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Beschlussvorlage (Satzung des Rhein-Erft-Kreises über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen in Bedburg und Elsdorf)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Datum
21.10.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Satzung des Rhein-Erft-Kreises über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen in Bedburg und Elsdorf) Beschlussvorlage (Satzung des Rhein-Erft-Kreises über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen in Bedburg und Elsdorf) Beschlussvorlage (Satzung des Rhein-Erft-Kreises über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen in Bedburg und Elsdorf) Beschlussvorlage (Satzung des Rhein-Erft-Kreises über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen in Bedburg und Elsdorf)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7207/2008 Fachbereich II Sitzungsteil Az.: 51 12 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales 21.10.2008 Betreff: Satzung des Rhein-Erft-Kreises über die Kindertageseinrichtungen in Bedburg und Elsdorf Erhebung von Elternbeiträgen in Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend,Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss des Rhein-Erft-Kreises, die Satzung über die Erhebung von Elternbeitägen im Kindergartenbereich zum nächstmöglichen Zeitpunkt unter folgenden Parametern anzupassen: - Variante 3 mit einer feingliedrigeren Staffelung im mittleren Einkommenssegment - Refinanzierung der jährlichen Betriebskosten durch ein Elternbeitragsaufkommen in Höhe von __ % Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Wie bereits in der Sitzungsvorlage ausgeführt, hat unter Datum vom 14.10.2008 in der Thematik `Überarbeitung der Satzung des Rhein-Erft-Kreises über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen in Bedburg und Elsdorf´ ein Informations-/ Abstimmungsgespräch auf Verwaltungsebene im Kreishaus stattgefunden. Die hierbei seitens des Jugendamtes des RheinErft-Kreises vorgestellten Daten sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt [Gesprächsvermerk des Jugendamtes des Rhein-Erft-Kreises vom 14.10.2008]; ergänzend werden verwaltungsseitig nachfolgende Informationen gegeben: Entsprechend den Beschlussfassungen in den politischen Gremien des Rhein-Erft-Kreises wird der Jugendhilfeausschuss des Rhein-Erft-Kreises in seiner nächsten turnusmäßigen Sitzung am 05.11.2008 die Überprüfung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen (vor-)beraten. Wenngleich der Rhein-Erft-Kreis [als örtlicher Träger der Jugendhilfe] alleinverantwortlich für die Verabschiedung der o. a. Satzung ist, ist es gängige Praxis, vorab eine - rechtlich nicht bindende - Beschlussempfehlung der zuständigen Fachausschüsse der Kommunen Bedburg und Elsdorf einzuholen. Das Jugendamt des Rhein-Erft-Kreises stellt zunächst das Elternbeitragsaufkommen nach der derzeit gültigen Beitragssatzung dar; festzuhalten hierbei ist, dass - rd. 24 % der beitragspflichtigen Eltern in der Stufe 1 und somit [bereits jetzt] beitragsfrei, - rd. 50 % der beitragspflichtigen Eltern in den Stufen 2 bis 4 und - rd. 26 % der beitragspflichtigen Eltern in den Stufen 5 bis 7, davon rd. 5 % in der höchsten Sufe eingestuft sind. Das auf Basis August 2008 hochgerechnete Jahresbeitragsaufkommen wird seitens des Rhein-Erft-Kreises mit rd. 1.038.000 € beziffert [13,4 % des Beitragsaufkommens]. In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung nochmals darauf hin, dass das Elternbeitragsaufkommen in Bedburg und Elsdorf somit 5,6 % unter dem vom Land kalkulierten Anteil von 19 % liegt, was einem fiktiven Einnahmeverlust von jährlich rd. 435.000 € entspricht. Hinzu kommt ein `weiterer Beitragsverlust´ in Höhe von jährlich rd. 175.000 € durch die beschlossene `Beitragsfreiheit für das 3. Kindergartenjahr´. Nicht zuletzt aufgrund des vorliegenden `dringenden Sparappells´ des Kämmerers [siehe Stellungnahme vom 09.10.2008] sollte bzw. muss aus Sicht der Verwaltung vorrangiges Ziel sein, das Elternbeitragsaufkommen nicht noch weiter herunterzufahren, sondern vielmehr möglichst der Kalkulation des Landes anzunnähern. So sehr auch der politische