Daten
Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Datum
21.10.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7207/2008
Fachbereich II
Sitzungsteil
Az.: 51 12
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales
21.10.2008
Betreff:
Satzung
des
Rhein-Erft-Kreises
über
die
Kindertageseinrichtungen in Bedburg und Elsdorf
Erhebung
von
Elternbeiträgen
in
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Jugend,Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen zur Kenntnis
und empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss des Rhein-Erft-Kreises, die Satzung über die Erhebung
von Elternbeitägen im Kindergartenbereich zum nächstmöglichen Zeitpunkt unter folgenden
Parametern anzupassen:
- Variante 3 mit einer feingliedrigeren Staffelung im mittleren Einkommenssegment
- Refinanzierung der jährlichen Betriebskosten durch ein Elternbeitragsaufkommen in Höhe von
__ %
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Wie bereits in der Sitzungsvorlage ausgeführt, hat unter Datum vom 14.10.2008 in der Thematik
`Überarbeitung der Satzung des Rhein-Erft-Kreises über die Erhebung von Elternbeiträgen in
Kindertageseinrichtungen in Bedburg und Elsdorf´ ein Informations-/ Abstimmungsgespräch auf
Verwaltungsebene im Kreishaus stattgefunden. Die hierbei seitens des Jugendamtes des RheinErft-Kreises vorgestellten Daten sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt [Gesprächsvermerk des
Jugendamtes des Rhein-Erft-Kreises vom 14.10.2008]; ergänzend werden verwaltungsseitig
nachfolgende Informationen gegeben:
Entsprechend den Beschlussfassungen in den politischen Gremien des Rhein-Erft-Kreises wird
der Jugendhilfeausschuss des Rhein-Erft-Kreises in seiner nächsten turnusmäßigen Sitzung am
05.11.2008 die Überprüfung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in
Kindertageseinrichtungen (vor-)beraten. Wenngleich der Rhein-Erft-Kreis [als örtlicher Träger der
Jugendhilfe] alleinverantwortlich für die Verabschiedung der o. a. Satzung ist, ist es gängige
Praxis, vorab eine - rechtlich nicht bindende - Beschlussempfehlung der zuständigen
Fachausschüsse der Kommunen Bedburg und Elsdorf einzuholen.
Das Jugendamt des Rhein-Erft-Kreises stellt zunächst das Elternbeitragsaufkommen nach der
derzeit gültigen Beitragssatzung dar; festzuhalten hierbei ist, dass
- rd. 24 % der beitragspflichtigen Eltern in der Stufe 1 und somit [bereits jetzt] beitragsfrei,
- rd. 50 % der beitragspflichtigen Eltern in den Stufen 2 bis 4 und
- rd. 26 % der beitragspflichtigen Eltern in den Stufen 5 bis 7, davon rd. 5 % in der höchsten Sufe
eingestuft sind. Das auf Basis August 2008 hochgerechnete Jahresbeitragsaufkommen wird
seitens des Rhein-Erft-Kreises mit rd. 1.038.000 € beziffert [13,4 % des Beitragsaufkommens].
In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung nochmals darauf hin, dass das
Elternbeitragsaufkommen in Bedburg und Elsdorf somit 5,6 % unter dem vom Land
kalkulierten Anteil von 19 % liegt, was einem fiktiven Einnahmeverlust von jährlich rd.
435.000 € entspricht. Hinzu kommt ein `weiterer Beitragsverlust´ in Höhe von jährlich rd.
175.000 € durch die beschlossene `Beitragsfreiheit für das 3. Kindergartenjahr´. Nicht
zuletzt aufgrund des vorliegenden `dringenden Sparappells´ des Kämmerers [siehe
Stellungnahme vom 09.10.2008] sollte bzw. muss aus Sicht der Verwaltung vorrangiges Ziel
sein, das Elternbeitragsaufkommen nicht noch weiter herunterzufahren, sondern vielmehr
möglichst der Kalkulation des Landes anzunnähern. So sehr auch der politische
Bildungsauftrag der Kindergärten gesehen wird, stellt die wünschenswerte generelle
Beitragsfreiheit eine originäre Landesaufgabe dar, die seitens der Kommunen nicht
geschultert werden kann.
