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Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage WP7-207/2008)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
70 kB
Datum
21.10.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei

Überprüfung Elternbeitragssatzung Grundlage für Arbeitsgespräch auf Verwaltungsebene am 14.10.2008 Anlässlich geänderter Rechtsgrundlagen ab dem 01.08.2008 durch Inkrafttreten des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 17.01.2008 die derzeit gültige Elternbeitragssatzung zur Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen beschlossen (Drucksache 473/2007). Da zu diesem Zeitpunkt nur geschätzte Angaben zur Verteilung der Eltern in die neue Beitragsstaffelung und Angebotsstruktur möglich waren, wurde eine Überprüfung für Herbst 2008 angesetzt. In der Sitzung vom 11.03.2008 wurde beschlossen, sich im Rahmen dieser Prüfung mit einer evtl. Anhebung der Einkommensuntergrenze zu befassen (Drucksache 473/2007 1. Ergänzung). Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 14.05.2008 wurde die Verwaltung beauftragt, in diese Prüfung die Einführung eines linearen Beitragssystems ab dem Kindergartenjahr 2009/2010 mit einzubeziehen (141/2008). Zur Information ist die derzeit gültige Elternbeitragstabelle hier aufgeführt: Gültige Beitragstabelle ab 01.08.2008 JahresKinder einkommen ab 2 Jahren in € 25 Stunden 35 Stunden 45 Stunden Stufe 1 bis 15.000 -€ -€ -€ Stufe 2 bis 25.000 26 € 29 € 45 € Stufe 3 bis 37.000 44 € 48 € 75 € Stufe 4 bis 49.000 73 € 80 € 122 € Stufe 5 bis 61.000 115 € 127 € 189 € Stufe 6 bis 73.000 151 € 166 € 249 € Stufe 7 über 73.000 196 € 216 € 324 € Kinder unter 2 Jahren 25 Stunden 35 Stunden 45 Stunden -€ -€ -€ 39 € 44 € 68 € 66 € 72 € 113 € 110 € 120 € 183 € 173 € 191 € 284 € 227 € 249 € 374 € 294 € 324 € 486 € Tabelle 1 Eine Überprüfung des Elternbeitragsaufkommens zum Stichtag 31.08.2008 ergibt folgendes Bild: Verteilung der Kinder auf Einkommensstufen und Betreuungszeiten Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Jahreseinkommen in € bis 15.000 bis 25.000 bis 37.000 bis 49.000 bis 61.000 bis 73.000 über 73.000 25 35 45 Stunden Stunden Stunden Gesamt 3 146 128 277 3 100 48 151 12 165 44 221 6 155 34 195 2 102 29 133 5 84 22 111 1 45 12 58 32 797 317 1146 Anteil in % 24,2 13,2 19,3 17,0 11,6 9,7 5,1 100,0 Tabelle 2 1 Die Daten beziehen sich auf insgesamt 1146 als beitragspflichtig erfasste Kinder. Nicht enthalten sind beitragsfreie Geschwisterkinder (ca. 100 Kinder) und Kinder unter zwei Jahren (Einzelfälle) sowie Kinder, deren Beitragsfestsetzung erst nach dem Stichtag 31.08.2008 erfolgte. Demnach sind knapp 25 % der beitragspflichtigen Kinder in Stufe 1 eingestuft und zahlen somit keinen Elternbeitrag. Die Hälfte der Beitragspflichtigen ist in den Stufen 2 bis 4 eingestuft. In den Stufen 5 bis 7 befinden sich rund 25 %, davon sind 5,1 % (58 Eltern) in der höchsten Einkommensstufe. Das Elternbeitragsaufkommen beträgt rund 86.500 € monatlich (Stand 31.08.2008) und damit hochgerechnet auf das gesamte Kindergartenjahr rund 1.038.000 €. In Bezug auf die für das Kindergartenjahr 2008/2009 veranschlagten Betriebskosten in Höhe von ca. 7.751.000 € entspricht dies einem Beitragsaufkommen von 13,4% und liegt damit geringfügig höher als in den Vorjahren. Die vom Land veranschlagten 19 % Elternbeitragsaufkommen werden nicht erreicht. Varianten der Beitragsgestaltung Gemäß Prüfauftrag wird eine Modifizierung der Elternbeitragssatzung in folgenden Varianten dargestellt: Variante 1: Anhebung der unteren Einkommensgrenze: Die Anhebung der beitragspflichtigen Einkommensgrenze auf 25.000 € würde 151 Familien betreffen und das Beitragsaufkommen um ca. 62.000 € jährlich verringern. Das Elternbeitragsaufkommen würde dann bei 12,6 % liegen. Variante 