Bildungsauftrag der Kindergärten gesehen wird, stellt die wünschenswerte generelle Beitragsfreiheit eine originäre Landesaufgabe dar, die seitens der Kommunen nicht geschultert werden kann. Insofern werden verwaltungsseitig die seitens des Rhein-Erft-Kreises dargestellten Varianten wie folgt beurteilt: Variante 1 Bei einer Anhebung der unteren Einkommensgrenzen auf 25.000 € würden insgesamt 37,4 % der Eltern keinen Beitrag mehr entrichten müssen; dies entspricht einer Reduzierung des Elternbeitragaufkommens um weitere 1,2 % bzw. absolut jährlich rd. 62.000 €. Variante 2 Durch Beschlussfassung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales in der Sitzung am 26.08.2008, TOP 4, ist diese Variante für das Haushaltsjahr 2008 bereits umgesetzt. Die Mehrausgaben wurden seitens des Jugendamtes des Rhein-Erft-Kreises für das Stadtgebiet Bedburg für das Kindergartenjahr 2008/ 2009 mit rd. 175.000 € veranschlagt und in entsprechender Höhe in den Haushalt 2009 eingeplant. Rein informativ weist die Verwaltung in Beschlussvorlage WP7-207/2008 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine endgültige Beschlussfassung für das Haushaltsjahr 2009 erst nach Verabschiedung der Haushaltssatzung erfolgen kann. Variante 3 Allgemein betrachtet ist zunächst alleine aus verwaltungsökonomischer Sicht ein Stufenmodell zu favorisieren; wurde bei der derzeit gültigen Beitragssatzung - insbesondere - in den höheren Einkommensstufen ein nicht unerhebliches Missverhältnis kritisch dargestellt, ist dies nunmehr durch die vorgenommene feingliedrigere Darstellung nicht mehr in dieser Dimension erkennbar. Dennoch darf auch bei dieser Varaiante nicht verkannt werden, dass die Mittelschicht [Stufen 3 bis 5] stärker belastet wird. Nach den Berechnungen des Jugendamtes des Rhein-Erft-Kreises würde hierdurch die Refinanzierung durch das Elternbeitragsaufkommen um 0,7 % bzw. absolut rd. 57.000 € jährlich verringert. Variante 4 `Mathematisch´ betrachtet scheint ein lineares Modell die gerechteste Alternative darzustellen; fraglich ist jedoch, ob dies auch unter sozialen Gesichtspunkten so bewertet werden kann. Dies wird verwaltungsseitig eher verneint, da die Beiträge in den unteren und mittleren Stufen nicht unerheblich steigen werden. Da ausweislich der Auswertungen des Jugendamtes des Rhein-ErftKreises rd. 75 % der Eltern in den Stufen 1 bis 4 eingestuft sind, ist davon auszugehen, dass der Großteil der Eltern bei einer Linearisierung beitragsmäßig schlechter gestellt werden. Nicht verkannt werden darf aus Sicht der Verwaltung ebenfalls der enorme Verwaltungsaufwand, der mit der Einführung eines linearen Modells einhergeht. Mit der linearisierten Beitragsstaffelung würde - nach `grober´ Schätzung des Rhein-Erft-Kreises - das Elternbeitragsaufkommen auf ca. 14,5 % steigen. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass sowohl für die eine [feingliedrigeres Stufenmodell], als auch für die andere Variante [linearisiertes Modell] Vor- und Nachteile angeführt werden können; verwaltungsseitig scheint eine sozial gerechtere Beitragsstaffelung jedoch eher durch ein Stufenmodell gegeben zu sein. Die Verwaltung schlägt daher ein Stufenmodell mit einer feingliedrigeren Staffelung im mittleren Einkommenssegment vor. Ungeachtet einer `Modellfestlegung´ sollte der Ausschuss aus Sicht der Verwaltung jedoch auch einen klaren Empfehlungsbeschluss über die gewünschte Höhe der Refinanzierung durch die Elternbeiträge fassen. Ohne hier verwaltungsseitig eine Konkretisierung vorzunehmen, wird nochmals darauf hingewiesen, dass - so wünschenswert eine generelle Beitragsbefreiung unter bildungspolitischen Aspekten auch gewertet wird - der vor dem Hintergrund der dramatisch veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eingetretenen prekären Haushaltslage der Stadt Bedburg weitere finanzielle Entlastungen im Kindergartenbereich nicht zugelassen werden können/ dürfen. Beschlussvorlage WP7-207/2008 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: 50181 Bedburg, den 14.10.2008 ----------------------------------Kramer Fachbereichsleiter gesehen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-207/2008 Seite 4