Insofern werden verwaltungsseitig die seitens des Rhein-Erft-Kreises dargestellten Varianten wie
folgt beurteilt:
Variante 1
Bei einer Anhebung der unteren Einkommensgrenzen auf 25.000 € würden insgesamt 37,4 % der
Eltern keinen Beitrag mehr entrichten müssen; dies entspricht einer Reduzierung des
Elternbeitragaufkommens um weitere 1,2 % bzw. absolut jährlich rd. 62.000 €.
Variante 2
Durch Beschlussfassung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales in der
Sitzung am 26.08.2008, TOP 4, ist diese Variante für das Haushaltsjahr 2008 bereits umgesetzt.
Die Mehrausgaben wurden seitens des Jugendamtes des Rhein-Erft-Kreises für das Stadtgebiet
Bedburg für das Kindergartenjahr 2008/ 2009 mit rd. 175.000 € veranschlagt und in
entsprechender Höhe in den Haushalt 2009 eingeplant. Rein informativ weist die Verwaltung in
Beschlussvorlage WP7-207/2008
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine endgültige Beschlussfassung für das Haushaltsjahr
2009 erst nach Verabschiedung der Haushaltssatzung erfolgen kann.
Variante 3
Allgemein betrachtet ist zunächst alleine aus verwaltungsökonomischer Sicht ein Stufenmodell zu
favorisieren; wurde bei der derzeit gültigen Beitragssatzung - insbesondere - in den höheren
Einkommensstufen ein nicht unerhebliches Missverhältnis kritisch dargestellt, ist dies nunmehr
durch die vorgenommene feingliedrigere Darstellung nicht mehr in dieser Dimension erkennbar.
Dennoch darf auch bei dieser Varaiante nicht verkannt werden, dass die Mittelschicht [Stufen 3 bis
5] stärker belastet wird. Nach den Berechnungen des Jugendamtes des Rhein-Erft-Kreises würde
hierdurch die Refinanzierung durch das Elternbeitragsaufkommen um 0,7 % bzw. absolut rd.
57.000 € jährlich verringert.
Variante 4
`Mathematisch´ betrachtet scheint ein lineares Modell die gerechteste Alternative darzustellen;
fraglich ist jedoch, ob dies auch unter sozialen Gesichtspunkten so bewertet werden kann. Dies
wird verwaltungsseitig eher verneint, da die Beiträge in den unteren und mittleren Stufen nicht
unerheblich steigen werden. Da ausweislich der Auswertungen des Jugendamtes des Rhein-ErftKreises rd. 75 % der Eltern in den Stufen 1 bis 4 eingestuft sind, ist davon auszugehen, dass der
Großteil der Eltern bei einer Linearisierung beitragsmäßig schlechter gestellt werden. Nicht
verkannt werden darf aus Sicht der Verwaltung ebenfalls der enorme Verwaltungsaufwand, der mit
der Einführung eines linearen Modells einhergeht. Mit der linearisierten Beitragsstaffelung würde
- nach `grober´ Schätzung des Rhein-Erft-Kreises - das Elternbeitragsaufkommen auf ca. 14,5 %
steigen.
Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass sowohl für die eine [feingliedrigeres Stufenmodell], als auch
für die andere Variante [linearisiertes Modell] Vor- und Nachteile angeführt werden können;
verwaltungsseitig scheint eine sozial gerechtere Beitragsstaffelung jedoch eher durch ein
Stufenmodell gegeben zu sein. Die Verwaltung schlägt daher ein Stufenmodell mit einer
feingliedrigeren Staffelung im mittleren Einkommenssegment vor. Ungeachtet einer
`Modellfestlegung´ sollte der Ausschuss aus Sicht der Verwaltung jedoch auch einen klaren
Empfehlungsbeschluss über die gewünschte Höhe der Refinanzierung durch die Elternbeiträge
fassen. Ohne hier verwaltungsseitig eine Konkretisierung vorzunehmen, wird nochmals darauf
hingewiesen, dass - so wünschenswert eine generelle Beitragsbefreiung unter bildungspolitischen
Aspekten auch gewertet wird - der vor dem Hintergrund der dramatisch veränderten
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eingetretenen prekären Haushaltslage der Stadt Bedburg
weitere finanzielle Entlastungen im Kindergartenbereich nicht zugelassen werden können/ dürfen.
Beschlussvorlage WP7-207/2008
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
50181 Bedburg, den 14.10.2008
----------------------------------Kramer
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-207/2008
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