Daten
Kommune
Bedburg
Größe
70 kB
Datum
21.10.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Überprüfung Elternbeitragssatzung
Grundlage für Arbeitsgespräch auf Verwaltungsebene am 14.10.2008
Anlässlich geänderter Rechtsgrundlagen ab dem 01.08.2008 durch Inkrafttreten des
Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 17.01.2008 die
derzeit
gültige
Elternbeitragssatzung
zur
Erhebung
von
Elternbeiträgen
in
Kindertageseinrichtungen beschlossen (Drucksache 473/2007). Da zu diesem Zeitpunkt nur
geschätzte Angaben zur Verteilung der Eltern in die neue Beitragsstaffelung und Angebotsstruktur
möglich waren, wurde eine Überprüfung für Herbst 2008 angesetzt.
In der Sitzung vom 11.03.2008 wurde beschlossen, sich im Rahmen dieser Prüfung mit einer evtl.
Anhebung der Einkommensuntergrenze zu befassen (Drucksache 473/2007 1. Ergänzung). Mit
Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 14.05.2008 wurde die Verwaltung beauftragt, in diese
Prüfung die Einführung eines linearen Beitragssystems ab dem Kindergartenjahr 2009/2010 mit
einzubeziehen (141/2008).
Zur Information ist die derzeit gültige Elternbeitragstabelle hier aufgeführt:
Gültige Beitragstabelle ab 01.08.2008
JahresKinder
einkommen
ab 2 Jahren
in €
25 Stunden 35 Stunden 45 Stunden
Stufe 1 bis 15.000
-€
-€
-€
Stufe 2 bis 25.000
26 €
29 €
45 €
Stufe 3 bis 37.000
44 €
48 €
75 €
Stufe 4 bis 49.000
73 €
80 €
122 €
Stufe 5 bis 61.000
115 €
127 €
189 €
Stufe 6 bis 73.000
151 €
166 €
249 €
Stufe 7 über 73.000
196 €
216 €
324 €
Kinder
unter 2 Jahren
25 Stunden 35 Stunden 45 Stunden
-€
-€
-€
39 €
44 €
68 €
66 €
72 €
113 €
110 €
120 €
183 €
173 €
191 €
284 €
227 €
249 €
374 €
294 €
324 €
486 €
Tabelle 1
Eine Überprüfung des Elternbeitragsaufkommens zum Stichtag 31.08.2008 ergibt folgendes Bild:
Verteilung der Kinder auf Einkommensstufen und Betreuungszeiten
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4
Stufe 5
Stufe 6
Stufe 7
Jahreseinkommen in €
bis 15.000
bis 25.000
bis 37.000
bis 49.000
bis 61.000
bis 73.000
über 73.000
25
35
45
Stunden Stunden Stunden Gesamt
3
146
128
277
3
100
48
151
12
165
44
221
6
155
34
195
2
102
29
133
5
84
22
111
1
45
12
58
32
797
317
1146
Anteil in %
24,2
13,2
19,3
17,0
11,6
9,7
5,1
100,0
Tabelle 2
1
Die Daten beziehen sich auf insgesamt 1146 als beitragspflichtig erfasste Kinder. Nicht enthalten
sind beitragsfreie Geschwisterkinder (ca. 100 Kinder) und Kinder unter zwei Jahren (Einzelfälle)
sowie Kinder, deren Beitragsfestsetzung erst nach dem Stichtag 31.08.2008 erfolgte.
Demnach sind knapp 25 % der beitragspflichtigen Kinder in Stufe 1 eingestuft und zahlen somit
keinen Elternbeitrag. Die Hälfte der Beitragspflichtigen ist in den Stufen 2 bis 4 eingestuft. In den
Stufen 5 bis 7 befinden sich rund 25 %, davon sind 5,1 % (58 Eltern) in der höchsten
Einkommensstufe.
Das Elternbeitragsaufkommen beträgt rund 86.500 € monatlich (Stand 31.08.2008) und damit
hochgerechnet auf das gesamte Kindergartenjahr rund 1.038.000 €. In Bezug auf die für das
Kindergartenjahr 2008/2009 veranschlagten Betriebskosten in Höhe von ca. 7.751.000 € entspricht
dies einem Beitragsaufkommen von 13,4% und liegt damit geringfügig höher als in den Vorjahren.
Die vom Land veranschlagten 19 % Elternbeitragsaufkommen werden nicht erreicht.
Varianten der Beitragsgestaltung
Gemäß Prüfauftrag wird eine Modifizierung der Elternbeitragssatzung in folgenden Varianten
dargestellt:
Variante 1: Anhebung der unteren Einkommensgrenze:
Die Anhebung der beitragspflichtigen Einkommensgrenze auf 25.000 € würde 151 Familien
betreffen und das Beitragsaufkommen um ca. 62.000 € jährlich verringern. Das
Elternbeitragsaufkommen würde dann bei 12,6 % liegen.
Variante 2: Einführung eines beitragsfreien Kindergartenjahres
Hiervon wären ca. ein Drittel der Kinder betroffen, so dass Einnahmeausfälle von ca. 346.000 € pro
Jahr zu einer entsprechenden Erhöhung der Jugendamtsumlage führen würden. Das
Elternbeitragsaufkommen würde dann bei 8,9 % liegen.