2: Einführung eines beitragsfreien Kindergartenjahres Hiervon wären ca. ein Drittel der Kinder betroffen, so dass Einnahmeausfälle von ca. 346.000 € pro Jahr zu einer entsprechenden Erhöhung der Jugendamtsumlage führen würden. Das Elternbeitragsaufkommen würde dann bei 8,9 % liegen. Variante 3: Erweiterung der Beitragsstaffelung in den höheren Einkommensstufen In der folgenden Tabelle sind die Einkommensstufen 1 – 5 (Einkommen bis 61.000 €) unverändert, jedoch wurden weitere Beitragsstufen in 12.000-er-Schritten bis zu einem Einkommen von 120.000 € analog der Höchstgrenzen des Bergheimer Modells hinzugefügt, um eine Differenzierung in den höheren Einkommensgruppen über 73.000 € zu ermöglichen. Erweitertes Stufenmodell Höchstbeitrag ab 121.000 € Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8 25 35 Jahreseinkommen Stunden Stunden in € bis 15.000 - € - € bis 25.000 26 € 29 € bis 37.000 44 € 48 € bis 49.000 73 € 80 € bis 61.000 115 € 127 € bis 73.000 130 € 140 € bis 85.000 150 € 170 € bis 97.000 170 € 190 € 45 Stunden - € 45 € 75 € 122 € 189 € 200 € 230 € 260 € 2 Stufe 9 bis 109.000 Stufe 10 bis 121.000 Stufe 11 über 121.000 190 € 210 € 245 € 210 € 235 € 265 € 290 € 340 € 395 € Tabelle 3 Da Eltern mit einem Jahreseinkommen von über 73.000 € keine weiteren Angaben zur tatsächlichen Höhe ihres Einkommens machen müssen, kann die Verteilung auf höhere Beitragsstufen nur geschätzt werden. Diese Beitragsstaffelung würde das Elternbeitragsaufkommen von derzeit 13,4% der Gesamtbetriebskosten auf 12,7% (ca. 981.000 €) senken und hätte geschätzte Mindereinnahmen in Höhe von rund 57.000 € zur Folge, die die Jugendamtsumlage belasten würden. Variante 4: Lineare Beitragsbemessung (Bergheimer Modell) Eine lineare Beitragsstaffelung führt grundsätzlich dazu, dass Eltern, die im Stufenmodell knapp unterhalb einer Stufengrenze liegen, tendenziell schlechter gestellt werden. Demgegenüber müssen Eltern, die eine Einkommensstufe knapp überschreiten, zukünftig eher weniger zahlen. Eine lineare Beitragsstaffelung ab einem Einkommen von 15.000 € bis zu einer Höchstgrenze von 120.000 € und einem Beitrag von ca. 245 € für 25 Stunden in der höchsten Einkommensgruppe gibt für die beispielhaft aufgeführten Einkommen folgende Elternbeiträge: Lineare Beitragsstaffelung bis 120.000 € bis bei bei bei bei bei bei bei bei bei bei Jahreseinkommen in € Beispiele 25 Stunden 35 Stunden 45 Stunden 15.000 - € - € - € 15.001 30,63 € 33,13 € 49,38 € 25.000 51,04 € 55,21 € 82,29 € 37.000 75,54 € 81,71 € 121,79 € 49.000 100,04 € 108,21 € 161,29 € 61.000 124,54 € 134,71 € 200,79 € 73.000 149,04 € 161,21 € 240,29 € 85.000 173,54 € 187,71 € 279,79 € 97.000 198,04 € 214,21 € 319,29 € 109.000 222,54 € 240,71 € 358,79 € 121.000 247,04 € 267,21 € 398,29 € Tabelle 4 Insgesamt würde mit dem linearen Modell mit den genannten Eckpunkten nach grober Schätzung ein Beitragsaufkommen von ca. 14,5 % (1.125.000 €) erreicht, das sind Mehreinnahmen gegenüber dem erweiterten Stufenmodell in Höhe von rund 136.000€. Im Vergleich zur bisherigen Beitragsstaffelung ergeben sich Mehreinnahmen von 87.000 €. Die Einführung einer linearen Beitragsbemessung auf der Basis einer Formel hätte zur Folge, dass aufgrund der centgenauen individuellen Beitragsfestsetzung • für alle Eltern der Beitrag neu berechnet werden müsste, • viele Eltern einen niedrigeren bzw. höheren Beitrag als bisher zahlen müssten, 3 • • jede Änderung des individuellen Einkommens zu einer Änderung der Beitragshöhe führen würde (erhöhter Verwaltungsaufwand: Eltern müssen Änderung melden, Verwaltung muss neue Beitragsfestsetzung vornehmen) und eine Neustrukturierung der derzeit genutzten Software erforderlich wäre. Der Verwaltungsaufwand für die Einführung und dauernde Neufestsetzung der Beitragsbescheide würde zu einem