat 4
gez. Knips
Kämmerer
27.04.2015
Dezernat 6
BM
Datum Freigabe -100-
gez. Elsen
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Haupt- Finanz- und
Personalausschuss
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
05.05.2015
vorberatend
16.06.2015
beschließend
Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Rechts- und Ordnungsamt –Außendienst-
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
auf folgende Kostenträger
Personalkosten
verteilt 20122010
20122020
20122040
20122050
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
43.350
25.288 €
X Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Zur Besetzung einer Stelle im Rechts- und Ordnungsamt wird im Bereich des Außendienstes (in
Vollzeit) die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 6
TVöD bewertet.
Begründung:
Im Rechts- und Ordnungsamt sind derzeit 3 Mitarbeiter/innen als Außendienstmitarbeiter/innen
beschäftigt. Diese 3 Kräfte haben folgende Aufgabenschwerpunkte:
Selbstständige und eigenverantwortliche Entscheidung zur Durchführung von Maßnahmen
zur Einweisung von Personen nach dem PsychKG.
Überwachung der ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Erftstadt über die
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Straßen, Wegen, Plätzen
und Anlagen (OVO), z.Bsp. die Kontrolle von allgemeinen Verhaltenspflichten, Kontrolle
des Verunreinigungsverbotes, Schutz öffentlicher Schilder, Schutz der Verkehrsflächen
und Anlagen usw.
Überwachung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Erftstadt, insbesondere
Überwachung des Verunreinigungsverbotes von Gehwegen, Überwachung der
Winterwartung (Räumung von Schnee und Eis)
Überwachung der Sondernutzungssatzung der Stadt Erftstadt, insbesondere die
Feststellung nicht genehmigter Sondernutzungen, sowie Kontrolle der genehmigten
Sondernutzungen hinsichtlich zeitlichen Umfangs, Auflagen, etc.
Überwachung der Jugendschutzbestimmungen in Gaststätten, Einzelhandelsbetrieben,
Spielhallen und in der Öffentlichkeit
Überwachung des Landesimmissionsschutzgesetzes NRW, insbesondere Feststellen von
Belästigungen durch Lärm (Musikanlagen, Tiere, unnötiges Laufenlassen von Motoren,
Rasenmähen, handwerkliche Arbeiten) und Gerüche (Düngemittel, Feuer, Rauch)
Überwachung der Straßenverkehrsordnung im Hinblick auf das unzulässige Abstellen von
Schrottfahrzeugen, Anhängern
Überwachung des Sonn- und Feiertagsgesetzes NRW, des Ladenöffnungsgesetzes NRW.
des NichtraucherschutzG NRW, der Spielverordnung (in Spielhallen), der
Preisangabenverordnung, der Gewerbeordnung
Überwachung der Abfallgesetze im Hinblick auf wild gekippten Müll
Mitwirkung bei der Kontrolle von Veranstaltungen und Märkten/Wochenmärkten
Mitwirkung bei der Kontrolle von Hunden (Anleinpflicht, Verunreinigungsverbot)
Mitwirkung bei der Kontrolle des ruhenden Straßenverkehrs
Feststellen, Entgegennahme und Weiterleitung von Mängeln und Beschwerden im
öffentlichen Bereich, die nicht in den direkten Zuständigkeitsbereich der kommunalen
Ordnungsbehörde fallen
Erteilen von Auskünften, Weitergabe von Informationen zu vielfältigen Fragen, die sich aus
individuellen Lebenssituationen ergeben können (Streit mit dem Nachbar, Fragen zur
Tierhaltung, verwahrloste Wohnungen, verwahrloste Personen, etc.)
Amtshilfe und Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Ämtern und Abteilungen; z.Bsp.
Wahrnehmung von Zeugenfunktionen, Ermittlung von Meldeadressen und Personendaten,
Mitwirkung im Obdachlosenbereich, Zusammenarbeit mit Polizei und Feuerwehr
Kurier- und Botendienste
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Sonstige Aufgaben nach Weisung, wie z.Bsp. Überprüfung Hundesteuer
Die beschriebenen Aufgaben werden werktags von 7.00–18.00 Uhr und im Rahmen von
Dienstplänen auch in den Abendstunden und an Wochenenden wahrgenommen.
Für die Bevölkerung wird die Präsenz des Ordnungsamtes immer wichtiger.
Zugenommen haben insbesondere Beschwerden über Lärm, Verunreinigungen und Hunde. Mehr
an Bedeutung gewonnen haben auch Kontrollen in den Abendstunden, sowie an Wochenenden.
Spürbar ist zudem auch, dass die Polizei aufgrund der dort auch immer weiter steigenden
Aufgaben und Einsätze die Bürger/innen deutlicher an das Ordnungsamt verweist und nicht mehr,
wie früher nach Dienstschluss des Ordnungsamtes, automatisch Aufgaben wie bspw.
Lärmbeschwerden mit übernimmt.
Bislang nehmen die 3 Außendienstkräfte die Aufgaben zum überwiegenden Teil im Einzeleinsatz
wahr. Mit Besetzung der 4. Stelle sollen die Aufgaben jedoch als Doppelstreife wahrgenommen
werden.
Zum einen verschafft man sich damit in der Bevölkerung, ähnlich wie auch die Polizei, die auch
immer im Doppel erscheint, eine deutlich höhere Akzeptanz. Zum anderen wird man auch der
Verantwortung als Dienstherr gegenüber den Außendienstmitarbeitern und –mitarbeiterinnen
gerechter, wenn man diese zu zweit einteilt.
Um also die erhöhte Aufgabenkapazität wahrnehmen und die Einteilung als Doppelstreifen
durchführen zu können, soll die 4. Stelle im Bereich des Außendienstes im Rechts- und
Ordnungsamt besetzt werden. Im Stellenplan 2015 ist die Stelle ausgewiesen.
In einem Gegenzug zu dieser neuen Stelle wurden im Zuge von organisatorischen Maßnahmen im
Jahre 2014 im Ergebnis eine Stelle in der Besoldungsgruppe A 12 und eine Stelle in der
Entgeltgruppe 3 TVöD eingespart. Die Verwaltung ist bemüht, die Stelle intern zu besetzen. Sollte
eine interne Ausschreibung keinen Erfolg haben, soll eine externe Besetzung erfolgen.
(Erner)
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