Variante 3: Erweiterung der Beitragsstaffelung in den höheren Einkommensstufen
In der folgenden Tabelle sind die Einkommensstufen 1 – 5 (Einkommen bis 61.000 €) unverändert,
jedoch wurden weitere Beitragsstufen in 12.000-er-Schritten bis zu einem Einkommen von
120.000 € analog der Höchstgrenzen des Bergheimer Modells hinzugefügt, um eine Differenzierung
in den höheren Einkommensgruppen über 73.000 € zu ermöglichen.
Erweitertes Stufenmodell
Höchstbeitrag ab 121.000 €
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4
Stufe 5
Stufe 6
Stufe 7
Stufe 8
25
35
Jahreseinkommen
Stunden
Stunden
in €
bis 15.000
- €
- €
bis 25.000
26 €
29 €
bis 37.000
44 €
48 €
bis 49.000
73 €
80 €
bis 61.000
115 €
127 €
bis 73.000
130 €
140 €
bis 85.000
150 €
170 €
bis 97.000
170 €
190 €
45
Stunden
- €
45 €
75 €
122 €
189 €
200 €
230 €
260 €
2
Stufe 9 bis 109.000
Stufe 10 bis 121.000
Stufe 11 über 121.000
190 €
210 €
245 €
210 €
235 €
265 €
290 €
340 €
395 €
Tabelle 3
Da Eltern mit einem Jahreseinkommen von über 73.000 € keine weiteren Angaben zur tatsächlichen
Höhe ihres Einkommens machen müssen, kann die Verteilung auf höhere Beitragsstufen nur
geschätzt werden.
Diese Beitragsstaffelung würde das Elternbeitragsaufkommen von derzeit 13,4% der
Gesamtbetriebskosten auf 12,7% (ca. 981.000 €) senken und hätte geschätzte Mindereinnahmen
in Höhe von rund 57.000 € zur Folge, die die Jugendamtsumlage belasten würden.
Variante 4: Lineare Beitragsbemessung (Bergheimer Modell)
Eine lineare Beitragsstaffelung führt grundsätzlich dazu, dass Eltern, die im Stufenmodell knapp
unterhalb einer Stufengrenze liegen, tendenziell schlechter gestellt werden. Demgegenüber müssen
Eltern, die eine Einkommensstufe knapp überschreiten, zukünftig eher weniger zahlen.
Eine lineare Beitragsstaffelung ab einem Einkommen von 15.000 € bis zu einer Höchstgrenze von
120.000 € und einem Beitrag von ca. 245 € für 25 Stunden in der höchsten Einkommensgruppe gibt
für die beispielhaft aufgeführten Einkommen folgende Elternbeiträge:
Lineare Beitragsstaffelung bis 120.000 €
bis
bei
bei
bei
bei
bei
bei
bei
bei
bei
bei
Jahreseinkommen in €
Beispiele
25 Stunden
35 Stunden
45 Stunden
15.000
- €
- €
- €
15.001
30,63 €
33,13 €
49,38 €
25.000
51,04 €
55,21 €
82,29 €
37.000
75,54 €
81,71 €
121,79 €
49.000
100,04 €
108,21 €
161,29 €
61.000
124,54 €
134,71 €
200,79 €
73.000
149,04 €
161,21 €
240,29 €
85.000
173,54 €
187,71 €
279,79 €
97.000
198,04 €
214,21 €
319,29 €
109.000
222,54 €
240,71 €
358,79 €
121.000
247,04 €
267,21 €
398,29 €
Tabelle 4
Insgesamt würde mit dem linearen Modell mit den genannten Eckpunkten nach grober Schätzung
ein Beitragsaufkommen von ca. 14,5 % (1.125.000 €) erreicht, das sind Mehreinnahmen
gegenüber dem erweiterten Stufenmodell in Höhe von rund 136.000€. Im Vergleich zur bisherigen
Beitragsstaffelung ergeben sich Mehreinnahmen von 87.000 €.
Die Einführung einer linearen Beitragsbemessung auf der Basis einer Formel hätte zur Folge, dass
aufgrund der centgenauen individuellen Beitragsfestsetzung
• für alle Eltern der Beitrag neu berechnet werden müsste,
• viele Eltern einen niedrigeren bzw. höheren Beitrag als bisher zahlen müssten,
3
•
•
jede Änderung des individuellen Einkommens zu einer Änderung der Beitragshöhe führen
würde (erhöhter Verwaltungsaufwand: Eltern müssen Änderung melden, Verwaltung muss
neue Beitragsfestsetzung vornehmen) und
eine Neustrukturierung der derzeit genutzten Software erforderlich wäre.