erheblichen Mehrbedarf an Personal führen. Der derzeitige Stellenumfang mit 1,3 Stellen ist laut Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt zu gering, um regelmäßige Einkommensüberprüfungen vornehmen zu können, weshalb von dort eine Mindestbesetzung von 2,0 Stellen empfohlen wurde. Bei einem erhöhten Arbeitsaufwand durch die Einführung einer linearen Beitragsbemessung wäre demnach weiteres Personal erforderlich. Die Kosten hierfür würden zu einer Mehrbelastung der Jugendamtsumlage führen. Kinder unter 2 Jahren Die dargestellten Varianten beziehen sich auf die Elternbeiträge für Kinder ab 2 Jahren. Ein Vorschlag für die Kinder unter zwei Jahren wird als Tischvorlage nachgereicht. Zusammenführung der Satzungen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Derzeit gibt es zwei separate Elternbeitragssatzungen für Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen, die jedoch inhaltlich gleich sind. Für den Fall, dass der Jugendhilfeausschuss sich für eine Änderung der bisherigen Elternbeitragssatzung ausspricht, schlägt die Verwaltung die Zusammenführung beider Satzungen in einer gemeinsamen Satzung für Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen mit entsprechenden redaktionellen Änderungen vor. Abstimmung mit den Kommunen Der Entwurf der Vorlage wurde in einem Arbeitsgespräch mit beiden Verwaltungen abgestimmt. Über die Rückmeldung der beiden Kommunen kann aus Zeitgründen nur kurzfristig per Tischvorlage oder Nachversand berichtet werden. Nachrichtlich wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Bedburg unabhängig von der gültigen Elternbeitragssatzung des Rhein-Erft-Kreises die Beitragsfreiheit im 3. Kindergartenjahr als freiwillige Leistung ab dem 01.08.2008 beschlossen hat. 4 Lineare Beitragsstaffelung bis 120.000 € Jahreseinko mmen in € Beispiele 25 Stunden 35 Stunden 45 Stunden 15.000 bis - € - € - € 15.001 bei 30,63 € 33,13 € 49,38 € 25.000 bei 51,04 € 55,21 € 82,29 € 37.000 bei 75,54 € 81,71 € 121,79 € 49.000 bei 100,04 € 108,21 € 161,29 € 61.000 bei 124,54 € 134,71 € 200,79 € 73.000 bei 149,04 € 161,21 € 240,29 € 85.000 bei 173,54 € 187,71 € 279,79 € 97.000 bei 198,04 € 214,21 € 319,29 € 109.000 bei 222,54 € 240,71 € 358,79 € 121.000 bei 247,04 € 267,21 € 398,29 € gemittelter gemittelter gemittelter JahresBeitrag Beitrag Beitrag einkommen in € 25 Stunden 35 Stunden 45 Stunden 25 Stunden 35 Stunden 45 Stunden ElsBed unter 15.000 0 0 0 3 146 128 277 15.000 - 25.000 40,83 44,17 65,83 3 100 48 151 25.000 - 37.000 63,29 68,46 102,04 12 165 44 221 37.000 - 49.000 87,79 94,96 141,54 6 155 34 195 49.000 - 61.000 112,29 121,46 181,04 2 102 29 133 61.000 - 73.000 136,79 147,96 220,54 5 84 22 111 73.000 - 85.000 161,29 174,46 260,04 1 12 4 17 85.000 - 97.000 185,79 200,96 299,54 0 10 3 13 97.000 - 109.000 210,29 227,46 339,04 0 9 2 11 109.000 -121.000 234,79 253,96 378,54 0 14 3 17 32 Erweitertes Stufenmodell Jahreseinko mmen in € 25 Stunden 35 Stunden 45 Stunden Stufe 1 bis 15.000 - € - € - € Stufe 2 bis 25.000 26 € 29 € 45 € Stufe 3 bis 37.000 44 € 48 € 75 € Stufe 4 bis 49.000 73 € 80 € 122 € Stufe 5 bis 61.000 115 € 127 € 189 € Stufe 6 bis 73.000 130 € 140 € 200 € Stufe 7 bis 85.000 150 € 170 € 230 € Stufe 8 bis 97.000 170 € 190 € 260 € Stufe 9 bis 109.000 190 € 210 € 290 € Stufe 10bis 121.000 210 € 235 € 340 € Stufe 11über 121.000 245 € 265 € 395 € 797 1146 317 1105 25 Stunden - € 123 € 760 € 527 € 225 € 684 € 161 € - € - € - € - € 2.479 € 35 Stunden - € 4.417 € 11.296 € 14.719 € 12.389 € 12.429 € 2.094 € 2.010 € 2.047 € 3.555 € - € 64.954 € 93.749 € Jahressumme 1.124.992 € 7.751.000 € 14,5% 45 Stunden ElsBed - € - € 3.160 € 7.699 € 4.490 € 16.545 € 4.812 € 20.058 € 5.250 € 17.864 € 4.852 € 17.964 € 1.040 € 3.295 € 899 € 2.908 € 678 € 2.725 € 1.136 € 4.691 € - € 26.317 € 93.749 €