Der Verwaltungsaufwand für die Einführung und dauernde Neufestsetzung der Beitragsbescheide
würde zu einem erheblichen Mehrbedarf an Personal führen. Der derzeitige Stellenumfang mit 1,3
Stellen ist laut Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt zu gering, um regelmäßige
Einkommensüberprüfungen vornehmen zu können, weshalb von dort eine Mindestbesetzung von
2,0 Stellen empfohlen wurde. Bei einem erhöhten Arbeitsaufwand durch die Einführung einer
linearen Beitragsbemessung wäre demnach weiteres Personal erforderlich. Die Kosten hierfür
würden zu einer Mehrbelastung der Jugendamtsumlage führen.
Kinder unter 2 Jahren
Die dargestellten Varianten beziehen sich auf die Elternbeiträge für Kinder ab 2 Jahren. Ein
Vorschlag für die Kinder unter zwei Jahren wird als Tischvorlage nachgereicht.
Zusammenführung der Satzungen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Derzeit gibt es zwei separate Elternbeitragssatzungen für Kindertagespflege und
Kindertageseinrichtungen, die jedoch inhaltlich gleich sind. Für den Fall, dass der
Jugendhilfeausschuss sich für eine Änderung der bisherigen Elternbeitragssatzung ausspricht,
schlägt die Verwaltung die Zusammenführung beider Satzungen in einer gemeinsamen Satzung für
Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen mit entsprechenden redaktionellen Änderungen
vor.
Abstimmung mit den Kommunen
Der Entwurf der Vorlage wurde in einem Arbeitsgespräch mit beiden Verwaltungen abgestimmt.
Über die Rückmeldung der beiden Kommunen kann aus Zeitgründen nur kurzfristig per Tischvorlage
oder Nachversand berichtet werden.
Nachrichtlich wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Bedburg unabhängig von der gültigen
Elternbeitragssatzung des Rhein-Erft-Kreises die Beitragsfreiheit im 3. Kindergartenjahr als
freiwillige Leistung ab dem 01.08.2008 beschlossen hat.
4
Lineare Beitragsstaffelung bis 120.000 €
Jahreseinko
mmen in €
Beispiele
25 Stunden 35 Stunden 45 Stunden
15.000
bis
- €
- €
- €
15.001
bei
30,63 €
33,13 €
49,38 €
25.000
bei
51,04 €
55,21 €
82,29 €
37.000
bei
75,54 €
81,71 €
121,79 €
49.000
bei
100,04 €
108,21 €
161,29 €
61.000
bei
124,54 €
134,71 €
200,79 €
73.000
bei
149,04 €
161,21 €
240,29 €
85.000
bei
173,54 €
187,71 €
279,79 €
97.000
bei
198,04 €
214,21 €
319,29 €
109.000
bei
222,54 €
240,71 €
358,79 €
121.000
bei
247,04 €
267,21 €
398,29 €
gemittelter gemittelter gemittelter
JahresBeitrag
Beitrag
Beitrag
einkommen in € 25 Stunden 35 Stunden 45 Stunden 25 Stunden 35 Stunden 45 Stunden ElsBed
unter 15.000
0
0
0
3
146
128
277
15.000 - 25.000
40,83
44,17
65,83
3
100
48
151
25.000 - 37.000
63,29
68,46
102,04
12
165
44
221
37.000 - 49.000
87,79
94,96
141,54
6
155
34
195
49.000 - 61.000
112,29
121,46
181,04
2
102
29
133
61.000 - 73.000
136,79
147,96
220,54
5
84
22
111
73.000 - 85.000
161,29
174,46
260,04
1
12
4
17
85.000 - 97.000
185,79
200,96
299,54
0
10
3
13
97.000 - 109.000
210,29
227,46
339,04
0
9
2
11
109.000 -121.000
234,79
253,96
378,54
0
14
3
17
32
Erweitertes Stufenmodell
Jahreseinko
mmen in €
25 Stunden 35 Stunden 45 Stunden
Stufe 1 bis 15.000
- €
- €
- €
Stufe 2 bis 25.000
26 €
29 €
45 €
Stufe 3 bis 37.000
44 €
48 €
75 €
Stufe 4 bis 49.000
73 €
80 €
122 €
Stufe 5 bis 61.000
115 €
127 €
189 €
Stufe 6 bis 73.000
130 €
140 €
200 €
Stufe 7 bis 85.000
150 €
170 €
230 €
Stufe 8 bis 97.000
170 €
190 €
260 €
Stufe 9 bis 109.000
190 €
210 €
290 €
Stufe 10bis 121.000
210 €
235 €
340 €
Stufe 11über 121.000
245 €
265 €
395 €
797
1146
317
1105
25 Stunden
- €
123 €
760 €
527 €
225 €
684 €
161 €
- €
- €
- €
- €
2.479 €
35 Stunden
- €
4.417 €
11.296 €
14.719 €
12.389 €
12.429 €
2.094 €
2.010 €
2.047 €
3.555 €
- €
64.954 €
93.749 €
Jahressumme 1.124.992 €
7.751.000 €
14,5%
45 Stunden ElsBed
- €
- €
3.160 €
7.699 €
4.490 €
16.545 €
4.812 €
20.058 €
5.250 €
17.864 €
4.852 €
17.964 €
1.040 €
3.295 €
899 €
2.908 €
678 €
2.725 €
1.136 €
4.691 €
- €
26.317 €
93.749 €